Die Jagd zum Vergnügen ist
überholt ...
lasst sie
uns abschaffen!
Duisburg/Hamminkeln, 2. Juli 2024 Liebe
Wildtier- und Naturinteressierte! Unser
Tier- und Naturschutzthema „Fuchsjagd beenden!“
hat die meisten Unterstützerinnen und
Unterstützer in der Vorauswahl zur
Volksabstimmung erhalten. Mit dem Erreichen der
TOP 3 gemeinsam mit Ihnen und durch Sie haben
wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur
Volksabstimmung der Bürgerinitiative
Abstimmung21 e.V. gemeistert. Wir stehen auf dem
Stimmzettel zur Volksabstimmung. Herzlichen Dank
dafür!
Keiner der ursprünglich 171
Themenvorschläge hat mehr Unterstützer gewonnen.
Mit dem Erfolg bei der dritten bundesweiten
Volksabstimmung ist die Chance verbunden, ein
breiteres Publikum als bisher zu erreichen. Wir
möchten, dass die Menschen wissen, dass die
Fuchsjagd nicht erforderlich ist. Das zeigen
Fuchsjagd freie Areale zum Beispiel in deutschen
Nationalparks und in Luxemburg (seit 2015).
Bitte unterstützen Sie unser
gemeinsames Anliegen weiterhin und
melden Sie sich hier an für die
Volksabstimmung
im Herbst. Warum ist es so wichtig,
dass gerade das Thema „Fuchsjagd beenden!“ hier
auf dem Zettel steht? Viele Menschen wissen,
dass Natur und Umwelt zu wenig geschützt werden,
und erleben das aktuelle Ringen um verbesserte
Bedingungen für Flora und Fauna. Doch den
wenigsten Menschen ist bekannt, dass die Jagd
für Wildtiere vor allen Dingen Dauerstress und
Leid bedeutet. Ein Wildtier in seinem Lebensraum
wird oftmals je nach Interessensgruppe als
Schädling interpretiert, damit die eigentliche
Ursache weiterhin verdrängt werden kann. So ist
es auch beim Fuchs. Die Gesellschaft
erkennt inzwischen, dass es angebracht ist, Jagd
einem kritischen Blick zu unterziehen.
Sie ist zu einem Freizeitfaktor
geworden, der teils auf der Suche nach
Outdoor-Erlebnissen und Entspannung in der Natur
romantisch verklärt wird. Dabei profitieren die
Akteure von den aktuellen Problemen des
Artensterbens, indem Artenschutz z.B. als Grund
für die scharfe Bejagung von Füchsen aufgeführt
wird. Das Erhalten und Wiederherstellen von
Lebensräumen und der Nahrungsgrundlagen hingegen
wird nicht in ausreichendem Maß angestrebt.
Deswegen: Bitte unterstützen Sie
unser gemeinsames Anliegen weiterhin und
melden Sie sich hier an für die
Volksabstimmung im Herbst.
Fuchsjagd beenden!
Bis zum 30.6.24 dafür abstimmen!
Duisburg/Hamminkeln,
12. Juni 2024 - Wildtierschutz
Deutschland nimmt mit dem Thema „Fuchsjagd
beenden!“ an der Vorauswahl zur dritten
bundesweiten Volksabstimmung teil.
Die TOP 20 aus über 170 Themenvorschlägen
haben wir bereits erreicht. Um im September auf
dem Stimmzettel für die Volksabstimmung zu
landen, müssen sich die Füchse bis zum 30. Juni
zu den TOP 3 vorarbeiten.
Dazu
benötigen die Füchse Ihre Unterstützung!
Bitte stimmen Sie auf der Website
Abstimmung21.de für den Vorschlag „Fuchsjagd
beenden!“ So geben Sie den Füchsen Ihre
Stimme: Bitte registrieren Sie
sich zunächst hier.
Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Bitte
Ihre Registrierung zu bestätigen. Nun können Sie
sich mit Ihrer E-Mail und dem von Ihnen
vergebenen Passwort hier
anmelden.
Nach der Anmeldung gelangen Sie auf die
Themenseite. Dort geben Sie "Fuchs"
in das Feld "Vorschläge durchsuchen"
ein oder Sie klicken hier auf das Thema
"Fuchsjagd
beenden".
Mit dem Klick auf „Unterstützen“ stimmen Sie
dann für unseren Vorschlag (bitte anschließend
Ihre Stimme nicht "zurückziehen").
Was
für uns ein paar Klicks sind und ein kleiner
Moment des Tages, hilft den Füchsen, ihr
stilles, unbekanntes Leid zu zeigen, damit die
Gesellschaft davon erfährt und ein Wandel
beginnen kann.
