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Einschränkungen "zwischen den Jahren"
Klinik Hilfe auch an den Feiertagen

Der Gang durch die redaktionelle Woche am Niederrhein

KW 1: Montag, 29. Dezember 2025 - Sonntag, 4. Januar 2026

Stadt Wesel warnt vor dem Betreten von Eisflächen
Trotz der Minusgrade der vergangenen Tage warnt die Stadt Wesel davor, die Eisflächen im Stadtgebiet zu betreten. Das dünne Eis auf dem Auesee, auf dem Teich im Heubergpark oder auf anderen Gewässern ist nicht tragfähig und kann jederzeit brechen. Das Begehen der Eisflächen ist mitunter lebensgefährlich. 

Schneefall am 2. Tag des Jahres

Auch in Moers wurde es weiß


Moers: Erst streuen, dann räumen
Das Winterdienst-Team der Enni fuhr gestern eine Doppelschicht Der Schneefall am Niederrhein hat auch Moers gestern (Freitag) Morgen mit einer weißen Puderschicht bedeckt. Für Kinder ein großer Spaß – für das Winterdienst-Team der ENNI Stadt & Service (Enni) bedeutete das dagegen eine lange Nacht: Eine Doppelschicht war angesagt.

Bereits in der Nacht hatte der Kontrollfahrer Glätte festgestellt und sofort die Kolleginnen und Kollegen im Bereitschaftsdienst aktiviert. Von 1:30 Uhr bis in die frühen Morgenstunden waren die Streuwagen im Stadtgebiet unterwegs. Nach einer kurzen Pause und etwas Schlaf ging es am späten Vormittag weiter – diesmal nicht mit dem Streudienst, sondern mit den Räumfahrzeugen.

„Wir beobachten den Wetterbericht ganz genau. Da der Schneefall vorhersehbar war, hatten wir die Fahrzeuge rechtzeitig umgerüstet und die Schneeschilde angebracht“, erklärt Teamleiter Jörg Dreier, der sich auf weitere Einsätze einstellt. „Da es frostig bleibt, sollten vor allem Autofahrer morgens und abends besonders vorsichtig unterwegs sein.“  

Der Winterdienst der Enni ist bereits seit zwei Wochen regelmäßig im Einsatz. Über die Weihnachtsfeiertage hatte das Team zum Glück eine kleine Pause, richtig anspruchsvoll wurde es erst in den Tagen danach, als die Glätte einsetzte. In der Silvesternacht durften die Mitarbeitenden bei milden Temperaturen von drei bis vier Grad im Bett bleiben – ehe der Winter gestern erneut zuschlug.

Doch auch dafür ist die Enni gut gewappnet: Das Salzlager am Jostenhof ist mit rund 900 Tonnen gut gefüllt, neun Einsatzfahrzeuge stehen bereit, darunter drei speziell für Radwege.   Zur Routine gehört, dass bei angekündigten Temperaturen unter drei Grad bereits in der Nacht ein Mitarbeiter bekannte Problemstellen wie Brücken und Unterführungen kontrolliert.

„Stellt er eine Rutschgefahr fest, alarmiert er sofort den Bereitschaftsdienst.“ Danach befreit das Team zunächst die rund 160 Kilometer Hauptverkehrsstraßen, Schulbuslinien und 51 Kilometer priorisierte Radwege von Schnee und Eis. Bei starkem Schneefall wird dies sogar zweimal täglich wiederholt. Parallel kümmert sich Enni um Gehwege zu städtischen Einrichtungen, etwa rund um Friedhöfe, Parkanlagen, Kindergärten und Schulen.

„Wenn danach noch Kapazitäten frei sind, räumen wir auch die Nebenstraßen der sogenannten Priorität 2 – alles nach festem Ablaufplan.“ An Stellen, die nicht der Streupflicht unterliegen, sind die Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt: Auch in Moers müssen sie im Winter ihre Gehwege von Eis und Schnee befreien.

Wie und wo dies geschehen muss, regelt die Straßenreinigungssatzung, die auf www.enni.de zu finden ist. Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz hier nicht erlaubt. Fragen zum Winterdienst beantwortet die Enni zudem unter der kostenlosen Servicenummer 0800 222 1040.

Moers: Aller guten Dinge sind drei: Krankenhaus Bethanien begrüßt drei Neujahrsbabys - Insgesamt 1.524 Geburten betreute das Team der Geburtshilfe im Jahr 2025
Als Baby Ömer am 01. Januar 2026 um 0.06 Uhr das Licht der Welt erblickte, begrüßte das Team der Geburtshilfe im Krankenhaus Bethanien das erste Neujahrsbaby. Im Laufe des Tages wurden neben Ömer noch zwei weitere Neugeborene willkommen geheißen. „Wir durften gleich drei Neujahrsbabys begrüßen.

