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								 Gelsenkirchen/Hamminkeln, 9. 
								März 
								2021 - Nach vier Monaten Schließung freut 
								sich die ZOOM Erlebniswelt darauf, ab Freitag, 
								den 12. März 2021, wieder für ihre Besucher da 
								zu sein. Von 09:00 bis 18:00 Uhr sind Zoobesuche 
								ab diesem Zeitpunkt wieder möglich. Es gelten 
								weiterhin Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln 
								und Hygienerichtlinien. 
  „Trotz der 
								Einschränkungen geben wir unser Bestes, unseren 
								Besuchern eine erholsame Auszeit vom Alltag und 
								gleichzeitig eine sichere Weltreise zu 
								ermöglichen“, sagt Dr. Hendrik Berendson, Leiter 
								der ZOOM Erlebniswelt. Aufgrund der Vorgabe der 
								Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde der 
								Einlass in der ZOOM Erlebniswelt neu geregelt. 
								Um die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen, 
								können Tageseintrittskarten nur noch im Online 
								Shop erworben werden. Bei der Buchung der 
								Online-Tickets müssen sich Besucher auf einen 
								Termin für ihren Besuchstag verbindlich 
								festlegen. Dies gilt auch für Kinder unter vier 
								Jahren: Auch für sie ist es erforderlich, ein 
								kostenfreies Online-Ticket zu buchen.   
								 Pro Tag dürfen 2.500 Besucher in den Zoo. 
								Anders als nach der ersten Wiederöffnung im 
								vergangenen Jahr werden Tageseintrittskarten 
								nicht an den Tageskassen verkauft, sondern 
								können ausschließlich online für einen 
								bestimmten Termin erworben werden. Die generelle 
								Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände besteht 
								weiterhin – allerdings ist das Tragen von 
								sogenannten OP-Masken, Masken des Standards FFP2 
								und höher (jeweils ohne Ausatemventil) oder 
								vergleichbare Masken (KN95/N95) erforderlich.
								
  Auch Dauer- und Jahreskarteninhaber 
								müssen vor Ihrem Besuch einen Termin reservieren 
								und ein kostenfreies Online-Ticket im Online 
								Shop buchen. Beim Einlass müssen diese 
								kostenfreien Online-Tickets und die Dauer- oder 
								Jahreskarte vorgezeigt werden. Das Gleiche gilt 
								für bereits erworbene Tageseintritts- oder 
								Freikarten. Auch diese müssen beim Einlass mit 
								den vorab gebuchten kostenfreien Online-Tickets 
								vorgezeigt werden.  
  Fragen rund um 
								die Einschränkungen und Sonderregelungen werden 
								auf der Website der ZOOM Erlebniswelt unter 
								
								Aktuelle Fragen und Antworten geklärt. 
								Ebenso informiert der Zoo unter 
								
								Aktuelle Infos über Änderungen und 
								Neuigkeiten. 
 
  
								
 
 
  
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