Düsseldorf/Hamminkeln, 23.
März 2022 - In diesem Jahr können traditionelle
Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden.
Darauf weist das Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
hin. In den vergangenen Jahren konnten aufgrund
der Regelungen der Corona-Schutzverordnung
Veranstaltungen und Versammlungen weitgehend
nicht stattfinden. Dazu zählten auch die
Osterfeuer. Es gelten die jeweils aktuellen
Hygienevorschriften.
Zwar ist
immissionsschutzrechtlich das Verbrennen und
Abbrennen von Gegenständen im Freien
grundsätzlich untersagt, soweit dadurch die
Nachbarschaft oder Allgemeinheit gefährdet oder
erheblich belästigt werden. Das Landesrecht
räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein,
Ausnahmen zuzulassen. Als Ausnahmen rechtlich
anerkannt sind hierbei Osterfeuer als sogenannte
Brauchtumsfeuer, soweit diese von in der
Ortsgemeinschaft verankerten
Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder
Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer
öffentlichen Veranstaltung für jedermann
zugänglich sind.
Die Gemeinden können
Einzelheiten zur Durchführung der Osterfeuer
individuell bestimmen. Daher sollten sich die
Organisierenden rechtzeitig über die Regelungen
vor Ort informieren und beispielsweise klären,
ob Osterfeuer nach Ortsrecht angezeigt werden
müssen.
Zu beachten ist, dass Feuer im
Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht
werden dürfen. Lackiertes und behandeltes Holz
sind als Brennmaterial genauso verboten wie
Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Abgebrannt
werden darf naturbelassenes Holz sowie von
Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt.
Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein.
Damit werden die Umwelt und die Anwohner so
wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie
Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet.
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