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Januar 2025

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 – Ratgeber der Verbraucherzentrale
Moers, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte der mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit kein Steuerberater mit von der Partie ist.


Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 “ über Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern?


Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen Nebenjob ein?


Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut nachvollziehbarer Beispiele wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.


Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" der Verbraucherzentrale  – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.   Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025"  
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro (Buch). E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Finanzkompetenz aufbauen in der „Fokuswoche Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine Woche lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen

Moers, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man nicht? Von wegen. Die „Fokuswoche Geld“ informiert vom 27. bis zum 31. Januar 2025 rund um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal geben Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder unabhängig, ungeschönt und unkompliziert Tipps zu den Themen Geldanlage, Versicherungen, Sparen bei jedem Budget, private Altersvorsorge und zur Verrentung von Immobilien.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Termine und Informationen zur Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.


Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter entscheiden“ werden klare Informationen und wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um den Verbraucher:innen Orientierung im Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an, in denen die genannten Themen leicht verständlich aufbereitet werden.

Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die Menschen in jeder Lebenslage betreffen: Wie bin ich im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert? Was ist eigentlich ein ETF? Geht Geldanlage auch nachhaltig? Wie kann ich für das Alter privat vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend? Ist es sinnvoll, mit der Immobilie die Rente abzusichern? Wie und wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch einsparen?

Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an Verbraucher:innen mit und ohne Vorwissen. „Ziel ist es, wesentliche Kenntnisse zu vermitteln, damit Verbraucher:innen die für sie passenden Entscheidungen treffen können“, erklärt Christian Urban, Gruppenleiter und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten vom 27. bis 31. Januar 2025 gemeinsam folgende Online-Vorträge an:

Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15 Uhr

Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 11 Uhr

Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 12 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr

Sparen für jedes Budget – Wo stecken die Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr

Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier: www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld

Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Beratungsstelle Moers Kirchstr. 42 47441 Moers Tel.:  02841 60 776-01 Fax.: 02841 60 776-07 moers@verbraucherzentrale.nrw


Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln
Moers, 16. Januar 2025 - Für größere Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll. Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann. Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar nicht.


„Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene Verträge beenden kann.


Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.

Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert.

Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise zurückerstattet.

Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten Unterschrift.


Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie Ausschlussklauseln achten.

So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.


Wie beendet man eine Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.


Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen haben."

Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448

Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund um Fragen zu Versicherungen (kostenpflichtig). Details sind zu finden unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung


Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss.


Beim Kassensturz und dem realistischen Management des vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann."

Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll ist
Versicherungsexperten wissen die richtige Antwort auf die Frage nach sinnvollen Versicherungen.
Moers, 14. Januar 2025 - Es gibt viele Gründe, sich gegen die eine oder andere Eventualität abzusichern. Aber welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll? Und wie soll man in der Fülle der Angebote und Tarife die richtige Wahl treffen?

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wissen die richtige Antwort. Sie geben Ihnen Auskünfte zu Fragestellungen beim Abschluss von Verträgen und zum Kleingedruckten. Ferner beraten sie hinsichtlich Ihres persönlichen Versicherungsbedarfs in den wesentlichen Versicherungssparten wie beispielsweise:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Haftpflichversicherung
Wohngebäudeversicherung
Private Pflegeversicherung

Die nächsten Beratungstermine sind: 21.01.25, 11.02.25 sowie 04. und 25.03.25. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45,- Euro. Terminvereinbarung für die persönliche Einzelberatung unter: 02841/60 776 01 oder per Mail unter moers@verbraucherzentrale.nrw

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Moers, Kirchstr. 42, 47441 Moers
Tel.: 02841 60 776-01
Fax.: 02841 60 776-07
moers@verbraucherzentrale.nrw


Wussten Sie schon …, wie Sie alkoholfreie Getränke richtig erkennen?  
Moers, 10. Januar 2025 - Nach den oft feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry January“, also dem bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit.


In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen immer mehr alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte. Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig. Hersteller werben gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten.


„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann entsprechend gekennzeichnet werden.


Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende und abstinente Alkoholkranke kommt es auf den genauen Wert an. Wer wirklich überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“ oder „0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können Verbraucher:innen sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.



So funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue EU-Regelung

Moers, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen.


Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten.

Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“


 Wie funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.

Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt werden.


 Was kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher berechnet wurden.


 Ist das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen Kontoführungsgebühren anbieten.


 Welche Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder zurückgeholt werden kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen E-Mails von der Bank anklicken.

Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990