Düsseldorf/Hamminkeln, 3.
Juli 2021 - Angesichts der
jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission
(Stiko) zum Umgang mit AstraZeneca-Zweitimpfungen
können Impflinge, bei denen die zweite Impfung in
einem nordrheinischen Impfzentrum ansteht, ab sofort
vor Ort auswählen, welchen Impfstoff sie in Anspruch
nehmen möchten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat
dazu gestern (Freitag, 2.7.) einen entsprechenden
Erlass an die Städte und Kreise in NRW gerichtet und
sichert darin auch die entsprechenden Mengen an
ggfs. für die Zweitimpfungen benötigten
mRNA-Impfstoffen (Biontech oder Moderna) zu. Die
Verwendung von AstraZeneca für anstehende
Zweitimpfungen wird – sofern vom Impfling gewünscht
– ebenfalls weiterhin möglich sein.
Vorab-Anzeige der Impfstoffwahl nicht nötig
Die individuelle Auswahl des Impfstoffes für die
Zweitimpfung können die Impflinge im Impfzentrum im
Rahmen der Anmeldung angeben, eine „Vorab-Anzeige“
über die Terminhotline (0800 116 117 01) oder im
Online-Buchungssystem ist nicht notwendig. Ebenso
sollten AstraZeneca-Impflinge möglichst darauf
verzichten, ihre Zweitimpfungstermine nun zu
verschieben bzw. den Zeitabstand zwischen Erst- und
Zweitimpfung verkürzen zu wollen. Änderungen am
stringenten und Wochen vorher festgelegten
Terminablauf in den insgesamt 28 Impfzentren im
Rheinland während des laufenden Betriebes sind
extrem komplex.
Neu-Koordinierung für Praxen extrem
aufwändig
Auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte im
Rheinland sollen Erstgeimpfte mit AstraZeneca den
Impfstoff ihrer Zweitimpfung grundsätzlich in
Absprache mit dem Haus- oder Facharzt auswählen
können. Die Koordination der Impftermine obliegt
dabei jeder Praxis individuell. „Die
Stiko-Entscheidung wird den ohnehin hohen
Arbeitsaufwand der Praxen in den kommenden Wochen
noch einmal immens erhöhen, da die Terminreihenfolge
jetzt in vielen Fällen neu organisiert werden muss.
Das ist bei allem medizinischem Verständnis für die
Stiko-Entscheidung fatal. Hier hätte man sich im
Vorfeld deutlich besser abstimmen können und ich
kann den Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen in
Nordrhein absolut nachvollziehen. Es kann nicht
angehen, dass die Stiko einsame Entscheidungen
trifft, die sie dann mit denjenigen, die sie
umsetzen müssen, nicht einmal abspricht. Das
konterkariert jeden Gedanken an eine konstruktive
Zusammenarbeit und fällt unseren Niedergelassenen
direkt auf die Füße. Ich hoffe, dass dies nicht die
Impfbereitschaft der Arztpraxen negativ
beeinflusst“, sagt Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Nordrhein.
Die KV empfiehlt den
Praxen im Rheinland, in den kommenden Tagen jene
Patienten zu kontaktieren, die eine Zweitimpfung mit
AstraZeneca erhalten sollen und individuell
abzufragen, ob sie mit Verweis auf die angepasste
Stiko-Empfehlung nun die zweite Dosis mit einem
mRNA-Impfstoff erhalten möchten. Erst dann sollte
die entsprechende Impfstoffbestellung erfolgen.
Ebenso muss das bei Kreuzimpfungen/heterologen
Impfungen geänderte Zeitschema von mindestens vier
Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung
beachtet werden. Es wird den Praxen mit Blick auf
die bereits erhaltenen Impfstoffe auch künftig
möglich sein, generell eine Erstimpfung mit
AstraZeneca und eine Zweitimpfung mit einem
mRNA-Impfstoff anzubieten. Die hohe Wirksamkeit
dieser heterologen Impfung, auch gegen die
Delta-Variante, hat die Stiko ja ausdrücklich
bestätigt.
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