Möglich war das nur durch den großartigen Einsatz unseres geburtshilflichen Teams sowie der Kolleginnen und Kollegen in den OPs, die rund um die Uhr auch für Kaiserschnitte im Einsatz waren“, betont Dr. Dorit Brunotte, Leitende Oberärztin der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie.

Im vergangenen Jahr betreute das Krankenhaus Bethanien insgesamt 1.524 Geburten und erhöhte damit die durchschnittliche Gesamtgeburtenrate der letzten Jahre. „Die hohe Zahl an Geburten im vergangenen Jahr bestätigt das große Vertrauen, das werdende Eltern unserer Klinik entgegenbringen. Neben der medizinischen Qualität schätzen viele Familien insbesondere die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und die individuelle Betreuung vor, während und nach der Geburt“, erklärt Dr. Dorit Brunotte.

Zusammen mit der Klinik für Kinder- & Jugendmedizin des Krankenhauses Bethanien Moers ist die Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie Perinatalzentrum Level 1 und damit personell und strukturell sehr gut für physiologische wie auch für Früh- und Risikogeburten aufgestellt.

Dr. Dorit Brunotte, Leitende Oberärztin der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie (4. v.r.), freut sich gemeinsam mit der Familie und einem Teil des Teams über die gut verlaufenen Geburten der insgesamt drei Neujahrsbabys.



Begeisternder Jahresauftakt mit mediterraner Wärme: Moerser Neujahrskonzert in der Enni Eventhalle
Mit einem glanzvollen Neujahrskonzert ist Moers festlich ins neue Jahr gestartet. Rund 1200 Gäste erlebten gestern das Prague Royal Philharmonic in der Enni-Eventhalle, die damit auch beim siebten Gastspiel des renommierten Orchesters ausverkauft war.

Unter der Leitung von Chefdirigent Heiko Mathias Förster entführte das Ensemble das Publikum mit dem Programm „Bilder aus dem Süden“ auf eine musikalische Reise nach Italien und Spanien.

Mediterrane Leichtigkeit, feuriges Temperament und große Musizierfreude prägten den Abend. Ermöglicht wurde das Konzert auch in diesem Jahr durch die Unterstützung der Hauptsponsoren ENNI Energie & Umwelt Niederrhein und Volksbank Niederrhein. „Gerade in diesen kalten Tagen konnten die Gäste ein Gefühl von Wärme und Urlaub genießen“, betonten Guido Lohmann, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Niederrhein, und Stefan Krämer, Geschäftsführer der Enni.

Das 65-köpfige Orchester begeisterte mit einem farbenreichen Programm – von Franz von Suppès schwungvollem „Boccaccio-Marsch“ über Nicodés „Bilder aus dem Süden“, Strauss’ „Karneval in Rom“ und „Lagunenwalzer“ bis hin zu Hellmesbergers „Valse espagnole“, Massenets Tänzen aus „Le Cid“, Moszkowskis Länderbildern und Chapís Zarzuelaklängen.

Besondere Höhepunkte waren das weltbekannte „Funiculì, Funiculà“, bei dem das Publikum kräftig mitsang, sowie das energiegeladene Finale mit Julius Fučíks Konzertouvertüre „Marinarella“.

Für Dirigent Förster ist Moers längst eine feste Adresse im Neujahrskonzert-Kalender: „Die Begeisterung und Herzlichkeit des Publikums hier am Niederrhein sind außergewöhnlich – genau das macht diese Abende auch für uns so besonders.“

Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Braunkohleplans Hambach eingegangen
Die Stadt Elsdorf hat am 30. Dezember 2025 Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben gegen die durch den Beschluss des Braunkohleausschusses vom 14. Juni 2024 und durch Bescheid vom 19. Dezember 2024 des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte Änderung des Braunkohlenplans "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach".

Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Aktenzeichen: VerfGH 112/25

Wesel: Kostenlose Pflegeberatung beim DRK – Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Pflegegrade und Leistungen
Pflege? Wir beraten – kostenlos und verständlich! Was tun, um Pflegeleistungen zu erhalten? Das DRK Niederrhein lädt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:30 Uhr ins DRK-Zentrum Wesel ein. Unsere Pflegeexpertinnen geben Antworten auf Ihre Fragen rund um Pflegegrade, Anträge, Begutachtungen und Entlastungsleistungen. Offen für alle – kostenfrei, unabhängig und ohne Anmeldung!

