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Gebundener Ganztag – Mehr als nur Unterricht |
Landtag Düsseldorf, Juli 2028 - Ab dem Schuljahr
2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für alle Erstklässlerinnen und
Erstklässler in den Grundschulen. Ziel dieses
Anspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu verbessern, Bildungsungleichheiten
abzubauen und Kindern einen verlässlichen Lern- und
Lebensort zu bieten.
In Nordrhein-Westfalen soll dieser Anspruch
überwiegend über das Modell der Offenen
Ganztagsgrundschule (OGS) umgesetzt werden. Die OGS
sieht vor, dass der Unterricht am Vormittag
stattfindet und am Nachmittag durch ein freiwilliges
Angebot ergänzt wird, bestehend aus Mittagessen,
Betreuung sowie Freizeit- und Förderangeboten.
Daneben existiert mit der gebundenen Ganztagsschule
ein weiteres Modell der Ganztagsorganisation. Hier
sind Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten
rhythmisiert über den gesamten Schultag verteilt.
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler
verpflichtend. Diese Form bietet pädagogisch
besonders wertvolle Strukturen, da sie mehr Raum für
individuelle Förderung, soziales Lernen, Inklusion
und Integration eröffnet.
Gebundene Ganztagsschulen gelten als besonders
geeignet, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Schülerinnen und Schülern einzugehen und
Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern.
Dennoch spielt diese Organisationsform im
nordrhein-westfälischen Grundschulbereich bisher nur
eine untergeordnete Rolle.
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine
Anfrage 5890 mit Schreiben vom
24. Juli 2025 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Nach § 24 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes
vom 2. Oktober 2021 greift ab 1. August 2026 ein
aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
für Kinder im Grundschulalter.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs baut
Nordrhein-Westfalen auf dem langjährigen,
erfolgreichen Modell der Offenen Ganztagsschule auf.
Das erfolgreiche kooperative Trägermodell in der
Zusammenarbeit von Grundschulen und freien und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie weiteren
Trägern und außerschulischen Partnern soll
weitergeführt werden.
Dazu hat die Landesregierung am 2. Juli 2024 den
gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und
Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
„Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“
gebilligt, der zum 1. August 2026 in Kraft tritt.
Die Erfüllungsverantwortung für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs richtet sich gem. § 24 Abs. 4 SGB
VIII i.V. m §§ 79 Abs. 1, 85 Abs. 1 SGB VIII
unmittelbar immer und ausschließlich an den Träger
der öffentlichen Jugendhilfe.
1. Wie viele Grundschulen im gebundenen Ganztag
gibt es insgesamt in NordrheinWestfalen (bitte
Schulträger und Kommune aufführen)?
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 gebundene
Ganztagsgrundschulen, davon zehn private
Ersatzschulen und acht öffentliche Grundschulen.
2. Wie viele Grundschulen in NRW haben im Jahr
2024 (zum Schuljahr 2024/25) die
Form des gebundenen Ganztags beantragt (bitte
Schulträger und Kommune aufführen?
Der Landesregierung liegen bis auf vereinzelte
Beratungsanfragen bei den Bezirksregierungen keine
Informationen zu konkreten Antragsstellungen zum
Schuljahr 2024/2025 zur Organisationsform des
gebundenen Ganztages an Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen vor.
3. Welche Unterstützung bietet die
Landesregierung in der Planung und Umsetzung
des gebundenen Ganztags an den Grundschulen in NRW?
Da der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener
Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) gemäß BASS 12-63 Nr. 2 nicht den durch das
Ganztagsförderungsgesetz vom 2.
Oktober 2021 vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt, setzt
das Land bei der Umsetzung des aufwachsenden
Rechtsanspruchs auf Ganztagförderung für Kinder im
Primarbereich auf die langjährig bewährten
Strukturen des Offenen Ganztages im Primarbereich.
Nach Maßgabe des Haushalts leistet das Land in
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz
3
SchulG) und in außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz
2 SchulG) Zuschüsse für Einsatz, Koordinierung und
Fortbildung des Personals außerschulischer Träger (§
94 Absatz 2 SchulG).
Darüber hinaus besteht eine verlässliche und
etablierte Unterstützungsstruktur für
Ganztagsschulen, auch zur konzeptionellen
Ausgestaltung des Ganztags. Die Serviceagentur
„Ganztagsbildung NRW“ unterstützt Ganztagsschulen
und außerschulische Träger der Ganztagsangebote in
der Zusammenarbeit mit Partnern und bei der
Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages
in der Ganztagsschule.
Kleine Anfrage 5890 vom 24. Juni 2025 der
Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Dilek Engin und
Andrea Busche SPD
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NRW-Abiturientinnen und Abiturienten weisen
starke Leistungen nach |
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Vorläufige
Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen liegen
vor
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Durchschnittsnote an Gymnasien und
Gesamtschulen bei 2,37
Düsseldorf, 28. Juli 2025 - Kürzlich nahmen
rund 77.000 Schülerinnen und Schüler an etwa
1.200 öffentlichen und privaten Schulen in
Nordrhein-Westfalen in Festveranstaltungen
ihre Abiturzeugnisse in Empfang. Dem
Schulministerium liegen nun die Ergebnisse
der jungen Menschen vor, die an Gymnasien,
Gesamtschulen und Berufskollegs an den
Prüfungen teilgenommen haben.

Die vorläufige Durchschnittsnote an
Gymnasien und Gesamtschulen liegt in
Nordrhein-Westfalen bei 2,37. Der Wert hat
sich in den vergangenen Jahren auf einem
konstanten Niveau eingependelt. Im Jahr 2024
kam eine Durchschnittsnote von 2,39 Prozent
bei den Prüfungen heraus, ein Jahr davor lag
sie ebenfalls bei 2,37 Prozent.
An den allgemeinbildenden Schulen wurden
zentrale schriftliche Prüfungen in 40
Fächern abgelegt. 3,38 Prozent der
Abiturientinnen und Abiturienten an
Gymnasien und Gesamtschulen erreichten in
diesem Jahr die Bestnote von 1,0. Im Jahr
2024 ragten 3,14 Prozent der erfolgreich
Geprüften mit dieser Spitzenbewertung
heraus, ein Jahr davor waren es 3,17
Prozent.
„Alle Abiturientinnen und Abiturienten, die
vor wenigen Wochen ihre Abschlüsse geschafft
haben, können stolz auf ihre Leistungen sein
und nun mit einem guten Gefühl in ihren
weiteren Lebensweg nach der Schule starten“,
betont Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die jungen
Menschen auch in diesem Jahr sehr gut
vorbereitet waren. Dafür gilt mein Dank
allen Lehrkräften, die mit viel Herzblut,
Engagement und fachdidaktischem Können ihre
Schülerinnen und Schüler in den vergangenen
Jahren bis zum Abitur begleitet haben –
ebenso wie allen anderen am Schulleben
Beteiligten für ihren Einsatz.“
Nicht bestanden haben das Abitur an
Gymnasien und Gesamtschulen 4,27 Prozent der
Prüflinge. Dieser Wert ist verglichen mit
den Vorjahren gesunken. 2024 lag die Quote
bei 5,17 Prozent, im Jahr 2023 bei 4,86
Prozent.
An den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
bleibt die Durchschnittsnote ebenfalls
stabil und liegt in diesem Abiturjahrgang
bei 2,47. In den Jahren davor waren es 2,48
(im Jahr 2024) und 2,46 (2023). Der Anteil
der Prüflinge, die die Bestnote erreicht
haben, hat sich indes leicht erhöht auf 1,6
Prozent. Im Vorjahr 2024 hatten 1,47 Prozent
der Prüflinge diese Note erzielt. Im Jahr
2023 lag der Anteil noch bei 1,36 Prozent.