Nehmen Sie sich bitte
diesen Moment für die Füchse - die Teilnahme ist
kostenfrei und mit keinen weiteren
Verpflichtungen verbunden.
Vielen Dank
und herzliche Grüße, Lovis Kauertz,
Wildtierschutz Deutschland
Ob Füchse, Vögel
oder Haustiere: Für die meisten Tierarten gibt
es nicht einmal einen vernünftigen Grund im
Sinne des Tierschutzgesetzes, diese im Rahmen
der Jagd zu töten
Bundesverband Deutscher Stiftungen lügt und
betrügt beim Publikumspreis des Deutschen
Engagementpreises!
Duisburg/Hamminkeln,
11. Oktober 2022 BZ auf ein Wort
von Jochem Knörzer Jagd auf wehrlose Tiere
ist keine Tradion, sondern war in grauer Vorzeit
eine Notwendigkeit um zu überleben! Heute
geht man zu Aldi, Lidl, Kaufland und anderen
Discountern und holt sich sich sein Fleisch
unblutig und bratfertig. Schon in den 1960er
Jahren war "auf die Jagd gehen" ein Treffen der
Geschäftsmänner, um fernab der Gesellschaft und
der Familie Geschäfte abzuschließen und
dementsprechend zu begießen. Das Geweih des
Bocks landete im Herrenzimmer an der Wand, das
Fleisch wurde oft verschenkt. Aber selbst das
ist heute Geschichte.
In der heutigen
Zeit jagen Lehrer, Beamte und
Verwaltungsangestellte, die, im Gegensatz zum
selbstständigen Handwerker, auch die notwendige
Muße mitbringen, wehrlose Tiere. Vom Hasen,
Rebhuhn, Fuchs und Reh wird getötet, was vor
die Flinte kommt. Auch eine Katze, eine
Hauskatze, die sich vom Haus ein paar Meter mehr
entfernt hat, wird rücksichtslos gemeuchelt!
Jagd ist, so meine Erfahrung und Meinung,
heute nur noch etwas für Lebewesen, die eine
perverse Ader haben, sich über wehrlose Tiere zu
erheben und diese zu ermorden!
Jagd ist überholt und muss grundsätzlich
verboten werden! Einzig ein Profi,
der angestellte Förster, muss dafür sorgen, dass
krankes und verletztes Wild erlöst wird. Eine
Eindämmung einer Rasse durch Abschuss halte ich
für eine Lüge, die lediglich diese perversen
Mörder vorbringen. Die Natur regelt es, nur
die Rasse Mensch vermehrt sich ohne Sinn und
Verstand!
Update zur
Petition "Füchse - Vögel - Haustiere: Keine Jagd
ohne vernünftigen Grund!"
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Die Jagd zum Vergnügen ist
überholt ...
... lasst
sie uns abschaffen!
Mit unserer bisherigen Petition haben wir
viel erreicht, in einigen Bundesländern ist
zumindest der Einsatz von Totschlagfallen (z.B
in Hessen) verboten worden, man denkt über
ganzjährige Schonzeiten für weitere Tierarten
nach oder will gar - wie in Brandenburg -
sämtliche Tierarten von der Jagd ausnehmen, die
durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt
sind.
Steter Tropfen höhlt
den Stein. Deshalb müssen wir, müssen Sie am
Ball bleiben. Dazu haben wir jetzt eine
weitere Petition erstellt,
die sich sowohl an den Bundesagrarminister und
die Bundesumweltministerin als auch an den
EU-Umweltkommissar wendet.
Helfen Sie uns, dieses für die Wildtiere
so wichtige Anliegen voranzubringen: Jetzt
zeichnen
Wesel/Hamminkeln, 25. Juli
2021 - Ohne vernünftigen Grund ist die
Jagd auf die meisten Tierarten nach unserer
Auffassung und der von großen und kleinen
Tierschutzorganisationen tierschutzwidrig.“
Lovis von Wildtierschutz Deutschland e.V. setzt
sich dafür ein, dass der Abschuss von Füchsen
und Haustieren ohne vernünftigen Grund
abgeschafft wird.
Unterstützen Sie ihn!
Zeichnen Sie die Petition!
Der Gesetzgeber ist
gefordert, nach dem „wie“ des Tötens (§ 4
Tierschutzgesetz) auch zu regeln, „ob“ eine
Tierart überhaupt im Rahmen der Jagd getötet
werden darf und wann somit ein vernünftiger
Grund vorliegt.
Nachfolgend erläutern
wir kurz, warum das Töten von Haustieren und
die Fuchsjagd abgeschafft werden sollten.
