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Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges gegen Lehrerin des Berufskollegs Wesel
Staatsanwaltschaft Duisburg

Wesel/Hamminkeln, 27. März 2026 - Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Auf Grund der Presseberichterstattung über eine von ihr vorgetäuschte Dienstunfähigkeit im vergangenen Jahr wurde hier ein Prüfvorgang angelegt. Im Rahmen von Vorermittlungen wurden dabei u.a. Unterlagen von der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert, insbesondere das dort eingeholte amtsärztliche Gutachten vom 25. November 2025 über die Beschuldigte. Nachdem diese Unterlagen im Februar 2026 vollständig vorlagen, ergaben sich nach hiesiger Bewertung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Daher wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingeleitet.

Über vier Jahre zu Unrecht Dienstbezüge erhalten
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, über einen – strafrechtlich relevanten – Zeitraum von vier Jahren zu Unrecht Dienstbezüge erhalten zu haben. Die Beschuldigte soll gegenüber ihrem Dienstherrn, dem Land Nordrhein-Westfalen, bewusst der Wahrheit zuwider angegeben haben, auf Grund einer Erkrankung dienstunfähig gewesen zu sein, obwohl sie als Heilpraktikerin tätig gewesen und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben soll.

In diesem Ermittlungsverfahren erließ das Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Durchsuchungsbeschluss, der am 24. März 2026 vollstreckt wurde. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten beweiserhebliche Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt werden.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, dauern an.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss die Unschuldsvermutung gilt.