Duisburg/Wesel/Hamminkeln,
24. Januar 2021 - Die nordrhein-westfälische
Landesregierung hat das Tragen von medizinischen
Masken (OP- oder FFP2-Masken) im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) ab Montag, 25. Januar, in
der Coronaschutzverordnung festgelegt. Die
Gesundheit und Sicherheit der Fahrgäste und Fahrer
stehen für die DVG an oberster Stelle. Die DVG
appelliert daher dringend an ihre Fahrgäste, eine
solche Maske in Bus, Bahn und an Haltestellen zu
tragen.
Die DVG informiert die Fahrgäste über die neuen
Regelungen mit Plakaten in allen Fahrzeugen und an
allen Haltestellen, über Durchsagen in den
Fahrzeugen und Hinweisen auf den digitalen
Informationstafeln, sowie über ihre Homepage und
Social-Media-Kanäle im Internet.
„Wir gehen davon aus, dass die Fahrgäste weiterhin
rücksichtsvoll und umsichtig miteinander umgehen und
sich auch an die neue Tragepflicht halten“, sagt
DVG-Vorstandsvorsitzender Marcus Wittig. Zuletzt
hatten sich mehr als 97 Prozent der Fahrgäste an die
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung gehalten.
Seit Juni 2020 hatten DVG und Stadt gemeinsam mehr
als 500.000 Fahrgäste kontrolliert. Diese Kontrollen
werden weitergeführt. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die
Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne oder
nicht korrekt angelegte, medizinische Maske ein
Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Die DVG fährt zudem nahezu 100 Prozent des üblichen
Angebots, obwohl nach wie vor erheblich weniger
Fahrgäste als sonst üblich unterwegs sind. Aktuell
sind etwa 70 Prozent weniger Fahrgäste in den Bussen
und bis zu 40 Prozent weniger Fahrgäste in den
Bahnen unterwegs. Das variiert je nach Linie und
Tageszeit. Zusätzliche Kapazitäten über mehr
Fahrzeuge und Personal sind nur noch sehr
eingeschränkt verfügbar.
„Wir haben nahezu alle Busse und Bahnen im Einsatz,
damit die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt
weiterhin mobil bleiben“, sagt Wittig. Durch das
umfangreiche Angebot können die Fahrgäste mehr
Abstand zueinander einhalten, was neben der
Maskenpflicht ein weiterer wichtiger Bestandteil
ist, um Infektionsrisiken zu minimieren.
Das sollten Fahrgäste beachten:
- Halten Sie in den Fahrzeugen zueinander Abstand.
- Verteilen Sie sich im Fahrzeug und lassen Sie die
Plätze direkt neben anderen Fahrgästen möglichst
frei.
- Nutzen Sie die gesamte Fahrzeuglänge zum Ein- und
Ausstieg.
- Verteilen Sie sich im Fahrzeug und an Haltestellen
und halten Sie dabei Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Verzichten Sie an Haltestellen wenn möglich auf
Essen, Trinken und Rauchen.
- Die medizinische Maske sollte dauerhaft angelegt
sein.
- In U-Bahnhöfen und Fahrzeugen sind der Verzehr von
Speisen und Getränken sowie das Rauchen
grundsätzlich untersagt.
- Bitte lassen Sie die Fenster in den Bahnen
dauerhaft geöffnet. Dauerhaftes Lüften hilft, das
Infektionsrisiko zu reduzieren.
- Fahren Sie wenn möglich nicht zu Stoßzeiten. Wenn
weniger Fahrgäste unterwegs sind, können Sie mehr
Abstand zueinander einhalten.
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