Bürger und mehr Sonderseiten
BZ-Sitemap  • Mit dem Menschen! - Für den Wolf!
 

Nordrhein-Westfalen weitet Herdenschutzförderung auf das ganze Land aus
Umweltministerium NRW

Niederrhein/Hamminkeln, 13. August 2025 - Nordrhein-Westfalen weitet den Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen deutlich aus. Ab sofort können Tierhalterinnen und Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Landes finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen.

Das Umweltministerium hat dafür die Förderrichtlinien Wolf angepasst. Bislang war die Förderung in festgelegten Kulissen erfolgt, die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassten. Um Weidetierhaltungen auch außerhalb dieser Kulissen zu unterstützen, ermöglicht das Land fortan eine landesweite Förderung.

Die Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen – wie spezielle Zäune oder unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden – werden zu 100 Prozent übernommen. Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse von Haus- und Nutztieren werden weiterhin landesweit gezahlt.

Umweltminister Oliver Krischer erklärt: „Wandernde Wölfe können am Tag mehr als 50 Kilometer zurücklegen. Um die Halterinnen und Halter von Weidetieren noch besser zu unterstützen, weiten wir unsere Förderung auf das ganze Land aus. Effektiver Herdenschutz schützt die Tiere und hilft, dass Wölfe nicht lernen, Nutztiere zu reißen.“

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Um langfristig einen flächendeckenden Herdenschutz zu erreichen, gilt künftig: Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr wird die Entschädigung für Wolfsrisse nur noch gewährt, wenn ein Grundschutz vorhanden ist.
Auch in den bestehenden Wolfsgebieten gab es bereits eine Übergangsfrist. Ein Antrag auf Herdenschutzförderung kann auch nach Ablauf der Frist gestellt werden. Für Herdenschutzmaßnahmen steht auch im Jahr 2025 bis zu eine Million Euro zur Verfügung.


In Nordrhein-Westfalen lebt nur ein sehr kleiner Anteil aller Wölfe in Deutschland. Hauptverbreitungsgebiete der Wölfe sind die Länder Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Es ist davon auszugehen, dass neben den dauerhaft besetzten Territorien einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die sich Tage oder Wochen auch in Nordrhein-Westfalen aufhalten und das Land wieder verlassen.

Zur Verbreitung der Wölfe siehe die Übersicht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) unter: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Bundesland=&Jahr=2023

Der Erlass „Förderrichtlinien Wolf“ ist hier abrufbar. Detaillierte Informationen zum Wolf und zu Förderangeboten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Kima (LANUK) unter https://wolf.nrw.