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								 Köln/Hamminkeln, 19. 
								September 2021 - Was kostet ein 
								Bürgerbegehren eine Kommune im Erfolgsfall?  
								Wieder einmal wird diese Frage für eine 
								Bürgerinitiative in Nordrhein-Westfalen derzeit 
								zum Problem. Die Initiative aus Niederkrüchten 
								wartet bereits seit knapp 12 Wochen auf ihre 
								Kostenschätzung. Ohne die Kostenschätzung darf 
								sie nicht mit der Unterschriftensammlung 
								beginnen. Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der 
								Erhalt eines Freibades. Es ist bereits der 
								vierte Fall in diesem Jahr, bei dem die 
								Kostenschätzung für Probleme sorgt. 
  „Gut 
								gemeint bedeutet eben nicht gut gemacht. Anstatt 
								einen Dialog über die Kosten in der Bevölkerung 
								anzustoßen, hängt das Thema so wochenlang in der 
								Luft. Das führt zu Frustration bei Initiative 
								und Menschen und zu Mehrarbeit bei der 
								Verwaltung. Wir fordern deshalb endlich eine 
								Streichung der Kostenschätzung“, so Achim 
								Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr 
								Demokratie NRW. 
  Anfang des Jahres wurde 
								ein Bürgerbegehren in Mettmann mit der 
								Begründung für unzulässig erklärt, dass es die 
								Kostenschätzung nicht ausreichend abgebildet 
								habe. In Bochum musste der Radentscheid seine 
								Unterschriftensammlung erneut starten. Die 
								Kostenschätzung der Stadt konnte wegen ihres 
								Umfangs von vier Seiten nicht komplett auf der 
								Unterschriftenliste dargestellt werden. In Essen 
								war erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts 
								Gelsenkirchen nötig, damit die Stadtverwaltung 
								eine Kostenschätzung erstellte. Jetzt steht 
								wieder eine Initiative in den Startlöchern, um 
								Unterschriften zu sammeln, und wird von dieser 
								Formalität ausgebremst. 
  „Schon die 
								Beispiele nur aus diesem Jahr zeigen 
								eindrücklich, dass die Pflicht zur 
								Kostenschätzung abgeschafft werden sollte“, so 
								Wölfel weiter. Die Debatte über die Kosten eines 
								Bürgerbegehrens gehöre in die öffentliche 
								Diskussion, nicht auf die Unterschriftenliste. 
								 Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten 
								von Bürgerbegehren eine Kostenschätzung 
								enthalten, welche von der jeweiligen Verwaltung 
								erstellt wird. Zuvor mussten Initiativen die 
								Kostenschätzung noch selbst erstellen. Was 
								zunächst als Entlastung für Bürgerinitiativen 
								gedacht war, stellte sich jedoch schnell als 
								zusätzliche Hürde heraus. So gibt es seit 
								Einführung der Kostenschätzung immer wieder 
								Probleme mit dieser. Mehr Demokratie fordert 
								deshalb, die Kostenschätzung als Anforderung an 
								Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu 
								streichen. Vorbild ist dabei das Bundesland 
								Bayern. 
  „Kein Bundesland hat so viel 
								Erfahrung mit Bürgerbegehren wie Bayern, rund 
								ein Drittel aller Bürgerbegehren deutschlandweit 
								findet dort statt. Eine Kostenschätzung braucht 
								es dort jedoch nicht. Daran sollten wir uns auch 
								in NRW orientieren“, erklärt Wölfel.
  
								Weiterführende Informationen: 1. Gericht 
								bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für 
								Bürgerbegehren in Essen abgeben:
								
								https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/
								
  2. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren 
								in Essen:
								
								https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren-in-essen/
								
  3. Corona bremst Bürgerbegehren: 
								Deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr:
								
								https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/corona-bremst-buergerbegehren-deutlich-weniger-verfahren-als-im-vorjahr/
  
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