BZ-Home

Medizin

Sonderseiten



BZ-Sitemap

Coronavirus:
Wesel
NRW
Bund + Welt







 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






 Klinik Corona-Sonderseite Kreis Wesel Klinik Corona-Sonderseite Duisburg Klinik NRW  0211 9119 1001 Klinik 

 

Zweitimpfungen mit AstraZeneca
Auswahl des Impfstoffs in den Impfzentren möglich

KV Nordrhein

Düsseldorf/Hamminkeln, 3. Juli 2021 - Angesichts der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zum Umgang mit AstraZeneca-Zweitimpfungen können Impflinge, bei denen die zweite Impfung in einem nordrheinischen Impfzentrum ansteht, ab sofort vor Ort auswählen, welchen Impfstoff sie in Anspruch nehmen möchten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat dazu gestern (Freitag, 2.7.) einen entsprechenden Erlass an die Städte und Kreise in NRW gerichtet und sichert darin auch die entsprechenden Mengen an ggfs. für die Zweitimpfungen benötigten mRNA-Impfstoffen (Biontech oder Moderna) zu. Die Verwendung von AstraZeneca für anstehende Zweitimpfungen wird – sofern vom Impfling gewünscht – ebenfalls weiterhin möglich sein.

Vorab-Anzeige der Impfstoffwahl nicht nötig
Die individuelle Auswahl des Impfstoffes für die Zweitimpfung können die Impflinge im Impfzentrum im Rahmen der Anmeldung angeben, eine „Vorab-Anzeige“ über die Terminhotline (0800 116 117 01) oder im Online-Buchungssystem ist nicht notwendig. Ebenso sollten AstraZeneca-Impflinge möglichst darauf verzichten, ihre Zweitimpfungstermine nun zu verschieben bzw. den Zeitabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung verkürzen zu wollen. Änderungen am stringenten und Wochen vorher festgelegten Terminablauf in den insgesamt 28 Impfzentren im Rheinland während des laufenden Betriebes sind extrem komplex.

Neu-Koordinierung für Praxen extrem aufwändig
Auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte im Rheinland sollen Erstgeimpfte mit AstraZeneca den Impfstoff ihrer Zweitimpfung grundsätzlich in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt auswählen können. Die Koordination der Impftermine obliegt dabei jeder Praxis individuell. „Die Stiko-Entscheidung wird den ohnehin hohen Arbeitsaufwand der Praxen in den kommenden Wochen noch einmal immens erhöhen, da die Terminreihenfolge jetzt in vielen Fällen neu organisiert werden muss. Das ist bei allem medizinischem Verständnis für die Stiko-Entscheidung fatal. Hier hätte man sich im Vorfeld deutlich besser abstimmen können und ich kann den Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein absolut nachvollziehen. Es kann nicht angehen, dass die Stiko einsame Entscheidungen trifft, die sie dann mit denjenigen, die sie umsetzen müssen, nicht einmal abspricht. Das konterkariert jeden Gedanken an eine konstruktive Zusammenarbeit und fällt unseren Niedergelassenen direkt auf die Füße. Ich hoffe, dass dies nicht die Impfbereitschaft der Arztpraxen negativ beeinflusst“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Die KV empfiehlt den Praxen im Rheinland, in den kommenden Tagen jene Patienten zu kontaktieren, die eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten sollen und individuell abzufragen, ob sie mit Verweis auf die angepasste Stiko-Empfehlung nun die zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten möchten. Erst dann sollte die entsprechende Impfstoffbestellung erfolgen. Ebenso muss das bei Kreuzimpfungen/heterologen Impfungen geänderte Zeitschema von mindestens vier Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beachtet werden. Es wird den Praxen mit Blick auf die bereits erhaltenen Impfstoffe auch künftig möglich sein, generell eine Erstimpfung mit AstraZeneca und eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten. Die hohe Wirksamkeit dieser heterologen Impfung, auch gegen die Delta-Variante, hat die Stiko ja ausdrücklich bestätigt.