Konstanz/Hamminkeln, 27. Mai 2023 - Die
derzeitigen Proteste der Klimaschutzbewegung
berufen sich insbesondere auf die Feststellung,
dass die Bundesregierung die Verfassung breche
und es damit Grund zum gerechtfertigten
Widerstand gebe. Doch diese Argumentation
greift aus Sicht des Leiters der Beratungsstelle
für Nachhaltige Entwicklung und Change
Management, Dennis Riehle (Konstanz), in
verschiedener Hinsicht klar zu kurz. „Zwar
ist der zivile Ungehorsam in Deutschland nicht
verboten, aber die im Rahmen dessen
begangenen Straftaten werden konsequent und
selbstverständlich geahndet. Deshalb
ist es auch nicht verwunderlich, dass immer mehr
Gerichte zu dem Schluss kommen, dass gerade bei
denen Aktivisten der Letzten Generation
geplantes und organisiertes Vorgehen gegen das
Gesetz verabredet wird, das am Ende mit
den Möglichkeiten des Strafgesetzbuches
sanktioniert wird. Eine Berufung auf einen
Notstand gebietet sich verfassungsrechtlich
daher nicht, weil dieser eine unmittelbare und
für die innere Sicherheit bedrohliche Situation
erfordern würde, beispielsweise also eine akute
und gegenwärtige Katastrophe. Blickt man auf den
rechtfertigenden Notstand im StGB, so kann
zunächst dahingestellt bleiben, ob denn nun der
Klimawandel mit seinen Folgen eine gegenwärtige
Notlage darstellt. Viel eher erfordert der
entsprechende Paragraf, dass für eine
Strafbefreiung eine Notstandstathandlung
vorliegen muss, die geeignet und angemessen ist,
die über ein allgemeines Lebensrisiko deutlich
hinausgehende Bedrohung abzuwehren. Das heißt
einerseits, dass keine milderen Mittel zur
Verfügung stehen offen, die für die Erreichung
des Ziels anwendbar sind. Andererseits muss die
Handlung direkt auf die Gefahr einwirken können.
Beides ist im Fall der sinnfreien und
destruktiven Proteste der Bewegung,
beispielsweise das Festkleben auf den Straßen,
nicht der Fall. Viel eher müssen die durch die
Verfassung gegebenen Mittel der politischen
Einflussnahme genutzt werden“, befindet der
38-jährige Coach vom Bodensee entsprechend.
Aktionen der "Letzten
Generation" nicht friedlich! Immer
wieder werde zudem davon gesprochen, dass die
Aktionen der letzten Generation friedlich seien.
Allerdings zeigen die bereits erfolgten
Verurteilungen zahlreicher Teilnehmer der
Proteste, dass diese Interpretation offenkundig
falsch ist. Immerhin wird durch die
Nötigung von Autofahrern, die durch die
Blockaden gerade in den hinteren Bereichen im
Stau stehen, Gewalt ausgeübt. Dies hat auch der
BGH in seiner „2.
Reihe-Rechtsprechung“ entsprechend attestiert.
Zudem kommen in vielen Fällen die
Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch
Sachbeschädigungen hinzu, so Dennis
Riehle. Gemäß des Beraters hinke zudem die
Schlussfolgerung, dass die Aktionen deshalb
gerechtfertigt seien, weil die Ampel-Koalition
Art. 20a GG nicht nachkomme.
Kein individuelles Recht auf Klimaschutz
„Doch hierbei handelt es sich allerdings um nur
ein abstraktes Staatszielprinzip mit einem
auffordernden Charakter, dass sich die Regierung
dem Ziel der Nachhaltigkeit zu verpflichten hat.
Wie der Weg dorthin konkret aussieht, formuliert
der in der Verfassung legitimierte Gesetzgeber,
also der Deutsche Bundestag – und nicht der von
der Bewegung immer wieder eingeforderte
Gesellschaftsrat, der nach meiner
Auffassung den Ansprüchen an
Legitimation, Repräsentation und Gleichheit aus
dem Grundgesetz nicht entspricht. Ein
individuelles Recht auf Klimaschutz bis steht
ohnehin nicht. Und dass wir aufgrund einer
aufgeschreckten Generation unserer
demokratischen Prinzipien über Bord werfen, weil
man durch die panische und dramatisierende
Vorstellung von der Zukunft auf Biegen und
Brechen seine Partikularinteressen durchsetzen
will, kann sicher nicht die Lösung für unsere
gesellschaftlichen Probleme sein. Denn wo kämen
wir denn hin, wenn künftig jede oligarchisch
anmutende Minderheit diktieren könnte, welche
politischen Entscheidungen und Maßnahmen
notwendig sind. Es obliegt unserem derzeitigen
Staatswesen, sich nicht moralisch erpressen zu
lassen und weiter mit denen zusammenzuarbeiten,
die nach konstruktiv-pragmatischen Antworten auf
den Wandel suchen“.
Die
Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung ist
kostenlos unter
www.beratung-riehle.de erreichbar.
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