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KW 1: 30.12. - 5.1.2025

Samstag, 4., Sonntag, 5. Januar 2025

Moers: Karbonatisierung und Chloride nagen an Stützpfeilern
Spezialisten sanieren bis zum Frühjahr das Unterdeck des Parkhauses Wallzentrum
An dem Anfang der 1970er-Jahre errichteten Parkhaus gegen-über dem Wallzentrum nagt der Zahn der Zeit. Bei der letzten turnusmäßigen Routineuntersuchung hatte ein Gutachter einen erheblichen Sanierungsbedarf festgestellt.

Vor allem die 77 Stützen des über die Oberwallstraße befahrbaren Unterdecks weisen teils starke Karbonatisierungsschäden auf, wodurch das in der Bewehrung verwendete Eisen zu rosten droht. Entsprechend eines Instandsetzungskonzeptes eines Moerser Ingenieurbüros wird Enni im Auftrag der Stadt Moers mit einem hierauf spezialisierten Fachunternehmen bereits am Montag, 13. Januar, mit der Sanierung beginnen. Die soll rund vier Monate laufen.


Die aktuell 139 Stellplätze des unteren Parkdecks fallen während der Bauzeit weg. Das über die Unterwallstraße erreichbare Oberdeck bleibt für Autofahrer aber als Parkfläche erhalten. Gut für Eigen-tümer und Mieter des Wallzentrums: Sie können Stellplätze in der Tiefgarage weiter nutzen. „Die Einfahrt in das Unterdeck des Parkhauses ist wie der Verkehr in der Oberwallstraße durch die Baumaßnahme nur gering beeinträchtigt“, sagt Kai Ruthmann als Projektleiter der Enni. Er bittet Anwohner um Verständnis, dass es kurzzeitig zu Einschränkungen kommen kann.


Ein Gutachter hatte ermittelt, dass Spritzwasser zusammen mit Streusalz von den Fahrbahn- und Stellplatzflächen im Laufe der Jahre vor allem den Stützpfeilern im Innenbereich des unteren Parkdecks und deren Fundamenten zugesetzt hatte. Um die Standfestigkeit der Stützpfeiler in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen, wird ein hierauf spezialisiertes Fachunternehmen die Stützpfeiler Instand setzen und dabei den Altbeton mit einem bis zu 2500 bar starken Hochdruckwasserstrahl bis zur Bewehrung abtragen.

Dort wo das Bewehrungseisen bereits beschädigt ist, wird es ersetzt. Erst danach werden die Monteure die Stützen im Vergussbetonverfahren wieder aufbauen, die nachfolgend samt Fundamenten einen Oberflächenschutz erhalten.

Naturgemäß hat Enni auch diese Sanierungsmaßnahme vorab mit dem genehmigenden Fachbereich der Stadt Moers sowie der Feuerwehr und Polizei abgestimmt. Die wenigen Mieter der Stellplätze wird das Unternehmen über die Baumaßnahme jeweils schriftlich informieren. Fragen beantwortet Enni unter der Mo-erser Rufnummer 104-600 am Baustellentelefon.


Besuch der DITIB-Moschee in Meerbeck
Der erste Stadtteiltreff Neu_Meerbeck im Jahr 2025 ist ein Besuch: Am Mittwoch, 8. Januar, 16.30 bis 18 Uhr, sind alle Interessierten eingeladen, die DITIB Kocatepe Moschee kennenzulernen. Treffpunkt ist am Eingang, Römerstraße 605. Der Ehrenpräsident der Moschee führt durch die Räumlichkeiten. 
Anmeldungen und Rückfragen telefonisch unter 0 28 41 / 201 - 530 oder online an stadteilbuero.meerbeck@moers.de


50 Jahre Kreis Wesel - Eröffnungskonzert
Im Jahr 2025 feiert der Kreis Wesel sein 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass findet am Donnerstag, 23. Januar 2025, um 19 Uhr ein Eröffnungskonzert im Willibrordi-Dom am Großen Markt in Wesel statt.   

Das abwechslungsreiche, musikalische Programm wird gestaltet von den „Lohberg Voices“ aus Dinslaken, den „Colorsounds“ aus Wesel und „Die Hedwigskapelle“ aus Hünxe.  Landrat Ingo Brohl lädt alle Menschen im Kreis Wesel herzlich zum Eröffnungskonzert ein: „Wir wollen schwungvoll in das Jubiläumsjahr mit dem Eröffnungskonzert starten.


50 Jahre Kreis Wesel sind ein guter Anlass gemeinsam zu feiern: Unsere Vielfältigkeit, aber auch unsere Gemeinsamkeiten. Die Menschen im Kreis Wesel erwartet ein tolles Jahresprogramm, unter anderem mit einem zentralen Tag inklusive einer Blaulichtmeile am Kreishaus und der Kreispolizeibehörde in der Mitte des Jahres. Ich freue mich darauf, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern bei unseren Veranstaltungen im Niederrhein Kreis Wesel zu begegnen.“  Der Eintritt für das Konzert ist frei, die Platzzahl ist begrenzt.   


Mit Walzerschwung ins Johann-Strauss-Jahr
6. Moerser Neujahrskonzert begeistert in der Enni-Eventhalle  

Es war eine Verneigung vor dem Meister des Walzers: Das 6. Moerser Neujahrskonzert stand ganz im Zeichen von Komponist Johann Strauß Sohn, der 1825 geboren, in diesem Jahr seinen 200.Geburtstag feiern würde. Passend zu diesem Ereignis war die Enni-Eventhalle beim Gastspiel der PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC am Neujahrstag erneut ausverkauft und komplett erfüllt von den unvergleichlichen Walzerklängen des Wiener Künstlers.  


In Vertretung des kurzfristig erkrankten Moerser Bürgermeisters Christoph Fleischhauer begrüßte Landrat Ingo Brohl die über 1.200 Besucherinnen und Besucher, die beim Neujahrskonzert einmal mehr gut gelaunt den Start ins neue Jahr feierten. Das weltweit geschätzte Orchester sorgte unter der Leitung von Chefdirigent Heiko Mathias Förster für schwungvoll-kurzweilige Stunden, die den gesamten Facettenreichtum des Werks von Johann Strauss Sohn aufzeigten.  


Mit dem Marsch „Zivio“ – zu Deutsch: „Er lebe hoch“ – war die Richtung gesetzt. Es folgten Walzer, Polkas und Opernklänge, bei denen die rund 65 Musikerinnen und Musiker ihr ganzes Können aufboten. Zwischen den Stücken führte Heiko Mathias Förster gewohnt gekonnt durchs Programm, wobei er spannende, witzige und erstaunliche Episoden aus dem Leben von Johann Strauss Sohn und der Entstehungsgeschichte der einzelnen Werke präsentierte. Unter anderem, dass Strauss auf dem Rückweg von Paris einmal in Baden-Baden halt machte und mit den dortigen Philharmonikern den Banditen-Galopp aufführte.  


Natürlich band Förster wie in den Vorjahren auch das Publikum mit ein, das zum Klatschen animiert und Kuss-Geräusche nachahmend zum Bestandteil der gesamten Inszenierung avancierte. Die begeisterten Besucherinnen und Besucher dankten es mit Standing Ovation und konnten sich über zwei Zugaben des Orchesters freuen.

Kurzum: Das Moerser Neujahrskonzert war auch in seiner sechsten Auflage wieder ein fulminanter und gelungener Jahresauftakt, den die beiden Sponsoren, die Volksbank Niederrhein und die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein (Enni), als das erste kulturelle Highlight des Jahres in der Grafenstadt erneut ermöglicht hatten.
 

Dinslaken: „Campen mit Paul und ein Hauch von Tzatziki“
Am Freitag, 17. Januar 2025, bringt Heike Becker ihr Soloprogramm auf die Bühne des Dachstudios. Die Comedylesung aus ihrem Buch: „Campen mit Paul und ein Hauch von Tzatziki“ beginnt um 19 Uhr in der 3. Etage der Stadtbibliothek.

Kabarettistin Heike Becker
 
Wer Heike Becker schon einmal live erlebt hat, weiß, dass es mit Sicherheit urkomisch wird. Als Autorin ist sie eine so messerscharfe Beobachterin und pointierte und selbstironische Erzählerin, wie sie auf der Bühne Vollblutkomödiantin ist. Ohne geringste Ahnung, dafür mit gewohnt großer Klappe und ihrem typischen Ruhrpott Humor, nimmt Heike Becker das Publikum mit auf eine unglaubliche Reise. Vom Ruhrpott nach Griechenland. Dafür muss man schon ziemlich bekloppt sein und das ist sie. Es ist eine ihrer Kernkompetenzen. 


Ein Abend, wie Heike es wohl sagen würde: „Mit allem Zick und Zack. Quasi wie Pommes mit Majo oder wie Curry mit Wurst. Sozusagen datt Sahnehäubchen auffem Kakao. Und natürlich gibbet auch noch ne gemischte Tüte mit Extras oben drauf.“ Urlaub, Sonne, Sand und jede Menge Spaß. Das ist ihr Auftrag. 

Eintrittskarten für den Abend sind in der Stadtinformation (Di. – Sa. 10 – 13 Uhr, Di. – Do. 14 – 17 Uhr, an allen Reservix-Vorverkaufsstellen oder online unter stadt-dinslaken.reservix.de (zusätzliche Gebühren) für 15 Euro erhältlich.  

30. Satzung vom 11.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995
Bekanntmachung der Stadt Wesel
30. Satzung vom 11.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995
Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155) und
des § 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (GV. NRW. S. 443)
hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995 beschlossen:
§ 1
§ 4 Nr. 1 erhält folgende Neufassung: Die Entsorgungsgebühr für Restmüll beträgt jährlich für einen
60 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 104,00 Euro
60 l-Behälter wöchentliche Entleerung 208,00 Euro
80 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 139,00 Euro
80 l-Behälter wöchentliche Entleerung 277,00 Euro
120 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 208,00 Euro
120 l-Behälter wöchentliche Entleerung 416,00 Euro
240 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 416,00 Euro
240 l-Behälter wöchentliche Entleerung 832,00 Euro
1.100 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 1.907,00 Euro
1.100 l-Behälter wöchentliche Entleerung 3.814,00 Euro
5.000 l-Behälter wöchentliche Entleerung 17.333,00 Euro
5.000 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 8.667,00 Euro
10.000 l-Behälter wöchentliche Entleerung 34.667,00 Euro
10.000 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 17.333,00 Euro

Die Entsorgungsgebühr für Bioabfälle beträgt jährlich für einen
80 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 40,00 Euro
120 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 60,00 Euro
240 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 120,00 Euro
Die Entsorgungsgebühr für eine saisonale Laubtonne (01.10. bis 31.12.eines Jahres) beträgt für einen

240 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 20,00 Euro
bei dauerhaftem Verbleib auf dem Grundstück und
240 l-Behälter 14-tägliche Entleerung 30,00 Euro
bei jährlicher An – und Abfahrt.
§ 4 Nr. 5a erhält folgende Neufassung:
Containergestellung je Monat
Für Entsorgungsleistungen mit anderen als den in § 4 Nr.1 genannten Gefäßen werden folgende Gebühren erhoben
a. Containergestellung je Monat:
5 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 28,00 Euro / Monat
7 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 31,20 Euro / Monat
10 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 36,00 Euro / Monat
20 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 84,00 Euro / Monat
10 cbm Presscontainer 268,00 Euro/Monat
14 cbm Presscontainer 324,00 Euro/ Monat
Containergestellung Gebühr auf Abruf für folgende Abfallarten:
Grünschnitt:
7 cbm 250,00 Euro
10 cbm 280,00 Euro
20 cbm 330,00 Euro
40 cbm 410,00 Euro
Sperrmüll:
7 cbm 250,00 Euro
10 cbm 300,00 Euro
20 cbm 390,00 Euro
40 cbm 580,00 Euro
§ 4 Nr. 5 d erhält folgende Neufassung:
d) Verbrennungsgebühren 122,01 Euro
§ 2
S7 i) erhält folgende Neufassung:
i) Gebühr für die Entsorgung von A 4 Holz gemäß § 16 d Abfallentsorgungssatzung:
pro 100 l 3,00 Euro
pro cbm 10,00 Euro
§ 3
§ 8 erhält folgende Neufassung:
Gebühren für zusätzliche Leistungen
a)
Absetzkipper mit Fahrer
Abrollkipper mit Fahrer
Zubehör:
Anhänger
Container pro angefangene Woche:
62,30 Euro
62,30 Euro
10,00 Euro
12,00 Euro
b)
b1)
Hausmüllwagen mit Fahrer und Lader
Hausmüllwagen mit Fahrer
104,30 Euro
70,00 Euro
c) Kleines Hausmüllfahrzeug mit Fahrer 47,30 Euro
d)
d1)
Sperrmüllfahrzeug, 3–Achser mit Fahrer und zwei Ladern
Sperrmüllfahrzeug, 3–Achser mit Fahrer und einem Lader
135,40 Euro
101,10 Euro
e) Lkw Pritsche mit Ladebordwand und Fahrer 34,00 Euro
f) Personaleinsatz 34,30 Euro
g)
Gestellung von Müllgefäßen, Fahrtkosten pauschal
(Anlieferung und Abholung von Müllgefäßen)
34,00 Euro
h)
Kosten je Müllgefäß für einmalige Leerung: (incl.
Verbrennungsgebühren)
60 l
80 l
120 l
240 l
1.100 l
5.000 l
10.000 l



NRW: Weniger Neugeborene zum dritten Mal in Folge
Nach ersten Schätzungen wurden im Jahr 2024 etwa 153 800r Kinder in Nordrhein-Westfalen geboren. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wären das im Vergleich zum Vorjahr rund 1 700 oder 1,1 Prozent weniger neugeborene Kinder (2023: 155 515 Lebendgeborene). Bereits in den Jahren 2022 und 2023 hatte es Geburtenrückgänge gegenüber den Vorjahren gegeben (2022: −6,2 Prozent, 2023: −5,5 Prozent).


Nach ersten Schätzungen werden für die meisten kreisfreien Städte und Kreise niedrigere Geburtenzahlen erwartet Für die meisten Kreise und kreisfreien Städte erwarten die Statistikerinnen und Statistiker für das gerade zu Ende gegangene Jahr niedrigere Geburtenzahlen als im Vorjahr. Die höchsten Rückgänge werden für den Kreis Olpe (−8,9 Prozent) sowie die kreisfreien Städte Duisburg (−7,3 Prozent), Mülheim an der Ruhr (−6,1 Prozent), Solingen (−6,1 Prozent) und Bochum (−6,0 Prozent) prognostiziert.


Die größten Anstiege der Zahl der Neugeborenen werden hingegen für die Kreise Höxter (+4,1 Prozent, Paderborn (+3,6 Prozent) und Steinfurt (+3,1 Prozent) sowie die kreisfreien Städte Bottrop (+3,1 Prozent) und Wuppertal (+2,7 Prozent) erwartet. Mit einer nahezu unveränderten Geburtenzahl wird in der kreisfreien Stadt Münster (−0,3 Prozent), im Rhein-Kreis Neuss (+0 Prozent), in den Kreisen Unna (+0 Prozent) und Kleve (+0,2 Prozent) sowie in der kreisfreien Stadt Herne (+0,4 Prozent) gerechnet.


Im gesamten Ruhrgebiet kamen im Jahr 2024 schätzungsweise rund 44 400 Kinder auf die Welt, das wären 2,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 45 451). Wie die Statistikerinnen und Statistiker mitteilen, stammen die genannten Daten aus einer Schätzung, die vom Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt und durchgeführt wurde.



