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Niederrhein/Hamminkeln, 2. Mai 2026 - Die
Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet
sich auch im Kreis Wesel weiter aus. Um die
Ausbreitung bestmöglich zu bremsen, hat der
Kreistag in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025
finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro
bereitgestellt. Mit dem Geld wird die
Beschaffung von Geräten zur Nestbekämpfung
bezuschusst, um den Kreisimkerverband und lokale
Imkerinnen und Imker in ehrenamtlichen
Einsatzteams zu unterstützen, die Nester vor Ort
fachgerecht zu entfernen.

Bei einer Informationsveranstaltung des Kreises
wurden die Einsatzteams für die kreisangehörigen
Kommunen zusammengestellt. Dort wurde auch ein
Lanzensystem zur Nestbekämpfung vorgestellt, das
der Kreisimkerverband beschaffen und den
Bekämpfungsteams zur Verfügung stellen will.
Dieses Gerät ermöglicht eine gezielte,
fachgerechte Tötung der Hornissen und Entfernung
von Nestern unter Schutzmaßnahmen.
Der
Kreis hat zudem ein digitales
Meldeportal für Nester eingerichtet.
Unter dem Link https://beteiligung.nrw.de/portal/kw/beteiligung/themen/1024580 können
ab sofort Bürgerinnen und Bürger adressenscharf
Neststandorte melden, Fotos zur Identifizierung
hochladen und den Status ihrer Meldung
nachverfolgen.
Wichtig: Die Bekämpfung
einzelner Hornissen ist nicht erforderlich.
Bitte melden Sie daher ausschließlich Nester,
nicht einzelne Tiere. Meldungen zu einzelnen
Tieren werden nicht bearbeitet.
Die
eingehenden Meldungen aus dem Portal werden an
die örtlichen Einsatzteams weitergeleitet, damit
zeitnah die Tierart identifiziert und das Nest
gegebenenfalls fachgerecht entfernt werden kann.
Die Imkerinnen und Imker arbeiten dabei eng mit
der Unteren Naturschutzbehörde zusammen. Der
Kreis Wesel unterstützt die Imkerinnen und Imker
bei der Koordination der Bekämpfungsmaßnahmen.
Um Verwechslungen mit der geschützten
heimischen Hornisse auszuschließen, bittet die
Untere Naturschutzbehörde dringend, keine
Nestentfernungen in Eigenregie vorzunehmen. Die
Asiatische Hornisse kann bei Neststörungen sehr
aggressiv reagieren und stellt dann –
insbesondere mit zunehmender Nestgröße - für
Laien ein erhebliches Gefährdungsrisiko dar.
Daher sollten nur zertifizierte
Schädlingsbekämpferinnen und -bekämpfer oder die
qualifizierten Imker-Einsatzteams mit
entsprechender Schutzausrüstung eine Beseitigung
vornehmen.
Eine Beseitigung kann ohne
eine behördliche Genehmigung erfolgen. Die
Person, in deren Eigentum sich das vom Nest
betroffenen Grundstück befindet, bleibt für die
Beseitigung von Nestern sowie für die
anfallenden Kosten verantwortlich. Sie können
eine fachkundige Person Ihrer Wahl mit der
Beseitigung des Nestes beauftragen oder den
Standort des Nestes im digitalen Meldeportal
angeben. Eine Kostenerstattung für die
Beseitigung eines Nestes durch den Kreis Wesel
erfolgt nicht. Es wird empfohlen, Kontakt zur
Gebäudeversicherung aufzunehmen, häufig können
die entstandenen Kosten hier geltend gemacht
werden.
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