Wesel/Hamminkeln, 29. März
2021 - Nach dem neuen Impferlass des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
NRW (MAGS) vom 26. März 2021 können Menschen,
die zwischen Februar und Dezember 1941 geboren
sind, ab Dienstag, 06. April 2021, einen Termin
für die Coronaschutzimpfung vereinbaren. Die
ersten Impfungen dieser Personengruppe sollen am
08. April 2021 stattfinden.
Laut Erlass
ist es möglich, zusätzlich einen Termin für
Lebenspartner entsprechend Impfberechtigter zu
vereinbaren. Hierbei ist allerdings zu beachten,
dass eine spontane Impfung
von Lebenspartnern nicht möglich ist. Die
Voraussetzung für eine Impfung ist grundsätzlich
ein bestätigter Impftermin.
Daher ist es aktuell auch nicht möglich, dass
Ü80-jährige ihre Partner spontan zur Impfung
mitbringen.
„Um eine Überlastung der
Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die
Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die
Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe
ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet“, so die
Erklärung des Vorgehens des MAGS. Die
Terminvergabe erfolgt über das Buchungssystem
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo)
online unter www.116117.deoder
telefonisch unter 0800 116117 01.
Die
laut Landeserlass nun ebenfalls Impfberechtigten
erhalten im Laufe dieser Woche ein
entsprechendes Schreiben durch den Kreis Wesel.
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