Das Schätzverfahren basiert auf vorläufigen Ergebnissen für 2024 sowie auf der Auswertung von Vorjahreswerten und ermöglicht lediglich Aussagen zur Zahl der Geburten. Endgültige Ergebnisse der Geburtenstatistik 2024 mit weiteren Angaben wie z. B. zum Alter der Mütter, durchschnittliche Kinderanzahl je Frau oder zu Mehrlingsgeburten stehen voraussichtlich ab Juni 2025 zur Verfügung. (IT.NRW)





Freitag, 3. Januar 2025


Das Krankenhaus Bethanien Moers heißt sieben Neujahrsbabys willkommen  
Insgesamt 1.423 Geburten betreute das Team der Geburtshilfe 2024   Als Baby Eslem am 01. Januar 2025 um 01.48 Uhr früher als geplant, aber gesund und munter, das Licht der Welt erblickte, war sie außerdem das erste Neujahrsbaby, das das Team der Geburtshilfe Bethanien an diesem Tag willkommen hieß.


Auf Baby Eslem folgten sechs weitere Neugeborene – drei von ihnen kamen am Abend des 01. Januars innerhalb einer Minute auf die Welt. „Unser Team hatte alle Hände voll zu tun und ich bin wirklich stolz auf die großartige Arbeit, die hier Tag für Tag geleistet wird“, betont Dr. Peter Tönnies, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie.   


Im vergangenen Jahr betreute das Krankenhaus Bethanien insgesamt 1.423 Geburten und hielt damit die durchschnittliche Gesamtgeburtenrate der letzten Jahre. „Die beachtliche Zahl zeigt deutlich, wie etabliert unsere Geburtsklinik seit vielen Jahren ist und zu den führenden Geburtskliniken am linken Niederrhein gehört“, erklärt Dr. Tönnies.  


Zusammen mit der Klinik für Kinder- & Jugendmedizin des Krankenhauses Bethanien Moers ist die Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie Perinatalzentrum Level 1 und damit personell und strukturell sehr gut sowohl für physiologische wie auch für Früh- und Risikogeburten aufgestellt.  

Dr. Peter Tönnies, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie, freut sich gemeinsam mit den Eltern und einem Teil seines Teams über die gut verlaufenen Geburten der insgesamt sieben Neujahrsbabys.


Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen  
Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist veröffentlicht worden. Damit sind die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union abgeschlossen. Sie legt als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.


Die Novelle stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, begrüßt die Einführung der neuen EU-Bauproduktenverordnung: „Nach intensiver Arbeit an dieser Novelle kann sie im Januar 2025 in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bspw. ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen.
Mit der neuen Verordnung wird es zusätzlich leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont.“  


Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Die Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können.   


Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, in Kraft. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet.


Sicher, attraktiv und intakt
Nächster Abschnitt der Sanierung rund um die Moerser Bahnhofstraße startet im Januar
Es war ein Kraftakt in mehreren Teilen – kurz vor Weihnachten konnte Diane Schiffer als Projektleiterin der ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni) bis auf aktuell noch fehlende Markierungen endlich einen Haken an den ersten großen Abschnitt der Sanierung der Bahnhofstraße in Moers-Kapellen machen. Vom Hermann-Thelen-Platz bis kurz vor die Lauersforter Straße hat die Verkehrsachse im Herzen des südlichen Moerser Stadtteils ein modernes Erscheinungsbild erhalten.


Der neue Kreisverkehr zur Nieper Straße beruhigt dabei den Verkehr, was die Sicherheit im Umfeld der Geschäftszeilen und die Lebensqualität für Anwohner erhöht. In den kommenden zweieinhalb Jahren liegt vor Dia-ne Schiffer nun die zweite große Sanierungsetappe, in der Enni das dor-tige Kanalnetz auf einer Länge von rund 400 Metern erneuern und der heute noch schlechte Zustand der Bahnhofstraße zwischen dem Her-mann-Thelen-Platz und der evangelischen Kirche, sowie in Teilabschnit-ten der Bendmann-, Neukirchener- und der Moerser Straße in mehreren Bauabschnitten verschwinden wird.


„Auch diese Baumaßnahme wird den Stadtteil weiter aufwerten, die hier lebenden Menschen auf dem Weg dorthin in ihren täglichen Lebensgewohnheiten aber einschränken“, sei dies laut Diane Schiffer bei derart großen Sanierungsprojekten leider nicht zu verhindern. „Am Ende haben wir aber die Infrastruktur zukunfts-fähig für nächste Generationen aufgestellt“, könnten sich Kapellener bereits in weiten Teilen der Bahnhofstraße davon überzeugen.

Spielt das Wetter mit, geht es bereits am 6. Januar zunächst in der Mo-erser Straße los. Rund zwölf Monate sind dann angesetzt, um zwischen der Kreuzung Bahnhof- und der Richard-Wagner-Straße die in bis zu vier Metern Tiefe und in der Fahrbahnmitte liegenden Kanäle in jeweils nur kleinen Abschnitten von 15 Metern auszutauschen. Wegen des un-terschiedlichen Gefälles können die Monteure dabei nur schrittweise vorgehen, werden so erst den Schmutzwasser- und danach den Re-genwasserkanal sanieren. „Abschließend bekommt dieser Teilabschnitt der Moerser Straße im Auftrag der Stadt Moers ein Facelift.“


Auf dem rund 180 Meter langen Abschnitt wird es danach einen neuen Gehweg geben, für Radfahrer wird ein Leitstreifen auf der neuen Fahrbahn ange-bracht. „Anlieger können ihre Häuser während der Baumaßnahme weit-gehend erreichen, im direkten Baufeld kann es aber kurzzeitig zu Behin-derungen kommen.“ Für den Durchgangsverkehr wird die Moerser Stra-ße aber mit Baubeginn zur Sackgasse. „Für Autofahrer und den Busver-kehr haben wir in beide Richtungen eine großräumige Umleitung einge-richtet.“

Ab 2026 wandert die Baumaßnahme dann in den Kreuzungsbereich an der evangelischen Kirche und in die Bendmann- und die Neukirchener Straße. Die Bendmannstraße wird auf einem rund 50-Meter langen Ab-schnitt bis zur Hausnummer 10 saniert. Auch in der Neukirchener Straße wird nur ein Teilbereich bis zum hinter der Tankstelle gelegenen Linn-bruchweg erneuert. Erst in der finalen Bauphase ab Mitte 2026 wird Enni in der Bahnhofstraße noch einmal Hand anlegen. Dann wird das Unter-nehmen bis zum Sommer 2027 zwischen dem Hermann-Thelen-Platz und der Moerser Straße die Kanäle austauschen und der Straße ein modernes Erscheinungsbild sicheren Fußwegen und Radfahrstreifen, barrierefreien Fußgängerquerungen, einer neuen Ampel und Neuan-pflanzungen geben.

Wie immer hat Enni auch diese große Sanierungsmaßnahme vorab mit dem genehmigenden Fachbereich der Stadt Moers, weiteren beteiligten Behörden sowie der Feuerwehr, Polizei und der NIAG abgestimmt. An-lieger wird das Unternehmen über die Baumaßnahme jeweils schriftlich oder im Falle einiger Gewerbebetriebe auch persönlich informieren.
Wer Fragen zur Baustelle hat, kann sich unter der Rufnummer 104-600 informieren.


Stadtwerke Dinslaken: Notwendige Sanierungsarbeiten an der Willy-Brandt-Straße
"Die Stadtwerke Dinslaken GmbH erneuern an der Willy-Brandt-Straße (B8) die Wasser- und Stromversorgungsleitungen im Geh- und Radwegbereich im Bereich Willy-Brandt-Straße 224 und Einmündung Hans-Böckler-Straße. Die Baumaßnahme beginnt am 6. Januar 2025 und dauert voraussichtlich 4 Monate.


Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wird die Willy-Brandt-Straße in Höhe der Hausnummer 224 bis zum Durchgang zur Grenzstraße halbseitig in Richtung Duisburg-Walsum gesperrt. Der Verkehr wird durch eine Verkehrssignalanlage geregelt. Die Sperrung gilt auch für den Fuß- und Radweg.

Eine provisorische Fußgängerampel leitet die Passanten auf die gegenüberliegende Straßenseite um. Die Stadtwerke Dinslaken bitten alle betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen um Verständnis für die notwendigen Sanierungsarbeiten."


Moers: ,ZusammenLeben‘: Wanderausstellung der wir4-Kommunen eröffnet

Wie bereichert kulturelle Vielfalt unser Zusammenleben? Die Kulturbüros der wir4-Kommunen Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg haben Kunstschaffende dazu eingeladen, sich mit dem Thema ,ZusammenLeben‘ auseinanderzusetzen.

Die Beteiligten freuen sich auf die Ausstellungseröffnung am 5. Januar im Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum (Wilhelm-Schroeder-Str. 10). Foto: pst

Das verbindende Element aller 81 eingereichten Arbeiten, die Erfahrungen, Wünsche und Ideen sichtbar machen, ist das Format von 60 mal 60 Zentimeter. Die Fotografien, Malereien, Collagen, Grafiken und Skulpturen werden im Rahmen einer Gruppenausstellung unter dem Titel ,ZusammenLeben 60x60‘ im Foyer und zweiten Stock des Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrums (Wilhelm-Schroeder-Str. 10) präsentiert.


Die Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, 5. Januar, um 11 Uhr statt. Bis Samstag, 25. Januar, kann die Ausstellung zu den regulären Öffnungszeiten des Bildungszentrums, montags bis freitags von 10.30 bis 18.30 Uhr und samstags von 10.30 bis 13.30 Uhr, besucht werden.


Eine Kooperation des Verbundes der vier Kulturbüros ,Wir4Kultur‘
Dann zieht sie als Wanderausstellung weiter in die Nachbarstädte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn. Im Anschluss können die Objekte auch erworben werden. Die Preise gibt es auf Anfrage; Kaufinteressierte können sich an das Kulturbüro der Stadt des jeweiligen Kunst-schaffenden wenden. Die Mitarbeitenden stellen gerne den Kontakt zu den Künstlerinnen und Künstlern her. Die Ausstellung ist eine Kooperation des Verbundes der vier Kulturbüros ,Wir4Kultur‘.

Bereits zur Landesgartenschau in Kamp-Lintfort gab es eine erfolgreiche wir4-Wanderausstellung. Daran soll nun angeknüpft werden. Für die grenzenlosen Angebote der Kulturschaffenden in der Region existiert auch eine eigene Website mit allen Terminen unter der Domain www.wir4kultur.de


Alle Eröffnungstermine auf einen Blick:
Sonntag, 5. Januar, 11 Uhr: Moers, Hanns Dieter Hüsch Bildungszentrum, Wilhelm-Schroeder-Str. 10, 47441 Moers
Sonntag, 2. Februar, 11 Uhr: Kamp-Lintfort, Schirrhof, Friedrich-Heinrich-Allee 79, 47475 Kamp-Lintfort Montag, 10. März, 11 Uhr: Rheinberg, Stadthaus, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg
Sonntag, 6. April, 11 Uhr: Neukirchen-Vluyn, KulturCafé, Von-der-Leyen-Platz 1 (Ecke Pastoratstraße), 47506 Neukirchen-Vluyn

Moers: Wohnungsbau GmbH spendet für neues Equipment
Freude über großzügige Spende: Die Wohnungsbau Stadt Moers GmbH hat dem Kunstverein Peschkenhaus eine Spende über 1.000 Euro übergeben. Mit dem Betrag konnte der Verein dringend benötigtes Equipment für die regelmäßigen Auftritte von Musikerinnen und Musiker finanzieren.

Musiker wie Georg Göbel-Jakobi und Peter Kroll-Ploeger (v.l.) können künftig durch die Spende der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH auf ein besseres Equipment im Peschkenhaus zurückgreifen. (Foto: Agentur Berns)


Stellvertretend für den Verein haben die Gitarristen Georg Göbel-Jakobi (alias Ozzy Ostermann von Herbert Knebels Affentheater) und Peter Kroll-Ploeger die Spende entgegengenommen. 
„Das Peschkenhaus ist seit Jahren eine wichtige kulturelle Institution in der Region und bietet Künstlerinnen und Künstlern aus verschiedenen Bereichen eine Plattform, um ihre Talente zu präsentieren. Wir freuen uns sehr, dass wir dazu beitragen können, solche Angebote zu erhalten und weiter auszubauen“, erläutert Tobias Pawletko (Geschäftsführer der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH). Das Peschkenhaus lädt alle Musik- und Kunstbegeisterten herzlich ein, die neuen Möglichkeiten bei einem der kommenden Konzerte selbst zu erleben.


vhs-Kurs: Viren und Bakterien den Kampf ansagen
In die Welt der Heilkräuter entführt ein Kurs der vhs Moers – Kamp-Lintfort am Freitag, 10. Januar, ab 17 Uhr. Eine Apothekerin und diplomierte Kräuterfachfrau erläutert in den Räumen der vhs an der Wilhelm-Schroeder-Straße 10, welche Heilkräuter eine nachgewiesene Wirkung gegen Viren und Bakterien haben und wie sie traditionell angewendet werden.

Zusätzlich erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rezepttipps.  Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und online unter www.vhs-moers.de sowie ab dem 2. Januar auch telefonisch unter 0 28 41/201 – 565 möglich.


Moers: vhs-Gesundheitsforum beleuchtet Situation Kinder psychisch kranker Eltern
Einem wichtigen Thema widmet sich die nächste Veranstaltung im Rahmen des vhs-Gesundheitsforums am Donnerstag, 9. Januar: Ab 18 Uhr geht es im Alten Landratsamt, Kastell 5b, um die Situation Kinder psychisch kranker Eltern. Nachgegangen wird den Fragen ‚Wie ist ihre Situation?‘ ‚Wie kann ihnen geholfen werden?‘ und ‚Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es?‘


Laut Schätzungen wachsen in Deutschland rund 3,8 Millionen Kinder mit einem psychisch kranken Elternteil auf. An diesem Abend erfahren die Teilnehmenden, was Eltern und das soziale Umfeld zum gesunden Aufwachsen der betroffenen Kinder beitragen können. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem Bündnis gegen Depression im Kreis Wesel.


Moers: Besuch der DITIB-Moschee in Meerbeck
Der erste Stadtteiltreff Neu_Meerbeck im Jahr 2025 ist ein Besuch: Am Mittwoch, 8. Januar, 16.30 bis 18 Uhr, sind alle Interessierten eingeladen, die DITIB Kocatepe Moschee kennenzulernen. Treffpunkt ist am Eingang, Römerstraße 605.

Der Ehrenpräsident der Moschee führt durch die Räumlichkeiten.  Anmeldungen und Rückfragen telefonisch unter 0 28 41 / 201 - 530 oder online an stadteilbuero.meerbeck@moers.de

 

Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand
• Erwerbstätigkeit wächst gegenüber Vorjahr um 72 000 Personen (+0,2 %)
• Anstieg seit Mitte 2022 mit deutlich nachlassender Dynamik
• Beschäftigungsgewinne im Jahr 2024 nur in Dienstleistungsbereichen, Produzierendes Gewerbe und Baugewerbe mit Verlusten

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 72 000 Personen (+0,2 %).



Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 wuchs die Erwerbstätigenzahl damit seit 2006 durchgängig. Allerdings verlor der Anstieg seit Mitte des Jahres 2022 deutlich an Dynamik (siehe auch Pressemitteilung Nr. 427 zur Erwerbstätigkeit im 3. Quartal 2024 vom 15. November 2024): Nach dem Rückgang zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 325 000 Personen (-0,7 %) war die Erwerbstätigenzahl im Jahr 2021 zunächst leicht um 87 000 (+0,2 %) und im Jahr 2022 insgesamt kräftig um 622 000 Personen (+1,4 %) gestiegen. Im Jahr 2023 war der Zuwachs mit 336 000 Personen (+0,7 %) nur noch halb so stark wie im Vorjahr und schwächte sich im Jahr 2024 weiter deutlich ab.

Ursächlich für die Beschäftigungszunahme waren im Jahr 2024 wie bereits in den Vorjahren die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte und eine gestiegene Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese beiden Wachstumsimpulse überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels, die zum verstärkten Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben führen.

Beschäftigungszugewinne ausschließlich in Dienstleistungsbereichen
Im Jahr 2024 trugen ausschließlich die Dienstleistungsbereiche zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl bei. 75,5 % aller Erwerbstätigen arbeiteten 2024 in den Dienstleistungsbereichen (2023: 75,3 %). Die Zahl der Beschäftigten wuchs im Vorjahresvergleich um 153 000 Personen (+0,4 %) auf 34,8 Millionen. Innerhalb der Dienstleistungsbereiche entwickelte sich die Beschäftigung allerdings unterschiedlich: Einen großen Zuwachs gab es wie in den Vorjahren im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +184 000 Personen (+1,5 %).


Demgegenüber ging bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Arbeitnehmerüberlassung zählt, die Erwerbstätigkeit erstmals seit 2020 wieder zurück (-55 000 Personen; -0,9 %). Geringe Zunahmen gab es in den Bereichen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+12 000 Personen; +1,1 %) sowie Information und Kommunikation (+6 000 Personen; +0,4 %), während die Zahl der Erwerbstätigen im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit -1 000 Personen (0,0 %) nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr blieb.


Beschäftigungsverluste im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe
Außerhalb des Dienstleistungsbereichs nahm die Beschäftigung ab: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank die Erwerbstätigenzahl 2024 um 50 000 (-0,6 %) auf 8,1 Millionen Personen. Im Baugewerbe ging mit einem Rückgang um 28 000 Erwerbstätige (-1,1 %) auf 2,6 Millionen der seit dem Jahr 2009 andauernde und nur im Jahr 2015 unterbrochene Aufwärtstrend zu Ende. Insgesamt arbeiteten damit 23,3 % aller Erwerbstätigen im Jahr 2024 im Produzierenden Gewerbe (2023: 23,5 ).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei waren 3 000 Personen weniger erwerbstätig als im Vorjahr, was einem Rückgang um 0,5 % auf 569 000 Personen entspricht. Damit setzte sich der negative Trend der vergangenen Jahre fort.
 

Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige
Entscheidend für die insgesamt positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt war die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahresdurchschnitt 2024 um 146 000 Personen (+0,3 %) auf 42,3 Millionen wuchs. Zu diesem Anstieg trug maßgeblich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei.

Leichte Verluste gab es hingegen bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich im Jahr 2024 der nunmehr seit 2012 andauernde Abwärtstrend fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2023 um 74 000 Personen (-1,9 %) auf 3,8 Millionen.

Zahl der Erwerbslosen steigt deutlich
Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer ILO-Definition) in Deutschland stieg nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 179 000 Personen oder 13,4 % auf 1,5 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, stieg im gleichen Zeitraum um 260 000 Personen (+0,6 %) auf 47,4 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, stieg gegenüber dem Vorjahr von 2,8 % auf 3,2 %.


Donnerstag, 2. Januar 2025



Landesregierung ermöglicht Kostenübernahme der Vertraulichen Spurensicherung nach Gewalttaten
Von Gewalt betroffene Personen sehen sich nicht immer in der Lage, die erlebte Tat unmittelbar anzuzeigen. In diesen Fällen kann die sogenannte Vertrauliche Spurensicherung sicherstellen, dass Beweise auch bei späterer Anzeige nicht verloren gehen. Zur Vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper von Betroffenen. Die gerichtsfest dokumentierten Befunde und Tatspuren stehen damit in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung. Zukünftig erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen den Kliniken die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung, was Betroffene von Gewalttaten stärkt.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die neuen Regelungen gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den vergangenen drei Jahren federführend verhandelt. Beteiligt an den intensiven und konstruktiven Verhandlungen waren zudem Vertretungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Institute für Rechtsmedizin, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen sowie der Landesverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.. Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).


Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Die Gewalt an Mädchen und Frauen ist in allen Deliktsbereichen laut dem aktuellen Lagebild des Bundes gestiegen. Häufig sind von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nach einer Gewalthandlung nicht in der Lage, die Tat anzuzeigen. Mit dem Vertrag tragen wir dazu bei, dass Opfer von Gewalt sich für eine Anzeige die Zeit nehmen können, die sie benötigen, um körperliche Verletzungen auszukurieren und sich psychisch zu stabilisieren. Die vertrauliche Spurensicherung hat damit nicht nur aus forensischer Sicht, sondern auch mit Blick auf die Gesundheit des Gewaltopfers einen hohen Stellenwert.”


Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Opfer von Gewalttaten haben Schlimmes erlebt und sind häufig traumatisiert. Wir wollen mit diesem Vertrag dazu beitragen, dass ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation geholfen wird und dass sie sich auch noch längere Zeit nach der Tat für ein strafrechtliches Verfahren entscheiden können. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass ihnen niedrigschwellig bei der Beweissicherung geholfen wird. Das ist für die Beweisführung in etwaigen späteren strafrechtlichen Verfahren ein wichtiger Schritt. Mein herzlicher Dank gilt den Vertragspartnerinnen und -partnern für ihr großes Engagement beim Zustandekommen des Vertrages“.

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, für die gesetzlichen Krankenkassen: „Gemeinsam mit den beiden beteiligten Ministerien ist es uns gelungen, eine gute vertragliche Grundlage für die künftige Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen und damit gleichzeitig Opfer von Gewalttaten zum wichtigen Schritt der Beweissicherung zu ermutigen. Wenn rechtsmedizinische Leistungen anonym übernommen und abgerechnet werden, dann hilft das, die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten oder zu gefährden. Deshalb steht der Opferschutz an oberster Stelle.“

Den Vertragspartnerinnen und -partnern war es wichtig, bewährte Strukturen einzubeziehen. So wird bspw. das iGOBSIS-System bei der Umsetzung des Vertrages Anwendung finden. iGOBSIS ist ein durch Forschende des Universitätsklinikums Düsseldorf und der FH Dortmund entwickeltes intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und -Informationssystem (www.gobsis.de). Der Einsatz von iGOBSIS wird vom MKJFGFI mit rund 800.000 Euro in 2025 gefördert.

Prof. Stefanie Ritz, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf mit der angeschlossenen Rechtsmedizinischen Ambulanz für Gewaltopfer: „Es ist sehr wichtig, dass die Dokumentation von Verletzungen wirklich gerichtsfest ist und die Spurensicherung sachgerecht durchgeführt wird. Darauf müssen sich Betroffene unbedingt verlassen können. Rechtsmedizinische Kompetenz muss daher rund um die Uhr zur Verfügung stehen und Kliniken müssen systematisch geschult werden.

Genau dafür wurde iGOBSIS entwickelt und in zahlreichen nordrheinwestfälischen Kliniken erprobt. Über das System wird eine qualifizierte Vertrauliche Spurensicherung auch abseits der Zentren möglich. Betroffene sollten keine langen Wege in Kauf nehmen müssen, wenn ihnen Gewalt widerfahren ist und sie kompetente Ansprechpartner brauchen.”

2020 hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, damit die von Einrichtungen des Gesundheitswesens erbrachten Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper betroffener Personen finanziert werden können. Hintergrund ist, dass allein die mündliche Aussage der Opferzeugin oder des Opferzeugen mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend ist. Voraussetzung für die Anwendung ist der nun ausgearbeitete Vertrag zwischen den Vertragspartnerinnen und -partnern, der die Leistungen und deren Vergütung zur vertraulichen Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen regelt.

Nach der Beschlussfassung durch das Landeskabinett am 17. Dezember 2024 erfolgt nun die vorgeschriebene Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss wird die Unterzeichnung durch die Vertragsparteien erfolgen. Angestrebt wird ein Inkrafttreten im Februar 2025. Im Anschluss wird das Angebot sukzessive in nordrhein-westfälischen Kliniken zur Verfügung stehen.


Brachflächen zu Bauflächen machen – Aufruf zur Beteiligung an der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Bau.Land.Leben“
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, ruft Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am Bewerbungsverfahren 2025 der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Bau.Land.Leben“ zu beteiligen. Ziel ist es, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu erwecken. 

„Bau.Land.Leben“ bündelt alle Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten des Ministeriums zur Mobilisierung von Bauland. Neu am Aufruf für das Jahr 2025 ist, dass die Kommunen mit einer Bewerbung Zugang zu den drei Leistungsbausteinen „Bau.Land.Partner“, Bau.Land.Partner+“ und „Bau.Land.Potential“ erhalten. Die Bewerbungsseite finden Sie hier: BauLandLeben.NRW: Bewerben! „Brachflächen sind die offenen Wunden unserer Städte und Gemeinden.

Mit der Nordrhein-Westfalen-Initiative ‚Bau.Land.Leben‘ wollen wir diese Wunden schließen. Das Angebot unterstützt Kommunen und Flächeneigentümer mit Know-how und Personal, um un- oder untergenutzte Flächen für Wohnen und Gewerbe zu aktivieren. Dabei machen wir es den Kommunen jetzt noch einfacher. Denn ab sofort ist eine einzige Bewerbung ausreichend, um Zugang zu allen Leistungsbausteinen zu erhalten. Unsere Initiative umfasst alle wichtigen Hilfsinstrumente für Kommunen, um Bauland zu entwickeln.


Dies Angebot ist bundesweit einmalig. Bewerbungen können bis zum 31. März 2025 abgegeben werden“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. An dem Förderinstrument beteiligen sich bereits 126 Städte und Gemeinden mit 384 Standorten und einem Entwicklungspotenzial von 2084 Hektar Fläche. Davon konnten 617 Hektar für die Zielnutzung Wohnen identifiziert werden. Typische Beispiele für die Unterstützung durch die Leistungsbausteine sind brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang.


Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen. Zudem gibt es in einigen Kommunen innerstädtische Gemengelage mit Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.


Das Ministerium hilft im Rahmen von „Bau.Land.Leben“ durch die Leistungsbausteine „Bau.Land.Partner“, „Bau.Land.Partner+“ und „Bau.Land.Potential“ bei der Aktivierung dieser Flächen. Dies geschieht etwa durch die Moderation wischen Eigentümern und Kommune, Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit und der Klärung von Nutzungsperspektiven.
Eine Standortanalyse sowie darauf aufbauende Planungen und überschlägige Kostenberechnungen, beispielsweise für die Herrichtung und Erschließung, oder die Beauftragung von Gutachten und Planungsleistungen sind ebenfalls Bestandteile des Leistungsumfangs. Das Förderinstrument des Ministeriums bietet ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN.


Die Nordrhein-Westfalen-Initiative „Bau.Land.Leben“ setzt sich aus folgenden drei Bausteinen zusammen:  Bei „Bau.Land.Partner“ werden die Nachfolgenutzungen für Flächen geprüft, die sich im privaten Eigentum befinden und zu denen bislang keine Eignung hinsichtlich einer neuen Entwicklungsperspektive erzielt werden konnte.


„Bau.Land.Partner“ dient hier als neutraler Moderator und strebt eine Einigung zwischen Kommune und Eigentümer zur künftigen Nutzung einer Fläche an.
Bau.Land.Partner+: Bei „Bau.Land.Partner+“ werden Flächen betrachtet, die einen erhöhten Aufklärungsbedarf haben und ohne fundierte Planungen und eine Förderperspektive nicht reaktiviert werden können. Kommunen können Gutachten und Untersuchungen in Auftrag geben. Die Finanzierung erfolgt mit einem kommunalen Eigenanteil.


Bau.Land.Potential: „Bau.Land.Potential“ unterstützt Kommunen bei der Inventur von Flächen im Stadtgebiet. Gemeinsam werden städtebauliche Entwicklungsperspektiven sowie Planungskonzepte erarbeitet. Darüber hinaus wird eine Standortpriorisierung mit Handlungsempfehlung erstellt. Weitere Informationen zur Initiative „Bau.Land.Leben“ finden Sie unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landesinitiative-baulandleben


Diskussionsreihe zur Bundestagswahl über Wirtschaft, Migration und Digitalität

Die Evangelische Akademie Bad Boll bietet im Vorfeld der Bundestagswahl eine Online-Reihe zu ausgewählten Themen an. Gemeinsam mit Fachleuten werden wahlentscheidende Fragestellungen aus den Bereichen Migration, Digitalität und Wirtschaft diskutiert:

Niedriges Wachstum, Infrastrukturprobleme, eine nur zögernde Transformation und eine komplexe gesellschaftliche Situation weisen auf die Notwendigkeit eines Wandels in Deutschland hin. Welche Rolle wird dabei der Schuldenbremse beigemessen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Birgitt Mahnkopf und Prof. Dr. Rudolf Hickel werden diese Fragen zum Auftakt der Diskussionsreihe am 23.01.2025 angegangen.


© Evangelische Akademie Bad Boll

Wie lässt sich eine humane Flüchtlingspolitik angesichts der Sorgen der Menschen vor Überforderung des Sozialsystemes und zugleich einer sachlichen Diskussion über legale Einreisewege in die EU gestalten?
Im Gespräch am 06.02.2025 mit Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonischen Werke in Baden und Württemberg werden diese Punkte diskutiert. Ebenso wird die unternehmerische Perspektive eingebracht und mit einem Betroffenen darüber gesprochen, weshalb es so wichtig ist, Menschen aufzunehmen, die aufgrund schwerster Menschenrechtsverletzungen aus ihren Ländern fliehen.

Online-Gesichtserkennung – was bedeutet es für die Privatsphäre, wenn der Staat womöglich eine eigene Bilder-Datenbank mit Millionen Portraitfotos unbescholtener Bürgerinnen und Bürger aufbaut? Und wie wäre eine solche Lösung mit der Datenschutzgrundverordnung und dem AI Act der Europäischen Union vereinbar? Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, und Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams von AlgorithmWatch, bietet den Teilnehmenden am 23.02.2025 die Chance, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Wir laden Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zur Teilnahme an der Online-Reihe und zur Berichterstattung ein. Außerdem freuen wir uns über eine Ankündigung in den Veranstaltungskalendern: „Diskussionsreihe zur Bundestagswahl“

23.01., 06.02., 23.02.2025, 18-19.30 Uhr, online
Bitte melden Sie sich als Pressevertretung per Mail an: miriam.kaufmann@ev-akademie-boll.de und Sie erhalten den Zugangslink
Details zu den Schwerpunkten der Reihe:
Schuldenbremse und wirtschaftliche Herausforderungen (https://www.ev-akademie-boll.de/tagung/640825.html)
Flucht & Migration ‒ wie gestalten wir eine humane Flüchtlingspolitik? (https://www.ev-akademie-boll.de/tagung/431025.html)
Online-Gesichtserkennung: Öffentliche Sicherheit contra Privatsphäre (https://www.ev-akademie-boll.de/tagung/530625.html)


Moonlight-Shadows: Ein literarischer Ausflug in die Nacht am 17. Januar
Zu einem literarischen Ausflug in die Nacht lädt das Grafschafter Museum am Freitag, 17. Januar, um 19 Uhr ein. Die Lesung ‚Moonlight-Shadows‘ findet im Alten Landratsamt, Kastell 5, statt. In der heutigen Zeit machen immer mehr Menschen die Nacht zum Tag, arbeiten und feiern mit so viel Licht, dass die Dunkelheit kaum noch auffällt.


Der Nachthimmel mit seinen Sternen ist nur noch weit von Großstädten richtig wahrnehmbar. Aber gerade Dunkelheit und Nachthimmel laden zum Staunen über die kosmisch-menschlichen Zusammenhänge ein. Schauspielerin Katja Stockhausen (ehemals Schlosstheater Moers) trägt literarische Texte zum Thema Dunkelheit und Nacht, zu ihren Begleitern am Himmel und auf der Erde.


Foto: Kanenori, Pixabay


Für passende Sphären-Klänge sorgt Harry Meschke aus Düsseldorf, der seine außergewöhnlichen Handpan-Instrumente mitbringt. Durch das Programm führt Rita Mielke vom Kulturraum Niederrhein als Moderatorin. In der Pause stehen ein Glas Wein und ein kleiner ‚Nacht-Imbiss‘ für alle Gäste bereit. Die Lesung findet statt in Kooperation mit der Moerser Gesellschaft zur Förderung des literarischen Lebens.




