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Medienscouts NRW: Schulministerium stärkt
Grundschülerinnen und Grundschüler im sicheren
Umgang mit digitalen Medien
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Peer-to-Peer-Ansatz stärkt
Schülerinnen und Schüler im verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Medien
Düsseldorf, 21. November 2025 - Mit einem Besuch an
der Bonifatiusschule in Düsseldorf hat
Schulministerin Dorothee Feller am Freitag, 21.
November 2025, das Projekt „Medienscouts NRW
Grundschule“ offiziell gestartet. Vor Ort erlebte
sie, wie Grundschülerinnen und -schüler in einem
Peer‑Ansatz lernen, ihre Mitschülerinnen und
Mitschüler im sicheren und verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen. Die
Auftaktveranstaltung markierte den Beginn des
weiteren Ausbaus des Projekts „Medienscouts NRW“ an
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.
„Digitale Medien sind aus dem Alltag unserer Kinder
nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist es so wichtig,
sie frühzeitig im bewussten Umgang damit zu
stärken“, erklärt Schulministerin Dorothee Feller.
„Die Medienscouts an den Grundschulen helfen ihren
Mitschülerinnen und Mitschülern dabei, genau diese
Kompetenzen aufzubauen und das auf besonders
effektive Weise: durch Gleichaltrige, die das Thema
authentisch vermitteln.“
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für
Medien NRW betont: „Bevor wir unsere Kinder allein
auf die Straße lassen, bringen wir ihnen bei, wie
man sich in der Öffentlichkeit verhält, um möglichen
Gefahren aus dem Weg zu gehen. So muss es auch im
Umgang mit dem Internet sein. Wir gehen mit unseren
Angeboten dahin, wo wir alle Kinder erreichen. Die
Grundschule ist deswegen genau der richtige Ort für
die Medienscouts NRW“.
Mit dem Projekt „Medienscouts NRW“ setzen das
Schulministerium und die Landesanstalt für Medien
NRW ihren bewährten Peer-Ansatz an Grundschulen
fort. Schülerinnen und Schüler der dritten und
vierten Klassen werden durch zwei qualifizierte
Lehrkräfte pro Schule ausgebildet und übernehmen
danach selbst unterstützende Aufgaben für ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler. Dabei lernen sie,
wie sie digitale Medien bewusst nutzen und andere
Kinder bei der sicheren Mediennutzung unterstützen.
Das Angebot Medienscouts NRW ist bereits seit 2011
an weiterführenden Schulen etabliert: Über 1.200
Schulen haben Scouts ausgebildet, mehr als 8.500
Schülerinnen und Schüler sind aktive Medienscouts
und rund 3.600 Fachkräfte übernehmen
Beratungsaufgaben. Seit Anfang 2025 wird das
Programm schrittweise auf Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. In diesem Jahr
haben bereits mehr als 100 Grundschulen
teilgenommen. Ziel ist es, bis Ende 2026 mindestens
300 Grundschulen einzubeziehen.
Angeleitet durch die Fachkräfte werden die
Medienscouts darin geschult, die Mitschülerinnen und
Mitschüler in einem speziellen „Camp“ zu begleiten,
in dem die Kinder an Stationen praxisnah lernen, wie
sie digitale Medien bewusst und sicher nutzen. Nach
der Qualifizierung übernehmen die Medienscouts
daneben dauerhaft Aufgaben an ihrer Schule und
setzen die medienpädagogischen Inhalte gemeinsam mit
den Fachkräften um.
Das Projekt baut auf dem Internet-ABC auf, das zuvor
im Unterricht genutzt wird und den Schülerinnen und
Schülern die Basis für das „Camp“ bietet. So werden
bereits erlernte Inhalte spielerisch vertieft und
direkt anwendbar.
Mit der Ausweitung des Programms auf Grundschulen
fördert das Schulministerium die individuelle
Medienkompetenz der Kinder und stärkt auch die
Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Schülerinnen
und Schülern. Damit werden nachhaltige Strukturen
für Prävention und Schutz im digitalen Raum
etabliert.
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Durch Vorlesen neue Welten entdecken:
Bundesweiter Vorlesetag 2025 |
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Ministerin Feller: Vorlesen macht Spaß und stärkt
unsere Kinder
Düsseldorf, 21. November 2025 - Kindliche Neugier
und grenzenlose Fantasie stehen im Mittelpunkt, wenn
„Der kleine Häwelmann“ – ein Märchenklassiker von
Theodor Storm – am Bundesweiten Vorlesetag in der
Kardinal-von-Galen-Grundschule in Werne zum Leben
erweckt wird. Schulministerin Dorothee Feller liest
dort die spannende Abenteuergeschichte vom kleinen
Häwelmann vor, der, angetrieben von Abenteuerlust,
lieber die Welt und sogar den Mond bereist, statt zu
schlafen.
Die Ministerin hebt bei ihrem Besuch die große
Bedeutung des Vorlesens hervor: „Der jährliche
Vorlesetag zeigt uns immer wieder, wie wichtig das
Vorlesen für die Entwicklung der Kinder ist. Es
stärkt das Sprachgefühl, verbessert ihre
Lesekompetenz und regt die Fantasie an. Außerdem
macht Vorlesen und Zuhören einfach Spaß, vor allem
den Kindern, die sich jeden Tag aufs Neue auf eine
schöne Gute-Nacht-Geschichte freuen.“
Auch Staatssekretär Dr. Urban Mauer ist anlässlich
des Bundesweiten Vorlesetages unterwegs und besucht
zwei Schulen. In der Gemeinschaftsgrundschule
Bruckhausen in Duisburg liest er aus „Otto die
kleine Spinne“ von Guido van Genechten. Anschließend
stellt er Kindern der Städtischen
Gemeinschaftsgrundschule Gebhardtstraße die
Geschichte „Eine gemütliche Wohnung“ von Paul Maar
und Norman Junge vor.
„Vorlesen ist nicht nur der Schlüssel für den
späteren Bildungserfolg, sondern prägt auch die
Wahrnehmung von Kindern positiv. Sie tauchen in
unterschiedliche Welten ein und betrachten ihre
Umwelt aus neuen Blickwinkeln. Lesen heißt Lernen,
gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, Kindern den
Zugang zum Lesen und zu Geschichten zu ermöglichen“,
erklärt Staatssekretär Dr. Mauer.
Das Schulministerium legt einen Schwerpunkt auf die
Förderung der Basiskompetenzen, zu denen neben dem
Lesen auch das Schreiben, Rechnen sowie die Stärkung
der sozial-emotionalen Kompetenzen zählen. Seit dem
Schuljahr 2023/24 gibt es an den Grundschulen eine
verbindliche Lesezeit von mindestens 3 x 20 Minuten
pro Woche. Seit diesem Schuljahr wird an den
Grundschulen eine Stunde mehr Deutsch und auch eine
Stunde mehr Mathematik unterrichtet. Beide Maßnahmen
stärken die Basiskompetenzen und sind ein zentraler
Baustein des Schulkompass NRW 2030.
Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat Ministerin
Dorothee Feller eine umfassende Strategie zur
systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und
Unterricht auf den Weg gebracht. Sie reicht von der
Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die
konsequente Weiterentwicklung der Digitalisierung
bis hin zu einer datengestützten
Unterrichtsentwicklung. Die gezielte Förderung der
Basiskompetenzen – Lesen, Schreiben, Rechnen und
emotional-soziale Fähigkeiten – bildet dabei einen
besonders wichtigen Schwerpunkt.
Der Bundesweite Vorlesetag ist eine gemeinsame
Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche
Bahn Stiftung. Unter dem diesjährigen Motto
„Vorlesen spricht Deine Sprache“ betont er die
Vielfalt und Kraft von verschiedenen Sprachen,
welche in Geschichten wirken und Menschen verbinden.
Zugleich sendet das Motto des Bundesweiten
Vorlesetages die klare Botschaft: Jede Stimme auf
jeder Sprache zählt. Der Aktionstag findet seit 2004
jedes Jahr am dritten Freitag im November statt.
Ziel der Initiative ist es, die Vorlesekultur in
Deutschland zu stärken, die Begeisterung für das
Lesen und Vorlesen weiterzugeben sowie für die
bildungspolitische Bedeutung des Themas zu
sensibilisieren.
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Weniger Bürokratie für die Schulen in
Nordrhein-Westfalen |
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Schulministerin Dorothee Feller hat Prozess
angestoßen, um Schulleiterinnen, Schulleiter sowie
Lehrkräfte zu entlasten / Heute Vorstellung im
Schulausschuss des Landtags
Düsseldorf, 12. November 2025 - Abfragen an Schulen
reduzieren, Prozesse verschlanken, Künstliche
Intelligenz effizient nutzen – Schulministerin
Dorothee Feller hat einen Prozess angestoßen, der
sowohl Schulleitungen und Lehrkräfte als auch das
weitere Personal in den Schulen entlasten soll. Die
Ministerin stellte die Maßnahmen am
Mittwochvormittag, 12. November 2025, im
Schulausschuss des Landtags vor.
Die ersten Komponenten des Konzepts, das den
Bürokratieabbau jetzt zügig in Gang bringen und
sukzessive erweitert werden soll, erarbeitete das
Schulministerium in den vergangenen Monaten.
Teilweise sind die Maßnahmen auch das Ergebnis eines
intensiven Dialogs, den die Ministerin seit einiger
Zeit mit der eigens von ihr ins Leben gerufenen „AG
Schulleitung“ und Schulleitungen in ganz
Nordrhein-Westfalen führt. Schulleiterinnen und
Schulleiter haben dem Ministerium in vielen
Gesprächen und in schriftlicher Form zahlreiche
Vorschläge zur Reduzierung administrativer Aufgaben
zukommen lassen. Diese Ideen haben die
Fachabteilungen gesichtet und einer umfassenden
schulfachlichen, rechtlichen und technischen Prüfung
unterzogen.
„Ich danke allen Schulleitungen, die bislang ihre
Gedanken formuliert und sich beteiligt haben. Uns
haben dadurch viele konkrete Schilderungen aus dem
Arbeitsalltag in den Schulen und viele wichtige
Impulse für entlastende Neuerungen erreicht“, sagte
Ministerin Feller im Ausschuss, „diese Impulse haben
wir in Teilen aufgriffen und zum Anlass genommen,
eigene Ideen in konkrete Maßnahmen umzuwandeln.
Einiges vom dem, was wir aus dem Ministerium heraus
steuern und verwirklichen können, werden wir nun in
Kürze einleiten und umsetzen.“
Vier zentrale Maßnahmen zur Entlastung der Schulen
stehen zunächst im Fokus
Sammelstelle für Vorschläge
Von Januar bis April dieses Jahres hat das
Schulministerium ein Funktionspostfach eingerichtet,
um möglichst viele Vorschläge von Schulleiterinnen
und Schulleitern entgegennehmen zu können. Insgesamt
460 Mails mit Vorschlägen hat das Ministerium
erhalten und letztendlich zu fast 300 eigenständigen
Ideen gebündelt. Die Antworten auf die Vorschläge
sind seit heute im Bildungsportal des
Schulministeriums zu finden. Die Veröffentlichung
der Antworten wird begleitet von drei weiteren
Maßnahmen, die das Ministerium nun startet.
Abfragen straffen und streichen
Das Schulministerium prüft gemeinsam mit den
Bezirksregierungen alle bisherigen Abfragen an
Schulen, um sie auf ein notwendiges Mindestmaß zu
reduzieren. In einem ersten Schritt werden alle
Abfragen auf „Null“ gesetzt. Die Schulaufsichten
können dem Ministerium bis zum 31. März 2026 die
Abfragen mitteilen, die begründet weitergeführt
werden müssen. „Wir brauchen statistische Daten, um
das System Schule immer weiter verbessern zu können.
Da die Anzahl der Abfragen in den vergangenen
Jahrzehnten jedoch deutlich angestiegen ist, ohne zu
prüfen, ob vielleicht manche Abfrage nicht mehr
erforderlich ist, ist es mein Ziel, nicht mehr
zwingend erforderliche Abfragen einzustellen und die
Datenerhebung so effizient und bürokratiearm wie
möglich zu gestalten“, erläuterte Ministerin Feller.
Prozesse verschlanken
Das Feedback aus den Schulen hat ergeben:
Insbesondere, wenn es um Fragen der Personal- und
Schulverwaltung und um das Thema Schulrecht geht,
besteht der Wunsch, Prozesse zu vereinfachen. Auch
hier wird das Schulministerium im engen
Schulterschluss mit den Bezirksregierungen prüfen,
was umsetzbar ist. Die Bezirksregierungen Arnsberg
und Münster bilden in den kommenden sechs Monaten
eine Arbeitsgemeinschaft „Workflow“ stellvertretend
für alle fünf Bezirksregierungen, um sämtliche
Prozesse der genannten Themenbereiche mit
Auswirkungen auf die Schulen zu erfassen, auf
Optimierungspotenziale zu prüfen und dem Ministerium
Vorschläge zu unterbreiten.
Mit Künstlicher Intelligenz Zeit für Kernaufgaben
gewinnen
Künstliche Intelligenz kann und soll
Schulleiterinnen und Schulleitern den Alltag
erleichtern, damit sie mehr Zeit für ihre
Kernaufgaben haben. Deshalb wird das
Schulministerium Angebote einrichten, mit denen
Künstliche Intelligenz zur Unterstützung in
Verwaltungsvorgängen und zur Entlastung von
Schulleitungen nutzbar wird. Kurzfristig bietet das
Ministerium im Rahmen der KI Skilling Initiative,
die in diesem Monat startet, spezifisch auf die
Schulleitungen zugeschnittene landesweite Schulungen
an.
Ministerin Feller ist überzeugt, dass diese Schritte
schon bald spürbare Entlastungen in den schulischen
Alltag bringen: „Die Umsetzung kommt den
Schulleitungen zugute, mittelbar aber natürlich auch
den Lehrerinnen und Lehrern, die sich dann mehr auf
ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können.“
„Es ist für uns erfreulich zu sehen, dass das
Ministerium nun drei wesentliche Punkte angeht, die
Schulen spürbar entlasten können. Als Schulleitung
einer Grundschule setze ich große Hoffnung auf den
ersten Punkt, also die Reduzierung von Abfragen. Wir
sind der Meinung, dass gut gepflegte
Verwaltungsprogramme, die zentral einsehbar sind,
sicherlich viele Informationen automatisch liefern,
ohne dass Einzelabfragen erforderlich sind“, sagt
Anke Rieke, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule
Lilienthalstraße in Duisburg und Teilnehmerin an der
„AG Schulleitung“.
„Die Verwaltungsaufgaben, die in Schule zu erledigen
sind, haben sich in den vergangenen 15 Jahren nahezu
verdoppelt. Jede Reduzierung von Verwaltungsaufgaben
in den Schulen ist daher nur zu begrüßen. Dann haben
wir wieder mehr Zeit für das Wesentliche: die
Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen,
die die Schulen besuchen“, meint Arndt Hilse,
Schulleiter der Bonner Karl-Simrock-Hauptschule für
Berufsorientierung und ebenfalls Teilnehmer an der
„AG Schulleitung“.
Einiges, was sich die Schulleitungen in ihren Mails
an das Funktionspostfach gewünscht haben, ist in
Teilen auch schon möglich, jedoch im Einzelfall
offenbar nicht als Information in den Schulen
angekommen. So wünschen Schulleiterinnen und
Schulleiter sich die Möglichkeit, einen Teil ihrer
Arbeit zu Hause erledigen zu können. Zwar erfordert
die Tätigkeit von Schulleitungen vorwiegend ihre
Anwesenheit in den Schulen, da die Kernaufgaben wie
Personalführung, Verwaltungsarbeit, Konflikt- und
Krisenmanagement oder die stete Ansprechbarkeit für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern
vor Ort anfallen. Das schließt nach Paragraf 30 der
Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und
Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an
öffentlichen Schulen ein Arbeiten von zu Hause im
begründeten Einzelfall jedoch nicht aus.
Nicht alles, was Schulleitungen gern verändern
würden und in den vergangenen Monaten vorgeschlagen
haben, betrifft den Regelungsbereich des
Schulministeriums. Ministerin Feller: „Einige der
Anregungen beziehen sich auf Themen, die in der
Zuständigkeit der Schulträger liegen. Die
Landesregierung wird auf die Kommunalen
Spitzenverbände zugehen und über die Vorschläge
informieren. Mein Ziel ist, dazu mit den
Schulträgern in einen Dialog zu kommen und in
unserem gemeinsamen Interesse eine Entlastung der
Schulen zu erreichen.“
Abschließend betonte die Ministerin: „Wir handeln
auf verschiedenen Feldern – zum Beispiel zur
Verbesserung der Personalausstattung, zur Stärkung
der Basiskompetenzen, zur Ankurbelung einer
datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und
Unterricht oder zur Unterstützung der
Digitalisierung in den Schulen. Der Abbau von
unnötigem Verwaltungsaufwand ist ein weiteres
wichtiges Puzzlestück, um die Schulen und auch die
Schulaufsichtsbehörden zu entlasten.“
Das Ministerium für Schule und Bildung geht mit
diesen Maßnahmen zur Entlastung von Schulleitungen
und Lehrkräften voran und leistet damit einen
umfangreichen und wichtigen Beitrag zum Prozess der
Landesregierung, Bürokratieabbau durch
Aufgabenkritik und Prozessoptimierung übergreifend
konsequent anzugehen.
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Schulausschuss beschließt aktualisierte
Distanzunterrichtsverordnung |
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Düsseldorf, 29. Oktober 2025 -
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen
Landtags hat eine Änderungsverordnung des
Schulministeriums zum Distanzunterricht beschlossen.
Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder
und Jugendlichen auf schulische Bildung und
Erziehung auch dann sicherzustellen, wenn
vorübergehend kein Unterricht in Präsenz möglich
ist. Dabei bleibt der Präsenzunterricht weiterhin
zentraler Bestandteil des schulischen
Bildungsauftrags und behält seinen Vorrang.
Schulministerin Dorothee Feller hob hervor, dass
sich viele Schulen die mit der Änderungsverordnung
verbundene Klarstellung auch gewünscht hätten: „Mit
der Aktualisierung der Distanzunterrichtsverordnung
stellen wir sicher, dass Schülerinnen und Schüler
auch in besonderen Ausnahmesituationen nicht auf
ihre schulische Bildung verzichten müssen.
Gleichzeitig halten wir am Grundsatz fest:
Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Form des
Lernens und sozialen Miteinanders. Distanzunterricht
bleibt auf das notwendige Maß begrenzt und dient der
kurzfristigen Überbrückung, wenn eine Nutzung des
Schulgebäudes vorübergehend nicht möglich ist.“
Die neue Verordnung erweitert die bisherigen
Anwendungsfälle – epidemisches Infektionsgeschehen
und Extremwetterlagen – um zwei weitere Situationen:
Zum einen kann Distanzunterricht künftig
stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer
religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Veranstaltung von landes- oder bundesweiter
Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein
unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand,
Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein
anderer Katastrophenfall eine konkrete
Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige
Ausweichmöglichkeit besteht. In solchen Fällen ist
der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage
begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere
Schulaufsichtsbehörde gewährt werden.
In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine
einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
Schulministerin Feller abschließend: „Die Änderungen
wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und
schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit
die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen
zuverlässig fortgeführt werden kann.“
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Mehr Geld für schulisches Personal und
Investitionen in den offenen Ganztag |
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- Schulhaushalt steigt um
fast 5 Prozent auf 25,7 Milliarden Euro
- Schulministerin Feller stellt Etat im
Schulausschuss vor
Düsseldorf, 1. Oktober 2025 - Es gibt mehr
Geld, um zusätzliche Stellen für Lehrerinnen
und Lehrer zu schaffen. Der Offene Ganztag
wird weiter gestärkt – mit nunmehr fast
einer Milliarde Euro. Die Investitionssummen
für Bildungsangebote und die Infrastruktur
für die Ganztagsbetreuung steigen.
Kulturelle Bildung bekommt einen größeren
Stellenwert. Schulen, die am
Startchancenprogramm teilnehmen, erfahren
Entlastungen für Schulentwicklungsprozesse.
Dies alles sind Bestandteile des neuen
Schulhaushalts für das Jahr 2026.
Der Einzelplan „Schule“ des
nordrhein-westfälischen Landesetats wächst
von rund 24,5 Milliarden Euro im Jahr 2025
auf rund 25,7 Milliarden Euro im kommenden
Jahr und steigt damit um rund 5 Prozent. Der
Schuletat stellt mit 22,9 Prozent den
größten Part im nordrhein-westfälischen
Landeshaushalt dar.
„Die Haushaltsaufstellung erfolgt aktuell
unter großen finanziellen Herausforderungen
– und gerade deshalb bin ich meinen
Kolleginnen und Kollegen im Landeskabinett
sehr dankbar, dass die Bildung unserer
Schülerinnen und Schüler auch weiterhin
höchste Priorität hat und sich in weiter
gestiegenen Zahlen ausdrückt“, betonte
Schulministerin Dorothee Feller am Mittwoch,
1. Oktober 2025, bei der Vorstellung des
Schuletats im Schulausschuss des Landtags.
Insgesamt garantiert der schulische Etat die
Finanzierung von 178.758 Lehrkräftestellen.
Für die stufenweise Anhebung der Besoldung
der Lehrkräfte der Primarstufe und
Sekundarstufe I nach A13 sind im Etat
weitere 60,21 Millionen Euro vorgesehen.
„Wir setzen alles daran, die
Personalausstattung an den Schulen weiter zu
verbessern und haben in den vergangenen
Jahren auch schon viel geschafft. So konnten
wir seit Ende des Jahres 2022 insgesamt
9.500 Menschen zusätzlich an unsere Schulen
bringen. Insgesamt gab es in dieser Zeit
20.000 dauerhafte Neueinstellungen, darunter
17.000 Lehrerinnen und Lehrer“, sagt
Ministerin Feller.
Einige weitere exemplarische Kernelemente
des Schulhaushalts 2026:Offene
Ganztagsschule im Primarbereich:
Es werden bedarfsgerecht 20.000 zusätzliche
Plätze geschaffen. Damit stehen im Jahr 2026
Mittel bereit, um 50.000 Plätze zu
finanzieren, wenn sie von den Kommunen
eingerichtet werden. Auch in der
mittelfristigen Finanzplanung ist ein
substanzieller Platzaufwuchs bis zum
Schuljahr 2028/2029 nach aktuellen Planungen
auf bis zu 605.500 Plätze vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen liegt damit bei der
Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Kurs.
Das Ausgabenvolumen in 2026 steigt um rund
93,1 Millionen Euro und beträgt insgesamt
rund 983 Millionen Euro. Jeder von den
Kommunen beantragte Platz kann bewilligt
werden.
Investitionsprogramm Ganztagsausbau:
Aus Bundes- und Landesmitteln werden 254
Millionen Euro bereitgestellt, damit die
kommunale Infrastruktur im Ganztagsbereich
ausgebaut werden kann. Die Bundesmittel
steigen um rund 69,8 Millionen Euro und die
Landesmittel um rund 35,6 Millionen Euro.
Insgesamt stehen rund 892 Millionen Euro an
Investitionsmitteln bei Bund, Land und
Kommunen bereit.
Schul- und Bildungspauschale:
Die im Gemeindefinanzierungsgesetz
verankerte Schul- und Bildungspauschale ist
seit dem Jahr 2022 um 129 Millionen Euro
angehoben worden, dies entspricht einer
Steigerung von 17,2 Prozent. Im Jahr 2026
wird die Pauschale vorläufig auf 877
Millionen Euro erhöht. Die endgültige Höhe
der Pauschale wird im Rahmen der Ergänzung
des Gemeindefinanzierungsgesetzes
feststehen.
Startchancen-Programm:
Das Startchancen-Programm wird weiter
ausgestaltet. In diesem Zusammenhang werden
Mittel aus dem Bereich der Sachausgaben in
den Bereich der Personalausgaben und
Zuweisungen verlagert. Der Gesamtansatz des
Startchancen-Programms bleibt bei rund 128,9
Millionen Euro. Davon werden künftig 2
Millionen Euro im Rahmen des Chancenbudgets
für kulturelle Bildung eingesetzt. Es werden
101 Planstellen zur
Entlastung der Startchancen-Schulen für
Schulentwicklungsprozesse geschaffen.
Zuweisungen und Zuschüsse:
Das Land ist den Kommunen auch weiterhin ein
verlässlicher Partner und erfüllt die
sogenannten Konnexitätsverpflichtungen im
Zusammenhang mit der Umstellung von G8 auf G
9 an den Gymnasien vollumfänglich. Zur
Unterstützung der Schulträger und Schulen
werden mit dem Haushalt des kommenden Jahres
rund 220,4 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt – das sind rund 70,5 Millionen Euro
mehr als im Vorjahr.
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Gebundener Ganztag – Mehr als nur Unterricht |
Landtag Düsseldorf, Juli 2025 - Ab dem Schuljahr
2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für alle Erstklässlerinnen und
Erstklässler in den Grundschulen. Ziel dieses
Anspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu verbessern, Bildungsungleichheiten
abzubauen und Kindern einen verlässlichen Lern- und
Lebensort zu bieten.
In Nordrhein-Westfalen soll dieser Anspruch
überwiegend über das Modell der Offenen
Ganztagsgrundschule (OGS) umgesetzt werden. Die OGS
sieht vor, dass der Unterricht am Vormittag
stattfindet und am Nachmittag durch ein freiwilliges
Angebot ergänzt wird, bestehend aus Mittagessen,
Betreuung sowie Freizeit- und Förderangeboten.
Daneben existiert mit der gebundenen Ganztagsschule
ein weiteres Modell der Ganztagsorganisation. Hier
sind Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten
rhythmisiert über den gesamten Schultag verteilt.
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler
verpflichtend. Diese Form bietet pädagogisch
besonders wertvolle Strukturen, da sie mehr Raum für
individuelle Förderung, soziales Lernen, Inklusion
und Integration eröffnet.
Gebundene Ganztagsschulen gelten als besonders
geeignet, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Schülerinnen und Schülern einzugehen und
Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern.
Dennoch spielt diese Organisationsform im
nordrhein-westfälischen Grundschulbereich bisher nur
eine untergeordnete Rolle.
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine
Anfrage 5890 mit Schreiben vom
24. Juli 2025 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Nach § 24 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes
vom 2. Oktober 2021 greift ab 1. August 2026 ein
aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
für Kinder im Grundschulalter.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs baut
Nordrhein-Westfalen auf dem langjährigen,
erfolgreichen Modell der Offenen Ganztagsschule auf.
Das erfolgreiche kooperative Trägermodell in der
Zusammenarbeit von Grundschulen und freien und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie weiteren
Trägern und außerschulischen Partnern soll
weitergeführt werden.
Dazu hat die Landesregierung am 2. Juli 2024 den
gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und
Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
„Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“
gebilligt, der zum 1. August 2026 in Kraft tritt.
Die Erfüllungsverantwortung für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs richtet sich gem. § 24 Abs. 4 SGB
VIII i.V. m §§ 79 Abs. 1, 85 Abs. 1 SGB VIII
unmittelbar immer und ausschließlich an den Träger
der öffentlichen Jugendhilfe.
1. Wie viele Grundschulen im gebundenen Ganztag
gibt es insgesamt in NordrheinWestfalen (bitte
Schulträger und Kommune aufführen)?
