Düsseldorf/Hamminkeln,
19. Oktober 2021 - Dr. med. Frank Bergmann,
KVNO-Vorstandsvorsitzender: „Wir erleben gerade,
dass sich rund um das Coronavirus Geschäftsmodelle
entwickeln, die man definitiv einer genaueren
Betrachtung unterziehen sollte. Vielerorts werden so
genannten ‚Antikörperschnelltests‘ für etwa 19 Euro
beworben, durch die Bürgerinnen und Bürger in
bestimmten Apotheken angeblich ihren Immunstatus
bestimmen lassen können. Diese Schnelltests sind aus
medizinischer Sicht aber nur sehr begrenzt
aussagefähig. Die Vielzahl an unterschiedlichen
Testformaten mit unterschiedlicher Spezifität und
Sensitivität lassen bisher keinerlei gesicherte
Aussagen über die genaue Höhe des Antikörperwertes
zu. Außerdem besteht auch noch Unklarheit, wo ein
Grenzwert zu ziehen ist.
Ein Antikörpertest ist laut Robert Koch-Institut
eher dazu geeignet, eine bereits durchgemachte
Infektion mit dem Coronavirus nachweisen zu können,
aber nicht, um den exakten Immunstatus nach
erfolgten Impfungen bestimmen zu können. Solche
Antikörper-Schnelltest schaffen eher Verunsicherung
als wirklich einen erkennbaren medizinischen Nutzen.
Ebenso wie Impfungen gehören aus unserer Sicht auch
entsprechende Beratungsleistungen einzig und allein
in die ärztliche Praxis. Was wir aber sehen, ist,
dass an dieser Stelle anscheinend ein
Beratungsbedarf bei den Patientinnen und Patienten
besteht. Die Politik ist daher dazu aufgerufen, sich
grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie unsere
Ärztinnen und Ärzte künftig aussagekräftige und
qualitativ hochwertige Antikörpertests anbieten und
auch abrechnen können.“
Dr. med. Carsten König, stellvertretender
KVNO-Vorstandsvorsitzender: „Als praktizierender
Hausarzt würde ich meine Patientinnen und Patienten,
die mit einem solchen Schnelltestergebnis in meine
Praxis kommen, sagen, dass sie diese 19 Euro
deutlich besser hätten anlegen können. Als
Begründung für eine sofortige Auffrischungsimpfung
würde ich den Schnelltest jedenfalls nicht gelten
lassen. Es liegt im Zweifelsfall immer im Ermessen
von uns als Ärztinnen und Ärzten, wer zu welchem
Zeitpunkt eine Auffrischungsimpfung erhält. Als
Richtwerte dienen uns dabei die jeweils aktuellen
Verordnungen, Erlasse sowie STIKO-Empfehlungen – an
einem Antikörperschnelltest werden wir uns aus gutem
Grund per se nicht orientieren.“
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