Wesel/Hamminkeln, 2.
Dezember 2021 - Wer wissen möchte, wie
hoch die ortsübliche Vergleichsmiete in einer
Stadt ist, kann sich dabei an dem jeweiligen
Mietspiegel orientieren. Vor allem Mietern*innen
und Vermietern*innen hilft der Mietspiegel
dabei, die Höhe der Miete zu ermitteln. Ab dem
1. Dezember 2021 gilt für die Stadt Wesel eine
aktualisierte Fassung des einfachen Mietspiegels
(nach Paragraph 558c des Bürgerlichen
Gesetzbuches).
Betrachtet und
unterschieden werden vor allem die Art, Größe,
Ausstattung, Beschaffenheit sowie Lage der
Wohnungen. Wichtig ist, dass der Mietspiegel
lediglich für frei finanzierte Immobilien (Ein-
und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und
vermietete Eigentumswohnungen) gilt, jedoch
nicht für geförderten Wohnraum. Dieser liegt in
der Regel unter dem Mietspiegel, da der Bau der
Wohnungen zum Teil mit öffentlichen Mitteln
finanziert wurde.
Wer sich einen
Überblick über die konkreten, aktuellen Werte
machen möchte, kann sich den
Mietspiegel kostenlos
herunterladen.
|