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Die Jagd zum Vergnügen ist überholt ... lasst sie uns abschaffen!
Ob Füchse, Vögel oder Haustiere: Für die meisten Tierarten gibt es nicht einmal einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, diese im Rahmen der Jagd zu töten

Petition durch Wildtierschutz Deutschland e.V.

Duisburg/Hamminkeln, 11. Oktober 2022
BZ auf ein Wort von Jochem Knörzer
Jagd auf wehrlose Tiere ist keine Tradion, sondern war in grauer Vorzeit eine Notwendigkeit um zu überleben!
Heute geht man zu Aldi, Lidl, Kaufland und anderen Discountern und holt sich sich sein Fleisch unblutig und bratfertig.

Schon in den 1960er Jahren war "auf die Jagd gehen" ein Treffen der Unternehmer, um fernab der Gesellschaft und der Familie Geschäfte abzuschließen und dementsprechend zwanglos zu begießen. Das Geweih des Bocks landete im Herrenzimmer an der Wand, das Fleisch wurde oft verschenkt. Aber selbst das ist heute Geschichte.

In der heutigen Zeit jagen Lehrer, Beamte und Verwaltungsangestellte, die, im Gegensatz zum selbstständigen Handwerker, auch die notwendige Muße mitbringen, wehrlose Tiere umzubringen. Vom Hasen, Rebhuhn, Fuschs und Reh wird getötet, was vor die Flinte kommt. Auch eine Katze, eine Hauskatze, die sich vom Haus ein paar Meter mehr entfernt hat, wird rücksichtslos gemeuchelt!

Perverse Ader
Jagd ist, so meine Erfahrung und Meinung, heute nur noch etwas für Lebewesen, die eine perverse Ader haben, sich über wehrlose Tiere zu erheben und diese zu ermorden!

Jagd ist überholt und muss grundsätzlich verboten werden!
Einzig ein Profi, der angestellte Förster, muss dafür sorgen, dass krankes und verletztes Wild erlöst wird.
Eine Eindämmung einer Rasse durch Abschuss halte ich für eine Lüge, die lediglich diese perversen Mörder vorbringen.
Die Natur regelt es, nur die Rasse Mensch vermehrt sich ohne Sinn und Verstand!



Update zur Petition "Füchse - Vögel - Haustiere: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!"
Wildtierschutz Deutschland e.V.

Die Jagd zum Vergnügen ist überholt ...
... lasst sie uns abschaffen!

Mit unserer bisherigen Petition haben wir viel erreicht, in einigen Bundesländern ist zumindest der Einsatz von Totschlagfallen (z.B in Hessen) verboten worden, man denkt über ganzjährige Schonzeiten für weitere Tierarten nach oder will gar - wie in Brandenburg - sämtliche Tierarten von der Jagd ausnehmen, die durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind.

Steter Tropfen höhlt den Stein. Deshalb müssen wir, müssen Sie am Ball bleiben. Dazu haben wir jetzt eine weitere Petition erstellt, die sich sowohl an den Bundesagrarminister und die Bundesumweltministerin als auch an den EU-Umweltkommissar wendet. 

Helfen Sie uns, dieses für die Wildtiere so wichtige Anliegen voranzubringen: Jetzt zeichnen








Wesel/Hamminkeln, 25. Juli 2021 - Ohne vernünftigen Grund ist die Jagd auf die meisten Tierarten nach unserer Auffassung und der von großen und kleinen Tierschutzorganisationen tierschutzwidrig.“
Lovis von Wildtierschutz Deutschland e.V. setzt sich dafür ein, dass der Abschuss von Füchsen und Haustieren ohne vernünftigen Grund abgeschafft wird.

Unterstützen Sie ihn! Zeichnen Sie die Petition!

Der Gesetzgeber ist gefordert, nach dem „wie“ des Tötens (§ 4 Tierschutzgesetz) auch zu regeln, „ob“ eine Tierart überhaupt im Rahmen der Jagd getötet werden darf und wann somit ein vernünftiger Grund vorliegt.

