Duisburg/Hamminkeln, 4. Januar 2022 - In
Nordrhein-Westfalen und auch im Kreis Wesel macht sich
zunehmend ein neues Phänomen breit: Bürgerinnen und Bürger
verabreden sich zu so
genannten "Spaziergängen" in der Öffentlichkeit, um gegen
die mit der aktuellen
Corona-Lage in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (Masken-,
Impfpflicht, Impfungen
für Kinder) zu protestieren. Teilweise aus Unkenntnis wurden
solche, dem
Versammlungsrecht unterliegenden Spaziergänge von den
Organisatoren nicht bei der Polizei angemeldet.
Regierungsoberinspektor Benjamin Rieschick, Ansprechpartner
für Versammlungsrecht bei der Polizei Duisburg hat Antworten
auf einige Fragen, die
die Polizei in den letzten Tagen erreichten:
Solche "Treffen" muss man doch nicht anmelden, oder?
Das Versammlungsrecht ist juristisch nicht immer ganz
einfach zu lesen. Die Aufrufe zu gemeinsamen Spaziergängen
mit einer - wenn auch stillen -
öffentlichen Meinungsäußerung wird als Aufzug im Sinne des
Versammlungsgesetzes
definiert. Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung
oder ein Aufzug 48
Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Werbung dafür
gemacht wird, bei der
Kreispolizeibehörde angemeldet werden. Bei nicht erfolgter
Bestätigung droht die
Auflösung dieser Veranstaltung und der Veranstalter oder der
Leiter kann mit
einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft werden.
Warum muss ich überhaupt eine
Versammlung anmelden? Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt
es gleich mehrere Gründe, warum das auch Sinn macht: Zum
einen
berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und
zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst
störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den
sicheren Verlauf der Veranstaltung oder einer Demonstration
im
Blick. Dabei spielen mögliche andere Versammlungen, die den
Verlauf stören
könnten genauso eine Rolle, wie die Gefahren des
Straßenverkehrs. Wenn man mit
50 oder 200 Menschen durch die Stadt ziehen möchte, dabei
die Fahrbahn benutzt
und an jeder Kreuzung einen Verkehrsstau verursacht, ist das
grundsätzlich
gefährlich. Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen
mit einem
Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für
möglichst
reibungslose Abläufe.
Wie melde ich eine Versammlung,
einen Aufzug oder einen "Spaziergang" an? Das ist doch
sicher kompliziert und kostet was...
Nein,
kompliziert ist so ein Anmeldeverfahren wirklich nicht und
Gebühren werden nicht erhoben. So eine Anmeldung kann man
formlos einreichen oder unser Formular
aus dem Internet nehmen. Es ist wichtig, neben dem genauen
Veranstaltungstermin
auch einen Versammlungsleiter zu benennen, das Thema oder
Motto der Versammlung,
die geschätzte Teilnehmerzahl und was genau geplant ist.
Meine Kolleginnen und
Kollegen oder ich treten dann in Kontakt mit dem oder der
Anmelderin und wir
beraten gemeinsam über die Durchführung.
Eines ist
der Polizei besonders wichtig: Der sichere Verlauf
einer
Versammlung, eines Aufzugs oder nennen wir es Spaziergang
mit - wenn auch
stiller - Meinungsäußerung! Denn die freie Meinungsäußerung
und das Recht, sich
friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe
Rechtsgüter unserer
Demokratie.
Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein
Formular gibt es u. a. unter:
https://duisburg.polizei.nrw/versammlungen
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