Köln/Hamminkeln,
24. November 2021 - Nachdem die Politiker, meist
gelernte ParteisoldatenInnen, freigestellte
LehrerInnen
und RechtsanwälteInnen, in
der Corona-Sommerpause Urlaub und Wahlkampf gemacht
haben, "glänzen" sie jetzt wieder durch sinnfreien
Hyperaktionismus!
Wie mehrere Ärzte und der Berufsverband der Kinder-
und Jugendärzte, LV Nordrhein und
Westfalen-Lippe mitteilten, gilt ab heute für alle
Personen, ausgenommen die Patienten, eine
Testpflicht. Auch für Geimpfte, Booster-Geimpfte und
Genesene.
Das ist natürlich mit einem zusätzlichen Mehraufwand
verbunden, der wertvolle Behandlungszeit stiehlt.
Dazu kommt sicher der ein und anderer Streit mit z.
B. ungetesteten, aber geimpften Eltern in
Kinderpraxen, Frauen und Männer, die ihren
erkrankten Partner begleiten und zur Seite stehen,
und die von diesem völlig überzogenen Aktionismus
der 'Ampel-Regierungskoalition' - ja, genau,
Rot-Grün-Gelb steckt dahinter - noch gar nichts
wissen.
Manche Ärzte wollen ihr Hausrecht in ihren Praxen
ausüben und sich und ihre Angestellten schützen,
indem sie komplett auf '3G' setzen. Auch die zu
behandelnden Patienten müssen 'Geimpft oder Genesen
oder Getestet' nachweisen.
"Gleicher Schutz für alle", so ein Arzt.
Das neue
Infektionsschutzgesetz ist hier
hinterlegt.
Und hier finden Sie den dazu
passenden Bussgeldkatalog.
Diese Pressemitteilung schickte heute der
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, LV
Nordrhein und Westfalen-Lippe:
Fassungslos nehmen die Kinder- und
Jugendärzt:innen die neuesten Nachrichten
aus der Politik zur Kenntnis. So informiert die KBV
am 23.11. zu den Beschlüssen der Bundesregierung,
dass ab Mittwoch 24.11.21 alle Personen, die eine
Arztpraxis betreten, unabhängig vom Impfstatus
getestet werden müssen. Ausnahmen gelten nur für die
Patienten selbst. Dies bedeutet für alle Praxen
einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand, Zeit, die
viel besser in Impfungen oder die Behandlung von
Patienten investiert werden könnte.
Für Kinder- und Jugendärzt:innen ergibt sich eine
weitere, praktisch nicht zu beherrschende Regelung
im neuen Infektionsschutzgesetz der neuen
Ampelkoalition. Zusätzlich zum Personal müssen
nämlich alle Besucher getestet werden, die die
Praxis betreten. Besucher ist aber jeder der eine
Praxis nicht als Patient betritt, somit auch die
Eltern.
Christiane Thiele , Landesvorsitzende des
Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in
Nordrhein: „Wenn Eltern nur noch getestet in die
Praxis dürfen - das sind täglich über 100
Personen - bedeutet das, dass für Behandlung und
Versorgung der Kinder keine Zeit mehr bleibt. Es
scheint, dass Politik gar nicht mehr versucht,
Gesetze und Verordnungen, die beschlossen werden,
auf die Anwendbarkeit in der Praxis zu prüfen.“
Dr. Marcus Heidemann, der den BVKJ in
Westfalen-Lippe als Vorsitzender vertritt, ergänzt:
„Wir sind es leid, jeden Tag hinter einem Türchen im
Corona-Adventskalender eine neue politische
Überraschung vorzufinden, die dann in der Praxis den
Alltag erschwert. Wo Herr Spahn mit Rationierungen
von benötigten Impfstoffen aufgehört hat, will die
neue Koalition mit medizinisch unsinnigen Testungen
anscheinend nahtlos weiter machen.“
Für Kinder- und
Jugendärzt:innen stellt sich somit nur die Wahl, das
neue Gesetz bewusst zu ignorieren, um die
Patientenversorgung aufrecht zu erhalten, oder die
Praxen noch diese Woche zu schließen und die
Nachbesserung der Regelungen abzuwarten.
Beide NRW-Vorsitzende sind hier einig: „Wir
Ärzt:innen können nicht einfach immer weiter die
Defizite der Politik ausgleichen. Erfolgt bis Ende
der Woche keine rechtssichere, praxistaugliche und
kostenneutrale Korrektur, sollten alle Praxen ganz
konkret die Schließung einplanen. Uns und unseren
Kolleginnen und Kollegen reicht es!“
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