Nach derzeitigem Stand haben 6,25 Prozent
der Prüflinge an den Berufskollegs das
Abitur 2025 nicht bestanden. Das ist ein
deutlicher Rückgang im Vergleich zu
Vorjahren, in denen die Quote bei 8 Prozent
im Jahr 2024 beziehungsweise 7,40 Prozent im
Jahr 2023 lag. Der ausführliche
Ergebnisbericht mit allen Abiturergebnissen
wird wie üblich im Herbst vorliegen und
hier
veröffentlicht.
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Am 26. Juni ist Sozialer Tag in
Nordrhein-Westfalen |
Schüler*innen setzen ein
Zeichen für Demokratie und Chancengerechtigkeit.
Ob im Krankenhaus, in der Eisdiele oder bei
den Nachbar*innen: Tausende Schüler*innen tauschen
für einen Tag in Nordrhein-Westfalen und anderen
Bundesländern ihr Klassenzimmer gegen einen
Arbeitsplatz und spenden ihren Lohn für
Gleichaltrige in schweren Lebenslagen.

Sozialer Tag 2025; SHL Logo
Heute findet auch in Nordrhein-Westfalen der Soziale
Tag statt, an dem bundesweit zehntausende
Jugendliche für einen Tag in die Berufswelt
einsteigen und ihre Einnahmen für langfristige
Jugend- und Bildungsprojekte in der Ukraine, in
Südosteuropa und Jordanien spenden. Auf diese Weise
engagieren Schüler*innen sich sichtbar für Vielfalt,
Chancengerechtigkeit und demokratische Werte,
übernehmen solidarisch Verantwortung für sich und
andere und setzen ein Zeichen für gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
Der Soziale Tag wird jährlich von Schüler*innen
Helfen Leben, Deutschlands größter jugendlich
geführten Hilfsorganisation, veranstaltet. Der
Aktionstag steht in diesem Jahr unter der
Schirmherrschaft von Bundeskanzler Friedrich Merz
und wird ebenfalls von Nordrhein-Westfalens
Ministerpräsident Hendrik Wüst mitgetragen.
Ukraine – psychosoziale Unterstützung im
Kriegsalltag
Auch in diesem Jahr werden Projekte in der Ukraine
unterstützt. Unter anderem stärken die diesjährigen
Erlöse das Projekt Shelter Ukraine. Familien, die
innerhalb des Landes Schutz suchen mussten, finden
dort an neuen Wohnorten psychosoziale Unterstützung
sowie Sport-, Kunst- und Kulturangebote. Diese
Begegnungsräume schaffen Inseln der Normalität, in
denen Kinder und Jugendliche traumatische Erlebnisse
verarbeiten und Freundschaften knüpfen können. Dies
ist ein essenzieller Beitrag, da insbesondere junge
Menschen unter den Auswirkungen des Krieges leiden.
Gleichzeitig werden im Youth Empowerment Program
ukrainische Jugendliche durch ein vielfältiges
Seminarangebot zu demokratischem Engagement und
zivilgesellschaftlicher Teilhabe ermutigt und
erhalten zusätzlich eigene Projektbudgets, um ihre
Ideen direkt in die Tat umzusetzen. Beide Programme
basieren konzeptionell auf einer großangelegten
Online-Konsultation bei der Schüler*innen Helfen
Leben 2023 20.000 junge Menschen nach ihren Ideen
und Bedürfnissen für den Wiederaufbau ihres Landes
und somit auch zur längerfristigen Verwendung der
Erlöse des Sozialen Tages befragt hat.
Bosnien und Herzegowina – junge Stimmen für freien
Journalismus
Seit über 30 Jahren arbeitet Schüler*innen Helfen
Leben eng mit Partnerorganisationen in Südosteuropa
zusammen und unterstützen ihre Arbeit nachhaltig,
denn Konflikte wirken weit über ihr offizielles Ende
hinaus. Im Projekt Junge Medienmacher*innen in
Bosnien und Herzegowina setzen sich junge Menschen
für kritischen Journalismus und gegen
Verschwörungserzählungen ein. Sie kämpfen so gegen
nationalistische Tendenzen, die Jugendlichen ihre
Perspektiven auf ein Leben in einem freien und
demokratischen Europa nehmen.
