Wesel/Hamminkeln, 16.
September 2021 - Im gesamten Weseler
Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe
Population wildlebender Katzen. Da diese häufig
unter Mangelernährung und Infektionen leiden,
hatte der Weseler Kreistag im April 2019 eine
„Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im
Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen.
Damit gilt für Katzenhalterinnen und –halter im
Kreisgebiet, die ihren Tieren unkontrolliert
Freigang gewähren wollen, seit November 2019
auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und
Kastrationspflicht für ihre Tiere. Verstöße
hiergegen sind bußgeldbewehrt.
Die
Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel,
den Städten und Gemeinden und berechtigten
Tierschutzvereinen, freilebende Katzen
vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu
lassen. Dies waren im 2. Halbjahr 2019 kreisweit
644 Katzen, im gesamten Jahr 2020 928 Katzen und
im 1. Halbjahr 2021 203 Katzen. Die meisten
Katzen wurden in Hamminkeln (2. HJ 2019: 77,
2020: 318, 1. HJ 2021: 15), Kamp-Lintfort (2. HJ
2019: 171, 2020: 119, 1. HJ. 2021: 43) und Moers
(2. HJ 2019: 96, 2020: 150, 1. HJ 2021: 25)
gefangen und kastriert.
Der Kreistag hat
für die Umsetzung dem Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung jährlich 5.000 € zur
Verfügung gestellt. Hierdurch ist der Fachdienst
in der Lage, gezielte und selbstinitiierte Fang-
und Kastrationsmaßnahmen zum Schutz freilebender
Katzen durchzuführen. Hierbei geht es im
Wesentlichen um sogenannte Hotspots, an denen
größere Populationen verwilderter Hauskatzen
angetroffen werden. In Zusammenarbeit mit
Tierschutzvereinen kann über Fang- und
Kastrationsmaßnahmen deren weitere
unkontrollierte Vermehrung reduziert werden.
Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke: „Die
Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel hat
sich in den vergangenen zwei Jahren überaus
bewährt. Wir sind froh, dass wir durch sie die
rechtliche Möglichkeit haben, den
Katzenschutz zu stärken und
entsprechende Maßnahmen durchsetzen. Eine
konsequente Umsetzung minimiert die Population
und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und
für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung
mehr Rechtssicherheit für durchgeführte
Kastrationen.“
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