Erzeugerpreise im November 2024: +0,1 % gegenüber November 2023
Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), November 2024 +0,1 % zum Vorjahresmonat +0,5 % zum Vormonat
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im November 2024 um 0,1 % höher als im November 2023. Dies ist der erste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Juni 2023 (+1,2 % gegenüber Juni 2022). Im Oktober 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat -1,1 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im November 2024 gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 um 0,5 %.




Hauptursächlich für den Anstieg der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im November 2024 die Preissteigerungen bei den Investitionsgütern. Auch Verbrauchsgüter, Gebrauchsgüter und Vorleistungsgüter waren teurer als im Vorjahresmonat, während Energie billiger war. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im November 2024 um 1,3 % und sanken gegenüber Oktober 2024 um 0,1 %.

Preisrückgänge bei Energie gegenüber dem Vorjahresmonat, aber Anstiege gegenüber dem Vormonat

Energie war im November 2024 um 2,4 % billiger als im November 2023. Gegenüber Oktober 2024 stiegen die Energiepreise allerdings um 1,8 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Mineralölerzeugnissen. Diese waren 8,6 % billiger als im November 2023. Gegenüber Oktober 2024 stiegen die Preise für Mineralölerzeugnisse um 1,0 %. Leichtes Heizöl war 13,2 % billiger als im November 2023 (+1,2 % gegenüber Oktober 2024). Kraftstoffe kosteten 8,4 % weniger als ein Jahr zuvor (+0,4 % gegenüber Oktober 2024).

Die Preise für Erdgas fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber November 2023 um 7,5 %, gegenüber Oktober 2024 stiegen sie um 1,1 %. Strom kostete im November 2024 über alle Abnehmergruppen hinweg 3,1 % weniger als im November 2023, aber 4,0 % mehr als im Oktober 2024.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern
Die Preise für Investitionsgüter waren im November 2024 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (unverändert gegenüber Oktober 2024). Maschinen kosteten 2,0 % mehr als im November 2023. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,4 % gegenüber November 2023.

Verbrauchsgüter waren im November 2024 um 2,4 % teurer als im November 2023 (+0,4 % gegenüber Oktober 2024), Nahrungsmittel kosteten 2,8 % mehr als im November 2023. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Butter mit +42,9 % (+2,3 % gegenüber Oktober 2024) und Süßwaren mit +23,9 % (+3,9 % gegenüber Oktober 2024). Rindfleisch kostete 16,5 % mehr als im November 2023 (+4,7 % gegenüber Oktober 2024). Billiger als im Vorjahresmonat waren im November 2024 dagegen insbesondere Getreidemehl (-7,7 %) und Schweinefleisch (-6,4 %).

Gebrauchsgüter waren im November 2024 um 0,9 % teurer als ein Jahr zuvor (unverändert gegenüber Oktober 2024).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im November 2024 um 0,4 % höher als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat fielen sie um 0,3 %.

Preissteigerungen gegenüber November 2023 gab es unter anderem bei Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin (+4,4 %), Gipserzeugnissen für den Bau (+4,4 %), elektrischen Transformatoren (+3,3 %) sowie bei Kabeln und elektrischem Installationsmaterial (+1,7 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 2,0 % mehr als im November 2023. Nadelschnittholz war 16,4 % teurer als im November 2023. Dagegen war Laubschnittholz 5,9 % günstiger als im Vorjahresmonat. Die Preise für Spanplatten waren gegenüber dem Vorjahresmonat 4,2 % niedriger.

Die Preise für Metalle blieben sowohl gegenüber dem Vorjahresmonat als auch gegenüber dem Vormonat unverändert. Kupfer und Halbzeug daraus war 8,3 % teurer als im November 2023. Dagegen lagen die Preise für Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen mit -7,4 % deutlich unter denen des Vorjahresmonats. Die Preise für Stabstahl sanken im Vorjahresvergleich um 5,9 %.

Chemische Grundstoffe verbilligten sich insgesamt um 1,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Glas und Glaswaren waren 4,8 % günstiger als im Vorjahresmonat, Futtermittel für Nutztiere waren 4,1 % billiger.

Umbasierung des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte wurde mit dem Berichtsmonat Januar 2024 auf das neue Basisjahr 2021 umgestellt. Die Umstellung auf ein neues Basisjahr erfolgt turnusmäßig in der Regel alle fünf Jahre. Das der Neuberechnung des Erzeugerpreisindex zugrunde liegende Wägungsschema, das die Teilindizes für die Berechnung des Gesamtindex gewichtet, basiert auf dem gewerblichen Inlandsabsatz im Jahr 2021.





Mittwoch, 1. Januar 2025 - Neujahrstag


Neurungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit

Im Jahr 2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.


MOBILITÄT Führerscheinumtausch – letzte Frist läuft
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Damit endet die Umtauschaktion. Ab dem 19. Januar 2025 dürfte niemand mehr einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Es sei denn, er oder sie ist vor 1953 geboren. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Hauptuntersuchung: Gelbe HU-Plakette wird vergeben
Bestehen Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2025 eine gelbe Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt.


Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an. Gasprüfung für Wohnmobile ausgeweitet Ab dem 19. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig. Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen.


Die Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die Prüfpflichten verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen. Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben Die Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße berücksichtigt.


Ab 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben, Wasserstoffbrennstoffzellen und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für den Transport von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen (Fahrzeugkategorie FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.


NACHHALTIGKEIT Neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets
Ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Produktanforderungen für Smartphones und Tablets. Gemäß der in diesem Jahr verabschiedeten Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte dann länger halten. So muss die Batterie auch nach 500-maligem Auf- und Entladen noch mindestens 80 Prozent Ladekapazität erreichen. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und Tablets für mindestens sieben Jahre gewährleistet sein und Reparaturen weniger oft notwendig werden.


Einheitliches Ladekabel EU kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026. CO2-Preis steigt Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.


Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Neue Grenzwerte für Kaminöfen Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1.1.2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.


KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Schrittweise Umsetzung des AI Acts
Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden.


Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.


PRODUKTSICHERHEIT
Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft getreten Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Verordnung über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die Verordnung erweitert den bisher gültigen Sicherheitsbegriff. Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden unter anderem auch Aspekte wie Cybersicherheit, Kennzeichnung oder Entsorgungshinweise berücksichtigt. Der Online-Handel wird dem stationären Handel gleichgestellt.


Alle in Online-Shops, auf Social Media Plattformen oder auf Online-Marktplätzen angebotenen Produkte müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, müssen Anbieter auf dem Produkt oder der Verpackung die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU benennen. Durch das Produkt verursachte Unfälle müssen den EU-Behörden gemeldet werden. Online-Marktplätze müssen sich registrieren und sicherstellen, dass sie über Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.



Neue Regeln für kommunales Abwasser erhöhen Schutz für Bürger und Umwelt
Am 1. Januar treten neue Regeln für eine gründlichere und kosteneffizientere Bewirtschaftung kommunaler Abwässer in Kraft. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt besser vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser zu schützen. Gemäß dem Verursacherprinzip werden die Kosten für fortschrittliche Behandlungsmethoden künftig hauptsächlich von der verantwortlichen Industrie und nicht über die Wassergebühren oder den öffentlichen Haushalt gedeckt. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorgaben nun in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen.  


Neue Regelung wird Flüsse, Seen, das Grundwasser und Europas Küsten sauberer machen Die überarbeitete Richtlinie wird nun auch für die kleinsten Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gelten. Sie bringt finanzielle Vorteile und vereinfacht die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten. Künftig werden mehr Nährstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt, neue Normen für Mikroschadstoffe eingeführt und eine systematische Überwachung von Mikroplastik und PFAS vorgeschrieben.


Die neuen Regeln werden das Management von Regenüberläufen in Städten verbessern und die Kreislauffähigkeit von Abwasser erhöhen. Die Richtlinie gewährleistete auch Zugang von zwei Millionen der am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU zu sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen und so zu einem widerstandsfähigen Europa im Bereich der Wasserpolitik beizutragen. 


Stadt Wesel: Ordnungsbehördliche Verordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen
Aufgrund der §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2021(GV NW S. 762), hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen beschlossen:
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen
§ 3 Beseitigungspflicht
§ 4 Ausnahmen und Befreiungen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten

§1 Begriffsbestimmungen
Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, Wege, Gehwege, Radwege, Bürgersteige, Plätze, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen, Rinnen und Gräben, Brücken, Unterführungen, Treppen und Rampen vor der Straßenfront der Häuser.
Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse insbesondere:
alle der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehenden oder bestimmungsgemäß zugänglichen Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Toiletten-, Kinderspiel- und Sporteinrichtungen, Waldungen, Gärten, Parks, Friedhöfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern,
Flächen, die dem öffentlichen Nutzen dienen, insbesondere Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Hinweisschilder, Parkhäuser, Schallschutzwände, Geländer, Bänke, Denkmäler, Litfaßsäulen, Bäume, Licht- und Leitungsmasten, Signalanlagen, Wartehäuschen, Briefkästen, Telefonzellen sowie Türen, Tore, Wände, Mauern, Zäune und Begrenzungseinrichtungen von öffentlichen Gebäuden.
§ 2
Plakatieren, Beschriften, Bemalen, Besprühen

Das Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln jeder Art (Plakatanschlag) auf den in § 1 genannten Flächen sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Anlagen, Einrichtungen und Gegenständen ist verboten. Der Angrenzungsbereich schließt Standorte auf Privatgrundstücken mit ein, welche sich innerhalb eines Abstands von 1 Meter, gemessen vom äußeren Rand der öffentlichen Verkehrsfläche bzw. öffentlichen Anlage, befinden und die in Satz 1 genannten Werbeträger ganz oder teilweise erreichen.
Ebenso ist es verboten, Flächen im Sinne von § 1 zu beschriften, zu bemalen, zu besprühen oder beschriften, bemalen und besprühen zu lassen.
Die Absätze 1 und 2 finden ferner keine Anwendung auf die dem öffentlichen Bauordnungsrecht unterliegenden Anlagen der Außenwerbung nach § 13 der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung, ferner nicht auf genehmigte oder sonst gestattete Sondernutzungen.
§ 3
Beseitigungspflicht

Wer entgegen den Verboten des § 2 Absatz 1 und 2 Plakatanschläge anbringt, beschriftet, bemalt, besprüht oder hierzu veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
Die Beseitigungspflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstaltenden, auf den auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach § 2 hingewiesen wird.
§ 4
Ausnahmen und Befreiungen

Von den Vorschriften dieser Verordnung kann die Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulassen, wenn dies im berechtigten Interesse einzelner oder im öffentlichen Interesse geboten ist.
Die Verwaltungsbehörde kann darüber hinaus Ausnahmen zulassen, wenn die Durchführung der Verordnung im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem der in § 2 Absatz 1 und 2 enthaltenen Verbote zuwiderhandelt oder als Verpflichteter der in § 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt.
Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung können nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 €, bei fahrlässigem Handeln bis zu 500,00 € für jeden Fall einer Zuwiderhandlung geahndet werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 OWiG und § 4 Absatz 1 dieser Satzung ist die örtliche Ordnungsbehörde.
§ 6
Inkrafttreten

Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen vom 24.06.2015 außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung/ortsrechtliche Bestimmung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.



Von der Behörde zum Weltmarktführer - DHL Group: Vor 30 Jahren wurde die Deutsche Post zur Aktiengesellschaft
Der 1. Januar 1995 markiert den Aufbruch in eine neue, privatwirtschaftliche Ära Mit einem Umsatz von etwa 82 Milliarden Euro und fast 600.000 Beschäftigten ist DHL Group heute der weltweit führende Logistikdienstleister Vorstandschef Tobias Meyer: „Die Postreformen der 90er-Jahre in Deutschland waren weitsichtige politische Entscheidungen“ Bonn, 30. Dezember 2024: Die Deutsche Post AG hat in den vergangenen 30 Jahren einen weiten Weg zurückgelegt - von einem nationalen Postdienstleister zum weltweit führenden Logistikunternehmen DHL Group.


Ein Meilenstein war der 1. Januar 1995: Damals wurde die Deutsche Post zur Aktiengesellschaft. Die drei öffentlichen Unternehmen Postdienst, Telekom und Postbank, die aus der damaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen waren, wurden dabei privatisiert. Was für viele heute Normalität ist – der Konzern DHL Group gehört seit vielen Jahren zur Riege der deutschen DAX 40 Unternehmen – war damals eine in Politik und Gesellschaft umstrittene Entscheidung.


Heute lässt sich sagen: Der eingeschlagene Weg sorgte dafür, dass das Unternehmen im aufkommenden europäischen Wettbewerb bestehen konnte. Durch internationale Zukäufe stieg es als DHL Group zu einem globalen Akteur auf. Lag der Fokus in den 1990er-Jahren auf dem Briefgeschäft, sind es heute vor allem Pakete und Frachtgüter – von Onlinebestellungen über Medikamente oder Computerchips bis hin zu Maschinen und Bauteilen.


Der Konzern transportiert sie auf dem Land,- See- und Luftweg. „Die Postreformen der 90er-Jahre in Deutschland, insbesondere die Umwandlung der Deutschen Post in eine AG, waren weitsichtige, mutige politische Entscheidungen”, sagt Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender der DHL Group. „Heute sind wir in über 220 Ländern und Territorien präsent. Gleichzeitig sind wir unserem Heimatmarkt und unseren Wurzeln treu geblieben – mit unserem Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland.”


Übernahme von DHL in 2002 schafft globales Netzwerk
International präsent wurde die Deutsche Post vor allem durch die Übernahme von DHL im Jahr 2002, das zuvor ein US-Unternehmen war. Durch diesen Schritt konnte die Deutsche Post ihr internationales Netzwerk erheblich erweitern und ihre Präsenz auf dem globalen Logistikmarkt stärken. DHL war bereits ein etablierter Akteur im internationalen Express- und Logistikgeschäft, was es der Deutschen Post ermöglichte, ihre Dienstleistungen weltweit anzubieten.


Ihre globale Bedeutung stellte DHL Group später unter anderem während der Corona-Pandemie unter Beweis: In dieser Zeit hielt das Unternehmen nicht nur weltweit Lieferketten aufrecht, sondern lieferte auch über zwei Milliarden dringend benötigte Impfdosen in 175 Länder. Maßnahmen zur Umwandlung in eine AG Blick zurück: Zur Privatisierung 1995 waren in Deutschland viele Weichen zu stellen. Eine besondere Hürde etwa war das Beamtenrecht. Es musste die Überleitung der Beamten in eine Aktiengesellschaft und deren Weiterbeschäftigung geklärt werden.


Neben diesen komplexen rechtlichen Änderungen gab es auch Anpassungen im sprachlichen Bereich, alte Behördenbegriffe mussten in allgemeinverständliche Sprache „übersetzt“ werden: Aus dem „Postamt“ wurde die Niederlassung, der „Ministerialrat“ hieß ab sofort Fachbereichsleiter und „Verfügungen, Erlasse und Amtsblätter“ wurden ganz abgeschafft. Alles mit dem Ziel, einige Jahre später den nächsten Reformschritt zu vollziehen: den Börsengang, der dann im November 2000 erfolgte.


Und so sollte Wolfgang Bötsch, der letzte Bundesminister für Post und Telekommunikation, Recht behalten mit seiner Einschätzung in einem Interview mit der Zeitschrift Wirtschaft & Markt 1995: „Die Privatisierung war notwendig, um auf dem sich weltweit dynamisch entwickelnden Kommunikationsmarkt bestehen zu können. Unternehmen mit einer Behördenstruktur, gebunden an verwaltungsrechtliche und dienstrechtliche Grundsätze, wären dabei ein Hemmnis gewesen, weil sie unflexibel sind.“


Der Weg zur AG – 1990 bis 1995
Der Privatisierung vorausgegangen war die Postreform I, also die 1990 vorgenommene Aufspaltung der früheren Deutschen Bundespost in die drei öffentlichen Unternehmen Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost Telekom und Deutsche Bundespost Postbank. In dieser Zeit, also zwischen 1990 und 1995, konzentrierte sich das damalige Post-Management darauf, die Behördenstruktur zugunsten einer wettbewerbsgerechten Spartenorganisation mit klaren Führungsstrukturen aufzugeben.


Die Sparten Briefpost, Frachtpost und Postfilialen durchliefen eine umfassende Transformation: Im Briefbereich wurde 1993 ein neues, fünfstelliges Postleitzahlensystem eingeführt. Ein Jahr später folgte die Fertigstellung der ersten – von insgesamt 82 – modernen Briefzentren. Auch ein aus 33 „Frachtpostzentren“ bestehendes neues Paketverteilnetz wurde ab 1994 stufenweise in Betrieb genommen. Und in den Postfilialen hielt ein neues „Open Service-Konzept“ Einzug und erste Partner-Filialen nahmen ihren Betrieb auf.


Die Maßnahmen zeigten Wirkung: 1994, also im letzten Jahr vor der Umwandlung in eine AG, wurde für Gesamtdeutschland erstmals seit der Wiedervereinigung ein positives Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit erwirtschaftet, nämlich 257 Millionen DM. Der Umsatz lag bei rund 25 Milliarden DM, davon machte die Briefpost 57 Prozent und der Paketbereich (Frachtpost) 16 Prozent aus. Heute macht DHL Group einen Umsatz von fast 82 Milliarden Euro, davon rund 80 Prozent im Ausland.

Post & Paket Deutschland ist ein Unternehmensbereich der DHL Group mit rund 187.000 Mitarbeiter:innen. Kerngeschäft ist das nationale Brief- und Paketgeschäft – also das Transportieren, Sortieren und Zustellen von Briefen und Paketen. Sein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen und Produkten vertreibt Post & Paket Deutschland unter den beiden starken Marken Deutsche Post und DHL.

Mit seinen beiden Marken Deutsche Post und DHL ist Post & Paket Deutschland der größte Postdienstleister Europas, Marktführer im deutschen Brief- und Paketmarkt, Dienstleister erster Wahl für Versender- und Empfängerkunden sowie Betreiber des größten Paketautomaten-Netzes (Packstationen und Poststationen) in Deutschland. In seiner Branche ist Post & Paket Deutschland Vorreiter im Bereich der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit.

DHL Group erzielte als Konzern 2023 einen Umsatz von mehr als 81,8 Milliarden Euro. Mit Investitionen in grüne Technologien sowie dem Engagement für Gesellschaft und Umwelt leistet der Konzern einen positiven Beitrag für die Welt. Bis 2050 strebt DHL Group die netto Null-Emissionen-Logistik an.




Jugendarbeit: Öffentliche Hand förderte 139 000 Angebote für 7,3 Millionen Teilnehmende
• Öffentliche Hand förderte Jugendarbeit mit 2,3 Milliarden Euro
• 30 % mehr Angebote und 65 % mehr Teilnehmende als im Corona-Jahr 2021
• Angebots- und Teilnehmerzahlen 2023 aber weiter unter Vor-Corona- Niveau
• Spiele, gesellschaftliche und religiöse Angebote und Sport besonders beliebt

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2023 gut 2,3 Milliarden Euro zur Förderung der Jugendarbeit in Deutschland ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden damit knapp 139 000 Angebote gefördert, an denen 7,3 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene teilnahmen.



Damit ist die Zahl der Teilnehmenden im Jahr 2023 wieder um 2,9 Millionen oder 65 % gestiegen, nachdem sie 2021 infolge der Pandemie auf ein Rekordtief von 4,4 Millionen gesunken war. Trotzdem lag die Teilnehmerzahl im Jahr 2023 noch deutlich unter dem Niveau vor der Pandemie: 2019 hatten 8,6 Millionen junge Menschen an den öffentlich geförderten Angeboten der Jugendarbeit teilgenommen – 1,3 Millionen mehr als 2023.




Die Zahl der Angebote nahm 2023 ebenfalls wieder zu: Im Vergleich zu 2021 stieg sie um fast 32 300 Fälle oder 30 % auf rund 139 000 Angebote. Auch das waren weiterhin weniger Fälle als vor der Pandemie: 2019 verzeichnete die Statistik 157 000 Angebote. Besonders beliebt: Spiele, gesellschaftliche und religiöse Angebote sowie Sport Im Schnitt nahmen im Jahr 2023 an jedem Angebot 52 junge Menschen teil.


Besonders beliebt waren Spiele (36 %), gesellschaftliche und religiöse Angebote (23 %), Sport (23 %) sowie Kunst und Kultur (22 %). In zwei Drittel aller Fälle wurden dabei mit den jungen Menschen Veranstaltungen oder Projekte durchgeführt (67 %), zum Beispiel Freizeiten, Konzerte oder Feste. In weiteren 17 % waren es Gruppenangebote, etwa die wöchentliche Gruppenstunde der Kirche, und in 16 % der Fälle waren es offene Angebote, wie Jugendtreffs oder Jugendcafés.



Die meisten Angebote (69 %) führten anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch. Dazu gehören beispielsweise Kirchen, Wohlfahrts- oder Jugendverbände. Knapp ein weiteres Drittel (31 %) lag in den Händen öffentlicher Träger wie den Kommunen oder Jugendämtern. 16 % aller Angebote wurden in Kooperation mit Schulen durchgeführt, wobei die Grundschulen hier besonders aktiv waren (8 %). In etwa 1 400 Fällen handelte es sich um Angebote der internationalen Jugendarbeit. Am häufigsten stammten hierbei die meisten oder alle ausländischen Teilnehmenden aus: Frankreich (15 %), Polen (11 %), Spanien (5 %), der Türkei (5 %) oder Italien (4 %).


Dienstag, 31, Dezember 2024  - Silvester

Verkaufs-Überwachung von Silvester-Feuerwerk: Bezirksregierung stellt 108 Verstöße fest
Mit 15 Mitarbeitenden in sieben Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig im Kreis Kleve und in Duisburg unterwegs, um die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu kontrollieren. Insgesamt wurden 108 Verstöße aufgedeckt.


In einer Verkaufsstelle in Kranenburg musste der Verkauf von Feuerwerk untersagt werden. Dort wurde ein Zelt als Verkaufsraum genutzt. Laut Erster Verordnung zum Sprengstoffgesetz darf Silvesterfeuerwerk jedoch nur in geschlossenen Räumen vertrieben und anderen überlassen werden. Da der betroffene Händler der Untersagung zunächst nicht nachkam, wurde die Anordnung mit Hilfe der Polizei vor Ort vollstreckt. Den Betroffenen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.  


Insgesamt hat der Arbeitsschutz der Bezirksregierung in den vergangenen Tagen 290 Lager- und Verkaufsstellen überprüft. Dabei ging es unter anderem um die zulässige Höchstmenge an explosiven Stoffen, die Vorschriften zur Lagerung und die Kennzeichnung des Feuerwerks, aber auch um die Einhaltung der Bestimmungen für Rettungswege. Bei den 108 Verstößen handelte es sich in 54 Fällen um Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, wie beispielsweise den Verkauf mangelhafter Pyrotechnik.


In 54 Fällen wurden Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, wie etwa versperrte Notausgänge, festgestellt.  Die alljährliche Aktion dient dem Schutz der Verkäufer sowie der Sicherheit der Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf immer nur Stichproben durchführen kann, sollten Käuferinnen und Käufer von Silvesterfeuerwerk für einen sicheren Start in das neue Jahr immer auf die CE-Kennzeichnung achten.


Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die Parteien jetzt zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
„Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin einzureichen“, heißt es in ihrer heute veröffentlichten Wahlbekanntmachung. „Jetzt sind die Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“, erklärte Wißmann.


Der Bundespräsident löste am vergangenen Freitag  (20. Dezember 2024) den Bundestag auf und setzte den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie erwartet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müssen demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.


„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen im Original vorlegen. Eine elektronische Zusendung genügt nicht“, erinnert die Landeswahlleiterin. Parteien, die Unterstützungsunterschriften benötigen, müssen diese mit den erforderlichen Originalunterschriften und Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die jeweilige Gemeinde mit einreichen.

Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätete Unterlagen können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag zugelassen werden kann, nicht berücksichtigt werden. Auf der Sonderseite zur Bundestagswahl 2025 - www.wahlen.nrw - finden sich regelmäßig aktuelle und umfassende Informationen zur Wahl.


Moers: Neujahrsfrühstück
Sie möchten dem Silvesterkater den Kampf ansagen? Ihnen steht der Sinn nach einem ausgiebigen Frühstück in schönster Atmosphäre und ohne Stress? Dann sind Sie bei uns genau richtig und herzlich willkommen. Genießen Sie ein ausgiebiges Neujahrsfrühstück, mit dem 2025 nur ganz wunderbar starten kann. 21,50 Euro pro Person 10,75 Euro pro Kind Info und Reservierung per E-Mail moers@vandervalk.de oder Tel.: 0 28 41 /  14 60.




6. Moerser Neujahrskonzert - ,,Johann Strauss – Ein Künstlerleben“
- Keine Abendkasse für das Neujahrskonzert - 1200 Gäste feiern in Moers mit den Prager Philharmonikern den Jahresstart
- Volksbank Niederrhein und Enni präsentieren: Prague Royal Philharmonic Leitung und Moderation: Heiko Mathias Förster




Einen schwungvollen Start ins neue Jahr verspricht das 6. Moerser Neujahrskonzert mit dem PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC in der enni.eventhalle. Unter dem Titel „Johann Strauss – Ein Künstlerleben“ präsentieren der weltweit gefeierte Chefdirigent Heiko Mathias Förster und seine 65 Musikerinnen und Musiker am Neujahrstag 2025 eine brillante Auswahl an Walzern, Polkas, Märschen und Ouvertüren.


Das Konzert ehrt den Walzerkönig Johann Strauss Sohn, dessen 200. Geburtstag 2025 gefeiert wird. Dank der Unterstützung der beiden Sponsoren, Volksbank Niederrhein und ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH (Enni), ist es gelungen, das Prager Spitzenensemble zum sechsten Mal in die Grafenstadt zu holen.  Mit dem prachtvollen „Zivio-Marsch“ eröffnen die Philharmoniker den fulminanten Abend. Es folgt der namensgebende Walzer „Künstlerleben“, eines der bekanntesten Werke von Strauss, das 1867 komponiert wurde, um der getrübten Stimmung in Wien entgegenzuwirken.


Ein weiteres Highlight ist der weltbekannte „Donauwalzer“, der als inoffizielle Bundeshymne Österreichs gilt. Zwischen spritzigen Polkas und exotisch anmutenden Walzern darf auch das Publikum musikalisch aktiv werden – bei der Polka „Im Krapfenwaldl“, die Strauss während seiner Waldspaziergänge inspiriert hat. Schunkeln, leises Mitsummen und Vogelstimmen-Imitationen sind ausdrücklich erwünscht! Das Interesse ist groß.
Veranstaltungsdatum 01.01.2025 - 16:00 Uhr - 21:00 Uhr Veranstaltungsort ENNI Eventhalle



Abschmücken und rausstellen: ENNI holt nach dem Dreikönigstag die Weihnachtsbäume ab
Die ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni) holt auch zu Beginn des neuen Jahres die abgeschmückten Weihnachtsbäume bei Moerser Bürgern ab. Die Aktion beginnt erneut nach dem Dreikönigstag und läuft zwischen Montag, 13. Januar und Freitag, 17. Januar, dann eine Woche.


Ulrich Kempken, Abteilungsleiter Entsorgung bei Enni, bittet die Bürger dabei, Bäume am Tag vor der Abfuhr abgeschmückt an die Straßen zu legen. Wichtig: „Wir holen ausschließlich Tannenbäume ab und sammeln bei dieser Gelegenheit keinen Strauchschnitt ein.“

Die genauen Termine und Bezirke erfahren Moerser wie gewohnt aus ihrem neuen Abfallkalender, den die Enni vor Weihnachten an alle Haushalte verschickt hat. Übrigens: Wer keine Termine versäumen möchte, kann sich auch im Internet unter www.enni.de informieren, für den elektronischen Erinnerungsdienst anmelden oder die App „Meine Enni“ nutzen.


Neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge Reisende aus Deutschland European Union
Ab dem nächsten Frühjahr können wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung. Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März 2025 für 30 Tage durch Europa reisen.


Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und Geschichte.“


Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind, zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum 
Europäischen Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage dieser Rangliste verteilt.


Die Aufforderung steht jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen, darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis zum 16. Oktober um 12:00 Uhr. 

Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel Good Route“, die sich auf die körperliche und geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.


Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den  Kulturhauptstädten Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen.


Darüber hinaus organisieren die nationalen Erasmus+ Agenturen vor der Abreise Informationstreffen und DiscoverEU Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet in Deutschland alle Fragen zu DiscoverEU.
  

Grüne Oasen im urbanen Raum: Ministerin Gorißen ruft Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen aus
Der Wettbewerb lädt Städte, Gemeinden und ihre Kleingarten-Organisationen ein, ihre kreativen und nachhaltigen Ideen rund um die Gestaltung und Nutzung von Kleingärten zu präsentieren

Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gärtnern liegt weiterhin im Trend: Viele Menschen bearbeiten gerne Beete auf der eigenen Parzelle oder schließen sich einem öffentlichen Gartenprojekt an. Der Reiz dabei ist das entschleunigende Arbeiten in der Natur und die Aussicht, selbst angebautes Obst oder Gemüse ernten zu können. In Nordrhein-Westfalen hat das urbane Gärtnern eine lange Tradition, die sich bis heute fortsetzt – der Kleingarten ist immer noch die häufigste Form des Gartenlebens in der Stadt. Zudem sind Kleingärten wichtige, grüne Orte der Erholung. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt daher das Kleingartenwesen und ruft dazu auf, ab Mittwoch, 1. Januar 2025, am nordrhein-westfälischen Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen teilzunehmen.


Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Silke Gorißen: „Kleingärten sind grüne Oasen in unseren Städten, die Räume für Freizeit und Erholung bieten – hier finden Mensch und Natur zusammen. In den dicht besiedelten Gebieten leisten Kleingärten zudem einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Natur. Wir wollen die besten Kleingartenprojekte Nordrhein-Westfalens entdecken und sichtbar machen, die über das normale Gärtnern hinaus Beiträge zu spürbar mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität vor Ort leisten. Ich lade herzlich dazu ein, sich am Landeswettbewerb zu beteiligen und freue mich auf zahlreiche Bewerbungen.“

Pixabay

Aufruf an Kommunen und ihre kleingärtnerischen Organisationen
Alle Städte, Gemeinden und Kleingarten-Organisationen in Nordrhein-Westfalen sind dazu aufgerufen, ihre Kleingartenanlagen vorzustellen, die von vorbildlicher städtebaulicher, ökologischer und sozialer Bedeutung sind. Zugelassen sind alle Kleingartenanlagen,

die nach 2012 an keinem Landes- bzw. Bundeswettbewerb teilgenommen haben,
die von vorbildlicher städtebaulicher, ökologischer und sozialer Bedeutung sind,
deren Vereine beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt vollbringen.
Die Wettbewerbsunterlagen müssen bis spätestens Montag, 31. März 2025, über das Portal Beteiligung NRW eingereicht werden. Je Kommune sind bis zu zwei Bewerbungen möglich.

