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Niederrhein/Hamminkeln, 25. Oktober 2025 -
Gestern hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in
einem Putenbetrieb in Rees im Kreis Kleve
bestätigt. Festgestellt wurde der Virustyp
H5N1. Für den Virustpen sind alle Vögel
empfänglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht
von dem Virustyp keine Gefahr für Menschen und
andere Säugetiere aus. Das FLI beobachtet die
Entwicklung intensiv.
Um den
betroffenen Betrieb werden eine Schutz- und
Überwachungszone eingerichtet. Die
Überwachungszone mit einem Radius von zehn
Kilometern reicht bis in den Kreis Wesel und
betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten.
In der Überwachungszone gilt ab dem
24. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht
für gehaltenes Geflügel. Als Aufstallung gilt
eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter
einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen
muss. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu
Futter-,Tränke- und Badestellen haben. Zudem
dürfen gehaltene Vögel weder in einen
tierhaltenden Betrieb hinein- noch
hinausgebracht werden. In der Zone ist die
Durchführung von Geflügelausstellungen,
Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher
Art verboten. Es gibt weitere Beschränkungen
für das Verbringen von Eiern und Fleisch.
Die Überwachungszone wird mit einer
Allgemeinverfügung vom heutigen Tag angeordnet
und tritt am 25.10.2025 um 0 Uhr in Kraft.
Sie ist im Amtsblatt des Kreises
veröffentlicht und unter folgendem Link
einzusehen: https://www.kreis-wesel.de/system/files/2025-10/241025%20Amtsblatt%20Nummer%2047.pdf
Die festgelegten Zonen können im Internet
unter dem folgendem Link als interaktive Karte
eingesehen werden:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546
Tierhalterinnen und Tierhalter können über den
Link prüfen, ob die eigene Tierhaltung im
betroffenen Gebiet liegt
In der
Überwachungszone im Kreis Wesel befinden sich
neben einem größeren Putenmastbestand mit ca.
8.500 Tieren überwiegend Klein- und
Hobbyhaltungen. Einen Teil der Betriebe wird der
amtstierärztliche Dienst in den kommenden Wochen
nach festgelegten Risikokriterien klinisch und
in bestimmten Fällen über Tupfer- oder
Blutproben näher untersuchen.
Hintergrund und Handlungsempfehlung
Das Geflügelpestgeschehen ändert sich derzeit
sehr dynamisch. Besonders auffällig sind aktuell
die hohen influenzabedingten Todesfälle bei den
durchziehenden Kranichen. Geflügelhalter und
-halterinnen, die ihre Tierzahlen bislang nicht
bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben,
sollten dies unverzüglich nachholen. Die
größte Gefahr geht von einem
Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation
aus. Daher ist eine Aufstallung
unverzichtbar. Aufgrund der Erfahrungen aus den
Vorjahren muss im Laufe der kommenden Wochen und
Monate mit einer Aufstallungspflicht für das
gesamte Kreisgebiet gerechnet werden. Der Kreis
Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und
Geflügelhalter im Kreis, die eigenen
Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu
verbessern, sowie ungewöhnliche
Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen
beim Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung zu melden.
Totfunde von Wildvögeln, insbesondere
Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem
Veterinäramt gemeldet werden. Für Fragen und
Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung unter
VET.LM@kreis-wesel.de und 0281 207 7021 bzw.
7022 zur Verfügung.
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