Hagen/Hamminkeln, 27. April
2021 - In der aktuellen
NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist
festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den
Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom
jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine
sogenannte Atemschutzmaske des Typs
FFP2, KN95 oder N95 von den
Fahrgästen getragen werden muss.
Nicht zulässig
OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen
wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher
sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig.
Diese Regelung gilt derzeit landesweit.
Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen und
-Kundenbetreuer an Bord der Züge die im
Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer
für FFP2-Masken nicht überschreiten, ist in der
NRW-Corona-Schutzverordnung ebenfalls
festgelegt, dass diese Personale während des
Dienstes in den Zügen medizinische OP-Masken
tragen dürfen.
Abellio bittet weiterhin
jeden Fahrgast darum, Fahrten zu den üblichen
Stoßzeiten im Berufs- und Feierabendverkehr zu
vermeiden und nach Möglichkeit auf andere Zeiten
ausweichen. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie
nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr ist es
erfahrungsgemäß voller. Wer die Möglichkeit hat,
im Homeoffice zu arbeiten, sollte dies
wahrnehmen und so Fahrtanlässe vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Fahrgäste
unter
www.mobil.nrw/corona.
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