Kreis Wesel/Hamminkeln,
9. November 2022 -
Im Jahr 2021 haben das Inklusionsamt des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die
rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen
im Arbeitsleben Arbeitgeber im Kreis Wesel in
404 Fällen mit mehr als zwei Millionen Euro zur
Beschäftigung schwerbehinderter und
gleichgestellter Menschen unterstützt. Von den
Mitteln wurden neue Ausbildungs- und
Arbeitsplätze geschaffen sowie Räumlichkeiten
und Arbeitsplätze behinderungsrecht gestaltet.
Rheinlandweit waren es insgesamt mehr als 36,5
Millionen Euro in 5.787 Fällen. Hinzu kommen
rund 9,7 Millionen Euro, die Menschen mit
Schwerbehinderung im Rheinland beispielsweise
für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-,
Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen erhalten
haben. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht
2021 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute
der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen
hat.
„Obwohl auch das Jahr 2021 von der
Corona-Pandemie geprägt war, ist es dem LVR mit
zahlreichen Leistungen erneut gelungen, Menschen
mit Behinderung beim Start ins Berufsleben zu
unterstützen, neue Arbeitsplätze zu schaffen
oder bestehende zu sichern. Das belegt der neue
Jahresbericht sehr eindrucksvoll,“ stellte
Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des
LVR-Sozialausschusses, fest. Dr. Alexandra
Schwarz, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt,
Soziale Entschädigung, ergänzte: „Der Markt
bietet zahlreiche neue digitale Hilfsmittel, von
denen Menschen mit Behinderung für ein
selbstständiges Arbeiten profitieren können. Der
LVR geht hier mit der Zeit und entwickelt und
erprobt Techniken, um Arbeitgebern und den
Menschen mit Behinderung weiterhin – auch in
Kooperation mit den Fachdiensten des
LVR-Inklusionsamtes, den Fachstellen für
behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den
rheinischen Kreisen und Städten sowie den
Rehabilitationsträgern – ein zuverlässiger,
beratender und begleitender Partner zu sein.“
Menschen mit Schwerbehinderung im
Rheinland Insgesamt lebten 2021 im
Kreis Wesel 59.000 Menschen mit einer
Schwerbehinderung, im Rheinland 1.011.900. Der
Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45.
Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller
Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45
Jahre.
Arbeitsmarktsituation von
Menschen mit einer Schwerbehinderung
In 2020 waren im Arbeitsagenturbezirk Wesel
6.749 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen besetzt (Rheinland:
197.412). Die Arbeitgeber erreichten eine
durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,8
Prozent (Rheinland: 5,44 Prozent), die damit
unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von
fünf Prozent liegt.
Erhebung der
Ausgleichsabgabe Das
LVR-Inklusionsamt erhebt eine Ausgleichsabgabe
von Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitsplätze
haben, davon aber nicht mindestens fünf Prozent
mit Menschen mit einer Schwerbehinderung
beschäftigen. Arbeitgeber sollen damit motiviert
werden, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Das LVR-Inklusionsamt hat 2021 für das
Erhebungsjahr 2020 von 10.051 Arbeitgebern im
Rheinland rund 88,3 Millionen Euro erhoben.
Davon wurden mehr als 8,9 Millionen Euro an die
Fachstellen im Rheinland zugewiesen, mehr als
11,4 Millionen Euro flossen in den
Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales. Mit den Mitteln der
Ausgleichsabgabe unterstützt das
LVR-Inklusionsamt unter anderem die Arbeitgeber,
die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Förderung von acht
Inklusionsbetrieben im Kreis Wesel
Ein besonderes Instrument zur Schaffung und
dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die
Förderung von Inklusionsbetrieben, die auf 30
bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit
besonderem Unterstützungsbedarf beschäftigen.
Ende 2021 gab es im Kreis Wesel acht anerkannte
Inklusionsbetriebe mit 69 Arbeitsplätzen, davon
45 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im
Rheinland insgesamt gab es 155
Inklusionsbetriebe mit 3.529 Arbeitsplätzen,
davon 1.897 für Menschen mit einer
Schwerbehinderung.
Informations-
und Schulungsangebot Auf
www.inklusionsamt.lvr.de informiert das
LVR-Inklusionsamt zu aktuellen Projekten,
Veröffentlichungen oder wichtigen
Gesetzesänderungen. Den schnellen Kontakt zu den
jeweils örtlich zuständigen Ansprechpersonen
bekommen die Nutzer*innen über die
Ansprechpartnerdatenbank. Neben dem bestehenden
Online-Informationsangebot bietet das
LVR-Inklusionsamt persönliche und individuelle
Beratung an und hat sein Online-Beratungsangebot
ausgebaut. Die Online-Beratung eröffnet einen
weiteren Weg, mit den Zielgruppen in
persönlichen Kontakt zu kommen und ihnen
schnelle, gezielte und direkte Unterstützung zu
leisten. Die Zeitschriften „ZB Behinderung und
Beruf“ und „ZB Rheinland“ des
LVR-Inklusionsamtes erscheinen seit dem
vergangenen Jahr im Format eines
Digitalmagazins. Damit informiert das
LVR-Inklusionsamt nun noch anschaulicher und
ausführlicher über gelungene Beispiele von
Inklusion im Arbeitsleben und seine
Unterstützungsmöglichkeiten. Das Digitalmagazin
kann kostenfrei unter
www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin
abonniert werden.
Darüber hinaus bietet
das LVR-Inklusionsamt ein breites Kursangebot
für Inklusionsbeauftragte,
Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und
Personalräte, Personalverantwortliche und
weitere Interessenvertretungen. Alle angebotenen
Kurse beschäftigen sich mit dem Themenfeld
„Schwerbehinderung und Beruf“. Gerade den in
diesem Jahr neu gewählten
Schwerbehindertenvertretungen, die die Seminare
kostenfrei besuchen können, wird der Einstieg in
ihr neues Ehrenamt deutlich erleichtert.
Das LVR-Inklusionsamt Im
Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die
Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für
einen Großteil der Aufgaben der beruflichen
Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter
Menschen zuständig und führt diese in enger
Zusammenarbeit mit den 37 rheinischen
Fachstellen für behinderte Menschen im
Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die
Beratung von Arbeitgebern und Menschen mit
Schwerbehinderung Menschen bei der richtigen
Arbeitsplatzauswahl sowie die
behindertengerechte Gestaltung von bestehenden
Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle
Förderung. Darüber werden auch regionale
Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen
werden ausschließlich aus den Mitteln der
Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die
Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes
werden nicht aus der Ausgleichsabgabe
finanziert. Diese trägt der LVR.
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