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Wesel/Hamminkeln, 27. März 2026 -
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein
Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin des Berufskollegs
Wesel wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Auf
Grund der Presseberichterstattung über eine von ihr
vorgetäuschte Dienstunfähigkeit im vergangenen Jahr wurde
hier ein Prüfvorgang angelegt. Im Rahmen von Vorermittlungen
wurden dabei u.a. Unterlagen von der Bezirksregierung
Düsseldorf angefordert, insbesondere das dort eingeholte
amtsärztliche Gutachten vom 25. November 2025 über die
Beschuldigte. Nachdem diese Unterlagen im Februar 2026
vollständig vorlagen, ergaben sich nach hiesiger Bewertung
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht des
gewerbsmäßigen Betruges. Daher wurde ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingeleitet.
Über vier Jahre zu Unrecht Dienstbezüge erhalten
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, über einen –
strafrechtlich relevanten – Zeitraum von vier Jahren zu
Unrecht Dienstbezüge erhalten zu haben. Die Beschuldigte
soll gegenüber ihrem Dienstherrn, dem Land
Nordrhein-Westfalen, bewusst der Wahrheit zuwider angegeben
haben, auf Grund einer Erkrankung dienstunfähig gewesen zu
sein, obwohl sie als Heilpraktikerin tätig gewesen und an
einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben soll.
In diesem Ermittlungsverfahren erließ das Amtsgericht
Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen
Durchsuchungsbeschluss, der am 24. März 2026 vollstreckt
wurde. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten
beweiserhebliche Unterlagen und elektronische Datenträger
sichergestellt werden. Die Ermittlungen, insbesondere
die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, dauern an.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum rechtskräftigen
Abschluss die Unschuldsvermutung gilt.
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