Düsseldorf/Hamminkeln, 10.
März 2022 - Auch in diesem Jahr fördert das Land
Nordrhein-Westfalen die Anschaffung von Drohnen
zur Rehkitz-Rettung. 100.000 Euro stellt das
Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hierfür
bereit. Bereits im vergangenen Jahr konnten die
nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften mit
Förderung des Landes 33 Drohnen anschaffen. 663
Kitze konnten so 2021 vor dem Mähtod bewahrt
werden.
„Zum Einsatz kommen die Drohnen
im Vorfeld von Mäharbeiten, um im hohen Gras
versteckte Kitze zu finden und in sichere
Bereiche zu bringen. Landwirtschaft und
Jägerschaft arbeiten dabei eng zusammen –
hierfür möchte ich mich herzlich bedanken“, so
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula
Heinen-Esser. „Mit den Drohnen können große
Flächen effektiv abgesucht und so Wildtiere
geschützt werden. Die Erfahrungen und positiven
Rückmeldungen bestärken uns darin, unser
Förderprogramm fortzusetzen.“
Rehkitze
werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im
hohen Gras geboren. Durch den sogenannten
"Drückinstinkt" verharren Kitze bei Gefahr am
Boden. Vor der Mahd kontrollieren Landwirtschaft
und Jägerschaft daher gemeinsam, ob sich auf den
Wiesen Kitze im Gras verstecken. Um diese Arbeit
zu unterstützen, hat das Umweltministerium 2021
erstmals ein Förderprogramm zur
Drohnen-Anschaffung aufgelegt, das später auch
der Bund aufgegriffen hat. Aufgrund der großen
Nachfrage in diesen Programmen stellt das Land
erneut Mittel für die Drohnen-Förderung zur
Verfügung.
Die Ministerin rief die
nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf,
die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege
Gebrauch zu machen. Landwirt- und
Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten
Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen
erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den
betreffenden Flächen kein Jungwild mehr
befindet.
Das Förderprogramm richtet sich
gezielt an die nordrhein-westfälischen
Kreisjägerschaften. Gefördert wird die
Beschaffung geeigneter Drohnen mit
Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen
zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt
maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben. Pro Kreisjägerschaft können bis zu
zwei Drohnen gefördert werden.
Umgesetzt
wird das Förderprogramm durch das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen.
Weitere
Informationen •
Zur Förderung/Antragstellung 2022
•
Zur Förderung 2021 (inklusive Übersicht der
bereits geförderten Kreisjägerschaften)
Drohnen retten Rehkitze
NRW stellt 200.000 Euro zur Beschaffung
von Drohnen mit Wärmebildkameras bereit
Düsseldorf/Hamminkeln, 31. Januar
2021 - Jedes Jahr sterben etliche Rehkitze bei
Mäharbeiten. Sie werden von den Ricken, den
weiblichen Rehen, im hohen Gras abgesetzt.
Allein im tiefen Gras liegend, sind die
geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie
unauffindbar - leider auch für Landwirte mit
ihren Mähgeräten. Der sogenannte "Drückinstinkt"
sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden
verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr
droht.
Drohnen mit
Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung
können helfen, die Tiere vor dem Mähtod zu
bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von
Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Umwelt-
und Landwirtschaftsministerium ein neues
Förderprogramm. Das Land stellt hierfür auf
Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel
in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur
Verfügung.
Antragsformulare beim LANUV
"Die
Landwirte praktizieren seit Jahren verschiedene
Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze, der Einsatz
von Drohnen kann dies erheblich unterstützen und
vereinfachen", sagt Umwelt- und
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
"Unser neues Förderprogramm soll durch den
Einsatz moderner Technik dazu beitragen, viele
Tiere vor einem grauenvollen Tod zu retten."
Die Ministerin rief die
nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf,
die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege
Gebrauch zu machen: "Bis zur ersten Mahd bleibt
noch genug Zeit, sich mit der neuen Technik
vertraut zu machen." Landwirt- und
Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten
Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen
erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den
betreffenden Flächen kein Jungwild mehr
befindet.
Das neue Förderprogramm richtet
sich gezielt an die nordrhein-westfälischen
Kreisjägerschaften. Gefördert wird die
Beschaffung geeigneter Drohnen mit
Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen
zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt
maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Anträge können schriftlich an
das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Postfach 101052, 45610
Recklinghausen gestellt werden.
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