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Hinweise zur aktuell gültigen Maskenpflicht im SPNV in NRW
FFP2-Maskenpflicht bei Fahrten mit Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen
Regelung gilt landesweit, ist nicht inzidenzbezogen
Abellio

Hagen/Hamminkeln, 27. April 2021 - In der aktuellen NRW-Corona-​Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske  des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss.

Nicht zulässig
OP-​Masken sowie andere Mund-​​​Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-​ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit.

Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen und -Kundenbetreuer an Bord der Züge die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-​Masken nicht überschreiten, ist in der NRW-Corona-Schutzverordnung ebenfalls festgelegt, dass diese Personale während des Dienstes in den Zügen medizinische OP-Masken tragen dürfen.

Abellio bittet weiterhin jeden Fahrgast darum, Fahrten zu den üblichen Stoßzeiten im Berufs-​​ und Feierabendverkehr zu vermeiden und nach Möglichkeit auf andere Zeiten ausweichen. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr ist es erfahrungsgemäß voller. Wer die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, sollte dies wahrnehmen und so Fahrtanlässe vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona.