Düsseldorf/Hamminkeln, 29.
April 2023 - Die Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein (KVNO) und die Krankenkassen im Rheinland
haben sich auf eine Vergütung der Corona-Impfungen
verständigt. Damit sind Impfungen gegen das
Coronavirus nun Bestandteil der regionalen
Impfvereinbarung und für die von der Ständigen
Impfkommission (StiKo) empfohlenen Personengruppen
weiterhin zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung möglich – dazu zählen
insbesondere Immungeschwächte und über 60-Jährige.
Die Vereinbarung tritt am Dienstag, den 2.
Mai 2023, in Kraft.
„Ich begrüße
die nun erzielte Einigung. Damit liegen zum Fortgang
des Impfgeschehens in ganz NRW klare Strukturen und
Verhältnisse vor. Wichtig ist, dass diejenigen
Patientinnen und Patienten, für die eine
Corona-Schutzimpfung regelmäßig erfolgen soll, diese
weiterhin niedrigschwellig erhalten können“,
kommentiert Dr. med. Frank Bergmann,
KVNO-Vorstandsvorsitzender, das
Verhandlungsergebnis. „Um die Corona-Impfungen
künftig noch besser in den Praxisalltag integrieren
zu können, bräuchte es aber unbedingt die seitens
der Ärzteschaft schon lange geforderten Einzeldosen.
Die bislang ausschließlich verfügbaren Großpackungen
bzw. Vials für mindestens sechs durchzuführende
Impfungen sind für die Praxen mit großem Termin- und
Koordinierungsaufwand verbunden. Auch mit Blick auf
unnötigen Verfall von Vakzinen müssen Praxen rasch
die Freiheit bekommen, mit kleineren Impfmengen
zielgenau planen zu können - zumal die Vergütung für
dieses komplexe Prozedere nun gesunken ist“, so
Bergmann.

Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW
fügt hinzu: „Es waren lange und zugegeben nicht ganz
leichte Verhandlungen. Umso erfreuter bin ich nun
über die erzielte Einigung. Sie erspart den
gesetzlich Krankenversicherten in Nordrhein das
bürokratische Kostenerstattungsverfahren nach einer
Corona-Impfung.“
Matthias Mohrmann,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK
Rheinland/Hamburg erklärt: „Das Verhandlungsergebnis
schafft Klarheit für die Versicherten, die nun nicht
in Vorleistung für eine Corona-Impfung gehen müssen.
Es zeigt sich zudem erneut, dass die
Selbstverwaltung der Vertragspartner im Rheinland
funktioniert und zu guten Lösungen führt.“
Auch Grippeschutzimpfung wird aufgewertet Die
Impfung gegen das Corona-Virus in Nordrhein wird den
Ärztinnen und Ärzten ab dem 2. Mai mit 15 Euro
honoriert. Im Rahmen der bis Anfang April noch
geltenden Impfverordnung des Bundes betrug die
Vergütung für Corona-Impfungen in der Regel 28 Euro.
Zusammen mit der Neubewertung der Corona-Impfung
wurde zwischen KVNO und den hiesigen Kassen auch
über weitere Anpassungen der regionalen
Impfvereinbarungen verhandelt. Im Ergebnis heben die
Kostenträger ab 1. April 2023 auch die Vergütung
gegen die Grippeschutzimpfung im Landesteil
Nordrhein an, von bisher rund acht auf nun zehn
Euro.
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