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								 Hagen/Berlin, 5. Oktober 2021 - 
								Im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist 
								Abellio am 1. Oktober 2021 vom vorläufigen 
								Schutzschirmverfahren in das Hauptverfahren 
								gewechselt. Nach Ablauf der gesetzlich für das 
								vorläufige Verfahren vorgesehenen Dauer von drei 
								Monaten hat das Amtsgericht 
								Berlin-Charlottenburg das Hauptverfahren 
								eröffnet. Damit geht Abellio einen wichtigen 
								Schritt mit Blick auf die Sanierung und die 
								langfristig erfolgreiche Neuaufstellung des 
								Unternehmens. 
  Die 
								unternehmerische Verantwortung bleibt in den 
								Händen der Abellio-Geschäftsführung um 
								Deutschland-CEO Michiel Noy. Sie wird dabei – 
								wie auch bereits im vorläufigen 
								Schutzschirmverfahren – von dem erfahrenen 
								Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Lucas 
								Flöther in der Rolle des Generalbevollmächtigten 
								unterstützt.
  Als Sachwalter wurden 
								Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen 
								Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie 
								Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für 
								die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert 
								Rechtsanwälte Steuerberater 
								Partnerschaftsgesellschaft mbB bestätigt. Zuvor 
								hatten sie gutachterlich die Erfolgsaussichten 
								der Sanierung im nun anstehenden Hauptverfahren 
								bekräftigt.  
								  
								Mit dem planmäßigen Wechsel in das 
								Hauptverfahren ändert sich nichts für die 
								Fahrgäste: Der Zugbetrieb wird wie gewohnt 
								weitergeführt. Grundlage hierfür sind 
								Vereinbarungen zwischen Abellio und den 
								regionalen Aufgabenträgern. So wurden in 
								Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 
								Fortführungsvereinbarungen zur Sicherung des 
								Betriebes bis Ende Dezember 2021 bzw. Ende 
								Januar 2022 geschlossen, um in den kommenden 
								Monaten eine langfristig ausgerichtete Einigung 
								im Sinne der Fahrgäste und der Beschäftigten zu 
								erzielen. Zu diesem Zwecke hat sich der 
								Gesellschafter von Abellio Deutschland nochmals 
								bereiterklärt, weitere finanzielle Mittel zur 
								Verfügung zu stellen. Auch für den Betrieb der 
								WestfalenBahn wurde eine entsprechende 
								Fortführungsvereinbarung bis Ende März 2022 
								unterzeichnet. In Mitteldeutschland konnte 
								bereits eine langfristige Lösung zum 
								Weiterbetrieb der beiden Abellio-Netze 
								Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) bis Dezember 
								2023 und Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS) bis 
								zum Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2030 
								erzielt werden. 
  Ab 1. Oktober 
								2021 übernimmt Abellio wieder selbst die Lohn- 
								und Gehaltszahlungen der 3.100 Mitarbeiterinnen 
								und Mitarbeiter in Deutschland, nachdem diese 
								während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens 
								von der Bundesagentur für Arbeit übernommen 
								wurden. In den kommenden Wochen wird die 
								Sanierung von Abellio weiter voranschreiten. 
								Insbesondere wird das Restrukturierungsteam 
								Sanierungspläne erarbeiten und finalisieren, 
								welche die Grundlage für eine wirtschaftlich 
								nachhaltige Zukunft des Unternehmens bilden. 
								Ziel – nach jetzigem Stand der Entwicklungen – 
								ist es, das Sanierungsverfahren im Laufe des 
								Frühjahrs 2022 erfolgreich zu beenden.  
								 Das Schutzschirmverfahren wurde 
								notwendig, nachdem Abellio als eine der 
								führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland 
								angesichts struktureller Probleme im 
								Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter 
								wirtschaftlichen Druck geriet. Wie andere 
								Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, leidet 
								Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die 
								nicht ausreichend von den einzelnen 
								Verkehrsverträgen gedeckt sind. Im Rahmen des 
								Verfahrens können die aufgrund externer 
								Kostensteigerungen notwendig gewordenen 
								Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich 
								angegangen werden. 
 
