Duisburg/Dinslaken/Oberhausen/Hamminkeln,
8. Oktober 2023
- Am Freitagnachmittag (6. Oktober) erschien ein 40-jähriger
Mann auf der Polizeiwache in Dinslaken und berichtete davon,
dass seine 3-jährige Tochter ums Leben gekommen sei. Er habe
sie dann mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in
der Nähe des Oberhausener Kaisergartens geworfen.
Mit Bekanntwerden des Falls ordnete die Staatsanwaltschaft
Duisburg umgehend die Einrichtung einer Mordkommission an,
die unter anderem zu den genauen Hintergründen ermittelt,
Zeugen vernimmt und Spuren auswertet.
Nach
bisherigem Erkenntnisstand soll der 40-jährige deutsche
Staatsangehörige seine Tochter - möglicherweise als
Erziehungsmaßnahme - für ein paar Tage in einen Kellerraum
eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt haben.
Dort soll er sie mit Essen und Trinken versorgt und immer
wieder nach ihr geschaut haben. Als er am Morgen des
vergangenen Sonntags (1. Oktober) wieder nach ihr gesehen
habe, war das Mädchen verstorben. In den Abend- oder frühen
Nachtstunden des gleichen Tages habe er dann den Leichnam
mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in
Oberhausen geworfen. Der genaue Ablageort befindet sich
zwischen der Rohr-Brücke und der Slinky Springs to
Fame-Brückenkonstruktion.
In der Nacht zu Samstag
unterstützte die Oberhausener Feuerwehr mit Tauchern die
Ermittler der Mordkommission bei der Suche nach dem
verstorbenen Mädchen. Die Taucher fanden das Kind und bargen
es.
Auf Antrag der Duisburger Staatsanwaltschaft
obduzierte ein Rechtsmediziner die 3-Jährige am Samstag (7.
Oktober) und stellte fest, dass erbrochener Speisebrei
todesursächlich gewesen ist. Hinweise auf todesursächliche
Verletzungen ergaben sich nicht.
Die Ermittlungen
zu den weiteren Hintergründen dauern an: Zur Aufklärung des
genauen Ablaufs können Zeugenaussagen beitragen.
Insbesondere interessiert die Ermittler, wer die Ablage des
Leichnams in den Rhein-Herne-Kanal am Abend des 1. Oktober
(ein Sonntag) beobachtet hat. Unter der Rufnummer 0203 2800
können Zeugen Kontakt zur Mordkommission aufnehmen.
Der 40-jährige Dinslakener wurde auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts der
gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung jeweils
mit Todesfolge einem Haftrichter vorgeführt, der
antragsgemäß einen Haftbefehl erließ. Der Tatverdächtige
lässt sich anwaltschaftlich vertreten und hat sich bisher
nicht geäußert.
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