Nachfolgend erläutern wir kurz, warum das Töten von Haustieren und die Fuchsjagd abgeschafft werden sollten.

Fuchsjagd abschaffen:
Füchse werden in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt, obwohl wir aus vielen jagdfreien Regionen und aus wissenschaftlichen Studien wissen, dass die Zahl der Füchse auch ohne Jagd nicht ausufert.

Jäger töten sie während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt und mit Hunden aus ihrem Bau gebissen, dem vermeintlich sicheren Rückzugsort für die Geburt der Welpen. Man hält die höchst sozialen Tiere in kargen Zwingern gefangen, um Bauhunde an ihnen auszubilden. Sie sind Opfer von Treibjagden und im Rahmen von Fuchswochen wird ihnen revierübergreifend nachgestellt.

Jedes Jahr sterben weit über 400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd – fünf Millionen in den letzten elf Jahren!

Füchse sind weder als Lebensmittel verwertbar, noch findet das Fell der schönen Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt.

Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.


Haustierabschuss abschaffen:
Erinnern Sie sich an Brandenburg 2020: Ein Jäger brüstete sich in den sozialen Medien damit, „28 Katzen in den Katzenhimmel umgesiedelt“, das heißt abgeschossen zu haben. Anfang dieses Jahres ließ sich eine Jägerin aus Augsburg dabei filmen, wie sie eine in einer Falle gefangene Hauskatze stümperhaft mit drei Schüssen tötete. Tierschutzorganisationen gehen davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr bis zu 300.000 Katzen und mehrere Hundert Hunde im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden.

Die  Tötung eines Hundes oder einer Katze stellt den größtmöglichen Eingriff für das betroffene Tier und seinen Besitzer dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn noch nicht einmal nachgewiesen werden muss, ob das betroffene Haustier überhaupt eine nennenswerte Bedrohung für das Wild darstellt. Für eine aktuelle gesetzliche Vermutung, dass Hund oder Katze ab einer Entfernung von z.B.  300 m zum nächsten Wohngebäude wildern, fehlt es an jeglichem belastbaren Nachweis.

Und selbst wenn sich im Einzelfall eine entsprechende Gefahr dann doch einmal ergeben sollte, würde dies kein derart pauschales Eingreifen durch Jagdausübungsberechtige rechtfertigen, mit dem in Kauf genommen wird, dass unzählige Haustiere grundlos getötet werden. Gerade auch für Hunde stehen mit einem etwaigen Leinenzwang oder aber einer Maulkorbpflicht in aller Regel mildere Mittel zur Verfügung.

Erschwerend kommt bei der Tötung von Haustieren auch immer noch der schwerwiegende Eingriff in die Rechte des Eigentümers des jeweiligen Tieres hinzu sowie die seelischen Belastungen, denen er durch die Tötung seines Tieres ausgesetzt wird.

Gemäß den Ausführungen einer rechtlichen Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) sind die aktuell bestehenden landesgesetzlichen Regelungen zur Tötung von Hunden und Katzen zum überwiegenden Teil unangemessen und damit auch unverhältnismäßig. Eine unverhältnismäßige Regelung kann aber gerade auch keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen.

Das ist unsere Forderung: 
Liste der jagdbaren Tierarten reduzieren - keine Jagd ohne vernünftigen Grund


Es ist höchste Zeit, dass nachdem vor bald 20 Jahren der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz formuliert wurde, auch im Bereich der Jagd entsprechend gehandelt wird. Bund und Länder sind gefordert, auch in ihren politischen Programmen den Tierschutz entsprechend zu würdigen:

• Der vernünftige Grund als Voraussetzung für das Töten von Tieren ist als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Güterabwägungsprinzips im Bundesjagdgesetz zwingend aufzunehmen.

• Die Liste der über 100 jagdbaren Tierarten muss nach den Kriterien des Tierschutzrechtes überprüft – und entsprechend deutlich gekürzt werden.

• Das Töten von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes ist völlig unangemessen und nicht verhältnismäßig. Diese Befugnis sollte den Jagdschutzberechtigten entzogen werden.