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband Niederrhein lädt am Dienstag, den 20. Januar 2026, um 18:30 Uhr zu einer kostenlosen und unabhängigen Pflegeberatung ins DRK-Zentrum, Handwerkerstraße 5, in Wesel ein. Eingeladen sind alle Interessierten – Betroffene, Angehörige sowie Menschen, die sich frühzeitig informieren möchten.

Gut beraten beim DRK Niederrhein: In der persönlichen Pflegeberatung erhalten Interessierte wertvolle Informationen zu Unterstützungsangeboten.“

Im Mittelpunkt des Abends steht eine zentrale Frage: Was muss ich tun, damit ich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte? Die Fachkräfte des DRK geben verständliche und praxisnahe Antworten auf viele wichtige Themen rund um die Pflege. Dabei geht es unter anderem darum, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Pflegegrad zu erhalten, wie ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wird und wie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) abläuft.

Ebenso wird erklärt, was Verhinderungspflege bedeutet und unter welchen Bedingungen diese in Anspruch genommen werden kann. Auch die Entlastungsleistungen für hauswirtschaftliche Hilfe, auf die viele Pflegebedürftige Anspruch haben, werden thematisiert.

Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen mit der Pflege eines Angehörigen plötzlich konfrontiert sind, ist eine verständliche und unabhängige Beratung besonders wichtig. Das DRK Niederrhein bietet deshalb eine Orientierung im oft unübersichtlichen System der Pflegeleistungen – kompetent, kostenfrei und auf Augenhöhe. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine persönliche und individuelle Beratung bieten Lorena Hermanns und Jessica Köhler auch unter Telefon 0281-3001-11 oder nach Terminabsprache an.

Das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Nordrhein übergibt LAG-Vorsitz an die Diakonie RWL
Das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Nordrhein übergibt den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen nach zwei Jahren turnusgemäß zum Jahreswechsel 2025/2026 an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe – Diakonie RWL.

„In den zurückliegenden zwei Jahre haben wir uns stark gemacht für die Arbeit der Wohlfahrts- und Sozialarbeit in unserem Land; sei es bei der Kundgebung auf den Rheinwiesen mit über 32.000 Demonstrierenden, bei Mahnwachen vor dem Landtag, beim Symposium der LAG, im Kommunalwahlkampf, bei Fachveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Gesprächsrunden oder im direkten Kontakt mit Politik und Gesellschaft.

Krabs-Höhler-Schwenke - Übergabe LAG Vorsitz

Soziale Gerechtigkeit kann es nur mit einer starken Wohlfahrtspflege in unserem Land geben. Hierfür auskömmlich und verlässliche Rahmenbedingungen für die Träger zu schaffen und eine zuverlässige Interessensvertretung gegenüber der Landespolitik wahrzunehmen, wird auch weiterhin Aufgabe und Ziel der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW bleiben“, betont der scheidende LAG-Vorsitzende Hartmut Krabs-Höhler.

Kirsten Schwenke, neue Vorsitzende der Freien Wohlfahrt Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Die Freie Wohlfahrtspflege erreicht mit ihren vielfältigen Angeboten allein in NRW etwa sechs Millionen Menschen jährlich. Aus dieser großen Verantwortung heraus werden wir auch in den kommenden zwei Jahren konsequent für die Bürgerinnen und Bürger und Träger der Freien Wohlfahrt eintreten.“

Dabei fordert Schwenke, benachteiligte und von Armut betroffene Menschen stärker in den Blick zu nehmen. „Als starke Partnerin der Politik schauen wir bei den Reformen des Sozialstaats – ob Bürgergeld, Pflege, Behindertenhilfe, Kitas oder OGS – genau hin und suchen gemeinsam nach Wegen, die soziale Infrastruktur in NRW zu sichern“, so Schwenke weiter.

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen:
750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen.

Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.



Erwerbstätigenzahl im Jahr 2025 fast unverändert
• Erwerbstätigkeit sinkt nach dem Beschäftigungs-Höchststand im Vorjahr geringfügig um 5 000 Personen
• Beschäftigungsgewinne im Jahr 2025 nur in Dienstleistungsbereichen, dagegen Verluste im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe
• Zahl der Erwerbslosen steigt im Jahresdurchschnitt 2025 um 161 000 Personen

Im Jahresdurchschnitt 2025 waren rund 46,0 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept) erwerbstätig. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2025 damit geringfügig um 5 000 Personen (0,0 %) unter dem Niveau des Vorjahres.



