Wesel/Hamminkeln, 5. Mai
2021 - Nach der vom
Robert-Koch Institut für maßgeblich erachteten
Darstellung liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel
seit Mittwoch, 28. April 2021, unter dem
Schwellenwert von 150. Damit gelten nach
Informationen des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales NRW ab Donnerstag, 6. Mai
2021, die folgenden Regelungen im Kreis Wesel:
Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person
treffen.
Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine
Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser
Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft
befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen
Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im
Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
Einzelhandel des täglichen
Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel
Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, und bis zu einer
Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden
Werktagen ist Terminshopping mit negativem,
aktuellem Schnelltestergebnis und Maske im Kreis
Wesel wieder möglich. Auch die Abholung
vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Seit dem
3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese
Personen negativ Getesteten gleichgestellt.
Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei
Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt.
Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist
ebenfalls zulässig.
Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit
FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss
zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein
tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt
werden. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig
geimpfte und genese Personen negativ Getesteten
gleichgestellt.
Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und
Lieferdienst ist möglich.
Schulen
Seit Donnerstag, 29. April 2021, befinden sich die
Schulen im Kreis Wesel im Distanzunterricht. Sollte
die Inzidenz im Kreis Wesel bis einschließlich
Donnerstag, 6. Mai 2021, weiterhin unter dem Wert
von 165 liegen, startet – vorbehaltlich der
entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW – der
Wechselunterricht am Montag, 10. Mai 2021, wieder.
Kindertagesbetreuung
KiTas und Kindertagespflegepersonen bieten seit
Donnerstag, 29. April 2021, nur noch eine
Notbetreuung an. Sollte die Inzidenz im Kreis Wesel
bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai, weiterhin
unter dem Wert von 165 liegen – vorbehaltlich der
entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW –
startet die eingeschränkte Regelbetreuung am Montag,
10. Mai 2021, wieder.
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales
NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des
Kreises durch eine entsprechende Verordnung
festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah
kommunizieren.
Das „Vierte
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am
Donnerstag, 22. April 2021, verkündet, und trat am
Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite
Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und
kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte
Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte
Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt hier
einsehbar.
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