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Anmeldepflicht von Osterfeuern/Brauchtumfeuern

Kreis Wesel/Hamminkeln, 17. März 2023

Wesel
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr wieder traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsfeuer durchgeführt werden können. Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) sind vor ihrer Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel anzuzeigen. Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung entgegengenommen.
Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen oder sogar anderweitigen Abfällen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Vereinen, religiösen Glaubensgemeinschaften oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine Teilnehmerliste beizufügen).
Angaben zur Art des zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabständen usw. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze durch die Ordnungsbehörde möglich sind.
Hinweis zu den Formularen: Die Nutzung des Online Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. Alternativ finden Sie auch Formulare zum Ausdruck.
Online-Anmeldung eines traditionellen Brauchtumsfeuers Anmeldebogen zum Osterfeuer Anmeldebogen mit Nachbarschaftsliste    



Moers
Osterfeuer müssen bis spätestens Montag, 3. April, beim Fachdienst Ordnung angezeigt werden. Das entsprechende Online-Formular steht hier zur Verfügung. Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer zur Brauchtumspflege. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten können mit Geldbuße geahndet werden. 
Eigene Sicherheit und Tierschutz beachten
Die Stadt Moers bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig. Sie müssen bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von mindestens 100 Meter zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten.     



Dinslaken
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind vor ihrer Durchführung bei der Stadt Dinslaken anzuzeigen (§ 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken). Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung entgegengenommen.
Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen und von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen, Schulen und Kindergärten im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine Teilnehmerliste beizufügen, die formlos folgende Angaben enthält: Name, Anschrift). Angaben zur Art des zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabstände, Zeitvorgaben und eventuell notwendige Einzelfallprüfungen durch die Mitarbeiter der Feuerwehr entnehmen Sie bitte den Merkblättern (Download siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze durch die Ordnungsbehörde möglich sind.

Anzeige Brauchtumsfeuer (PDF, 22 KB)
Merkblatt Osterfeuer (PDF, 125 KB)
Merkblatt Martinsfeuer (PDF, 124 KB)
319 - Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken (PDF, 113 KB)    



Kleve
Alljährlich finden in Kleve zahlreiche Osterfeuer zur Pflege des Brauchtums statt. Auch in diesem Jahr können Osterfeuer wieder für den Durchführungszeitraum von Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt Kleve angezeigt werden. Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden, werden in diesem Jahr allerdings nur öffentliche Osterfeuer zugelassen.

Von Karsamstag (08.04.2023) bis Ostermontag (10.04.2023) dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de auf der entsprechenden Themenseite zur Verfügung.
Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet, und, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Auch in den vergangenen Jahren waren private Osterfeuer bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve untersagt, wurden jedoch stets geduldet. 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve vom 01.08.2011 sieht vor, dass Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zugelassen sind. Der Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen werden.

In der Vergangenheit haben sich jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der Feuerwehr notwendig.

Aufgrund dieser Erfahrungswerte werden 2023 erstmals nur öffentlich zugängliche Osterfeuer durch die Stadt Kleve zugelassen. Da es sich bei der Durchführung eines Osterfeuers um eine öffentliche Veranstaltung handelt, werden alle angezeigten Osterfeuer auf der Internetseite der Stadt Kleve sowie in den sozialen Medien auf den städtischen Kanälen (Facebook, Twitter und Instagram) veröffentlicht.

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird vor und während der Ostertage die Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.    



Hamminkeln
Anmeldung der Brauchtumsfeuer
Wie in den vergangenen Jahren sind die Osterfeuer im Stadtgebiet Hamminkeln als Brauchtumsfeuer bei den Fachdiensten 32 - Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Um eine ordnungsgemäße Überprüfung sowie rechtzeitige Information der Feuerwehr und Kreisleitstelle zu gewährleisten, wird gebeten, die Anmeldung auf dem entsprechenden Vordruck (im Downloadbereich) bis spätestens zum 31. März 2023 bei den Fachdiensten 32 - Sicherheit und Ordnung vorzunehmen. Weitere Regelungen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern sind der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hamminkeln zu entnehmen. Bei Rückfragen zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers stehen die zuständigen Mitarbeiter der Fachdienste 32 - Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 02852/88 118 gerne zur Verfügung.
Anmeldung „traditionelles Brauchtumsfeuer“ 2023 (PDF 636 KB)            



Xanten
Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie in vielen anderen Städten auch in Xanten anmeldepflichtig.
Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet. Unter Abwägung der Brauchtumspflege, der Erhaltung der Dorfgemeinschaft sowie den Zielen der Luftreinheit hat der Rat der Stadt Xanten am 07.12.2021 eine neue ordnungsbehördliche Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Xanten beschlossen.

Die Anzeige eines Osterfeuers ist unter www.xanten.de/de/inhalt/digitales-rathaus möglich. Alternativ kann das Antragsformular per E-Mail unter ordnung@xanten.de angefordert werden.
Die Osterfeuer sollen vier Wochen und müssen mindestens zwei Wochen vorher angemeldet werden.  

Folgende Angaben sind erforderlich:
· Name und Anschrift der Glaubensgemeinschaft, der Organisation, der Nachbarschaft oder des Vereins, der das Brauchtumsfeuer durchführen möchte 
· Name, Alter (mind. Volljährig), Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der zwei verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigen,
· Termin, Zeitpunkt und Dauer des geplanten Brauchtumsfeuers, evtl. auch eines Ersatztermines,
· Beschreibung des Ortes, an dem das Brauchtumsfeuer entzündet werden soll,
· Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen, ·        Breite, Tiefe und Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials,
· Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf etc.)  

Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:
· Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
· Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten.
· Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
· Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden.  

Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern.