Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
2024/2025 – Ratgeber der Verbraucherzentrale
Moers, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte
der mittlerweile 21 Millionen Rentner und
Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen.
Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die
Steuererklärung für 2024 abgegeben werden,
soweit kein Steuerberater mit von der Partie
ist.
Klar gegliedert und formuliert, informiert der
neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und
Pensionäre 2024/2025 “ über Paragraphen und
Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen
Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des
Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für
alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast
mindern?
Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder
Fall ist anders. Und gefühlt ist die
Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen
Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin
und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema
durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo
trage ich meinen Nebenjob ein?
Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem
Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern
zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps
und gut nachvollziehbarer Beispiele wie das zu
versteuernde Einkommen berechnet wird – denn
immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten
haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil
informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast
ganz legal reduzieren lässt: durch
Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen,
Werbungskosten und Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe
Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.
Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
2024/2025" der Verbraucherzentrale – mit
verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen
Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.
Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und
Pensionäre 2024/2025"
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro
(Buch). E-Book 12,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im
Buchhandel erhältlich.
Finanzkompetenz aufbauen in der „Fokuswoche
Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit
eine Woche lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und
verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen
Moers, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man
nicht? Von wegen. Die „Fokuswoche Geld“
informiert vom 27. bis zum 31. Januar 2025 rund
um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal geben
Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder
unabhängig, ungeschönt und unkompliziert Tipps
zu den Themen Geldanlage, Versicherungen, Sparen
bei jedem Budget, private Altersvorsorge und zur
Verrentung von Immobilien.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich
eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Termine
und Informationen zur Anmeldung auf
www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.
Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter
entscheiden“ werden klare Informationen und
wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um den
Verbraucher:innen Orientierung im
Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an,
in denen die genannten Themen leicht
verständlich aufbereitet werden.
Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die
Menschen in jeder Lebenslage betreffen: Wie bin
ich im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert?
Was ist eigentlich ein ETF? Geht Geldanlage auch
nachhaltig? Wie kann ich für das Alter privat
vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend?
Ist es sinnvoll, mit der Immobilie die Rente
abzusichern? Wie und wo lässt sich der ein oder
andere Euro monatlich noch einsparen?
Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an
Verbraucher:innen mit und ohne Vorwissen. „Ziel
ist es, wesentliche Kenntnisse zu vermitteln,
damit Verbraucher:innen die für sie passenden
Entscheidungen treffen können“, erklärt
Christian Urban, Gruppenleiter und Finanzexperte
der Verbraucherzentrale NRW.
Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten
vom 27. bis 31. Januar 2025 gemeinsam folgende
Online-Vorträge an:
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag,
28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15
Uhr
Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr |
Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr
Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr |
Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die
Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr |
Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 11 Uhr
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag,
28.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11
Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 11 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr |
Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 12 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 18 Uhr
Sparen für jedes Budget – Wo stecken die
Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11
Uhr
Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier:
www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld
Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des
Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“,
gefördert vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestags.
Beratungsstelle Moers Kirchstr. 42
47441 Moers Tel.: 02841 60 776-01 Fax.: 02841
60 776-07 moers@verbraucherzentrale.nrw
Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz
vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab,
Kredite über Restschuldversicherungen
abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln
Moers, 16. Januar 2025 - Für größere
Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit
auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen
Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen
Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten,
die den Kredit absichern soll. Banken,
Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit,
die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die
vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes
oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann.
Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind
jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen
sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar
nicht.
„Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“,
sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine
Absicherung führt diese Art der
Restschuldversicherung viele Menschen in die
Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab
Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit
abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit
einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die
Nachteile und wie man bereits abgeschlossene
Verträge beenden kann.
•
Wofür ist eine
Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind
in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die
Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.
•
Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die
eingeschränkten Leistungen.
Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr
teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die
zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme
liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch
Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert.
Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen
dadurch natürlich auch die Zinsen, die die
Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen
müssen. So können mehrere tausend Euro an
zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man
vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die
in der Einmalprämie enthaltenen hohen
Abschlusskosten nicht oder nur teilweise
zurückerstattet.
•
Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1.
Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen
frühestens eine Woche nach Abschluss eines
Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird
dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag
nichtig.
Bislang galt, dass die Versicherer ihre
Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss
erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen,
ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und
Restschuldversicherung war aber möglich und
üblich. Die neue Regelung erschwert die
Vermittlung dieser Versicherung und schützt
Verbraucher:innen besser vor einer übereilten
Unterschrift.
•
Welche Leistungen sind in
der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung
längst nicht in allen Fällen und meistens nur
für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr.
Man sollte zudem auf die vereinbarten
Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie
Ausschlussklauseln achten.
So sind in vielen Verträgen psychische
Erkrankungen vom Versicherungsschutz
„Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder
Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht
versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit
eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei
Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.
•
Wie beendet man eine
Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von
in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das
Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das
geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung
fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen
unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit
auch über diesen Zeitraum hinaus.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen
vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden,
man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer
im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit
aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim
alten Anbieter separat kündigen.
