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NRW seit sieben Tagen unter Inzidenz 35
Das ändert sich am kommenden Freitag im Kreis Wesel

NRW-Stufenplan
Hamminkeln, 9. Juni 2021 - Seit Freitag, dem 4. Juni, liegen die Inzidenz in Nordrhein-Westfalen konstant unter 35. Bleibt das so, und damit ist aufgrund der täglichen Veröffentlichungen zu rechnen, wird in vielen Bereichen der Nachweis eines negativen Corona-Schnelltest entfallen.

Darunter fallen u. a.

• Gastronomie (siehe § 19 CoronaSchVO)
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

• Außerschulische Bildung (siehe § 11 CoronaSchVO)
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.

• Sport (siehe § 14 CoronaSchVO)
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.


Ab 1. September 2021:

• Freizeit (siehe § 15 CoronaSchVO)
Ab 1. September 2021: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind  negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

• Messen/Märkte (siehe § 16 CoronaSchVO)
Ab 1. September 2021: Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.

• Große Festveranstaltungen (siehe § 4 CoronaSchVO)
Ab 1. September 2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein  genehmigtes Konzept vorhanden ist.
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.