Im Jahr 2024 hatte es so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 gegeben. Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 war die Erwerbstätigenzahl seit 2006 durchgängig gewachsen. Allerdings hatte der Anstieg seit Anfang 2024 deutlich an Dynamik verloren

Nach dem Rückgang zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 325 000 Personen (-0,7 %) war die Erwerbstätigenzahl 2021 zunächst leicht um 75 000 (+0,2 %) und 2022 und 2023 insgesamt kräftig um 588 000 (+1,3 %) beziehungsweise 306 000 Personen (+0,7 %) gestiegen. Im Jahr 2024 betrug der Zuwachs nur noch 52 000 Personen (+0,1 %). Im Laufe des Jahres 2025 wurde das Vorjahresniveau schließlich leicht unterschritten.

Konjunkturelle Abkühlung und demografischer Wandel wirken auf den Arbeitsmarkt
Ursächlich für diese Beschäftigungsentwicklung waren im Jahr 2025 die konjunkturelle Abkühlung auf dem Arbeitsmarkt und – wie bereits in den Vorjahren – die immer stärkeren Effekte des demografischen Wandels. Dieser hat zur Folge, dass für die aus dem Erwerbsleben ausscheidenden geburtenstarken Jahrgänge immer weniger junge Erwerbstätige nachrücken.

Weiterhin stützend für den Arbeitsmarkt waren hingegen die Nettozuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie eine gestiegene Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung, die unter anderem auf höhere Erwerbsquoten von älteren Personen und Frauen zurückzuführen ist.

Beschäftigungszugewinne ausschließlich in Dienstleistungsbereichen
Im Jahr 2025 verhinderten ausschließlich die Beschäftigungsgewinne in den Dienstleistungsbereichen einen stärkeren Rückgang der Erwerbstätigenzahl. 75,9 % aller Erwerbstätigen arbeiteten 2025 in den Dienstleistungsbereichen (2024: 75,6 %).

Die Zahl der dort Beschäftigten wuchs im Vorjahresvergleich um 164 000 (+0,5 %) auf 34,9 Millionen Personen. Innerhalb der Dienstleistungsbereiche entwickelte sich die Beschäftigung allerdings sehr unterschiedlich: Einen großen Zuwachs gab es wie in den Vorjahren im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +205 000 Personen (+1,7 %), wobei der Gesundheitsbereich den größten Anteil an diesem Zuwachs hatte.

Zunahmen gab es auch in den Bereichen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+16 000 Personen; +1,5 %) sowie bei den sonstigen Dienstleistungen (unter anderem Verbände und Interessenvertretungen) mit +26 000 Personen (+0,8 %). Demgegenüber ging die Erwerbstätigenzahl bei den konjunkturempfindlichen Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Arbeitnehmerüberlassung zählt, weiter zurück (-64 000 Personen; -1,0 %).

Im Bereich Information und Kommunikation endete mit einem Rückgang um 10 000 Personen (-0,6 %) der zuvor neun Jahre und auch über die Corona-Krise hinweg anhaltende Beschäftigungsaufbau. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe sank die Zahl der Erwerbstätigen erneut leicht, und zwar um 15 000 Personen (-0,1 %).

Beschäftigungsverluste im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe Außerhalb der Dienstleistungsbereiche nahm die Beschäftigung deutlich ab: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank die Erwerbstätigenzahl 2025 kräftig um 143 000 (-1,8 %) auf 7,9 Millionen Personen. Im Baugewerbe ging die Beschäftigung um 23 000 Erwerbstätige (-0,9 %) auf 2,6 Millionen zurück.

Insgesamt arbeiteten 22,8 % aller Erwerbstätigen im Jahr 2025 im Produzierenden Gewerbe (2024: 23,2 %). Die restlichen 1,2 % der Erwerbstätigen arbeiteten im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Dort waren 3 000 Personen weniger erwerbstätig als im Vorjahr, was einem Rückgang um 0,5 % auf 562 000 Personen entspricht. Damit setzte sich der negative Trend der vergangenen Jahre fort.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit leichtem Zuwachs, weniger Selbstständige
Entscheidend für die nahezu auf Vorjahresniveau verharrende Erwerbstätigenzahl waren Anstiege bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hierdurch konnten Verluste bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten) und der Selbstständigen ausgeglichen werden.