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 gebundene
Ganztagsgrundschulen, davon zehn private
Ersatzschulen und acht öffentliche Grundschulen.
2. Wie viele Grundschulen in NRW haben im Jahr
2024 (zum Schuljahr 2024/25) die
Form des gebundenen Ganztags beantragt (bitte
Schulträger und Kommune aufführen?
Der Landesregierung liegen bis auf vereinzelte
Beratungsanfragen bei den Bezirksregierungen keine
Informationen zu konkreten Antragsstellungen zum
Schuljahr 2024/2025 zur Organisationsform des
gebundenen Ganztages an Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen vor.
3. Welche Unterstützung bietet die
Landesregierung in der Planung und Umsetzung
des gebundenen Ganztags an den Grundschulen in NRW?
Da der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener
Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) gemäß BASS 12-63 Nr. 2 nicht den durch das
Ganztagsförderungsgesetz vom 2.
Oktober 2021 vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt, setzt
das Land bei der Umsetzung des aufwachsenden
Rechtsanspruchs auf Ganztagförderung für Kinder im
Primarbereich auf die langjährig bewährten
Strukturen des Offenen Ganztages im Primarbereich.
Nach Maßgabe des Haushalts leistet das Land in
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz
3
SchulG) und in außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz
2 SchulG) Zuschüsse für Einsatz, Koordinierung und
Fortbildung des Personals außerschulischer Träger (§
94 Absatz 2 SchulG).
Darüber hinaus besteht eine verlässliche und
etablierte Unterstützungsstruktur für
Ganztagsschulen, auch zur konzeptionellen
Ausgestaltung des Ganztags. Die Serviceagentur
„Ganztagsbildung NRW“ unterstützt Ganztagsschulen
und außerschulische Träger der Ganztagsangebote in
der Zusammenarbeit mit Partnern und bei der
Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages
in der Ganztagsschule.
Kleine Anfrage 5890 vom 24. Juni 2025 der
Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Dilek Engin und
Andrea Busche SPD
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NRW-Abiturientinnen und Abiturienten weisen
starke Leistungen nach |
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Vorläufige
Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen liegen
vor
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Durchschnittsnote an Gymnasien und
Gesamtschulen bei 2,37
Düsseldorf, 28. Juli 2025 - Kürzlich nahmen
rund 77.000 Schülerinnen und Schüler an etwa
1.200 öffentlichen und privaten Schulen in
Nordrhein-Westfalen in Festveranstaltungen
ihre Abiturzeugnisse in Empfang. Dem
Schulministerium liegen nun die Ergebnisse
der jungen Menschen vor, die an Gymnasien,
Gesamtschulen und Berufskollegs an den
Prüfungen teilgenommen haben.

Die vorläufige Durchschnittsnote an
Gymnasien und Gesamtschulen liegt in
Nordrhein-Westfalen bei 2,37. Der Wert hat
sich in den vergangenen Jahren auf einem
konstanten Niveau eingependelt. Im Jahr 2024
kam eine Durchschnittsnote von 2,39 Prozent
bei den Prüfungen heraus, ein Jahr davor lag
sie ebenfalls bei 2,37 Prozent.
An den allgemeinbildenden Schulen wurden
zentrale schriftliche Prüfungen in 40
Fächern abgelegt. 3,38 Prozent der
Abiturientinnen und Abiturienten an
Gymnasien und Gesamtschulen erreichten in
diesem Jahr die Bestnote von 1,0. Im Jahr
2024 ragten 3,14 Prozent der erfolgreich
Geprüften mit dieser Spitzenbewertung
heraus, ein Jahr davor waren es 3,17
Prozent.
„Alle Abiturientinnen und Abiturienten, die
vor wenigen Wochen ihre Abschlüsse geschafft
haben, können stolz auf ihre Leistungen sein
und nun mit einem guten Gefühl in ihren
weiteren Lebensweg nach der Schule starten“,
betont Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die jungen
Menschen auch in diesem Jahr sehr gut
vorbereitet waren. Dafür gilt mein Dank
allen Lehrkräften, die mit viel Herzblut,
Engagement und fachdidaktischem Können ihre
Schülerinnen und Schüler in den vergangenen
Jahren bis zum Abitur begleitet haben –
ebenso wie allen anderen am Schulleben
Beteiligten für ihren Einsatz.“
Nicht bestanden haben das Abitur an
Gymnasien und Gesamtschulen 4,27 Prozent der
Prüflinge. Dieser Wert ist verglichen mit
den Vorjahren gesunken. 2024 lag die Quote
bei 5,17 Prozent, im Jahr 2023 bei 4,86
Prozent.
An den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
bleibt die Durchschnittsnote ebenfalls
stabil und liegt in diesem Abiturjahrgang
bei 2,47. In den Jahren davor waren es 2,48
(im Jahr 2024) und 2,46 (2023). Der Anteil
der Prüflinge, die die Bestnote erreicht
haben, hat sich indes leicht erhöht auf 1,6
Prozent. Im Vorjahr 2024 hatten 1,47 Prozent
der Prüflinge diese Note erzielt. Im Jahr
2023 lag der Anteil noch bei 1,36 Prozent.
Nach derzeitigem Stand haben 6,25 Prozent
der Prüflinge an den Berufskollegs das
Abitur 2025 nicht bestanden. Das ist ein
deutlicher Rückgang im Vergleich zu
Vorjahren, in denen die Quote bei 8 Prozent
im Jahr 2024 beziehungsweise 7,40 Prozent im
Jahr 2023 lag. Der ausführliche
Ergebnisbericht mit allen Abiturergebnissen
wird wie üblich im Herbst vorliegen und
hier
veröffentlicht.
