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Geflügelpest: Kreis Wesel erlässt neue Allgemeinverfügungen
Stallpflicht nicht aufgehoben

Kreis Wesel/Hamminkeln, 30. Dezember 2025 - Die am 01.12.2025 und am 04.12.2025 vom Kreis Wesel erlassenen Allgemeinverfügungen wegen der Geflügelpest in Kempen, Kreis Viersen, und Kevelaer, Kreis Kleve, können zum 01.01.2026 und 03.01.2026 aufgehoben werden. 

Neuer Verdachtsfall in Kevelaer
Für viele Geflügelhalter im Kreis Wesel, die mit ihren Haltungen bisher in der Sperrzone um den Ausbruch in Kevelaer lagen, bedeutet dies aber keine Entwarnung. Am 23.12.2025 wurde in Kevelaer ein neuer Verdachtsfall entdeckt und zwischenzeitlich vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. 

Die Kreise Kleve und Wesel hatten daher am 23.12.2025 bereits eine vorläufige Sperrzone eingerichtet, die jetzt, mit Bestätigung des Ausbruchs in eine endgültige Schutz- und Überwachungszone überführt wird. 

Der Kreis Wesel hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die zum 31.12.2025 in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kreises Wesel Nr. 74 vom 30.12.2025 veröffentlicht worden. Sie enthält auch eine interaktive Karte. 

Die betroffenen Geflügelhaltungen liegen in Alpen, Sonsbeck und Xanten und werden in den nächsten Wochen erneut stichprobenartig tierärztlich überprüft werden. 
Interaktive Karte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F01240B6D1F0ACAC96D669D3FECBBF63BF51103B3AE4908D0BDBB0112ED40106
Nach wie vor werden viele Wildvögel tot aufgefunden. Bei über 40 Tieren im Kreis Wesel konnte das Geflügelpestvirus HPAI H5N1 mittlerweile nachgewiesen werden, zahlreiche Verdachtsfälle befinden sich in Abklärung. 

 

Kreis Wesel ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Kreis Wesel/Hamminkeln, 31. Oktober - Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen ordnet der Kreis Wesel die kreisweite Aufstallung von Geflügel an, die am Freitag, 31. Oktober 2025, in Kraft tritt.

Geflügel muss dann entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln - auch Kleinvögeln - gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter haben. Außerdem dürfen im Kreis keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. 

Mindestens drei Monate
Wie lange die Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit mindestens drei Monaten gerechnet werden. Betroffen sind insgesamt ca. 2.950 Geflügelhaltungen im Kreisgebiet mit etwa 600.000 Stück Geflügel.

Die aktuelle Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20.10.2025 geht von einem hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus. Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 HPAIV H5N1- Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländern festgestellt. Hinzu kommen zahlreiche Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei durchziehenden Kranichen. 

Im Kreis Wesel wurden seit dem 15. Oktober 2025 etliche verendet aufgefundene Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober 2025 lagen bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden. Es ist sicher zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird.

Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch überflogen. Von den bisher sechs Verdachtsfällen betreffen fünf Wildgänse. Zudem gab es in jüngster Vergangenheit einen amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in Rees im Kreis Kleve. Die eingerichtete Überwachungszone betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach jetzigem Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation angenommen werden.  Insgesamt liegen für den Kreis Wesel somit hinreichend sichere Erkenntnisse über den Eintrag von gefährlichen Influenzaviren in die regionale Wildvogelpopulation vor, wodurch Geflügelbestände und Vogelhaltungen stark gefährdet werden.