Wettbewerbsablauf und Bundeswettbewerb
Anhand der eingereichten Bewerbungen wird eine Landesbewertungskommission im Juni/Juli 2025 eine Auswahl von Wettbewerbern vor Ort besichtigen. Anschließend gibt die Kommission eine Empfehlung zur Auszeichnung ab. Voraussichtlich im Herbst 2025 werden dann die Preisträger durch Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Der Landeswettbewerb dient zugleich als Auswahlverfahren für die Teilnahme am 26. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“, der die städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens bundesweit würdigt. Bei erfolgreicher Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb erfolgt die Anmeldung zum Bundeswettbewerb durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Wettbewerb leistet die Landesregierung einen weiteren Beitrag zu der in der Landesverfassung festgeschriebenen Förderung des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen. Der Wettbewerb findet bereits zum zehnten Mal statt.
Online-Teilnahme und weitere Informationen: Kleingartenwettbewerb 2025


GOVSATCOM Hub stärkt Raumfahrtstandort Nordrhein-Westfalen
Die Entscheidung der EU-Kommission, einen GOVSATCOM Hub des EU- Programms IRIS² (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellites) am Standort Köln anzusiedeln, markiert einen Meilenstein für die Raumfahrt in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Hub wird nicht nur ein zentraler Baustein für Europas sichere Satellitenkommunikation geschaffen, sondern auch die strategische Bedeutung des Raumfahrtstandortes Köln weiter ausgebaut.


Der GOVSATCOM Hub dient als hochsicherer Netzwerkknoten, über den satellitengestützte Kommunikationsdienste für sicherheitskritische Anwendungen bereitgestellt und gesteuert werden. Er ermöglicht beispielsweise Behörden, Katastrophenschutz und anderen öffentlichen Institutionen eine resiliente und störungsfreie Kommunikation – auch in Krisensituationen. Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Dass die Entscheidung für das GOVSATCOM Hub auf Köln gefallen ist, unterstreicht ein weiteres Mal die herausragende Bedeutung Nordrhein-Westfalens als zentraler Standort für Luft- und Raumfahrt in Europa.


In diesem Jahr haben wir bereits das einzigartige Trainings- und Technologiezentrum LUNA in Köln eröffnet. Jetzt folgt die Beteiligung am IRIS²-Programm zur Satellitenkommunikation der Europäischen Union. Beides zeigt: Der Weg in den Weltraum führt über Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Investition in das GOVSATCOM Hub schaffen wir eine sichere Kommunikationsinfrastruktur und legen den Grundstein für einen zusätzlichen Innovationsstandort, von dem die gesamte Region nachhaltig profitiert.


Insbesondere Köln wird als Knotenpunkt für Weltraumforschung gestärkt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung technologischer Innovationen.“ Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Standort Köln entwickelt sich Schritt für Schritt zum führenden Kompetenzzentrum für Raumfahrt und Zukunftstechnologien in Europa. Hier finden Spitzenforscherinnen und -forscher attraktive Bedingungen und eine strategische günstige Lage, die eine intensive internationale Zusammenarbeit über Forschungsbereiche hinweg ermöglicht.


Der GOVSATCOM Hub wird als Schnittstelle für sichere und schnelle Kommunikationssysteme einen wichtigen Beitrag zu mehr Resilienz und Souveränität in Europa leisten und die Grundlagen für neue Technologie-Anwendungen schaffen. Das zeigt: Wir haben in Nordrhein-Westfalen das Wissen und die Fähigkeiten, mit wegweisenden Innovationen Zukunft zu gestalten. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort werden wir die Entwicklung der Weltraumforschung in Köln weiter nach Kräften unterstützen.“ 


Der Standort Köln, Heimat des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie zahlreicher internationaler Partner wie der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), bietet mit seiner einzigartigen Infrastruktur ideale Voraussetzungen für die Integration des GOVSATCOM Hubs. Zuletzt hat die Landesregierung den Standort mit der Förderung der LUNA-Halle zur Simulation von Mondmissionen vorangetrieben.


Der GOVSATCOM Hub wird nicht nur die bestehende Infrastruktur erweitern, sondern auch als Katalysator für weitere Ansiedlungen in der Raumfahrt- und Hightech-Branche dienen. Die Landesregierung hat aktiv dazu beigetragen, den GOVSATCOM Hub nach Nordrhein-Westfalen zu holen. Mit der Zusage, die Ausgaben für die Errichtung eines Gebäudes am Standort bis zu einer Höhe von maximal 50 Millionen Euro zu übernehmen, hat das Land entscheidend zum Erfolg der Bewerbung beigetragen.


Die laufenden Betriebskosten werden von der EU-Kommission getragen. Die Landesregierung wird weiterhin eng mit dem Bund, der EU und den beteiligten Partnern zusammenarbeiten, um den GOVSATCOM Hub erfolgreich in die bestehenden Strukturen einzubinden und die langfristige Entwicklung des Raumfahrtstandorts Köln zu sichern.


Zahl der schweinehaltenden Betriebe sinkt weiter: -3,4 % im November 2024 gegenüber dem Vorjahr
• Zahl schweinehaltender Betriebe innerhalb eines Jahres um 3,4 % oder 600 Betriebe gesunken, im Zehnjahresvergleich um 41,7 % oder 11 200 Betriebe
• Schweinebestand im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant, im Zehnjahresvergleich um 25,2 % niedriger
• Trend zu größeren Betrieben hält an: Im November 2024 hielt ein Betrieb im Schnitt 1 400 Schweine, zehn Jahre zuvor waren es 1 100 Tiere pro Betrieb

Zum Stichtag 3. November 2024 gab es in Deutschland 15 600 schweinehaltende Betriebe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der Viehbestandserhebung mitteilt, nahm die Zahl der Betriebe damit im Vergleich zum 3. Mai 2024 um 1,0 % (-200 Betriebe) und im Vergleich zum 3. November 2023 um 3,4 % (-600 Betriebe) ab. Im Zehnjahresvergleich wird die rückläufige Tendenz bei der Zahl der schweinehaltenden Betriebe noch deutlicher: Seit 2014 ging die Zahl der Betriebe um 41,7 % (-11 200 Betriebe) zurück



Betriebe halten durchschnittlich 300 Schweine mehr als vor zehn Jahren Die Zahl der in Deutschland gehaltenen Schweine lag zum Stichtag 3. November 2024 bei 21,2 Millionen Tieren. Damit blieb der Bestand sowohl im Vergleich zum Stichtag 3. Mai 2024 (+10 100 Tiere) als auch gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt (-0,2 % oder -39 400 Tiere) nahezu unverändert.


Verglichen mit 2014 ging der Schweinebestand allerdings um 25,2 % oder 7,2 Millionen Tiere zurück. Da die Zahl der Betriebe in dem Zeitraum deutlich stärker gesunken ist, hält die Entwicklung hin zu größeren Betrieben weiter an: Während im Jahr 2014 ein Betrieb durchschnittlich 1 100 Schweine hielt, waren es zehn Jahre später 1 400 Tiere pro Betrieb.



Für die einzelnen Kategorien der Schweinehaltung ergibt sich folgendes Bild: Zum Stichtag 3. November 2024 wurden in Deutschland mit 9,7 Millionen Mastschweinen 3,0 % oder 282 900 Tiere mehr gehalten als ein halbes Jahr zuvor. Die Zahl der Ferkel und der Jungschweine hingegen verringerte sich um 2,5 % oder 254 700 Tiere und lag bei 10,0 Millionen. Die Zahl der Zuchtsauen ging mit 1,4 Millionen gehaltenen Tieren gegenüber Mai 2024 um 1,3 % (-18 100 Tiere) zurück.


Rinder- und Milchkuhbestand verringert sich weiter
Die Zahl der in Deutschland gehaltenen Rinder ging zuletzt zurück. Zum Stichtag 3. November 2024 hielten die Betriebe in Deutschland 10,5 Millionen Rinder, darunter 3,6 Millionen Milchkühe. Das waren 1,6 % oder 165 500 Rinder und 2,1 % oder 78 900 Milchkühe weniger als am 3. Mai 2024. Gegenüber November 2023 sank der Rinderbestand um 3,5 % (-374 900 Tiere) und gegenüber 2014 um 17,9 % (-2,3 Millionen Tiere).


Der Milchkuhbestand reduzierte sich innerhalb eines Jahres um 3,3 % (-123 400 Tiere) und im Zehnjahresvergleich um 16,4 % (-706 200 Tiere). Auch bei den Haltungen mit Milchkühen setzte sich der langjährige rückläufige Trend fort. Gegenüber Mai 2024 sank die Zahl der Haltungen um 1,6 % (-800 Haltungen) auf 48 600, gegenüber November 2023 ging sie um 3,8 % (-1 900 Haltungen) zurück. Das waren 36,4 % (-27 800 Haltungen) weniger Milchkuh-Haltungen als noch im Jahr 2014.


Schafbestand ebenfalls rückläufig
Zum 3. November 2024 hielten deutsche Betriebe insgesamt 1,5 Millionen Schafe und damit 3,4 % oder 53 200 Tiere weniger als ein Jahr zuvor (3. November 2023). Im Zehnjahresvergleich nahm der Bestand um 5,9 % oder 94 300 Tiere ab.


Montag, 30. Dezember 2024



Freie Fahrt in der Moerser Blücherstraße: Römerstraße wird zu Beginn des nächsten Bauabschnitts der Kanalsanierung rund drei Wochen vollgesperrt  
Die Kanäle sind ausgetauscht, die Blücherstraße hat zwischen den Bordsteinen eine neue Fahrbahn und neue Parkflächen erhalten. Auch wenn erst im Frühjahr die geplante Anpflanzung neuer Bäume mehr grün bringt, so ist die durch Autofahrer gerne genutzte Verbindung zur Planetensiedlung wieder frei.


Brian Jäger kann als zuständiger Bauüberwacher der ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni) somit einen Haken an den ersten von vier Bauabschnitten machen, in denen die Römer- und mehrere angrenzende Nebenstraßen bis 2026 neue Kanäle bekommen und im Auftrag der Stadt Moers nach der Blücherstraße später auch die Galgenbergsheide eine neue Fahrbahn erhalten wird. Soweit es die Witterung zulässt, wird Jäger ab dem 6. Januar bereits den zweiten Bauabschnitt angehen.

„Dann werden wir im Abschnitt zwischen der Blücher- und der Römerstraße 652 bis zum Frühjahr den Mischwasserkanal austauschen.“

Zu Beginn dieses Abschnitts muss Enni die Römerstraße bis Anfang Februar im Bereich der Kreuzung zur Blücherstraße wegen der Lage des Kanals in der Straßenmitte für rund drei Wochen in beide Fahrrichtungen voll sperren. Während dieser Phase wird Enni den Verkehr in Richtung Moerser Norden über die Kirschenallee sowie die Mosel-, Jahn- und Bismarckstraße umleiten. Stadteinwärts müssen Autofahrer das Nadelöhr über die Bismarck- und Donaustraße sowie die Kirschenallee umfahren.


„Sind unsere Arbeiten im Kreuzungsbereich erledigt, können Autofahrer die Hauptverkehrsachse bis zum dritten Bauabschnitt im Frühjahr aber auch während unserer Arbeiten in beide Fahrrichtungen befahren.“

Jäger hat wie bei Großbaustellen üblich auch diese Maßnahme mit dem zuständigen Fachbereich der Stadt Moers, der Polizei, der Feuerwehr und auch der NIAG abgestimmt, die während der Arbeiten auch Busse umleiten und Haltestellen aufheben muss. Die Anwohner der Römerstraße können ihre Häuser jederzeit erreichen, Radfahrer und Fußgänger die Baustelle passieren.

Voraussichtlich ab Mai wird die Enni die Arbeiten in der Römerstraße dann bis zum Germendonkskamp fortsetzen. Für diesen und spätere Bauabschnitte laufen derzeit noch die Planungen. Wer Fragen hat, kann sich unter der Rufnummer 104-600 über die Baumaßnahme informieren.


Keine Abendkasse für das Neujahrskonzert - 1200 Gäste feiern in Moers mit den Prager Philharmonikern den Jahresstart
Das Neujahrskonzert bleibt in Moers auch dieses Jahr das gesellschaftliche Highlight zum Jahresbeginn. Am kommenden Mittwoch werden über 1.200 Besucher in der bis auf wenige Einzelplätze ausverkauften Enni-Eventhalle mit dem PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC schwungvoll ins neue Jahr starten. Wie der Veranstalter, ES Event-Service Niederrhein, am Montag mitteilte, wird es keine Abendkasse geben.


Noch bis Mittwoch können Musikliebhaber jedoch noch Tickets für die letzten acht verfügbaren Einzelplätze online erwerben. Bereits zum sechsten Mal treten die Prager Philharmoniker in Moers auf und präsentieren diesmal ihr Programm „Johann Strauss – Ein Künstlerleben“ erneut vor einem ausverkauften Haus.


Das Ensemble gehört mittlerweile fest zum Kulturkalender der Region und lockt dabei alljährlich auch zahlreiche Gäste von außerhalb in die Grafenstadt. Moers hat sich längst als eine der Top-Adressen für Neujahrskonzerte in Deutschland etabliert. Der international renommierte Chefdirigent Heiko Matthias Förster und sein 65-köpfiges Orchester versprechen auch in diesem Jahr ein musikalisches Feuerwerk.


 Förster, der als charismatischer Vermittler zwischen Bühne und Publikum gilt, wird dabei Werke von Johann Strauss Sohn, dem berühmtesten Vertreter der Strauss-Dynastie, dessen 200. Geburtstag 2025 gefeiert wird, spielen und gewohnt charmant und unterhaltsam begleiten. . Kurzentschlossene können Einzelplätze noch online unter www.moerser-neujahrskonzert.de erwerben.


Böllern ohne Grenzen? Was beim Feuerwerk in Europa wirklich zündet
Immer häufiger durchbrechen Knallgeräusche die winterliche Stille – ein untrügliches Zeichen, dass Silvester näher rückt. Doch nicht überall in Europa hört sich das gleich an. Ob Grenzbewohner oder Reisende:
- Was sollten Sie wissen, wenn Sie zum Jahreswechsel eine Ländergrenze passieren – ob mit oder ohne Feuerwerkskörper?
- Was ist legal, was nicht? Wie unterscheiden sich die Regelungen in unseren Nachbarländern, und was muss man beachten, wenn man den Jahreswechsel dort feiert?

Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen und dem generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild: KI-generiert


Überraschende Fakten und wichtige Warnungen – Juliane Beckmann, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), hat Antworten. Feuerwerk in Europa: Was gilt beim Böllerkauf in Polen und dem generellen Zünden im Ausland? Das EVZ klärt auf. Bild: KI-generiert

Hallo Frau Beckmann, schön, dass Sie Zeit für uns haben. Gibt es beim Feuerwerk in Europa überhaupt eine Gemeinsamkeit?

Hallo, sehr gerne! Eine Gemeinsamkeit gibt es tatsächlich – die Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern. Das CE-Siegel und die Registrierungsnummer sind europaweit vorgeschrieben. Diese auf der Ware angebrachten Zeichen zeigen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Abgesehen davon kocht aber jedes Land sein eigenes Süppchen... In Deutschland dürfen klassische Silvesterraketen beispielsweise nur an den drei Tagen vor dem Jahreswechsel verkauft werden. Fällt ein Sonntag in den Zeitraum, gibt’s einen Extratag obendrauf. In Polen dagegen können Sie diese Produkte das ganze Jahr über kaufen und sogar im eigenen Garten – nicht aber im öffentlichen Raum – abbrennen. Allerdings nur zwischen 6 und 22 Uhr, abgesehen von Silvester natürlich.

Wow, das sind ja wirklich beeindruckende Unterschiede! Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in manchen Ländern je nach Region nochmal unterschiedliche Regeln. Stimmt das?

Ja, und wie! In Frankreich oder Belgien regeln zum Beispiel die Kommunen selbst, ob und wo Feuerwerk erlaubt ist. In manchen Städten gibt es festgelegte Zonen, wo geknallt werden darf, andernorts ist es komplett verboten. Mein Rat: Informieren Sie sich vor einer Reise unbedingt über die Regeln in der Zielregion.