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Am 26. Juni ist Sozialer Tag in
Nordrhein-Westfalen |
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Schüler*innen setzen ein
Zeichen für Demokratie und Chancengerechtigkeit.
Ob im Krankenhaus, in der Eisdiele oder bei
den Nachbar*innen: Tausende Schüler*innen tauschen
für einen Tag in Nordrhein-Westfalen und anderen
Bundesländern ihr Klassenzimmer gegen einen
Arbeitsplatz und spenden ihren Lohn für
Gleichaltrige in schweren Lebenslagen.

Sozialer Tag 2025; SHL Logo
Heute findet auch in Nordrhein-Westfalen der Soziale
Tag statt, an dem bundesweit zehntausende
Jugendliche für einen Tag in die Berufswelt
einsteigen und ihre Einnahmen für langfristige
Jugend- und Bildungsprojekte in der Ukraine, in
Südosteuropa und Jordanien spenden. Auf diese Weise
engagieren Schüler*innen sich sichtbar für Vielfalt,
Chancengerechtigkeit und demokratische Werte,
übernehmen solidarisch Verantwortung für sich und
andere und setzen ein Zeichen für gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
Der Soziale Tag wird jährlich von Schüler*innen
Helfen Leben, Deutschlands größter jugendlich
geführten Hilfsorganisation, veranstaltet. Der
Aktionstag steht in diesem Jahr unter der
Schirmherrschaft von Bundeskanzler Friedrich Merz
und wird ebenfalls von Nordrhein-Westfalens
Ministerpräsident Hendrik Wüst mitgetragen.
Ukraine – psychosoziale Unterstützung im
Kriegsalltag
Auch in diesem Jahr werden Projekte in der Ukraine
unterstützt. Unter anderem stärken die diesjährigen
Erlöse das Projekt Shelter Ukraine. Familien, die
innerhalb des Landes Schutz suchen mussten, finden
dort an neuen Wohnorten psychosoziale Unterstützung
sowie Sport-, Kunst- und Kulturangebote. Diese
Begegnungsräume schaffen Inseln der Normalität, in
denen Kinder und Jugendliche traumatische Erlebnisse
verarbeiten und Freundschaften knüpfen können. Dies
ist ein essenzieller Beitrag, da insbesondere junge
Menschen unter den Auswirkungen des Krieges leiden.
Gleichzeitig werden im Youth Empowerment Program
ukrainische Jugendliche durch ein vielfältiges
Seminarangebot zu demokratischem Engagement und
zivilgesellschaftlicher Teilhabe ermutigt und
erhalten zusätzlich eigene Projektbudgets, um ihre
Ideen direkt in die Tat umzusetzen. Beide Programme
basieren konzeptionell auf einer großangelegten
Online-Konsultation bei der Schüler*innen Helfen
Leben 2023 20.000 junge Menschen nach ihren Ideen
und Bedürfnissen für den Wiederaufbau ihres Landes
und somit auch zur längerfristigen Verwendung der
Erlöse des Sozialen Tages befragt hat.
Bosnien und Herzegowina – junge Stimmen für freien
Journalismus
Seit über 30 Jahren arbeitet Schüler*innen Helfen
Leben eng mit Partnerorganisationen in Südosteuropa
zusammen und unterstützen ihre Arbeit nachhaltig,
denn Konflikte wirken weit über ihr offizielles Ende
hinaus. Im Projekt Junge Medienmacher*innen in
Bosnien und Herzegowina setzen sich junge Menschen
für kritischen Journalismus und gegen
Verschwörungserzählungen ein. Sie kämpfen so gegen
nationalistische Tendenzen, die Jugendlichen ihre
Perspektiven auf ein Leben in einem freien und
demokratischen Europa nehmen.
Schirmherrschaft aus der nordrhein-westfälischen
Landesregierung
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst
unterstützt den Sozialen Tag als Schirmherr und
motiviert Schüler*innen zum Mitmachen: „Seit über
drei Jahrzehnten setzen sich Schülerinnen und
Schüler – auch aus Nordrhein-Westfalen – mit ihrer
Teilnahme am Sozialen Tag für Gleichaltrige ein, die
in Krisen- oder Kriegsgebieten leben.
Dieses Jahr geht ihre Spende an junge Menschen in
der Ukraine. Die bedrückenden Bilder von dort haben
wir alle vor Augen und sie zeigen, wie wichtig es
ist, die Menschen, vor allem die Kinder und
Jugendlichen zu unterstützen und ihnen auch so ein
Stück Hoffnung auf eine bessere Zukunft und auf
Frieden zu schenken. Der Soziale Tag ist eine tolle
Aktion, die ich als Schirmherr sehr gern
unterstütze. Machen auch Sie mit!“
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I-Dötzchen fürs kommende Schuljahr anmelden
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Moers, 30. September 2024 - Die
Anmeldephase für die Grundschülerinnen, die im
Schuljahr 2025/2026 starten, findet im Oktober
statt. Eltern können die I-Dötzchen von Montag, 7.
Oktober, bis Freitag, 11. Oktober, an den
Grundschulen der Stadt Moers anmelden. Die
Schulpflicht beginnt nach dem Schulgesetz NRW für
alle Kinder, die vom 1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019 geboren sind. Eltern müssen ihre
Kinder für die Anmeldung persönlich in der Schule
vorstellen.
Dazu ist ein individueller Termin nötig. Die Eltern
benötigen dazu das Familienstammbuch oder die
Geburtsurkunde des Kindes. Kinder, die nach dem 30.
September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu
Beginn des Schuljahres starten. Bedingungen sind die
für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und
geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes
Sozialverhalten.
