Niederrhein/Hamminkeln, 13. August 2025 -
Nordrhein-Westfalen weitet den Schutz
von Weidetieren vor Wolfsübergriffen deutlich
aus. Ab sofort können Tierhalterinnen und
Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in
allen Regionen des Landes finanzielle
Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen
beantragen.
Das
Umweltministerium hat dafür die
Förderrichtlinien Wolf angepasst. Bislang war
die Förderung in festgelegten Kulissen erfolgt,
die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassten.
Um Weidetierhaltungen auch außerhalb dieser
Kulissen zu unterstützen, ermöglicht das Land
fortan eine landesweite Förderung.
Die
Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen – wie
spezielle Zäune oder unter bestimmten
Voraussetzungen auch die Anschaffung und
Ausbildung von Herdenschutzhunden – werden zu
100 Prozent übernommen. Entschädigungen für
Schäden durch Wolfsrisse von Haus- und
Nutztieren werden weiterhin landesweit gezahlt.

Umweltminister Oliver Krischer erklärt:
„Wandernde Wölfe können am Tag mehr als 50
Kilometer zurücklegen. Um die Halterinnen und
Halter von Weidetieren noch besser zu
unterstützen, weiten wir unsere Förderung auf
das ganze Land aus. Effektiver Herdenschutz
schützt die Tiere und hilft, dass Wölfe nicht
lernen, Nutztiere zu reißen.“
Die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet
eine ausführliche Beratung zu den möglichen
Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle
Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Um
langfristig einen flächendeckenden Herdenschutz
zu erreichen, gilt künftig: Nach einer
Übergangsfrist von einem Jahr wird die
Entschädigung für Wolfsrisse nur noch gewährt,
wenn ein Grundschutz vorhanden ist.
Auch in den bestehenden Wolfsgebieten
gab es bereits eine Übergangsfrist. Ein Antrag
auf Herdenschutzförderung kann auch nach Ablauf
der Frist gestellt werden. Für
Herdenschutzmaßnahmen steht auch im Jahr 2025
bis zu eine Million Euro zur Verfügung.
In Nordrhein-Westfalen lebt
nur ein sehr kleiner Anteil aller Wölfe in
Deutschland. Hauptverbreitungsgebiete der Wölfe
sind die Länder Sachsen, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen. Es ist davon auszugehen, dass
neben den dauerhaft besetzten Territorien
einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die
sich Tage oder Wochen auch in
Nordrhein-Westfalen aufhalten und das Land
wieder verlassen.
Zur Verbreitung der
Wölfe siehe die Übersicht der Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) unter: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Bundesland=&Jahr=2023
Der Erlass „Förderrichtlinien Wolf“ ist hier
abrufbar. Detaillierte Informationen zum
Wolf und zu Förderangeboten in
Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das Landesamt
für Natur, Umwelt und Kima (LANUK) unter https://wolf.nrw.
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