Wesel/Hamminkeln,
24. April 2021 - Das
„Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde
gestern, 22. April 2021, verkündet, und tritt am
heutigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das
bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für
Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz
festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der
gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt hier einsehbar.
Die 7-Tage-Inzidenz im ist seit geraumer Zeit über
den Wert von 100 gestiegen, damit gelten für den
Kreis Wesel ab Samstag, 24. April, die
bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich
zwischen 100 und 150. Dies sind im Wesentlichen
folgende:
Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person
treffen.
Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine
Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser
Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft
befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen
Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im
Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
Einzelhandel des täglichen
Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel
Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit
negativem, aktuellen Schnelltestergebnis und Maske
im Kreis Wesel möglich. Eine weitere Einschränkung
tritt erst dann ein, wenn der Inzidenzwert an drei
aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150
übersteigt. Stand heute liegt der Wert entsprechend
den Veröffentlichungen des Robert Koch Institutes
den ersten Tag über 150 (162). Insofern gilt nach
Auskunft der zuständigen Behörde (MAGS NRW) diese
Regelung mindestens auch noch am Montag, 26. April.
Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei
Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt.
Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist
ebenfalls zulässig.
Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit
FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss
zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein
tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt
werden.
Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und
Lieferdienst ist möglich.
Schulen
Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im
Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr
als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert
von 100 liegt.
Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander
folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist
ab dem übernächsten Tag ausschließlich
Distanzunterricht durchzuführen.
Kindertagesbetreuung
Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen
und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich
mitgeteilt, dass ab Überschreitung des
Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden
Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales
NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des
Kreises durch eine entsprechende Verordnung
festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah
kommunizieren.
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