Insgesamt wuchs die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2025 leicht um 33 000 (+0,1 %) auf 42,3 Millionen Personen. Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich im Jahr 2025 dagegen der nunmehr seit 2012 andauernde Abwärtstrend fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2024 um 38 000 (-1,0 %) auf 3,7 Millionen Personen. 

Zahl der Erwerbslosen steigt deutlich, Erwerbslosenquote bei 3,5 %
Die Zahl der Erwerbslosen in Deutschland stieg nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2025 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 161 000 oder 10,8 % auf 1,7 Millionen Personen.

Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, stieg im gleichen Zeitraum um 156 000 Personen (+0,3 %) auf 47,5 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, stieg gegenüber dem Vorjahr von 3,1 % auf 3,5 %.


Böllerverbot ja oder nein ist nicht mehr die Frage. Ein Verbot muss her!
Wer nach den erneuten schweren Vorfällen mit Toten (allein 2 Jugendliche in Bielefeld, schweren Bränden nach Abschießen von Feuerwerk auf Häuser und Balkone wobei Menschen ihr Zuhause verloren, Polzei und Feuerwehr massiv angegriffen werden und die DVG aufgrund von Attacken mit Böllern und Raketen Hochfeld umfahren muss um Fahrgäste und Personal zu schützen - wer hier noch an die Vernunft der Bürger appelliert, dem ist nicht mehr zu helfen, macht sich grob gesehen mitschuldig.


Dazu kommen die massiven Umweltverschmutzungen und die panischen Ängste von Tieren und natürlich die vielen Erstversorger:innen, die mit zum Teil massiven Verletzungen konfrontiert werden.

Und wer allein in Deutschland registriert, wie sich Menschenschlangen vor den Anbietern bilden, mitbekommt, wie einzelne Menschen enrome Summen für die Böllerei ausgeben, muss sich um die Vernunft der Menschen nicht mehr sorgen.
Es geht nicht mehr um Umfagen, was die Mehrheit will, es geht um Politik, die diesen schlimmen Zuständen ein Ende setzt. Übrigens: Alles fängt im Elternhaus an...

Neujahr 2026


Wünsche - oder bittere Erkenntnisse zum neuen Jahr

Es bedarf keine neuen Zeilen in Hinsicht auf den größten Wunsch auf Frieden in der Welt. Zu viele Kriegstreiber sind am Werk, um hier noch Einzelfälle aufzuzeigen, zu viele Despoten sind weltweit auf dem Vormarsch, zu viel radikale Politiker verschaffen sich Gehör und zu viele Menschen werden unterdrückt. Es gilt schlimm, schlimmer - Putin, Trump, Kim und wie immer Menschen verachtende Tyrannen heißen.

Wer Journalisten bedroht, verfolgt und als Widerlinge bezeichnet, wer Satiriker, Talkmaster, Moderatoren/Comediens verbal bedroht und massiv in Medien-Unternehmen eingreift, dass diese zu entfernen seien, hat sämtlichen Respekt für sein Amt in den Müllkübel befördert. Wer Europa spalten will und engagierte Verteter:innen gegen Hassreden aussperrt, hat jede Existenzberechtigung auf Ausübung einer führenden Funktion verloren.

Es stellt sich die Frage, was man wirklich wünschen will, da die Liste der Völker bedrohenden Despoten steigt und das mutwillge Umsetzen des Stärkeren zum Maß aller Handlungen mutiert ist.

In unseren Bereichen ist die Not der Kommunen ein Maß der Dinge, die Menschen in die Rechts- oder Linksradikalbereiche treibt. Aus Protest. Wohnungsnot, Angst um den Arbeitsplatz, kriminelles Umfeld, marode Brücken und Straßen - alles Bereiche, die jahrzehntelang vor allem im Ruhrgebiet die Menschen an den Glauben zur Demokratie erschüttert haben.

Wenn sich hier in absehbarer Zeit nicht im ausreichendem Maß wirklich etwas ändert, sind die jetzigen US-Verhältnisse schneller Realität als man glaubt. Das Anbiedern von AfD-Politikern in Richtung des "extrem Demokratie gefährdenden Dreiecks" Trump, Vance und Hegseth mit ihren Think Tanks und Finanzgier ist unerträglich und beschämend. Wer diese Menschen wählt, riskiert US-Verhältnisse der jetzigen Zeit.


