Detmold/Hamminkeln, 29.
September 2022 - Das Verfahren für den für den
sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 57 (A
57) zwischen dem Autobahnkreuz Moers und der
Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt geht in die
entscheidende Phase: Die Bezirksregierung
Detmold hat für Mittwoch und Donnerstag,
19. und 20. Oktober 2022, die
Erörterung geplant – das Kernstück der
Öffentlichkeitsbeteiligung im
Planfeststellungsverfahren.
Veranstaltungsort ist die Halle „Kaya Plaza“,
Gladbacher Straße 411, in Krefeld.
Beginn ist jeweils um 11 Uhr. Geleitet wird die
Erörterung durch die Planfeststellungsbehörde,
die Bezirksregierung Detmold. Einwender, Träger
öffentlicher Belange und Betroffene bekommen die
Gelegenheit, ihre Fragen und Stellungnahmen zum
Ausbauprojekt mit der Autobahn GmbH zu erörtern.
Der Erörterungstermin ist grundsätzlich zwar
nicht öffentlich, die Öffentlichkeit kann aber
zugelassen werden, wenn die Verhandlungsleitung
dies zulässt und kein Beteiligter widerspricht.
Zunächst werden die Themen erörtert, die von den
Einwendern vorgeschlagen wurden. Daran schließt
sich im nichtöffentlichen Teil die Erörterung
der Grundstücksbetroffenheiten an.
Zu den
Themen gehören neben dem Trassenverlauf vor
allem die Auswirkungen der Baumaßnahme auf
Mensch und Umwelt sowie Fragen der
Grundstücksnutzung. „Alle privaten Einwendungen
sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange werden eingehend behandelt“, heißt es
von der Bezirksregierung. 76 Personen hatten bei
der Bezirksregierung Einwendungen erhoben,
zahlreich weitere kommen auf
Unterschriftenlisten hinzu. Die Einwendungen
betreffen insbesondere das Thema Lärmschutz.
Genaue Informationen zur Tagesordnung gibt
es in den ortsüblichen Bekanntmachungen der
Städte Krefeld und Moers sowie der öffentlichen
Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung
Detmold, zu finden unter der Internetadresse
www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-1/dezernat-12/amtsblatt.
Zusätzlich haben die Einwender und Träger
öffentlicher Belange eine Einladung per Post
erhalten.
Beim Erörterungstermin müssen
die Vorgaben der dann gültigen
Coronaschutzverordnung beachtet werden. Darauf
weist die Bezirksregierung hin. Es sei
empfehlenswert, einen medizinischen
Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.
Hintergrund zum Projekt Gegenstand des
Verfahrens ist die Erweiterung der A 57 von
bislang zwei auf künftig drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung. Der damals zuständige
Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte am 9. Juni
2020 die Planfeststellung für dieses Projekt
beantragt. Die Bezirksregierung hatte das
Verfahren am 24. November 2020 eingeleitet,
nachdem der Landesbetrieb Planunterlagen ergänzt
hatte. Betroffen ist der etwa 6,43 Kilometer
lange Ausbauabschnitt „Kapellen“. Er schließt
sich nördlich an den Ausbauabschnitt „Krefeld“
an.
Die Brückenbauwerke, mit denen die A
57 die Kreisstraße 3 (K 3 / Moerser Straße), die
Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die
Straße „Klömpkenshof“ und die
Wilhelm-Anlahr-Straße quert, sollen im Zuge des
Ausbaus durch Neubauten ersetzt werden. Die K 3
und der Moerskanal sollen teilverlegt werden,
die Unterführung des Weges „Krienshütte“ soll
entfallen. Die Rampenfahrbahnen der
Anschlussstelle „Kapellen“, die dem
Ausbauabschnitt ihren Namen verleiht, müssen
baulich angepasst werden.
Planung sieht Lärmschutz vor Für den
aktiven Lärmschutz sind über Längen von etwa 3,7
Kilometer auf der Westseite und rund 4 Kilometer
auf der Ostseite der A 57 Lärmschutzwände
geplant. Sie sollen zwischen 2,5 und sieben
Meter hoch sein. Als weiterer aktiver Lärmschutz
soll ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut
werden. Er ist zwischen zwei bis fünf dB(A)
leiser als die Referenzwerte von
Standardbelägen. Zum Vergleich: Eine Minderung
um etwa drei dB(A) entspricht in etwa einer
Halbierung des Verkehrsaufkommens. Über den
aktiven Lärmschutz hinaus sind Maßnahmen zum
passiven Lärmschutz grundsätzlich anerkannt.
Hintergrund zum Verfahren
Die Planunterlagen lagen vom 20. Januar bis 19.
Februar 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme
öffentlich aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie
erfolgte die Auslegung durch Veröffentlichung im
Internet. Zusätzlich konnten die Unterlagen bei
Bedarf bei den Städten Moers und Krefeld vor Ort
eingesehen werden. Und: Die Bekanntmachungen und
die Planunterlagen wurden zudem über das
zentrale Internetportal für UVP-pflichtige
Vorhaben unter
www.uvp-verbund.de/nw veröffentlicht.
Während der einmonatigen Frist gingen
Einwendungen von 76 Personen bei der
Planfeststellungsbehörde ein, zahlreiche weitere
trugen sich in Unterschriftenlisten ein. Alle
Einwendungen sowie die Stellungnahmen der
Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange
wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung und
Erarbeitung einer Stellungnahme aus ihrer Sicht
zugeleitet. Die Zuständigkeit für das Verfahren
war mittlerweile auf die neu gegründete Autobahn
GmbH des Bundes übergegangen.
Weitere Informationen zum Verfahren gibt es
unter
www.bezreg-detmold.nrw.de, Menüpunkt
„Planung und Verkehr“, Untermenü
„Planfeststellung: Laufende Verfahren“.
Planfeststellungsbehörde ist im Regelfall nicht
die Bezirksregierung Detmold, sondern die
eigentlich örtlich zuständige Bezirksregierung
Düsseldorf. Die abweichende Zuständigkeit geht
auf die Verordnung zur Regelung von
Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und
Eisenbahnkreuzungsrecht zurück. Sie hatte es dem
Verkehrsministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen ermöglicht, die
Zuständigkeit per Erlass der Bezirksregierung
Detmold zu übertragen.
Wichtiger
Hinweis an Beteiligte und Betroffene Um
die Organisation des Erörterungstermins zu
erleichtern, bittet die Bezirksregierung um
schriftliche Anmeldung: per Post an die Adresse
Bezirksregierung Detmold, Dez. 25, Leopoldstraße
15, 32756 Detmold) oder per E-Mail an
post25@bezreg-detmold.nrw.de.
Anmeldungen sollten Name und Anschrift der oder
des Teilnehmenden enthalten. Aber: Die Teilnahme
an der Erörterung ist nicht von dieser Meldung
abhängig.
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