Gut zu wissen! Aber woher kommen die Knaller, die wir hier schon Wochen vor Silvester hören? Das können ja dann keine frisch gekauften Artikel sein.

Das könnte man meinen, stimmt aber nur bedingt. In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper im Laden tatsächlich nur kurz vor Silvester verkauft werden, aber es gibt eine Ausnahme: Der Import aus dem Ausland ist das ganze Jahr über erlaubt – sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Was meinen Sie mit gesetzlichen Bestimmungen?

Zunächst einmal die Gefahrenkategorien. In Deutschland sind die Kategorien F1 und F2 für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Kategorien F3 und F4, die deutlich gefährlicher sind, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gekauft und genutzt werden. In Polen oder Tschechien aber sind F3-Produkte ab 21 Jahren völlig frei verkäuflich. Doch die Einfuhr solcher Artikel nach Deutschland ist ohne Genehmigung verboten – das regelt das Sprengstoffgesetz. Wer das missachtet, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und muss außerdem für die fachgerechte Entsorgung der Feuerwerkskörper aufkommen, wenn er erwischt wird.

Eine weitere Bestimmung, die viele nicht kennen: Die Sicherheitshinweise müssen in einer für Sie verständlichen Sprache verfasst sein, wenn Sie das Produkt nach Deutschland importieren möchten. Sollten Sie die polnische oder tschechische Aufschrift also nicht verstehen, lassen Sie besser die Finger davon!

Und zu guter Letzt: Es gibt Mengenbegrenzungen. Ein bis unters Dach mit Knallkörpern gefülltes Auto ist natürlich ein Sicherheitsrisiko für die Insassen und andere. Wie viel man mitnehmen darf, hängt in der Regel vom sogenannten Nettoexplosivstoffgewicht ab, also der Menge an Sprengstoff. Dabei gelten zwei Grenzwerte: Je nach Produktart dürfen entweder maximal fünf Kilogramm oder aber bis zu 50 Kilogramm transportiert werden. Erkundigen Sie sich daher vorher beim Zoll, falls Sie größere Mengen mitnehmen möchten.

Das klingt kompliziert. Und was ist mit dem Online-Kauf? Es gibt einige deutschsprachige Shops aus Polen oder Tschechien. Sind Bestellungen dort legal?

Das kann man pauschal nicht beantworten. Fakt ist aber, dass man bei Bestellungen sehr aufmerksam sein sollte. Onlineshops aus Polen oder Tschechien bieten oft auch F3-Produkte an, die in Deutschland verboten sind. Trotzdem können auch die hierher bestellt werden. Außerdem muss der Versand solcher Artikel eigentlich als Gefahrgut erfolgen – was aber meist nicht passiert. Das wirft Zweifel an der Seriosität solcher Anbieter auf. Eine deutschsprachige Website bedeutet also noch lange nicht, dass alles gesetzeskonform ist.

Was raten Sie Menschen, die im europäischen Ausland Feuerwerk kaufen oder nutzen möchten?

Wenn Sie den Jahreswechsel im EU-Ausland verbringen, informieren Sie sich unbedingt vorab, ob das Zünden von Feuerwerk dort erlaubt ist – denken Sie daran, dass auch regionale oder kommunale Regelungen gelten können. Ist das Knallen erlaubt, kaufen Sie ausschließlich in seriösen Geschäften. Auf Straßenmärkten kann man nämlich leicht an aus Fernost importierte oder andere Feuerwerkskörper ohne Zulassung geraten. Achten Sie deshalb auf eine gültige Kennzeichnung wie das CE-Siegel und die Registrierungsnummer. Im Idealfall sind auch Hinweise auf Deutsch oder in einer anderen Sprache, die Sie beherrschen, auf dem Produkt.

Diese Tipps gelten grundsätzlich für den Feuerwerkskauf im Ausland. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). So vermeiden Sie Ärger, vermeidbare Kosten und vor allem unnötige Gefahren.

Vielen Dank, Frau Beckmann! Haben Sie noch einen letzten Tipp für unsere Leserinnen und Leser?

Ja. Egal, wo Sie Ihr Silvesterfest feiern – kommen Sie gut ins Neue Jahr… und verbrennen Sie sich nicht die Finger!


Gewusst wie: Silvesterfeuerwerk richtig zünden
Wenn beim Feuerwerk etwas schiefgeht: Welche Versicherung zahlt?  
Auch wenn es in einigen Städten Zonen gibt, in denen Böller oder Raketen verboten sind, viele Menschen werden das neue Jahr trotzdem traditionell mit einem Feuerwerk begrüßen. Damit es nicht in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die HUK-COBURG nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden. Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein.


Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine vierstellige Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden.


Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden. Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten. 


Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer:innen den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar.


Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück. Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung.
In der Regel lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.     

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft – zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat. Der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben er oder sie auf ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher. 


Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen ist das eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.  

Damit das Jahr gut beginnt: Silvesterfeuerwerk richtig zünden. Foto: HUK-COBURG


Wesel: Jahresausblick 2025

2024: Dass Wesel Partnerschaften pflegt, ist bekannt. So feierte die Stadt gemeinsam mit der britischen Stadt Felixstowe das 50-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft. Unter anderem wurden symbolisch fünf Bäume vor der Zitadelle gepflanzt. Zudem ist im Rahmen der Jubiläumsfeier in Wesel an einer Hausfassade an der Brandstraße/Ecke Tückingstraße dank der großzügigen Unterstützung der Jubiläumsstiftung Verbands-Sparkasse Wesel ein künstlerisch hochwertiges Wandbild entstanden.


Während der Krieg in der Ukraine fortgesetzt wird, hat die Stadt Wesel gemeinsam mit hiesigen Unternehmen einen weiteren Hilfstransport mit medizinischem Equipment sowie Spielgeräten für Samar organisiert. Zudem konnte dank der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ein umgebauter, barrierefreier Minibus beschafft werden. Dieser wird zeitnah nach Samar überführt.

 

Positiv hervorzuheben ist, dass im Sommer 2024 Kinder und Jugendliche aus Samar an einer Ferienfreizeit in Wesel teilgenommen haben. Zwei Wochen lang erholten sich die Kinder vom Krieg in ihrer Heimat. Dabei lernten sie deutsche Freunde kennen. Zudem wurde Anfang 2024 im Weseler Rathaus eine Ausstellung zu Samar eröffnet.

 

Auch im Zusammenleben innerhalb der Stadt ist eine Menge geschehen. Der Integrationsrat hat mit einem tollen bunten Festakt sein 20-jähriges Bestehen gefeiert. Der Jugendrat hat mit Beteiligungsangeboten und Veranstaltungen auf sich und die Belange junger Menschen aufmerksam gemacht. Neben dem Integrationsrat und Jugendrat der Stadt Wesel hat erfolgreich ein drittes wichtiges Bürgergremium seine Arbeit aufgenommen: der Inklusionsrat. Hochmotiviert haben die Mitglieder in ihrer konstituierenden Sitzung festgelegt, sich gemeinsam mit gesellschaftlichen und institutionellen Akteuren für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen stark zu machen.

 

Neben den guten Beziehungen zu den Partnern der Stadt Wesel und dem bürgerschaftlichen Engagement ist es gelungen, die Herausforderungen der Zeit zu meistern und zugleich auch geplante Bauprojekte voranzutreiben oder sogar erfolgreich abzuschließen. So ist unter anderem die Retentionsfläche an der Rheinpromenade fertiggestellt worden. Stadtfeste und andere größere Veranstaltungen können dort durchgeführt werden. Zum Beispiel findet dort 2025 die große, beliebte Esel-ordenverleihung statt.

 

Animierter Planungsentwurf des neuen Kombibads am Rhein - Blick auf die Saunawiese

2025 – Projekte, Vorhaben in der Stadt Wesel

Das Kombibad Wesel zählt zu den bedeutendsten Bauprojekten in Wesel. Wer sich von dem Baufortschritt ein Bild machen möchte, kann die Baustelle in den letzten Zügen beobachten. Nach dem Feinschliff im „Innenleben“ des Bads soll die Eröffnung im nächsten Jahr stattfinden.


Wie in den Vorjahren werden große Summen in die städtischen Immobilien investiert. Vor allem in das Schulbauprogramm fließen mehrere Millionen Euro. Unter anderem beginnt 2025 ein Planungsbüro mit den Arbeiten an der Ida-Noddack Gesamtschule. Noch im Laufe des Jahres 2025 wird dem Rat die konkrete Planung zur Beratung vorgelegt. Auch an anderen Standorten werden die Arbeiten aufgenommen.


So werden derzeit Ausschreibungen für die Baumaßnahmen an den Gemeinschaftsgrundschulen Feldmark und Quadenweg sowie für den 2. Standort der Innenstadt Grundschule vorbereitet. Die drei Maßnahmen zusammen umfassen ein Investitionsvolumen von über 60 Millionen Euro

Auch im Bereich der Kinderbetreuung investiert die Stadt Wesel erneut mehrere Millionen Euro. Mit dem Neubau einer Kindertageseinrichtung Am Feldtor entstehen sechs neue Gruppen, um den steigenden Bedarf an Kita-Plätzen gerecht zu werden (8 Millionen Euro). Darüber hinaus werden die Einrichtungen an der Delogstraße und im Hessenviertel erweitert (zusammen 3,4 Millionen Euro). 

Neu ist, dass auch die Kindertageseinrichtungen Lutherhaus erweitert wird. 

Die Ausbau-Initiative im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist ein Ausdruck der wachsenden Bevölkerung der Stadt Wesel. Es ziehen nicht nur mehr Familien nach Wesel, sondern durch die gestiegene Lebensqualität werden die Menschen in der Hansestadt Wesel statistisch älter. 



Über 35 Personen im Stadtgebiet werden 2025 voraussichtlich 100 Jahre und älter sein. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Wesel weiterhin den Bau von Seniorenheimen unterstützend begleitet. 

Darüber hinaus wird viel Geld in das schulische Umfeld und Inventar investiert. Zum Beispiel erhalten alle Schulen Defibrillatoren. 


Auch Kultureinrichtungen profitieren von zahlreichen Modernisierungsmaßamen. Das Städtische Bühnenhaus wird mit neuer Ton- und Lichttechnik für fast 30.000 Euro ausgestattet. Dadurch werden nicht nur die Veranstaltungen in ein besseres Licht gerückt, sondern durch den Einsatz von modernen LED werden Energiekosten weiter gesenkt. 

Um die Stadtgeschichte besser als bisher an die Bedingungen der digitalen Welt anzupassen, wird ein neuer moderner Archivscanner im Stadtarchiv angeschafft. Das 20.000 Euro teure Gerät erstellt wichtige Digitalisate. So kann die Weseler Geschichte, das Weseler Stadtarchiv an wichtige zugängliche Archivportale angedockt werden. Das sichert Kulturgut und bietet die Möglichkeit, an Quellen der Stadtgeschichte heranzukommen, die bislang aus den Tiefen des Archivs geholt werden mussten.


Neben den städtischen Immobilien legt die Stadt Wesel besonderen Wert darauf, die städtischen Straßen auf Vordermann zu bekommen. Erst kürzlich wurden die Straßenarbeiten an der Pastor-Janßen-Straße und dem Kaldenberg erfolgreich beendet. 2025 werden auch die Ritterstraße und Flesgentor abgeschlossen sein. 

Die Neugestaltung weiterer Straßen wird zum Beschluss im nächsten Jahr in den Rat gegeben. Unter anderem sind Baubeschlüsse geplant für die Hafenstraße, die Grünstraße und die Straße Am Nordglacis. Voraussetzung sind Fördermittel.


Um in Zukunft Verkehrsströme besser planen zu können, wird – unter der Voraussetzung, dass europäische Fördermittel fließen – ein digitaler Zwilling der Stadt Wesel erstellt. Mit den visualisierten Daten lassen sich Veränderungen und vor allem die Auswirkungen simulieren. Zudem können Daten besser und zielgenauer erhoben und in einem Zusammenhang gesetzt werden. 

Um in Zukunft Verkehrsströme besser planen zu können, wird – unter der Voraussetzung, dass europäische Fördermittel fließen – ein digitaler Zwilling der Stadt Wesel erstellt. Mit den visualisierten Daten lassen sich Veränderungen und vor allem die Auswirkungen simulieren. Zudem können Daten besser und zielgenauer erhoben und in einem Zusammenhang gesetzt werden. 

Bereits seit Jahren ein adäquates Mittel, um das Stadtklima zu verbessern und die Hitze-Resilienz zu steigern, ist das Anlegen von neuen Grünflächen. Die Stadt Wesel hat 2024 weitere Flächen entsiegelt (u. a. ehemalige Rollschuhbahn) und begonnen, diese ökologisch (Biodiversität) aufzuwerten, zum Beispiel mit Bürgergärten (Büderich) oder Pico-Parks (z. B. Hugo-Becker-Straße). 

Bei sämtlichen Baumaßnahmen, vor allem im Straßenbau, werden die Hinweise der AG Baumpflanzung berücksichtigt. Die Arbeitsgruppe berät, welche Bäume sich bei Hitze und Extremwetterereignisse wie Starkregen eignen. Dort, wo möglich, versucht die Stadt Wesel mehr neue Bäume zu pflanzen. 

Ein weiterer Ansatz, einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten, ist der Ausbau von PV-Anlagen. Neben innovativen Projekten wie dem PV-Caport an der Gesamtschule Am Lauerhaas entsteht derzeit auf einer Fläche Am Fänger eine Freiflächenphotovoltaikanlage durch die in 2023 gegründete Stadtwerke Wesel Service und Energie. Weitere PV-Anlagen sind auf den Dächern der Polderdorfschule, der Konrad-Duden-Grundschule und dem AVG geplant.

v. l. : Dezernent Dr. Markus Postulka, Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, Thorsten Hummel (Fachbereichsleiter Gebäudeservice) und Christopher Kloß (Klimaschutzmanager)

Darüber hinaus werden fast 500.000 Euro in die Umrüstung von Straßenlaternen auf LED-Technik investiert. So lässt sich Energie sparen. Das schont die Umwelt und den städtischen Haushalt. 

Eine weitere Änderung ergibt sich im Standesamt. Da die Dienstleistungen stark nachgefragt sind, verbleibt ein Teil im Erdgeschoss des Rathauses. Dadurch können Prozesse beschleunigt werden. 

Die Neugestaltung des Auebereichs hin zu einem modernen Freizeit- und Naherholungsraum nimmt immer weitere Züge an. Nachdem bereits die Minigolf-Anlage fertiggestellt wurde, wird 2025 die neue Trendsportanlage am Auesee fertiggestellt. Die Anlage umfasst einen Calisthenics-Teil, einen Boulder-Bereich sowie ein Multifunktionsspielfeld mit Basketballkörben und Fußballtoren. Der Baustart einer Skate- und Bikeanlage im Auebereich erfolgt ebenfalls in 2025. Das neue Multifunktionsgebäude soll auch in 2025 fertiggestellt werden.

Für 2025 sind zudem erneut Investitionen in Spielplätze (im sechsstelligen Bereich) geplant. Auch in die Sport-Infrastruktur wird investiert. Neben den Arbeiten in mehreren Turnhallen werden u. a. zahlreiche Zäune für mehrere hunderttausend Euro für die Zukunft fit gemacht. 


Doch um all das zu planen und umzusetzen, braucht es Mitarbeitende. Neben den städtischen Projekten kommen fast jedes Jahr neue Aufgaben dazu. Zum Beispiel wird mit der Gesetzesänderung im Bereich des Wohngelds+ ab 01.01.2025 der Kreis der Berechtigten angehoben. Solche Anstiege spüren die Mitarbeitenden. Gleichzeitig besteht ein enormer Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst. Die Stadt Wesel konnte bisher noch erfolgreich junge Menschen für eine Ausbildung bei der Verwaltung gewinnen. Durch den eigenen „Nachwuchs“ konnten entstandene Lücken (größtenteils durch Erreichen der Altersgrenze) zum Teil kompensiert werden.


