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Drohnen retten Rehkitze
Förderprogramm wird fortgesetzt - 663 gerettete Kitze im Jahr 2021 sind Grund genug!

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

Düsseldorf/Hamminkeln, 10. März 2022 - Auch in diesem Jahr fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitz-Rettung. 100.000 Euro stellt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hierfür bereit. Bereits im vergangenen Jahr konnten die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften mit Förderung des Landes 33 Drohnen anschaffen. 663 Kitze konnten so 2021 vor dem Mähtod bewahrt werden.

„Zum Einsatz kommen die Drohnen im Vorfeld von Mäharbeiten, um im hohen Gras versteckte Kitze zu finden und in sichere Bereiche zu bringen. Landwirtschaft und Jägerschaft arbeiten dabei eng zusammen – hierfür möchte ich mich herzlich bedanken“, so Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Mit den Drohnen können große Flächen effektiv abgesucht und so Wildtiere geschützt werden. Die Erfahrungen und positiven Rückmeldungen bestärken uns darin, unser Förderprogramm fortzusetzen.“

Rehkitze werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im hohen Gras geboren. Durch den sogenannten "Drückinstinkt" verharren Kitze bei Gefahr am Boden. Vor der Mahd kontrollieren Landwirtschaft und Jägerschaft daher gemeinsam, ob sich auf den Wiesen Kitze im Gras verstecken. Um diese Arbeit zu unterstützen, hat das Umweltministerium 2021 erstmals ein Förderprogramm zur Drohnen-Anschaffung aufgelegt, das später auch der Bund aufgegriffen hat. Aufgrund der großen Nachfrage in diesen Programmen stellt das Land erneut Mittel für die Drohnen-Förderung zur Verfügung.

Die Ministerin rief die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf, die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege Gebrauch zu machen. Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet.

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Kreisjägerschaft können bis zu zwei Drohnen gefördert werden.

Umgesetzt wird das Förderprogramm durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen
Zur Förderung/Antragstellung 2022
Zur Förderung 2021 (inklusive Übersicht der bereits geförderten Kreisjägerschaften)



Drohnen retten Rehkitze
NRW stellt 200.000 Euro zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bereit

Düsseldorf/Hamminkeln, 31. Januar 2021 - Jedes Jahr sterben etliche Rehkitze bei Mäharbeiten. Sie werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im hohen Gras abgesetzt. Allein im tiefen Gras liegend, sind die geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie unauffindbar - leider auch für Landwirte mit ihren Mähgeräten. Der sogenannte "Drückinstinkt" sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht.

Drohnen mit Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung können helfen, die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm. Das Land stellt hierfür auf Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.            Antragsformulare beim LANUV

"Die Landwirte praktizieren seit Jahren verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze, der Einsatz von Drohnen kann dies erheblich unterstützen und vereinfachen", sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. "Unser neues Förderprogramm soll durch den Einsatz moderner Technik dazu beitragen, viele Tiere vor einem grauenvollen Tod zu retten."

Die Ministerin rief die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf, die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege Gebrauch zu machen: "Bis zur ersten Mahd bleibt noch genug Zeit, sich mit der neuen Technik vertraut zu machen." Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet.

Das neue Förderprogramm richtet sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge können schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Postfach 101052, 45610 Recklinghausen gestellt werden.