Die Eltern sollten sich in diesem Fall mit der
ausgewählten Grundschule zu einer gesonderten
Terminvergabe in Verbindung setzen. Ein
ausführliches Informationsschreiben über die
Anmeldungen hat die Stadt Moers an alle Eltern
verschickt.
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Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und
Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben
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Allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe
I können sich ab sofort für neues KI-Pilotprojekt
bewerben
Düsseldorf, 26. September 2024 - Im
Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der
Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und dabei
nach jedem Schritt eine unmittelbare Rückmeldung von
einer Künstlichen Intelligenz (KI) erhalten, die
beim Lösen dieser Geometrieaufgabe zur Seite steht –
so kann das Lernen mit einer KI in der Schule
beispielsweise aussehen.
Das Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen
nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der
Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz
generativer KI in den Fächern Mathematik und Deutsch
zu erproben. Dazu erhalten die Schulen Zugang zu
Large Language Models (LLM). Prof. Dr. Ingo Witzke
und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von der Universität
Siegen werden die Schulen dabei mit ihren Teams
wissenschaftlich begleiten.
Für die Teilnahme am Projekt „Künstliche Intelligenz
im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU)
können sich Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen in allen
Regierungsbezirken ab sofort bewerben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit dem
landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen in
Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI im
Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung
einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu
Möglichkeiten individueller Förderung über das
Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere
Schulen orientieren können.
Durch den Einsatz in zwei zentralen Schulfächern
wollen wir die mathematischen und sprachlichen
Basiskompetenzen und weiterführenden Kompetenzen bei
jeder Schülerin und jedem Schüler individuell
stärken. KI hat für den Schulunterricht ein großes
Potential, braucht aber einen klaren Rahmen.
Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz gezielt
auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und
Schüler eingehen und sie über direktes Feedback in
ihrem Lernprozess unterstützen. Gleichzeitig ist es
wichtig, dass Schülerinnen und Schüler von Anfang an
reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen und
sich der Grenzen bewusst sind.“
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke
(Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des
Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der
Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um einen
sinnvollen und produktiven Umgang mit dem komplexen
und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI zu
entwickeln. Es geht uns darum, gute didaktische Orte
zu identifizieren, um KI im Unterricht einzusetzen.
Dazu müssen wir auch die Lern-, Aufgaben- und
Prüfungskultur an den Schulen überdenken. Besonders
wichtig ist uns dabei eine enge und auf gemeinsamen
Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit den
teilnehmenden Schulen.“
Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff
(Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche
Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur
weiterhin grundlegend für die Entwicklung des
Individuums und seine Teilhabe an der Gesellschaft,
sondern können nun sogar noch besser gefördert
werden. Das geht aber nicht von allein, sondern nur
in konstanter und enger Kooperation von
Bildungspolitik, Schulen und Wissenschaft und mit
geeigneten Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU
setzt auf die Entwicklung und Umsetzung
lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben, in
denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse der
Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu begleiten.“
Das Projekt wird an den Schulen vom 1. Februar 2025
bis zum 31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt
die Landesregierung insgesamt über eine Million Euro
bereit. Die Schulen erhalten einen
datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen Large
Language Models (LLM), mit denen sie geeignete
Mathematik- und Deutschaufgaben im Unterricht
erproben können.
LLM sind Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen
trainiert wurden und auf dieser Basis Texte
generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM ist
das Unternehmen Tobit Laboratories AG. Ergänzend
dazu werden Lizenzen der Feedback-App „fiete.ai“ zur
Verfügung gestellt.
In einem geschützten Rahmen erhalten die Schulen die
Möglichkeit, einen sicheren Umgang mit KI im
Mathematik- und Deutschunterricht und in
Leistungsüberprüfungen zu erproben. Formate, die
sich dabei bewähren, können in die schulinternen
Medienkonzepte und Curricula der Schulen aufgenommen
werden, um so das Lernen mit KI nachhaltig zu
verankern. Bereits ab dem ersten Projektjahr werden
erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit
alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig von
den Projektergebnissen profitieren können.
Interessierte Schulen können sich bis zum 22.
November 2024 bewerben. Weitere Informationen zu den
Bewerbungsvoraussetzungen unter:
KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW Ministerium
für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland den
Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen
Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.
Derzeit erstellt die Kultusministerkonferenz unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen bundesweite
Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im
Unterricht.
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Schulanmeldungen für die
Grundschule
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Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
an den Grundschulen
Dinslaken - Es werden alle Kinder
schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2025
das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren
Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht
eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.
Nur gesund zur Schulanmeldung gehen
Vor dem Hintergrund der Corona-Lage bittet das Team
der Stadtverwaltung, dass keine Personen in der
Schule erscheinen, die an Covid-19 erkrankt sind,
unmittelbaren Kontakt zu Covid-19 Erkrankten hatten
oder sich in Quarantäne befinden. Sie sollen die
Schule möglichst telefonisch oder per E-Mail darüber
informieren und können im Anschluss einen neuen
Termin vereinbaren. Die Stadtverwaltung dankt – auch
im Namen der Schulen – allen für die Rücksichtnahme.
Am 7. und 8. Oktober 2024 finden die Anmeldungen in
den Grundschulen statt. Alle Informationen dazu
finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung hier
auf dieser Seite unter Downloads. Downloads
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 an den
Grundschulen der Stadt Dinslaken (PDF, 88 KB)
Schulanmeldung an den Klever Grundschulen
für das Schuljahr 2025/2026 In der
Zeit vom 01.10.2024 bis 10.10.2024 nehmen die
Klever Grundschulen die Schulanmeldung nach
telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen
entgegen:
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