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								 Wesel/Hamminkeln, 16. 
								September 2021 - Im gesamten Weseler 
								Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe 
								Population wildlebender Katzen. Da diese häufig 
								unter Mangelernährung und Infektionen leiden, 
								hatte der Weseler Kreistag im April 2019 eine 
								„Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im 
								Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen. 
  
								Damit gilt für Katzenhalterinnen und –halter im 
								Kreisgebiet, die ihren Tieren unkontrolliert 
								Freigang gewähren wollen, seit November 2019 
								auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und 
								Kastrationspflicht für ihre Tiere. Verstöße 
								hiergegen sind bußgeldbewehrt.
  Die 
								Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, 
								den Städten und Gemeinden und berechtigten 
								Tierschutzvereinen, freilebende Katzen 
								vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu 
								lassen. Dies waren im 2. Halbjahr 2019 kreisweit 
								644 Katzen, im gesamten Jahr 2020 928 Katzen und 
								im 1. Halbjahr 2021 203 Katzen. Die meisten 
								Katzen wurden in Hamminkeln (2. HJ 2019: 77, 
								2020: 318, 1. HJ 2021: 15), Kamp-Lintfort (2. HJ 
								2019: 171, 2020: 119, 1. HJ. 2021: 43) und Moers 
								(2. HJ 2019: 96, 2020: 150, 1. HJ 2021: 25) 
								gefangen und kastriert. 
  Der Kreistag hat 
								für die Umsetzung dem Fachdienst Veterinär- und 
								Lebensmittelüberwachung jährlich 5.000 € zur 
								Verfügung gestellt. Hierdurch ist der Fachdienst 
								in der Lage, gezielte und selbstinitiierte Fang- 
								und Kastrationsmaßnahmen zum Schutz freilebender 
								Katzen durchzuführen. Hierbei geht es im 
								Wesentlichen um sogenannte Hotspots, an denen 
								größere Populationen verwilderter Hauskatzen 
								angetroffen werden. In Zusammenarbeit mit 
								Tierschutzvereinen kann über Fang- und 
								Kastrationsmaßnahmen deren weitere 
								unkontrollierte Vermehrung reduziert werden. 
								 Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke: „Die 
								Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel hat 
								sich in den vergangenen zwei Jahren überaus 
								bewährt. Wir sind froh, dass wir durch sie die 
								rechtliche Möglichkeit haben, den 
								Katzenschutz zu stärken und 
								entsprechende Maßnahmen durchsetzen. Eine 
								konsequente Umsetzung minimiert die Population 
								und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und 
								für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung 
								mehr Rechtssicherheit für durchgeführte 
								Kastrationen.“
 
  
								
 
 
  
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