Düsseldorf/Kreis Wesel, 6.
Mai
2021 - Das Düsseldorfer
Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines
Tierhalters gegen den Ablehnungsbescheid des
Kreises Wesel auf einen Antrag zur Entnahme der
Wölfin GW954f ("Gloria") abgelehnt.
"Wir begrüßen, dass das Gericht die
Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises
Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen
Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV
bestätigt hat. Mit der heutigen
Gerichtsentscheidung ist die Arbeit jedoch nicht
gemacht. Um die Koexistenz von Weidetierhaltung
und Wolf sicherzustellen, ist es unerlässlich,
den empfohlenen Herdenschutz auf der
gesamten Fläche des Wolfsgebiets Schermbeck
möglich zu machen. Herdenschutz war, ist und
bleibt das Gebot der Stunde. Dort, wo die
Zäunung bisher nicht ausgereicht hat, um die
Herden zu schützen, sind weitere Alternativen
wie der Einsatz von Nachtpferchen und
Herdenschutzhunden zu prüfen", kommentiert
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil.
Nach den bisherigen Erkenntnissen und
Einschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) und unter Berücksichtigung der
gutachterlichen Stellungnahme der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW) kann eine
Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet
Schermbeck nicht belegt werden.
Übergriffe auf Haus- und Nutztiere erfolgten
im Wesentlichen immer dann, wenn sich die
Gelegenheit durch unzureichenden
Herdenschutz bietet. Bisher konnte
nicht nachgewiesen werden, dass sich die Wölfin
darauf spezialisiert hätte, empfohlene
Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Das hat das
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.
Bestätigt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf
auch, dass vor einem Abschuss eines Wolfes der
Einsatz von Alternativen zu prüfen ist, dazu
gehört die Umsetzung umfassender
Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere Zäune. Die
Alternativenprüfung gibt das
Bundesnaturschutzgesetz zwingend vor. Vor diesem
Hintergrund drohe bei Realisierung dieser
Maßnahmen kein ernster wirtschaftlicher Schaden
für Schafhalter, die die empfohlenen
Herdenschutzmaßnahmen verwirklichen.
Als
weitere Alternativen wurden mit Unterstützung
des Landes und des Kreises Wesel bereits
Herdenschutzhunde und nächtliches Aufstallen
erfolgreich in Betrieben in Schermbeck
realisiert. Seitdem gibt es an den
entsprechenden Weiden keine Übergriffe
mehr.
Rückkehr der Wölfe
Auch losgelöst von Wölfin GW954f sind schon
weitere Wölfe nach Nordrhein-Westfalen gekommen
und werden weitere folgen. Mit Blick auf die
Rückkehr des Wolfes muss am Ziel an einer
ausreichenden Sicherung der Weiden festgehalten
werden.
Koexistenz von
Weidetierhaltung und Wolf in Europa
"Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss es
sein, sowohl den Wolf, als auch die Weidetiere
zu schützen. An einer Koexistenz von
Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein
Weg vorbei. Wir werden gemeinsam mit dem Bund
und den Bundesländern den Herdenschutz
weiterentwickeln", so Heinen-Esser.
Darüber hinaus wird zwischen Bund und Ländern
ein "Praxisleitfaden Wolf" abgestimmt. Auch
dieser wird wichtige länderübergreifende
Empfehlungen im Umgang mit dem Wolf geben, unter
anderem zu der Fragestellung, wann ein Wolf als
"problematisch" in Bezug zur Weidetierhaltung
einzustufen und wie mit ihm umzugehen ist.
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