Fuchsjagd
abschaffen: Füchse werden in den
meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit
bejagt, obwohl wir aus vielen jagdfreien
Regionen und aus wissenschaftlichen Studien
wissen, dass die Zahl der Füchse auch ohne Jagd
nicht ausufert.
Jäger töten sie
während der Paarungszeit, während der Tragzeit,
während der Aufzucht der Jungtiere, während der
Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier.
Sie werden mit Fallen gejagt und mit Hunden aus
ihrem Bau gebissen, dem vermeintlich sicheren
Rückzugsort für die Geburt der Welpen. Man hält
die höchst sozialen Tiere in kargen Zwingern
gefangen, um Bauhunde an ihnen auszubilden. Sie
sind Opfer von Treibjagden und im Rahmen von
Fuchswochen wird ihnen revierübergreifend
nachgestellt.
Jedes Jahr sterben weit über
400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd
– fünf Millionen in den letzten elf Jahren!
Füchse sind weder
als Lebensmittel verwertbar, noch findet das
Fell der schönen Tiere Absatz. Etwa 97 von 100
getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder
bestenfalls verbuddelt.
Das ist weder ethisch
zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger
Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Haustierabschuss
abschaffen: Erinnern Sie sich an
Brandenburg 2020: Ein Jäger brüstete sich in den
sozialen Medien damit, „28 Katzen in den
Katzenhimmel umgesiedelt“, das heißt
abgeschossen zu haben. Anfang dieses Jahres ließ
sich eine Jägerin aus Augsburg dabei filmen, wie
sie eine in einer Falle gefangene Hauskatze
stümperhaft mit drei Schüssen
tötete. Tierschutzorganisationen gehen davon
aus, dass in Deutschland jedes Jahr bis zu
300.000 Katzen und mehrere Hundert Hunde im
Rahmen des Jagdschutzes getötet werden.
Die Tötung eines
Hundes oder einer Katze stellt den
größtmöglichen Eingriff für das betroffene Tier
und seinen Besitzer dar. Dies
gilt insbesondere auch dann, wenn noch nicht
einmal nachgewiesen werden muss, ob das
betroffene Haustier überhaupt eine nennenswerte
Bedrohung für das Wild darstellt. Für eine
aktuelle gesetzliche Vermutung, dass Hund oder
Katze ab einer Entfernung von z.B. 300 m
zum nächsten Wohngebäude wildern, fehlt es an
jeglichem belastbaren Nachweis.
Und selbst wenn sich
im Einzelfall eine entsprechende Gefahr dann
doch einmal ergeben sollte, würde dies kein
derart pauschales Eingreifen durch
Jagdausübungsberechtige rechtfertigen, mit dem
in Kauf genommen wird, dass unzählige Haustiere
grundlos getötet werden. Gerade auch für Hunde
stehen mit einem etwaigen Leinenzwang oder aber
einer Maulkorbpflicht in aller Regel mildere
Mittel zur Verfügung.
Erschwerend kommt bei
der Tötung von Haustieren auch immer noch der
schwerwiegende Eingriff in die Rechte des
Eigentümers des jeweiligen Tieres hinzu
sowie die seelischen Belastungen, denen er durch
die Tötung seines Tieres ausgesetzt wird.
Gemäß den
Ausführungen einer rechtlichen Stellungnahme der
Deutschen Juristischen Gesellschaft für
Tierschutzrecht (DJGT) sind die aktuell
bestehenden landesgesetzlichen Regelungen zur
Tötung von Hunden und Katzen zum überwiegenden
Teil unangemessen und damit auch
unverhältnismäßig. Eine unverhältnismäßige
Regelung kann aber gerade auch keinen
vernünftigen Grund im Sinne des
Tierschutzgesetzes darstellen.
Das ist unsere
Forderung: Liste der jagdbaren Tierarten
reduzieren - keine Jagd ohne vernünftigen Grund
Es ist höchste Zeit,
dass nachdem vor bald 20 Jahren der Tierschutz
als Staatsziel im Grundgesetz formuliert wurde,
auch im Bereich der Jagd entsprechend gehandelt
wird. Bund und Länder sind gefordert, auch in
ihren politischen Programmen den Tierschutz
entsprechend zu würdigen:
• Der
vernünftige Grund als Voraussetzung für das
Töten von Tieren ist als
Ausprägung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des
Güterabwägungsprinzips im Bundesjagdgesetz
zwingend aufzunehmen.
• Die Liste der
über 100 jagdbaren Tierarten muss nach den
Kriterien des Tierschutzrechtes überprüft –
und entsprechend deutlich gekürzt werden.
• Das Töten von
Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes
ist völlig unangemessen und nicht
verhältnismäßig. Diese Befugnis sollte den
Jagdschutzberechtigten entzogen werden.
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