   Abellio: Bahnbetrieb in 
								Nordrhein-Westfalen weiterhin gesichert 
								Vereinbarung zur Sicherung des 
								Fahrgastbetriebes bis zum 31. Januar 2022 
								 Hagen/Berlin, 24. 
								September 2021 - Abellio, eine der 
								führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland, 
								befindet sich seit dem 30. Juni 2021 in einem 
								gesetzlichen Schutzschirmverfahren. Nun hat das 
								Unternehmen mit den Aufgabenträgern in 
								Nordrhein-Westfalen eine 
								Fortführungsvereinbarung geschlossen. Der 
								Bahnbetrieb auf den von der Abellio Rail GmbH 
								befahrenen Linien ist damit weiterhin 
								gewährleistet. 
  Die Übereinkunft mit den 
								drei Aufgabenträgern sorgt dafür, dass der 
								Bahnbetrieb in NRW zunächst bis zum 31. Januar 
								2022 finanziert und somit gesichert ist. In 
								diesem Zeitraum gilt es nun, gemeinsam mit allen 
								Beteiligten langfristige Lösungen für die von 
								Abellio in Nordrhein-Westfalen befahrenen Netzen 
								(Ruhr-Sieg-Netz, Rhein-Ruhr-Express, 
								grenzüberschreitendes Niederrhein-Netz, S7 ‚Der 
								Müngstener‘ und S-Bahn Rhein-Ruhr)  zu 
								vereinbaren.  
								  
								Zuletzt hatte die Abellio-Eigenverwaltung 
								intensive Verhandlungen mit den Aufgabenträgern 
								Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband 
								Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und 
								Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) geführt, 
								um eine Kompensation der extern verursachten und 
								zugleich nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen 
								für Abellio zu vereinbaren. Ziel der Gespräche 
								mit den Aufgabenträgern war und ist es, eine 
								langfristige Lösung für den 
								Schienenpersonennahverkehr in 
								Nordrhein-Westfalen im Interesse der Fahrgäste 
								und der Beschäftigten zu erzielen. 
  Zitat
								Rainer Blüm, Vorsitzender der 
								Geschäftsführung der Abellio Rail GmbH: 
								„Es ist uns gemeinsam mit unseren drei 
								Aufgabenträgern in NRW gelungen, den Betrieb in 
								einem Zwischenschritt bis 31. Januar 2022 zu 
								sichern. Im Fokus stehen für uns unsere 
								Fahrgäste, die Vielfalt und Qualität auf der 
								Schiene zu schätzen wissen. Ich danke 
								ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und 
								Mitarbeitern für ihr Engagement hier in 
								Nordrhein-Westfalen. Jetzt geht es darum, 
								gemeinsam mit den Aufgabenträgern eine 
								langfristig tragfähige Ausgestaltungen für die 
								fünf Verkehrsverträge im Stammland von Abellio 
								in Angriff zu nehmen.“ 
  Zitat
								Sachwalter Dr. Rainer Eckert: 
								„Die Vereinbarung gibt Fahrgästen und 
								Mitarbeitern Sicherheit für die kommenden 
								Monate. Und sie ermöglicht, dass zeitnah eine 
								langfristige Einigung mit den Aufgabenträgern 
								fixiert werden kann.“
  Zitat 
								Generalbevollmächtigter Prof. Dr. Lucas Flöther: 
								„Die Fortführungsvereinbarung ist ein wichtiger 
								Schritt auf dem Weg zu einer konstruktiven 
								Lösung für die fünf von Abellio betriebenen 
								Netze und einer erfolgreichen Sanierung des 
								Unternehmens.“
  Im Rahmen der 
								Verhandlungen mit den Aufgabenträgern in den 
								einzelnen Regionen und unter Berücksichtigung 
								von Zugeständnissen des Gesellschafters ist es 
								in den vergangenen Wochen bereits gelungen, den 
								Betrieb im Emsland- und Mittelland-Netz (WestfalenBahn) 
								zu sichern. Des Weiteren gibt es auch für 
								Mitteldeutschland eine Einigung zum 
								Weiterbetrieb der Netze Saale-Thüringen-Südharz 
								(bis 12/2030) und Dieselnetz Sachsen-Anhalt (bis 
								12/2023). In Baden-Württemberg wurde, ähnlich 
								der Übereinkunft in Nordrhein-Westfalen, eine 
								Fortführungsvereinbarung zur Sicherung des 
								Betriebes für die kommenden Monate geschlossen, 
								um weiterhin an einer langfristigen Lösung 
								arbeiten zu können.  
  Den bisherigen 
								Sanierungsschritten hat stets die gesetzlich 
								vorgeschriebene Restrukturierungsvoraussetzung 
								zugrunde gelegen, dass die Liquidität während 
								des vorläufigen Schutzschirmverfahrens bis Ende 
								September gesichert ist. 
 
 
 
  
								
 
 
  
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