Hagen/Berlin, 5. Oktober 2021 -
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist
Abellio am 1. Oktober 2021 vom vorläufigen
Schutzschirmverfahren in das Hauptverfahren
gewechselt. Nach Ablauf der gesetzlich für das
vorläufige Verfahren vorgesehenen Dauer von drei
Monaten hat das Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg das Hauptverfahren
eröffnet. Damit geht Abellio einen wichtigen
Schritt mit Blick auf die Sanierung und die
langfristig erfolgreiche Neuaufstellung des
Unternehmens.
Die
unternehmerische Verantwortung bleibt in den
Händen der Abellio-Geschäftsführung um
Deutschland-CEO Michiel Noy. Sie wird dabei –
wie auch bereits im vorläufigen
Schutzschirmverfahren – von dem erfahrenen
Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Lucas
Flöther in der Rolle des Generalbevollmächtigten
unterstützt.
Als Sachwalter wurden
Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen
Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie
Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für
die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert
Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB bestätigt. Zuvor
hatten sie gutachterlich die Erfolgsaussichten
der Sanierung im nun anstehenden Hauptverfahren
bekräftigt.
Mit dem planmäßigen Wechsel in das
Hauptverfahren ändert sich nichts für die
Fahrgäste: Der Zugbetrieb wird wie gewohnt
weitergeführt. Grundlage hierfür sind
Vereinbarungen zwischen Abellio und den
regionalen Aufgabenträgern. So wurden in
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
Fortführungsvereinbarungen zur Sicherung des
Betriebes bis Ende Dezember 2021 bzw. Ende
Januar 2022 geschlossen, um in den kommenden
Monaten eine langfristig ausgerichtete Einigung
im Sinne der Fahrgäste und der Beschäftigten zu
erzielen. Zu diesem Zwecke hat sich der
Gesellschafter von Abellio Deutschland nochmals
bereiterklärt, weitere finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen. Auch für den Betrieb der
WestfalenBahn wurde eine entsprechende
Fortführungsvereinbarung bis Ende März 2022
unterzeichnet. In Mitteldeutschland konnte
bereits eine langfristige Lösung zum
Weiterbetrieb der beiden Abellio-Netze
Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) bis Dezember
2023 und Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS) bis
zum Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2030
erzielt werden.
Ab 1. Oktober
2021 übernimmt Abellio wieder selbst die Lohn-
und Gehaltszahlungen der 3.100 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Deutschland, nachdem diese
während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens
von der Bundesagentur für Arbeit übernommen
wurden. In den kommenden Wochen wird die
Sanierung von Abellio weiter voranschreiten.
Insbesondere wird das Restrukturierungsteam
Sanierungspläne erarbeiten und finalisieren,
welche die Grundlage für eine wirtschaftlich
nachhaltige Zukunft des Unternehmens bilden.
Ziel – nach jetzigem Stand der Entwicklungen –
ist es, das Sanierungsverfahren im Laufe des
Frühjahrs 2022 erfolgreich zu beenden.
Das Schutzschirmverfahren wurde
notwendig, nachdem Abellio als eine der
führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland
angesichts struktureller Probleme im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter
wirtschaftlichen Druck geriet. Wie andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, leidet
Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die
nicht ausreichend von den einzelnen
Verkehrsverträgen gedeckt sind. Im Rahmen des
Verfahrens können die aufgrund externer
Kostensteigerungen notwendig gewordenen
Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich
angegangen werden.
Abellio: Bahnbetrieb in
Nordrhein-Westfalen weiterhin gesichert
Vereinbarung zur Sicherung des
Fahrgastbetriebes bis zum 31. Januar 2022
Hagen/Berlin, 24.
September 2021 - Abellio, eine der
führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland,
befindet sich seit dem 30. Juni 2021 in einem
gesetzlichen Schutzschirmverfahren. Nun hat das
Unternehmen mit den Aufgabenträgern in
Nordrhein-Westfalen eine
Fortführungsvereinbarung geschlossen. Der
Bahnbetrieb auf den von der Abellio Rail GmbH
befahrenen Linien ist damit weiterhin
gewährleistet.
Die Übereinkunft mit den
drei Aufgabenträgern sorgt dafür, dass der
Bahnbetrieb in NRW zunächst bis zum 31. Januar
2022 finanziert und somit gesichert ist. In
diesem Zeitraum gilt es nun, gemeinsam mit allen
Beteiligten langfristige Lösungen für die von
Abellio in Nordrhein-Westfalen befahrenen Netzen
(Ruhr-Sieg-Netz, Rhein-Ruhr-Express,
grenzüberschreitendes Niederrhein-Netz, S7 ‚Der
Müngstener‘ und S-Bahn Rhein-Ruhr) zu
vereinbaren.
Zuletzt hatte die Abellio-Eigenverwaltung
intensive Verhandlungen mit den Aufgabenträgern
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) geführt,
um eine Kompensation der extern verursachten und
zugleich nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen
für Abellio zu vereinbaren. Ziel der Gespräche
mit den Aufgabenträgern war und ist es, eine
langfristige Lösung für den
Schienenpersonennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen im Interesse der Fahrgäste
und der Beschäftigten zu erzielen.
Zitat
Rainer Blüm, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Abellio Rail GmbH:
„Es ist uns gemeinsam mit unseren drei
Aufgabenträgern in NRW gelungen, den Betrieb in
einem Zwischenschritt bis 31. Januar 2022 zu
sichern. Im Fokus stehen für uns unsere
Fahrgäste, die Vielfalt und Qualität auf der
Schiene zu schätzen wissen. Ich danke
ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für ihr Engagement hier in
Nordrhein-Westfalen. Jetzt geht es darum,
gemeinsam mit den Aufgabenträgern eine
langfristig tragfähige Ausgestaltungen für die
fünf Verkehrsverträge im Stammland von Abellio
in Angriff zu nehmen.“
Zitat
Sachwalter Dr. Rainer Eckert:
„Die Vereinbarung gibt Fahrgästen und
Mitarbeitern Sicherheit für die kommenden
Monate. Und sie ermöglicht, dass zeitnah eine
langfristige Einigung mit den Aufgabenträgern
fixiert werden kann.“
Zitat
Generalbevollmächtigter Prof. Dr. Lucas Flöther:
„Die Fortführungsvereinbarung ist ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einer konstruktiven
Lösung für die fünf von Abellio betriebenen
Netze und einer erfolgreichen Sanierung des
Unternehmens.“
Im Rahmen der
Verhandlungen mit den Aufgabenträgern in den
einzelnen Regionen und unter Berücksichtigung
von Zugeständnissen des Gesellschafters ist es
in den vergangenen Wochen bereits gelungen, den
Betrieb im Emsland- und Mittelland-Netz (WestfalenBahn)
zu sichern. Des Weiteren gibt es auch für
Mitteldeutschland eine Einigung zum
Weiterbetrieb der Netze Saale-Thüringen-Südharz
(bis 12/2030) und Dieselnetz Sachsen-Anhalt (bis
12/2023). In Baden-Württemberg wurde, ähnlich
der Übereinkunft in Nordrhein-Westfalen, eine
Fortführungsvereinbarung zur Sicherung des
Betriebes für die kommenden Monate geschlossen,
um weiterhin an einer langfristigen Lösung
arbeiten zu können.
Den bisherigen
Sanierungsschritten hat stets die gesetzlich
vorgeschriebene Restrukturierungsvoraussetzung
zugrunde gelegen, dass die Liquidität während
des vorläufigen Schutzschirmverfahrens bis Ende
September gesichert ist.
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