Nach wie vor kann die Stadtverwaltung viele Dienstleistungen vergleichsweise zügig bearbeiten. Längst sind vielerorts die Meldestellen nur eingeschränkt bzw. nur mit vorheriger Terminabsprache erreichbar – anders in Wesel. Die Stadtverwaltung wird weiterhin ihr freies, flexibles Angebot für Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten. Dazu zählt auch, dass die Stadtverwaltung auch zwischen den Jahren geöffnet hat


Erfreulich ist, dass fast 150 Dienste auch online abgewickelt werden können. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bietet die Stadtverwaltung Wesel zahlreiche Dienstleistungen digital an. Erneut kommen digitale Dienstleistungen ins Portfolio dazu. Bürgerinnen und Bürger können zum Beispiel ab 2025 Bewohnerparkausweise oder den Fischereischein digital beantragen.


Im Bereich des Rettungswesens wird es 2025 wieder laut: weitere 230.000 Euro werden in moderne Sirenentechnik investiert. Im Zweifelsfall können so flächendeckend weit über 90 Prozent der Bevölkerung unabhängig vom Stromnetz gewarnt werden.

Besonders erfreulich ist, dass die Ausschreibung zur neuen Feuer- und Rettungswache auf dem Markt ist. Mit gleich acht zusätzlichen Auszubildenden in 2025 rüstet sich die Weseler Feuerwehr gegen den Fachkräftemangel. 

Durch die gestiegenen Herausforderungen und vor allem durch die angewachsene Aufgabenpalette der Kommunen, die der Bund und das Land beschlossen haben, sind die städtischen Ausgaben gestiegen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert (370 %). 

Im Bereich der Grundsteuer B werden differenzierte Hebesätze eingeführt. Für Wohngebäude ergibt sich ein Satz von 782%. Für Nichtwohngebäude beträgt der Satz 1.353%. Die Gewerbesteuer bleibt auf 468 % unverändert.

Auch die Hundesteuer (ein Hund 94 Euro pro Jahr) bleibt unverändert. 

Die Abwassergebühr wird moderat in 2025 steigen. So zahlen Haushalte 2025 für Schmutzwasser 3,57 Euro pro Kubikmeter (zuvor 3,41 Euro). Die Gebühren für Niederschlagswasser steigt ebenfalls – 2025 1,19 Euro pro Kubikmeter (vorher 1,11 Euro pro Kubikmeter).

Im Bereich der Abfallentsorgung ist eine Gebührenerhöhung in Höhe von 5 Prozent unumgänglich. Auch die Friedhofsgebühren werden um 5 Prozent steigen, wohingegen die Gebühren im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes konstant gehalten werden konnten



Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ der Stadt Wesel für nachstehend abgebildeten Geltungsbereich im Ortsteil Wesel-Lippedorf
Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 10.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), als Satzung.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ der Stadt Wesel als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise:
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ ist aus der Karte ersichtlich, die im Kopf dieser Bekanntmachung abgedruckt ist.
Der Eingriff im Plangebiet kann nicht vollständig ausgeglichen werden, daher ist eine externe Kompensation in Höhe von 888.350 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) erforderlich.


Dieses Kompensationserfordernis wird auf den Flächen folgender Ökokonten durchgeführt:
• "Lippemündungsraum": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstücke 17, 87, 88, 89, 90, 102, 103, 104, 105, 106; Gemarkung Wesel, Flur 69, Flurstücke 54 tlw. und 73 tlw. (341.470 ÖWE)
• "Lipperandsee": Gemarkung Wesel, Flur 93, Flurstücke 31 tlw. und 33 tlw. (163.276 ÖWE)
• "Lackhausen 1": Gemarkung Wesel, Flur 84, Flurstück 38 tlw. sowie Gemarkung Lackhausen, Flur 7, Flurstücke 34 tlw., 38 tlw. und 555 tlw. (163.187 ÖWE)
• "Lackhausen 2": Gemarkung Wesel, Flur 84, Flurstück 38 tlw. (122.201 ÖWE)
• "Kanonenberge" Gemarkung Wesel, Flur 11, Flurstück 363 tlw. und Flur 80 Flurstück 158 tlw. (98.216 ÖWE) durchgeführt.


Durch den Eingriff im Plangebiet wird ebenso ein artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Dieser Ausgleich wird auf den Flächen folgender Ökokonten erbracht:
• WLM-Ö-02 "Lippedorf Alter Bauernhof": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 566 tlw., 622 tlw. und 660 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz, Star und Waldkauz sowie Anbringen von Fledermauskästen)
• WLM-Ö-04 "Lippedorf Storchennest": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 88, 95, 99 tlw., 218, 563 tlw., 622 tlw., 627 tlw., 692 tlw. und 693 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz, Star und Waldkauz, Anpflanzung von Einzelbäumen sowie das Anlegen von Krautsäumen)
• WLM-Ö-05 "Lippedorf Obstgarten": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 217 und 624 (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz)
• WLM-Ö-06 "Lippedorf Wilder Garten": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 81 und 86 (Anbringen von Nisthilfen für Steinkauz)
• WLM-Ö-08 "Lippedorf Wald und Brache": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 107 tlw., 120, 122, 201, 336, 342 tlw., 371 tlw., 449-452, 468, 469, 696 tlw., 697 tlw., 698, 699 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz)
• WLM-Ö-11 "Lippeverlegung": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstück 107 tlw. (Optimierung von Lebensraum Kreuzkröte)
• Gemarkung Büderich, Flur 41, Flurstücke 1 tlw. und 2 tlw. (Schaffung von Lebensräumen für Steinkauz)
• Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 225 tlw. und 304 tlw. sowie Flur 69, Flurstück 50 tlw. (Verpflanzung wertvoller Vegetationsbestände) vorgenommen.


Darüber hinaus wird ein bodenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich.
Dieser erfolgt auf den Flächen folgender Ökokonten:
• "Lippemündungsraum": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstücke 17, 87, 88, 89, 90, 102, 103, 104, 105, 106 tlw. (195.842 m²)
• WLM-Ö-10 "Wald 'Holzstraße'": Gemarkung Wesel, Flur 92, Flurstücke 57, 58 tlw. und 73 tlw. (903 m²).
benso wird durch den Eingriff in das Landschaftsbild ein entsprechender Ausgleich erforderlich. Dieser wird auf der Fläche des Ökokontos
• WLM-Ö-10 "Wald 'Holzstraße'": Gemarkung Wesel, Flur 92, Flurstücke 71 tlw., 72, 74 tlw. und 76 tlw. (6.902 m²)
vorgenommen.
2. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ der Stadt Wesel in Kraft.

Bekanntmachung der Stadt Wesel: Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe
10. Satzung vom 11.12.2024 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Wesel - Friedhofsgebührensatzung – vom 19.12.2001
Aufgrund § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 122), der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155)

hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Belegung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Wesel – Friedhofsgebührensatzung – vom 19.12.2001 beschlossen.


§ 1
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 Gebührentarif
A. Erwerb des Nutzungsrechtes incl. Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Nutzung
(Nutzungszeit für alle Gräberarten 25 Jahre)

Nr. Art des Grabes Betrag
1. Wahlgrab 1.425,00 €
2. Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 802,00 €
3. Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr * 166,00 €
4. Urnenwahlgrab 1.425,00 €
5. Urnenkolumbarium 2.425,00 €
6. Urnengrab (Baumbestattung) 1.650,00 €
7. Franziskus Kolumbarium 2.825,00 €
B. Benutzung des Friedhofgebäudes

1. Leichenzelle
a) 1. – 5. Tag einschließlich 220,00 €
b) jeder weitere angefangene Tag 49,00 €
2. Kühlzelle
a) 1. - 5. Tag einschließlich 320,00 €
b) jeder weitere angefangene Tag 90,00 €
3. Aussegnungshalle 175,00 €
4. Friedhofskapelle Franziskus Kolumbarium 175,00 €
5. Obduktionsraum 320,00 €
C. Bestattungsgebühren
(einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes)

Nr. Art der Bestattung Betrag
1. Wahlgrab 690,00 €
2. Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 540,00 €
3. Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr * 180,00 €
4. Urnengrab, Urnenkolumbarium, Urnengrab (Baumbestattung) 172,00 €
D. Beisetzung auf einem Aschenstreufeld
(einschl. Verstreuung, Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage)

je Urne 676,00 €
E. Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Verlängerungsjahr
(nur bei Wahlgräbern möglich)

Nr. Art des Grabes Betrag
1. Wahlgrab 57,00 €
2. Urnengrab 57,00 €
3. Urnengrab (Baumbestattung) 66,00 €
4. Urnenkolumbarium 97,00 €
5. Franziskus Kolumbarium 113,00 €
F. Ausgrabung und Umbettung
a) Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof:

Nr. Art des Grabes Betrag
1. Wahlgrab / Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 2.310,00 €
2. Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr * 315,00 €
3. Urnengrab 252,00 €
b) Umbettung auf demselben Friedhof
(ohne Kosten für etwa notwendigen neuen Sarg)

Nr. Art des Grabes Betrag
1. Wahlgrab/ Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 2.940,00 €
2. Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr * 525,00 €
3. Urnengrab 472,00 €
G. Friedhofsunterhaltungsgebühr

Die Gebühr wird einmalig je Bestattung bzw. Verstreuung erhoben und dient der Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsinfrastruktur. 310,00 €

H. Sonstige Leistungen
1. Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales (einschl. Sicherheitskontrollen 116,00 €
2. Genehmigung zur Aufstellung einer Grabplatte 44,00 €
3. Bereitstellung einer Namensplatte einschl. Auflegen (graviert mit Vor- und Zuname, Geburts- und Todesjahr) 220,00 €
4. Kammerverschlussplatte für die Grabstätte in einem Urnenkolumbarium.
Die Kosten für die Gestaltung der Platte trägt der Nutzungsberechtigte.
(Die Gebühr beinhaltet den Austausch mit der neutralen Kammerverschlussplatte
nach der Gravur und am Ende der Nutzungszeit) 220,00 €
5. Kammerverschlussplatte Franziskus Kolumbarium
Erstbeschriftung der Kammerverschlussplatte mit Ornament
Erstbeschriftung der Kammerverschlussplatte ohne Ornament
Zweitbeschriftung der Kammerverschlussplatte 220,00 €
400,00 €
315,00 €
262,00 €
6. Grabpflege / Rasenpflege für 25 Jahre
a. Wahlgrab / Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr
b. Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr * / Urnengrab
Bei weniger als 25 Jahren Pflegedauer wird je angefangenes Kalenderjahr 1/25 der Pflegegebühr erhoben.
925,00 €
462,50 €
7. Bescheinigung zur Vorlage beim Krematorium 20,00 €
8. Gebühren für außergewöhnliche und unvorhersehbare Arbeiten werden
nach der Gebührensatzung der Stadt Wesel über die Abrechnung von
Leistungen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung des ASG (Abfall,
Straßen, Grünflächen; Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt
Wesel) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
* einschl. Tot- und Fehlgeborene

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung/ortsrechtliche Bestimmung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung/Verordnung/Richtlinie nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung/ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden.

Einziehung von Teilstücken der öffentlichen Verkehrsflächen 
“Stralsunder Straße“ sowie “Rheinbabenstraße“ in Wesel-Altstadt

Die Stadt Wesel beabsichtigt nach Beschluss des Rates der Stadt Wesel vom 10.12.2024 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (StrWG NRW) die folgenden öffentlichen Verkehrsteilflächen frühestens in 3 Monaten einzuziehen, weil die betroffenen Verkehrsteilflächen keine Verkehrsbedeutung mehr besitzen:

Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche “Stralsunder Straße“ in Wesel-Altstadt (ca. 60 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wesel, Flur 41, Flurstück 639) - siehe Lageplan 1

sowie Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche “Rheinbabenstraße“ in Wesel-Altstadt (ca. 80 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wesel, Flur 39, Flurstück 186) - siehe Lageplan 2.

Hiermit wird die Absicht der Einziehung gem. § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Hinweise:

1.   Pläne, aus denen die genaue Lage und die Ausdehnung der einzuziehenden Verkehrsteilflächen ersichtlich ist, liegen beim Team Bauleitplanung der Stadt Wesel im Rathausanbau, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Zimmer 231, aus. Sie können dort bis zum Erlass der jeweiligen Einziehungsverfügung, die frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergehen kann, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung von jedermann eingesehen werden.

2.   Etwaige Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per Mail an bauleitplanung@wesel.de erhoben werden. Die Stadt Wesel wird diese zum Anlass nehmen, die Einziehungsabsicht nochmals zu überprüfen. 

3.   Nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Dauer der Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung von mindestens drei Monaten wird über die Einziehung entschieden. 

4.   Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Entscheidung. Sie ist daher mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.



Herbstaussaat zur Ernte 2025: Knapp 6 % mehr Wintergetreide
• Aussaat von Winterweizen gegenüber 2024 um gut 12 % gestiegen
• Ansteigende Tendenz auch bei Roggen und Wintermenggetreide sowie Triticale
• Flächenrückgang bei Wintergerste um gut 5 %

Im Herbst 2024 haben die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf 4,8 Millionen Hektar Ackerland Wintergetreide für die kommende Erntesaison 2025 ausgesät. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Aussaatfläche für Wintergetreide damit um 256 900 Hektar (+5,6 %) größer als die Anbaufläche des Jahres 2024.


Der Anstieg erfolgt allerdings von einem niedrigen Niveau aus, da witterungsbedingte Schwierigkeiten, insbesondere hohe Niederschläge, bei der Aussaat im Herbst 2023 und um den Jahreswechsel 2023/2024 zu einem deutlichen Rückgang der Wintergetreideflächen für die Ernte 2024 geführt hatten (-9,3 % gegenüber 2023). Zum Wintergetreide zählen Winterweizen, Wintergerste, Roggen und Wintermenggetreide sowie die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale.



Die Aussaatfläche von Winterweizen, der flächenmäßig bedeutendsten Getreideart in Deutschland, vergrößerte sich für die anstehende Erntesaison 2025 gegenüber der diesjährigen Anbaufläche um 305 800 Hektar oder 12,3 % auf 2,8 Millionen Hektar. Die größten Flächenzuwächse in absoluten Werten sind in Niedersachsen (+71 100 Hektar; +25,3 %), Bayern (+51 500 Hektar; +11,5 %) und Schleswig-Holstein (+31 400 Hektar; +27,8 %) festzustellen. 


Bei der Aussaatfläche für Roggen und Wintermenggetreide wird für die Erntesaison 2025 von einem leichten Zuwachs um 2,8 % (+15 200 Hektar) auf 550 100 Hektar ausgegangen. Die Aussaat von Triticale erfolgte auf 271 600 Hektar, dies sind 6 300 Hektar beziehungsweise 2,4 % mehr als die Anbauflächen zur Ernte 2024. Beim Anbau von Wintergerste ist ein Rückgang der Aussaatfläche um 5,4 % (‑70 300 Hektar) auf 1,2 Millionen Hektar festzustellen. 


Mit Winterraps haben die landwirtschaftlichen Betriebe 1,1 Millionen Hektar bestellt. Damit vergrößert sich die Fläche um 2,3 % oder 24 900 Hektar gegenüber 2024.  Methodische Hinweise: Die hochgerechneten Aussaatflächen zur Ernte 2025 beruhen auf den Mitteilungen einer begrenzten Anzahl freiwilliger Ernte- und Betriebsberichterstatter/-innen von Ende November 2024. Nicht enthalten in den Ergebnissen sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.

Die Ergebnisse sind als vorläufige Anbautendenzen zu bewerten. Bis zur Ernte 2025 können auch noch Auswinterungsschäden sowie Schädlings- und Krankheitsbefall eine Rolle spielen. Die Vorjahresvergleiche beziehen sich auf die endgültigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2024.