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Kreis Wesel/Hamminkeln, 30.
Dezember 2025 - Die am 01.12.2025 und am
04.12.2025 vom Kreis Wesel erlassenen
Allgemeinverfügungen wegen der Geflügelpest in
Kempen, Kreis Viersen, und Kevelaer, Kreis
Kleve, können zum 01.01.2026 und 03.01.2026
aufgehoben werden.
Neuer
Verdachtsfall in Kevelaer Für viele
Geflügelhalter im Kreis Wesel, die mit ihren
Haltungen bisher in der Sperrzone um den
Ausbruch in Kevelaer lagen, bedeutet dies aber
keine Entwarnung. Am 23.12.2025 wurde in
Kevelaer ein neuer Verdachtsfall entdeckt und
zwischenzeitlich vom Friedrich-Loeffler-Institut
bestätigt.
Die Kreise Kleve und Wesel
hatten daher am 23.12.2025 bereits eine
vorläufige Sperrzone eingerichtet, die jetzt,
mit Bestätigung des Ausbruchs in eine endgültige
Schutz- und Überwachungszone überführt wird.
Der Kreis Wesel hat heute eine neue
Allgemeinverfügung erlassen, die zum 31.12.2025
in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist im
Amtsblatt des Kreises Wesel Nr. 74 vom
30.12.2025 veröffentlicht worden. Sie enthält
auch eine interaktive Karte.
Die
betroffenen Geflügelhaltungen liegen in Alpen,
Sonsbeck und Xanten und werden in den nächsten
Wochen erneut stichprobenartig tierärztlich
überprüft werden. Interaktive Karte:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F01240B6D1F0ACAC96D669D3FECBBF63BF51103B3AE4908D0BDBB0112ED40106
Nach wie vor werden viele Wildvögel tot
aufgefunden. Bei über 40 Tieren im Kreis Wesel
konnte das Geflügelpestvirus HPAI H5N1
mittlerweile nachgewiesen werden, zahlreiche
Verdachtsfälle befinden sich in Abklärung.
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Kreis Wesel/Hamminkeln, 31. Oktober -
Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest
und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen
ordnet der Kreis Wesel die kreisweite Aufstallung von
Geflügel an, die am Freitag, 31. Oktober 2025, in Kraft
tritt.
Geflügel muss dann entweder in geschlossenen
Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die
aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln - auch Kleinvögeln - gesicherten
Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter
haben. Außerdem dürfen im Kreis keine Geflügelausstellungen,
-märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche
Veranstaltungen stattfinden.
Mindestens
drei Monate Wie lange die Maßnahmen erforderlich
sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit
mindestens drei Monaten gerechnet werden. Betroffen sind
insgesamt ca. 2.950 Geflügelhaltungen im Kreisgebiet mit
etwa 600.000 Stück Geflügel.
Die aktuelle
Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen
Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20.10.2025 geht von einem
hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5
sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in
Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus.
Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in
Deutschland 15 HPAIV H5N1- Ausbrüche bei Geflügel in sieben
Bundesländern festgestellt. Hinzu kommen zahlreiche
Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei
durchziehenden Kranichen.
Im Kreis Wesel wurden
seit dem 15. Oktober 2025 etliche verendet aufgefundene
Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur
Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober 2025 lagen
bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle
auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im
Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden. Es ist sicher
zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden
Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird.
Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen
und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet
für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises
werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor
allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch
überflogen. Von den bisher sechs Verdachtsfällen betreffen
fünf Wildgänse. Zudem gab es in jüngster Vergangenheit einen
amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in
Rees im Kreis Kleve. Die eingerichtete Überwachungszone
betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach jetzigem
Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der
Wildvogelpopulation angenommen werden. Insgesamt
liegen für den Kreis Wesel somit hinreichend sichere
Erkenntnisse über den Eintrag von gefährlichen
Influenzaviren in die regionale Wildvogelpopulation vor,
wodurch Geflügelbestände und Vogelhaltungen stark gefährdet
werden.
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