Wesel/Hamminkeln,
27. Mai 2021 - Seit
Donnerstag, 20. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz
im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50. Damit
treten vorbehaltlich der heute zu erfolgenden
ausdrücklichen Feststellung des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW am
Freitag, 28. Mai 2021, die entsprechenden Regelungen
der aktuellen
Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen
werden:
Wie im
Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen
nachweislich Geimpfte und Genesene negativ
Getesteten gleich. Bei Zusammenkünften und
Veranstaltungen werden Personen mit einer
nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder
Genesung nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für
festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen
pro Quadratmeter. Hierdurch erhöht sich auch nicht
die Anzahl der maximal drei erlaubten Haushalte bei
privaten Treffen.
Demnach gelten im Kern im Kreis Wesel ab Freitag
folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung
Keine Ausgangsbeschränkung
Private Kontakte und Veranstaltungen
Treffen mit 10 Personen aus bis zu drei Haushalten
sind erlaubt (plus Kinder bis einschließlich 14
Jahren).
Private Veranstaltungen sind mit negativem
Testergebnis aller Teilnehmenden im Außenbereich mit
max. 100 Personen, in Innenräumen mit max. 50
Personen erlaubt.
Schulen
Der Schulunterricht findet ab Montag, 31. Mai,
wieder im Präsenzunterricht statt. Für die
Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal
besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei
Selbsttests durchzuführen. Sofern die
7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel an drei
aufeinanderfolgenden Tagen 100 wieder überschreiten
sollte, erfolgt ab dem übernächsten Tag wieder
Wechselunterricht.
Kindertagesbetreuung
Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im
eingeschränkten Regelbetrieb.
Einzelhandel
Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, kein Test erforderlich.
Sport
Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.
Hallensport/ Fitnessstudios dürfen mit negativem
Test und gewährleisteter Kontaktnachverfolgung
stattfinden.
Zuschauer sind unter freiem Himmel auch ohne Test
erlaubt (bis zu 20 Prozent der Gesamtkapazität, max.
500 Personen). Zuschauer in Innenräumen sind nur mit
negativem Testergebnis erlaubt (bis zu 20 Prozent
der Gesamtkapazität, max. 250 Personen). In beiden
Fällen ist die Kontaktnachverfolgung mit Sitzplan zu
gewährleisten.
Kultur
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern-
und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder
privaten Einrichtungen sind zulässig.
Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der
Zuschauer. Die Einhaltung des Mindestabstands und
die Kontaktnachverfolgung müssen sichergestellt sein
(Sitzplan).
Freizeit
Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt
(z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten).
Freibäder dürfen öffnen (mit Liegewiesennutzung mit
1 Person pro 7 qm). Es gilt eine Begrenzung der
Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein
negatives Testergebnis
Gastronomie
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist
mit zugewiesenem Platz auch im Innenbereich erlaubt,
Negativ-Tests für Gäste und Bedienung sind
erforderlich. Die Abstandsregeln müssen eingehalten
werden. Der Betrieb von Kantinen und Mensen ist
zulässig.
Beherbergung
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf
Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis
zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken
in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind ohne
Kapazitätsbeschränkung zulässig. Voraussetzung ist
auch hier ein negatives Testergebnis.
Messen und Märkte
Messen und Märkte sind unter Hygieneauflagen mit
vorzulegendem Konzept zulässig, max. 1 Besucher pro
7 qm der zugänglichen Fläche.
Tagungen und Kongresse
Tagungen und Kongresse sind zulässig mit begrenzter
Personenzahl und Negativtest.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe
Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege)
sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen
zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann
erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht
dauerhaft eine Maske trägt.
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