Trump verweigert finanzielle Unterstützung für die Vereinen Nationen im Bereich humanitäre Hilfe bzw. die Zahlungen der USA wurden eingestampft, aus dem Welt-Klimaabkommen ausgestiegen und sogar in Naturschutzgebieten soll wieder die Ausbeutung nach fossilen Brennstoffen wie Öl und Kohle möglich sein. Wer Bildung massiv beschränkt und Universitäten der USA bedroht, muss sich nicht wundern, in der europäischen Werte-Demokratie ins Abseits zu rutschen.

Zur Erinnerung: UNICEF benötigt 7,66 Milliarden US-Dollar, um im kommenden Jahr humanitäre Hilfe für 73 Millionen Kinder in Krisen- und Konfliktgebieten zu leisten.


Freiheitsstatue zurück nach Europa

Wer aufgrund des tyrannischen Gehabes und in den Schmutz ziehen der amerkanischen Demokratiegeschichte fast täglich offenbart, der muss sich nicht wundern, wenn der französische EU-Abgeordnete Raphael Glucksman fordert, die von den Franzosen zur Unabhängigkeit der USA geschenkte Freiheitsstatue wieder nach Europa zu holen.  Harald Jeschke



Geflügelpest: Kreis Wesel erlässt neue Allgemeinverfügungen
Die am 01.12.2025 und am 04.12.2025 vom Kreis Wesel erlassenen Allgemeinverfügungen wegen der Geflügelpest in Kempen, Kreis Viersen, und Kevelaer, Kreis Kleve, können zum 01.01.2026 und 03.01.2026 aufgehoben werden. 

Für viele Geflügelhalter im Kreis Wesel, die mit ihren Haltungen bisher in der Sperrzone um den Ausbruch in Kevelaer lagen, bedeutet dies aber keine Entwarnung. Am 23.12.2025 wurde in Kevelaer ein neuer Verdachtsfall entdeckt und zwischenzeitlich vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. 

Die Kreise Kleve und Wesel hatten daher am 23.12.2025 bereits eine vorläufige Sperrzone eingerichtet, die jetzt, mit Bestätigung des Ausbruchs in eine endgültige Schutz- und Überwachungszone überführt wird. 

Der Kreis Wesel hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die zum 31.12.2025 in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kreises Wesel Nr. 74 vom 30.12.2025 veröffentlicht worden. Sie enthält auch eine interaktive Karte. Die betroffenen Geflügelhaltungen liegen in Alpen, Sonsbeck und Xanten und werden in den nächsten Wochen erneut stichprobenartig tierärztlich überprüft werden. 

Zur interaktiven Karte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F01240B6D1F0ACAC96D669D3FECBBF63BF51103B3AE4908D0BDBB0112ED40106

Nach wie vor werden viele Wildvögel tot aufgefunden. Bei über 40 Tieren im Kreis Wesel konnte das Geflügelpestvirus HPAI H5N1 mittlerweile nachgewiesen werden, zahlreiche Verdachtsfälle befinden sich in Abklärung. 

Zum 1. Januar 2026: Neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen tritt vollständig in Kraft
Mit dem Start des neuen Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1. April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu.
Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.

Bei den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.

„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern ausbaut.

Gleichzeitig baut er Doppel- und Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein. Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Dass die neue Krankenhausplanung für die allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann weiter.

Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.

Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter: https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw

Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden.

Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.


Keekener Straße in Kleve: Abschluss erster Bauabschnitt – Verkehrsfreigabe über die Feiertage und Ausblick auf weitere Arbeiten
Aktuelle Baumaßnahme an der Keekener Straße - Die Arbeiten an der Entwässerungsanlage sowie an der Fahrbahndecke im Rahmen des ersten Bauabschnitts wurden planmäßig am 19. Dezember 2025 abgeschlossen.

In der Zeit vom 20. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 ruhen die Bauarbeiten. Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit für Anlieger, die Keekener Straße wieder zu nutzen. Die Umleitungsmöglichkeit über Nütterden ist für den Durchgangsverkehr immer noch geboten.

Ab dem 5. Januar bis zum 31. Januar 2026 erfolgen abschließende Restarbeiten des ersten Bauabschnitts. Dabei werden unter anderem die Einmündungen „Im Felde“ und „Brodhof“, die Zufahrt zum Frischemarkt sowie die Bushaltestelle gegenüber des Molkereiwegs fertiggestellt. Für diese Arbeiten wird eine halbseitige Sperrung eingerichtet – von Ortseingang Rindern in Fahrtrichtung Kleve bis zur Keekener Straße Hausnummer 95. Der Verkehr wird in diesem Bereich durch eine Lichtsignalanlage geregelt.

