Wesel/Hamminkeln, 1. Februar
2022 -
Die Umtauschfrist für Fahrerlaubnisinhaber der
Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine
bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt
wurden, wurde nun bis zum 19. Juli 2022
verlängert.
Düsseldorf/Hamminkeln, 15. Januar 2022 - Vorbei
die Zeiten der grauen und rosafarbenen
Führerschein-Lappen: Bis spätestens zum 19.
Januar 2033 müssen nach Vorgaben der
Europäischen Union alle Führerscheine, die vor
dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind,
umgetauscht werden.
Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen
Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen
Union zu vereinheitlichen und die
Fälschungssicherheit zu erhöhen. Allein in
Nordrhein-Westfalen geht es um rund zehn
Millionen Dokumente. Um einen geordneten
Ablauf dieses Prozesses sicherzustellen, haben
Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum
Umtausch beschlossen, die jetzt gestartet ist.
Wann umgetauscht werden muss, richtet
sich danach, ob ein grauer beziehungsweise
rosafarbener Führerschein oder ein aktueller
EU-Kartenführerschein vorliegt.
Für Inhaber der grauen oder rosafarbenen
Fahrerlaubnis – das sind die vor dem 31.
Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine – ist
das Geburtsjahr des Führerscheininhabers
entscheidend.
Bis zum 19. Januar 2022
müssen Menschen, die 1953 bis 1958 geboren
worden sind, ihr Dokument umtauschen. Die
späteren Jahrgänge folgen im Jahresrhythmus.
Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren
worden sind, müssen erst zum Stichtag 19. Januar
2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie
ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden,
richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch
nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus
Feld 4a auf der Vorderseite des
Kartenführerscheins.
Freiwilliger früherer Umtausch Ein
freiwilliger früherer Umtausch ist immer möglich
und vor dem jeweiligen Stichtag sicher auch
empfehlenswert, denn dann werden die
Ausstellungsbehörden starken Zulauf haben.
Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige
Führerscheinstelle am Wohnsitz. Mitzubringen
sind Personalausweis oder Reisepass, ein
biometrisches Passfoto und der aktuelle
Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder
ein Sehtest müssen nicht absolviert werden. Zur
Erinnerung darf der alte (entwertete)
Führerschein behalten werden. Der neue
Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Die Neuregelung geht auf
eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung aus
dem Jahr 2013 zurück, mit der die dritte
EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt wurde. Darin wurde festgelegt, dass
alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten
Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und
danach neu beantragt werden müssen. Gleichzeitig
wurde festgelegt, dass alle schon zu dem
Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine
innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar
2033) umgetauscht werden müssen.
Kreis Wesel tauscht die Führerscheine
Wesel/Hamminkeln, 8. November 2021 -
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten
Führerscheine - egal ob grau, rosa oder Karte -
müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den
neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten
Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist
die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass
je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des
bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum
Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.
Januar 2033 besteht.
Die Umtauschpflicht gilt ab sofort bis zum 19.
Januar 2022 und betrifft Fahrerlaubnisinhaber
der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren
Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember
1998 ausgestellt wurden. Um ein
erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, werden
Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anträge
nach Möglichkeit postalisch einzureichen. Um
eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen,
wird darum gebeten, von einem vorzeitigen
Umtausch des Führerscheins außerhalb der
gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ (Antrag
und Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins)
verfügbar. Dem Antrag müssen Kopien des
aktuellen Führerscheins und eines gültigen
Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches
Lichtbild beigefügt werden.
Weitere
Informationen zum Thema sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtausch-gegen-neuen-eu-fuehrerschein/.
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