Schirmherrschaft aus der nordrhein-westfälischen
Landesregierung
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst
unterstützt den Sozialen Tag als Schirmherr und
motiviert Schüler*innen zum Mitmachen: „Seit über
drei Jahrzehnten setzen sich Schülerinnen und
Schüler – auch aus Nordrhein-Westfalen – mit ihrer
Teilnahme am Sozialen Tag für Gleichaltrige ein, die
in Krisen- oder Kriegsgebieten leben.
Dieses Jahr geht ihre Spende an junge Menschen in
der Ukraine. Die bedrückenden Bilder von dort haben
wir alle vor Augen und sie zeigen, wie wichtig es
ist, die Menschen, vor allem die Kinder und
Jugendlichen zu unterstützen und ihnen auch so ein
Stück Hoffnung auf eine bessere Zukunft und auf
Frieden zu schenken. Der Soziale Tag ist eine tolle
Aktion, die ich als Schirmherr sehr gern
unterstütze. Machen auch Sie mit!“
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I-Dötzchen fürs kommende Schuljahr anmelden
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Moers, 30. September 2024 - Die
Anmeldephase für die Grundschülerinnen, die im
Schuljahr 2025/2026 starten, findet im Oktober
statt. Eltern können die I-Dötzchen von Montag, 7.
Oktober, bis Freitag, 11. Oktober, an den
Grundschulen der Stadt Moers anmelden. Die
Schulpflicht beginnt nach dem Schulgesetz NRW für
alle Kinder, die vom 1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019 geboren sind. Eltern müssen ihre
Kinder für die Anmeldung persönlich in der Schule
vorstellen.
Dazu ist ein individueller Termin nötig. Die Eltern
benötigen dazu das Familienstammbuch oder die
Geburtsurkunde des Kindes. Kinder, die nach dem 30.
September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu
Beginn des Schuljahres starten. Bedingungen sind die
für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und
geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes
Sozialverhalten.
Die Eltern sollten sich in diesem Fall mit der
ausgewählten Grundschule zu einer gesonderten
Terminvergabe in Verbindung setzen. Ein
ausführliches Informationsschreiben über die
Anmeldungen hat die Stadt Moers an alle Eltern
verschickt.
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Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und
Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben
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Allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe
I können sich ab sofort für neues KI-Pilotprojekt
bewerben
Düsseldorf, 26. September 2024 - Im
Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der
Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und dabei
nach jedem Schritt eine unmittelbare Rückmeldung von
einer Künstlichen Intelligenz (KI) erhalten, die
beim Lösen dieser Geometrieaufgabe zur Seite steht –
so kann das Lernen mit einer KI in der Schule
beispielsweise aussehen.
Das Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen
nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der
Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz
generativer KI in den Fächern Mathematik und Deutsch
zu erproben. Dazu erhalten die Schulen Zugang zu
Large Language Models (LLM). Prof. Dr. Ingo Witzke
und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von der Universität
Siegen werden die Schulen dabei mit ihren Teams
wissenschaftlich begleiten.
Für die Teilnahme am Projekt „Künstliche Intelligenz
im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU)
können sich Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen in allen
Regierungsbezirken ab sofort bewerben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit dem
landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen in
Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI im
Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung
einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu
Möglichkeiten individueller Förderung über das
Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere
Schulen orientieren können.
Durch den Einsatz in zwei zentralen Schulfächern
wollen wir die mathematischen und sprachlichen
Basiskompetenzen und weiterführenden Kompetenzen bei
jeder Schülerin und jedem Schüler individuell
stärken. KI hat für den Schulunterricht ein großes
Potential, braucht aber einen klaren Rahmen.
Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz gezielt
auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und
Schüler eingehen und sie über direktes Feedback in
ihrem Lernprozess unterstützen. Gleichzeitig ist es
wichtig, dass Schülerinnen und Schüler von Anfang an
reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen und
sich der Grenzen bewusst sind.“
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke
(Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des
Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der
Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um einen
sinnvollen und produktiven Umgang mit dem komplexen
und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI zu
entwickeln. Es geht uns darum, gute didaktische Orte
zu identifizieren, um KI im Unterricht einzusetzen.
Dazu müssen wir auch die Lern-, Aufgaben- und
Prüfungskultur an den Schulen überdenken. Besonders
wichtig ist uns dabei eine enge und auf gemeinsamen
Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit den
teilnehmenden Schulen.“
Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff
(Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche
Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur
weiterhin grundlegend für die Entwicklung des
Individuums und seine Teilhabe an der Gesellschaft,
sondern können nun sogar noch besser gefördert
werden. Das geht aber nicht von allein, sondern nur
in konstanter und enger Kooperation von
Bildungspolitik, Schulen und Wissenschaft und mit
geeigneten Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU
setzt auf die Entwicklung und Umsetzung
lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben, in
denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse der
Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu begleiten.“
Das Projekt wird an den Schulen vom 1. Februar 2025
bis zum 31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt
die Landesregierung insgesamt über eine Million Euro
bereit. Die Schulen erhalten einen
datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen Large
Language Models (LLM), mit denen sie geeignete
Mathematik- und Deutschaufgaben im Unterricht
erproben können.
LLM sind Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen
trainiert wurden und auf dieser Basis Texte
generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM ist
das Unternehmen Tobit Laboratories AG. Ergänzend
dazu werden Lizenzen der Feedback-App „fiete.ai“ zur
Verfügung gestellt.
In einem geschützten Rahmen erhalten die Schulen die
Möglichkeit, einen sicheren Umgang mit KI im
Mathematik- und Deutschunterricht und in
Leistungsüberprüfungen zu erproben. Formate, die
sich dabei bewähren, können in die schulinternen
Medienkonzepte und Curricula der Schulen aufgenommen
werden, um so das Lernen mit KI nachhaltig zu
verankern. Bereits ab dem ersten Projektjahr werden
erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit
alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig von
den Projektergebnissen profitieren können.
Interessierte Schulen können sich bis zum 22.
November 2024 bewerben. Weitere Informationen zu den
Bewerbungsvoraussetzungen unter:
KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW Ministerium
für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland den
Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen
Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.
Derzeit erstellt die Kultusministerkonferenz unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen bundesweite
Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im
Unterricht.
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Schulanmeldungen für die
Grundschule
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Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
an den Grundschulen
Dinslaken - Es werden alle Kinder
schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2025
das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren
Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht
eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.
Nur gesund zur Schulanmeldung gehen
Vor dem Hintergrund der Corona-Lage bittet das Team
der Stadtverwaltung, dass keine Personen in der
Schule erscheinen, die an Covid-19 erkrankt sind,
unmittelbaren Kontakt zu Covid-19 Erkrankten hatten
oder sich in Quarantäne befinden. Sie sollen die
Schule möglichst telefonisch oder per E-Mail darüber
informieren und können im Anschluss einen neuen
Termin vereinbaren. Die Stadtverwaltung dankt – auch
im Namen der Schulen – allen für die Rücksichtnahme.
Am 7. und 8. Oktober 2024 finden die Anmeldungen in
den Grundschulen statt. Alle Informationen dazu
finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung hier
auf dieser Seite unter Downloads. Downloads
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 an den
Grundschulen der Stadt Dinslaken (PDF, 88 KB)
Schulanmeldung an den Klever Grundschulen
für das Schuljahr 2025/2026 In der
Zeit vom 01.10.2024 bis 10.10.2024 nehmen die
Klever Grundschulen die Schulanmeldung nach
telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen
entgegen:
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