Kreis Wesel/Hamminkeln,
17. März 2023
Wesel
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr
wieder traditionelle Osterfeuer als
Brauchtumsfeuer durchgeführt werden können.
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) sind vor ihrer
Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt
Wesel anzuzeigen. Anzeigen werden bis zwei
Wochen vor Durchführung entgegengenommen.
Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer
ausschließlich der Brauchtumspflege und
keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen
oder sogar anderweitigen Abfällen. Um
Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn
diese von Vereinen, religiösen
Glaubensgemeinschaften oder sonstigen
Institutionen veranstaltet werden und diese
Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich
sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als
Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie
zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in
diesem Fall ist eine Teilnehmerliste
beizufügen). Angaben zur Art des
zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten,
Sicherheitsabständen usw. entnehmen Sie
bitte dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass
jederzeit unangekündigte Kontrollen der
gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze
durch die Ordnungsbehörde möglich sind.
Hinweis zu den Formularen: Die
Nutzung des Online Formulars setzt eine
Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie
benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein
Kartenlesegerät oder Handy mit Ausweis App und
den PIN Ihres Ausweises. Alternativ finden Sie
auch Formulare zum Ausdruck.
Online-Anmeldung eines traditionellen
Brauchtumsfeuers
Anmeldebogen zum Osterfeuer
Anmeldebogen mit Nachbarschaftsliste
Moers
Osterfeuer müssen bis spätestens Montag, 3.
April, beim Fachdienst Ordnung angezeigt
werden. Das
entsprechende Online-Formular steht hier zur
Verfügung. Erlaubt sind ausschließlich
Osterfeuer zur Brauchtumspflege. Dazu zählen
keine Veranstaltungen von Privatpersonen,
sondern nur von in der Ortsgemeinschaft
verankerten eingetragenen Vereinen,
Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der
Fachdienst Ordnung führt vor Ort
stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße
gegen die Anzeige-, Durchführungs- und
Sicherungspflichten können mit Geldbuße geahndet
werden. Eigene Sicherheit und
Tierschutz beachten Die Stadt Moers
bittet besonders darum, den Tierschutz zu
berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz
umgeschichtet werden um Vögel, Igel, Mäuse und
Kaninchen zu vertreiben. Für den
Verbrennungsplatz sind volljährige
Aufsichtspersonen nötig. Sie müssen bis zum
vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor
Ort bleiben. Erlaubt ist nur unbehandeltes,
naturbelassenes Holz in Form von Baum- und
Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von
mindestens 100 Meter zu Wohngebäuden sowie Wald-
und Naturschutzgebieten einzuhalten.
Dinslaken
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind vor ihrer
Durchführung bei der Stadt Dinslaken anzuzeigen
(§ 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung
der Durchführung von Brauchtumsfeuern im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken).
Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung
entgegengenommen. Als Brauchtumsfeuer werden
nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege
dienen und von in der Ortsgemeinschaft
verankerten Glaubensgemeinschaften,
Organisationen oder Vereinen, Schulen und
Kindergärten im Rahmen einer öffentlichen
Veranstaltung durchgeführt werden und für
jedermann zugänglich sind. Auch Feuer von
Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer
anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der
Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine
Teilnehmerliste beizufügen, die formlos folgende
Angaben enthält: Name, Anschrift). Angaben zur
Art des zulässigen Brenngutes,
Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabstände,
Zeitvorgaben und eventuell notwendige
Einzelfallprüfungen durch die Mitarbeiter der
Feuerwehr entnehmen Sie bitte den Merkblättern
(Download siehe unten).
Bitte beachten
Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen
der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze
durch die Ordnungsbehörde möglich sind.
Anzeige Brauchtumsfeuer (PDF, 22 KB)
Merkblatt Osterfeuer (PDF, 125 KB)
Merkblatt Martinsfeuer (PDF, 124 KB)
319 - Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern
im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken
(PDF, 113 KB)
Kleve Alljährlich finden in Kleve
zahlreiche Osterfeuer zur Pflege des Brauchtums
statt. Auch in diesem Jahr können Osterfeuer
wieder für den Durchführungszeitraum von
Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt Kleve
angezeigt werden. Nachdem in den vergangenen
Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden,
werden in diesem Jahr allerdings nur
öffentliche Osterfeuer zugelassen.
Von Karsamstag (08.04.2023) bis Ostermontag
(10.04.2023) dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen
des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer
sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung
beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und
Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige
zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem
Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt
werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de auf
der entsprechenden Themenseite zur Verfügung.
Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt
lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.
Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer,
deren Zweck nicht darauf gerichtet ist,
pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen
zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der
Brauchtumspflege und sind dadurch
gekennzeichnet, dass eine in der
Ortsgemeinschaft verankerte
Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein
Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der
Brauchtumspflege ausrichtet, und, dass das Feuer
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für
jedermann zugänglich ist. Auch in den
vergangenen Jahren waren private Osterfeuer
bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve
untersagt, wurden jedoch stets geduldet.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve
vom 01.08.2011 sieht vor, dass
Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher
Veranstaltungen zugelassen sind. Der
Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen
werden.
In der Vergangenheit haben sich
jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die
Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei
privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der
Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt
Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem
vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit
von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten
wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der
Feuerwehr notwendig.
Aufgrund dieser
Erfahrungswerte werden 2023 erstmals nur
öffentlich zugängliche Osterfeuer durch die
Stadt Kleve zugelassen. Da es sich bei der
Durchführung eines Osterfeuers um eine
öffentliche Veranstaltung handelt, werden alle
angezeigten Osterfeuer auf der Internetseite der
Stadt Kleve sowie in den sozialen Medien auf den
städtischen Kanälen (Facebook, Twitter und
Instagram) veröffentlicht.
Der
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
wird vor und während der Ostertage die
Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten
überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld
geahndet werden.
Hamminkeln Anmeldung der
Brauchtumsfeuer Wie in den
vergangenen Jahren sind die Osterfeuer im
Stadtgebiet Hamminkeln als Brauchtumsfeuer bei
den Fachdiensten 32 - Sicherheit und Ordnung
anzuzeigen. Um eine ordnungsgemäße Überprüfung
sowie rechtzeitige Information der Feuerwehr und
Kreisleitstelle zu gewährleisten, wird gebeten,
die Anmeldung auf dem entsprechenden Vordruck
(im Downloadbereich) bis spätestens zum 31. März
2023 bei den Fachdiensten 32 - Sicherheit und
Ordnung vorzunehmen. Weitere Regelungen zum
Abbrennen von Brauchtumsfeuern sind der ordnungsbehördlichen
Verordnung der Stadt Hamminkeln zu
entnehmen. Bei Rückfragen zur Anmeldung des
Brauchtumsfeuers stehen die zuständigen
Mitarbeiter der Fachdienste 32 - Sicherheit und
Ordnung unter der Rufnummer 02852/88 118 gerne
zur Verfügung.
Anmeldung „traditionelles
Brauchtumsfeuer“ 2023 (PDF 636 KB)
Xanten
Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie
in vielen anderen Städten auch in Xanten
anmeldepflichtig. Brauchtumsfeuer sind
dadurch gekennzeichnet, dass eine in der
Ortsgemeinschaft verankerte
Glaubensgemeinschaft, Organisation,
Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter
dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege
ausrichtet. Unter Abwägung der Brauchtumspflege,
der Erhaltung der Dorfgemeinschaft sowie den
Zielen der Luftreinheit hat der Rat der Stadt
Xanten am 07.12.2021 eine neue
ordnungsbehördliche Verordnung für die
Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der
Stadt Xanten beschlossen.
Die Anzeige
eines Osterfeuers ist unter www.xanten.de/de/inhalt/digitales-rathaus
möglich. Alternativ kann das Antragsformular per
E-Mail unter ordnung@xanten.de angefordert
werden. Die Osterfeuer sollen vier Wochen
und müssen mindestens zwei Wochen vorher
angemeldet werden.
Folgende Angaben
sind erforderlich: · Name und Anschrift der
Glaubensgemeinschaft, der Organisation, der
Nachbarschaft oder des Vereins, der das
Brauchtumsfeuer durchführen möchte · Name,
Alter (mind. Volljährig), Anschrift und
telefonische Erreichbarkeit der zwei
verantwortlichen Personen, die das
Brauchtumsfeuer beaufsichtigen, · Termin,
Zeitpunkt und Dauer des geplanten
Brauchtumsfeuers, evtl. auch eines
Ersatztermines, · Beschreibung des Ortes, an
dem das Brauchtumsfeuer entzündet werden soll,
· Entfernung des Brauchtumsfeuers zu
baulichen Anlagen und zu öffentlichen
Verkehrsanlagen, · Breite, Tiefe und Höhe
des zu verbrennenden, aufgeschichteten
Pflanzenmaterials, · Getroffene Vorkehrungen
zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher,
Mobiltelefon für Notruf etc.)
Darüber
hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin,
dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige
Regeln zu beachten sind: · Es dürfen nur
unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt
sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
· Das Verbrennen von
beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen
auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.)
und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist
verboten. · Das Brennmaterial darf erst
unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle
aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen
Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem
Verbrennen geschützt werden. · Das Feuer
muss ständig beaufsichtigt werden.
Die
Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen
stichprobenartige Kontrollen durchführen, um
Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu
verhindern.
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