Der Frischemarkt bleibt sowohl über den Molkereiweg als auch über die Keekener Straße erreichbar. Die Ausfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen Im Felde und Brodhof wird über den Verbindungsweg im Schürkamp gewährleistet.

Zweiter Bauabschnitt ab Februar 2026
Der zweite Bauabschnitt beginnt voraussichtlich im Februar 2026. Dieser umfasst den Bereich von der Einmündung Hohe Straße bis zur Einmündung Breite Straße. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten ist in diesem Abschnitt erneut eine Vollsperrung erforderlich.

Die offizielle Umleitungsstrecke bleibt für die gesamte Bauzeit unverändert bestehen und führt über:
Klever Ring – Tiergartenstraße – Kranenburger Straße – Erlendeich – Wibbeltstraße – Klever Straße – Mehrer Straße – Millinger Straße – Nieler Straße.
Die vollständige Baumaßnahme soll voraussichtlich im Sommer 2026 abgeschlossen sein.

Überwachung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk: Bezirksregierung Düsseldorf stellt 66 Verstöße fest    
Mit zehn Mitarbeitenden in fünf Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in der deutsch-niederländischen Grenzregion im Einsatz. Kontrolliert wurden Betriebe im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die Silvesterfeuerwerk lagern oder verkaufen. Ergebnis der Kontrollen: Insgesamt wurden 66 Verstöße festgestellt.  

Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (28 Fälle)  
Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere den Brandschutz und die Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten unter anderem:  verstellte oder blockierte Fluchtwege, nicht geprüfte Feuerlöscher sowie fehlende Feuerlöscher in Verkaufs- oder Lagerräumen.  

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (38 Fälle)  
Auch im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wurden zahlreiche Beanstandungen festgestellt, darunter:   beschädigte oder aufgerissene Sicherheitsverpackungen, Feuerwerksartikel, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren, fehlende deutsche Gebrauchsanleitungen sowie Überschreitungen der zulässigen Lagermengen.  


Besonders gravierend war ein Fall in Geldern, bei dem die erlaubte Lagermenge um das Siebenfache überschritten wurde. Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von Feuerwerkskörpern erstattet.  
In den vergangenen Tagen überprüfte der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf 195 Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen dabei unter anderem die zulässigen Höchstmengen explosiver Stoffe, die Vorschriften zur Lagerung und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die Einhaltung der Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen.  

Die alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der Beschäftigten sowie der Sicherheit der Kundinnen und Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen kann, wird Käuferinnen und Käufern empfohlen, für einen sicheren Start ins neue Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten und Feuerwerkskörper nur entsprechend den Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Höhere Strafen für Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches Personal

Das Bundesjustizministerium schlägt Anpassung des Strafrechts vor
Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht werden.

Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden; in besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören.

Auch Angriffe auf medizinisches Personal (etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der heute veröffentlicht wurde. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Eine große Aufgabe für 2026 wird sein, unser Gemeinwesen zu stärken – gegen Angriffe von innen wie von außen. Dazu gehört ganz wesentlich, diejenigen besser zu schützen, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind.

Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen.

Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden. Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher. Für all diese Berufsgruppen muss gelten: Starker Einsatz für uns verdient unseren starken Schutz.“

Angehörige der Polizei, der Rettungskräfte und der medizinischen Berufe tragen ganz besonders zur Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft bei. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, leisten einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.

Das soll zukünftig im Strafrecht noch stärker berücksichtigt werden. Denn trotz oder gerade wegen ihres Einsatzes werden diese Menschen immer wieder zum Ziel von Übergriffen. Der Gesetzentwurf reagiert auf diese besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats insgesamt stärken.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- Höhere Strafen für Übergriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und Polizisten) sowie Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr
- Bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher) sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte (Feuerwehrleute, Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) sollen künftig höhere Strafen drohen.
- Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.

Auch wenn Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten Widerstand geleistet wird oder Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert werden, soll grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich sein, sondern immer eine Freiheitsstrafe drohen. In besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr statt bisher sechs Monate betragen.

Im Gesetz soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Die sogenannten Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) sollen zu diesem Zweck insgesamt überarbeitet werden.

Besonderer strafrechtlicher Schutz auch für Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal
Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig generell einbezogen werden in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften. Das heißt: Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte.
Das sieht ein neuer § 116 StGB vor. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur, soweit die angegriffenen Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.

Strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen auf Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen
Zukünftig soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt sein, dass Gerichte es bei der Strafzumessung im Einzelfall berücksichtigen müssen, ob die Auswirkungen einer Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit zu beeinträchtigen.

