Köln/Hamminkeln,
8. September 2023 - Der Schulausschuss des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in dieser Woche
einstimmig empfehlend beschlossen, die
LVR-Inklusionspauschale bis zum Schuljahr 2025/2026 zu
verlängern. Mit der Förderung unterstützt der
LVR seit dem Schuljahr 2009/2010 Schulträger im Rheinland
bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit
einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch
einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.
Der LVR
stellt in jedem Jahr bis zu 450.000 Euro für die
Unterstützung von individueller schulischer Inklusion
zur Verfügung. Nachdem die Anzahl der Anträge und das
Fördervolumen in den Schuljahren während der Corona-Pandemie
zurückgegangen war, sind für das Schuljahr 2023/2024 bereits
170 Anträge eingegangen. Mindestens 150 dieser Anträge mit
einer Fördersumme von 405.000 Euro sind für die
LVR-Inklusionspauschale förderfähig.
LVR-Inklusionspauschale Die freiwillige
Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt
und ist eine freiwillige Leistung des LVR. Sie bietet –
ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung
– weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu
unterstützen. Die Anträge müssen im Vorfeld gestellt werden.
Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw.
eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt
Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder
Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der
Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF)
festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere
Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum
Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine
Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.
Den Beschluss zur Fortführung der
LVR-Inklusionspauschale fasst der Landschaftsausschuss
voraussichtlich in seiner Sitzung am 29. September 2023.
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