•
Welche Alternativen gibt es
zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht
mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere
Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären
vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung,
die Risikolebensversicherung oder die
gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Bei Restschuldversicherungen werden im
Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen
erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass
die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3
Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten
übernommen haben."
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um
Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448
Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund
um Fragen zu Versicherungen (kostenpflichtig).
Details sind zu finden unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung
Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das
Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und
Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die
Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam
ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind.
Auch fürs Porto und den Personalausweis muss
tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und
die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln
und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die
Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr
nachjustiert werden muss.
Beim Kassensturz und dem realistischen
Management des vorhandenen Budgets leistet der
Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der
Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung.
Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das
Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12
Monatsübersichten systematisch erfassen. Das
ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als
auch Sparpotenziale zu erkennen.
Während sich bei den festen Ausgaben für Miete,
Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell
was ändern lässt, kann bei den veränderlichen
Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob
bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer
akribisch einträgt, was für die verschiedenen
Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder
Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen
leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem
Gegensteuern anfangen, wenn das Budget
ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält
Übersichten für die Wartung und Pflege von
Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für
heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps,
wie mittel- oder langfristig gespart werden
kann."
Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen
im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“
hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll
ist
Versicherungsexperten wissen die richtige
Antwort auf die Frage nach sinnvollen
Versicherungen.
Moers, 14. Januar 2025 - Es gibt viele
Gründe, sich gegen die eine oder andere
Eventualität abzusichern. Aber welche
Versicherungen sind wirklich sinnvoll? Und wie
soll man in der Fülle der Angebote und Tarife
die richtige Wahl treffen?
Die Versicherungsexperten der
Verbraucherzentrale wissen die richtige Antwort.
Sie geben Ihnen Auskünfte zu Fragestellungen
beim Abschluss von Verträgen und zum
Kleingedruckten. Ferner beraten sie hinsichtlich
Ihres persönlichen Versicherungsbedarfs in den
wesentlichen Versicherungssparten wie
beispielsweise:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Haftpflichversicherung
Wohngebäudeversicherung
Private Pflegeversicherung
Die nächsten Beratungstermine sind: 21.01.25,
11.02.25 sowie 04. und 25.03.25. Ein
30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45,- Euro.
Terminvereinbarung für die persönliche
Einzelberatung unter: 02841/60 776 01 oder per
Mail unter moers@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Moers, Kirchstr. 42, 47441 Moers
Tel.: 02841 60 776-01
Fax.: 02841 60 776-07
moers@verbraucherzentrale.nrw
Wussten Sie
schon …, wie Sie alkoholfreie Getränke richtig
erkennen?
Moers, 10. Januar 2025 - Nach den oft
feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele
aus gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry
January“, also dem bewussten Verzicht auf
alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit.
In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen
immer mehr alkoholfreie oder alkoholreduzierte
Produkte. Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist
auch hier wichtig. Hersteller werben gerne mit
Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent
Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren
Produkten.
„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber
nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah
Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW.
Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5
Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als
„alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als
alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem
Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann
entsprechend gekennzeichnet werden.
Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende
und abstinente Alkoholkranke kommt es auf den
genauen Wert an. Wer wirklich überhaupt keinen
Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu
Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“
oder „0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können
Verbraucher:innen sicher sein, dass wirklich
kein Alkohol enthalten ist.
So
funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn
Sekunden
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die
neue EU-Regelung
Moers, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird
die Option der Echtzeitüberweisung in Europa
flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen
sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen
in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu
empfangen.
Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch
Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von
zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger
ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das
sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und
Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit
ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale
Überweisungen eine Option und wird somit
flächendeckend angeboten.
Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit
IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder
Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“,
rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung
deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“
• Wie
funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie
Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden
darüber informiert, ob der überwiesene Betrag
angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen
können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr
auf den nächsten Bankarbeitstag.
Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst
nach einem Werktag auf dem Zielkonto
gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen,
konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das
Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen
innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab
2027 umgesetzt werden.
• Was
kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine
höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte
dürfen nur denen einer normalen Überweisung
entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro
Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das
gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal
kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit
nicht, es entfallen aber immerhin die teils
hohen Extrakosten, die mancherorts bisher
berechnet wurden.
• Ist
das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher
schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der
Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut
EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller
in der EU getätigten Euro-Transfers auf
Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und
Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen
Kontoführungsgebühren anbieten.
• Welche
Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld
sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch,
dass es schwerer wieder zurückgeholt werden
kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über
Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle
Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen
ein Abgleich von Kontonummer und dem
dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen.
Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den
Instituten.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine
entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der
Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem
einen Höchstbetrag für ihre
Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der
Einführungsphase könnte das Verfahren für
Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim
Online-Banking sollte man deshalb besonders
wachsam sein und keine Links in angeblichen
E-Mails von der Bank anklicken.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via
Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
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