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LVR setzt Inklusionspauschale fort
Fördervolumen für individuelle schulische Inklusion nach der Corona-Pandemie wieder gestiegen

Köln/Hamminkeln, 8. September 2023 - Der Schulausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in dieser Woche einstimmig empfehlend beschlossen, die LVR-Inklusionspauschale bis zum Schuljahr 2025/2026 zu verlängern.
Mit der Förderung unterstützt der LVR seit dem Schuljahr 2009/2010 Schulträger im Rheinland bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Der LVR stellt in jedem Jahr bis zu 450.000 Euro für die Unterstützung von individueller schulischer Inklusion zur Verfügung. Nachdem die Anzahl der Anträge und das Fördervolumen in den Schuljahren während der Corona-Pandemie zurückgegangen war, sind für das Schuljahr 2023/2024 bereits 170 Anträge eingegangen. Mindestens 150 dieser Anträge mit einer Fördersumme von 405.000 Euro sind für die LVR-Inklusionspauschale förderfähig.

LVR-Inklusionspauschale
Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und ist eine freiwillige Leistung des LVR.
Sie bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu unterstützen. Die Anträge müssen im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist.
Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.

Den Beschluss zur Fortführung der LVR-Inklusionspauschale fasst der Landschaftsausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 29. September 2023.