Düsseldorf/Hamminkeln, 23.
Dezember 2023 - Die neuesten Formulierungsvorschläge
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erlauben
den Konsum von Cannabis 100 Meter vor Einrichtungen,
die ausschließlich oder vorwiegend von Kindern oder
Jugendlichen aufgesucht werden – bislang waren 200
Meter vorgesehen. Parallel dazu soll der Strafrahmen
bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an
Minderjährige von einem auf zwei Jahre
Mindeststrafandrohung erhöht werden. Der Besitz von
Cannabis am Wohnsitz bei Eigenanbau soll von drei
Cannabispflanzen und 25g auf drei Pflanzen sowie 50g
getrocknetes Cannabis erhöht werden. Zuletzt ist
die Kampagne des BMG zum Kinder- und Jugendschutz
„Cannabis Legal, aber…“ gestartet.
„Als
Neurologe und Psychiater kann ich nur eindringlich
vor der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken
warnen. Durch die Legalisierung wird der
Cannabiskonsum weiter enttabuisiert – mit
drastischen Folgen insbesondere für Kinder und
Jugendliche, für die der Konsum schwerwiegende
Gefahren für Gesundheit und Entwicklung mit sich
bringt.
Die Regierung stellt selbst fest:
‚Kinder und Jugendliche sind eine besonders
vulnerable Gruppe der Bevölkerung. Sie sind in
besonderem Maße durch Erwachsene und Trends
beeinflussbar. Die vor allem neurotoxischen Effekte
in sich entwickelnden Gehirnen und kardiovaskuläre
Schädigungen durch Betäubungsmittel können
vielschichtige gesundheitsschädigende Folgen für das
gesamte spätere Leben hervorrufen.‘
Allein
diese sehr bedeutsame Feststellung findet beim
Cannabisgesetz allerdings anscheinend keine weitere
Berücksichtigung. Nun werden auch die Schutzzonen
vor Einrichtungen, in denen sich in erster Linie
Kinder und Jugendliche aufhalten, nochmals
verkleinert: Wenn 100 Meter vor der Schule Cannabis
legal konsumiert wird, begegnen Heranwachsende
diesem Konsumverhalten bereits auf dem Schulweg –
Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus!
Daran ändert auch ein höherer Strafrahmen
bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder
die Kampagne des BMG nichts. Beide Maßnahmen greifen
zu kurz und werden Kinder und Jugendliche nicht vom
Schwarzmarkt fernhalten. Diese Zweifel
bestehen auch auf Bundesebene. Es sieht nicht so
aus, als hätte es eine Einigung mit den Politikern
der SPD-Fraktion gegeben, wie man den jüngsten
Äußerungen von Sebastian Fiedler entnehmen kann.
Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten und früheren
Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter
hat das Gesetz keinerlei Auswirkungen auf die
organisierte Kriminalität und verfehlt damit ein
Kernziel.
Ambulanter
Behandlungsbedarf wird steigen Nicht
zuletzt beweist die Bundespolitik mit den neuen
Formulierungen zum Cannabisgesetz abermals, dass die
gesundheitlichen Auswirkungen und Implikationen für
die ambulante Versorgung im Gesetzgebungsprozess
offenbar keine größere Rolle spielen. Schon jetzt
ist klar: Durch die Cannabislegalisierung zu
Genusszwecken ist auch mit einem deutlich höheren
ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen
und depressiven Störungen zu rechnen.
Regierung richtet Schaden an, dessen Ausmaß
erst in der Zukunft absehbar ist In den
Praxen wird allerdings bereits heute schon am Limit
gearbeitet. Eine weitere Belastung ist nicht
hinnehmbar und könnte bei der derzeitigen
Gemengelage das sprichwörtliche Zünglein an der
Waage sein. Statt einer Cannabislegalisierung wäre
es weitaus angebrachter, Suchterkrankten ebenso wie
Patientinnen und Patienten, die an den
gesundheitlichen Folgen ihres Konsumverhaltens
leiden, durch eine Stärkung der ambulanten
Versorgung zu helfen. Das, was uns der Gesetzgeber
jetzt präsentiert, steht dem jedoch diametral
entgegen – ich befürchte, er wird damit einen
Schaden anrichten, dessen tatsächliches Ausmaß erst
in Zukunft absehbar sein wird.“
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