Wesel/Hamminkeln,
14. Mai 2021 - Seit Samstag,
8. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel
unter dem Schwellenwert 100. Damit tritt
vorbehaltlich der heute zu erfolgenden
ausdrücklichen Feststellung des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW die
Bundesnotbremse am Sonntag, 16. Mai, außer Kraft und
es gelten wieder die Regeln
der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Wie im
Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen
nachweislich Geimpfte und Genesene negativ
Getesteten gleich. Bei Zusammenkünften und
Veranstaltungen werden Personen mit einer
nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder
Genesung nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für
festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen
pro Quadratmeter.
Demnach gelten im Kern im Kreis Wesel ab Sonntag
folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung entfällt.
Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal einen weiteren Haushalt
treffen. In diesem Rahmen dürfen sich höchstens fünf
Personen treffen (ausgenommen sind Kinder bis
einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare
Feiern bleiben weiterhin generell untersagt.
Einzelhandel des täglichen
Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel
Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Die Pflicht zur
Terminbuchung entfällt, es ist allerdings weiterhin
ein negatives Testergebnis erforderlich.
Sport
Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf
Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Darüber
hinaus ist Kontaktsport unter freiem Himmel in
Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14
Jahren erlaubt.
Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem
Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt
(bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen.
Ein Sitzplan ist erforderlich).
Kultur
Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel
mit max. 500 Personen, Sitzplan und negativem
Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen,
Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen,
Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach
vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in
geschlossenen Räumen max. 1 Besucher/in pro 20
Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Freizeit
Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt
(z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten).
Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine
Liegewiesen). Es gilt eine Begrenzung der
Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein
negatives Testergebnis
Gastronomie
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im
Außenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste
und Bedienung erlaubt.
Beherbergung
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf
Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis
zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken
in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bis
zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Voraussetzung
ist auch hier ein negatives Testergebnis.
Schulen
Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die
Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal
besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei
Selbsttests durchzuführen.
Kindertagesbetreuung
Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im
eingeschränkten Regelbetrieb.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik,
Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen
Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest
ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der
Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.
Weitere Lockerungen
sind im Kreis Wesel erst möglich, wenn der
Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge stabil unter
den Wert von 50 sinkt.
Landrat Ingo Brohl: „Ich freue mich, dass der Kreis
Wesel damit aus der Bundesnotbremse fällt. Ab
Sonntag gewinnen wir ein weiteres Stück Normalität
zurück. Bei aller Freude und Erleichterung bitte ich
aber alle Bürgerinnen und Bürger darum, weiter
Vorsicht walten zu lassen, um einen Jojo-Effekt zu
vermeiden. Bitte beachten Sie auch weiterhin
konsequent die bekannten Hygiene- und
Abstandsregeln. Vor allem private
Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind
weiterhin eine Quelle von Ansteckungen.”
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