So soll beispielsweise zu Lasten des Täters oder der Täterin zu berücksichtigen sein, wenn die Tat eine Einschüchterung medizinischen Personals oder auch politischer Entscheidungsträger zur Folge hat. Dazu soll die Vorschrift über die Festlegung der Strafe im Einzelfall (sogenannte Strafzumessung) in § 46 StGB angepasst werden.

Besserer Schutz vor rechtswidriger Einflussnahme auf europäischer und kommunaler Ebene
Zukünftig sollen auch Entscheidungsorgane und Entscheidungsträgerinnen und -träger auf europäischer und kommunaler Ebene durch besondere Strafvorschriften besser vor rechtswidriger Einflussnahme durch Nötigung geschützt werden. Dazu gehören das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften und deren Mitglieder.

Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Ergänzung der bestehenden Straftatbestände des § 105 und § 106 StGB (bisher: Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) vor.

Strafrahmenerhöhung und Aberkennung des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung
Für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) soll zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein. Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können.

Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Damit soll das demokratische Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch Personen geschützt werden können, die sich aktiv gegen das friedliche Miteinander wenden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.


Traditionelles Turmblasen auf der Schwanenburg
Die Stadt Kleve lädt auch in diesem Jahr wieder herzlich zum traditionellen Turmblasen auf der Schwanenburg ein. Am 31. Dezember erklingen hoch über den Dächern der Stadt festliche Bläserklänge, die den Jahresausklang musikalisch begleiten und für viele Bürgerinnen und Bürger einen festen und geschätzten Bestandteil des Silvestervormittags darstellen.

Turmbläser

Die Veranstaltung beginnt um 11:30 Uhr. Das Turmblasen wird von erfahrenen und renommierten Musikerinnen und Musikern gestaltet. Mitwirkende sind Andreas Verhoeven an der Trompete, Helmut Lutterbach am Horn, Georg Arntz am Bariton sowie Vanessa Verhulsdonk an der Tuba.

Das Ensemble präsentiert abwechslungsreiche Musikstücke, die sowohl feierliche als auch besinnliche Akzente setzen. Auf dem Programm stehen unter anderem die Victory Fanfare, die Jupiter Hymne aus The Bringer of Jollity, das Werk All Ye Who Music Love, das Kirchenlied Näher mein Gott zu dir, die Tiger’s Fanfare, ein ukrainisches Volkslied, Freude schöner Götterfunken sowie die Maria Theresia Fanfare.

Die Auswahl der Stücke verbindet klassische Bläserliteratur mit bekannten Melodien und internationalen musikalischen Einflüssen und schafft so einen stimmungsvollen Rahmen zum Jahreswechsel. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Da das Turmblasen im Freien stattfindet, wird den Besucherinnen und Besuchern empfohlen, auf wetterangepasste Kleidung zu achten.

Moers: GUDE LEUDE vs. KI Gastspiel – mit Silvester- Umtrunk
Erlebt die Zukunft der Impro-Comedy live auf der Bühne! Hier treten menschliche Kreativität und künstliche Intelligenz gegeneinander an – spontan, witzig und voller Überraschungen. Ob KI-Helden, digitale Missverständnisse oder futuristische Alltagsszenarien – alles ist möglich, aber nichts ist vorhersehbar.


Okay, okay, okay, wir geben es ja zu: Bis hierhin hat die KI diesen Text geschrieben. Aber warum auch nicht? Kann sie nicht längst alles, was wir nicht auch können? Und mehr noch, kann sie es vielleicht sogar besser? Müssen wir uns überhaupt noch auf die Bühne stellen? Definitiv! Denn so schnell geben wir den Kampf nicht auf. Und IHR entscheidet, WER GEWINNT. 

Also seid dabei beim großen Showdown: Gude Leude vs. KI. Vor der Vorstellung laden wir Sie herzlich zu einem gemeinsamen Sektempfang ein. Eintritt: 35,00 Euro, ermäßigt 15,00 Euro Tickets unter 0 28 41/8 83 41 10 oder www.schlosstheater-moers.de
Veranstaltungsdatum 31.12.2025 - 18:00 Uhr - 20:00 Uhr. Veranstaltungsort Kastell 9, 47441 Moers. Veranstaltungsort Schloss

Meerbecker SV Moers: Fußballturnier - Fußball-Hallenstadtmeisterschaft
Samstag 03.04.2026: 12 Uhr bis 18 Uhr Sonntag 04.04.2026: 11 Uhr bis 18 Uhr Event details Veranstaltungsdatum 03.01.2026 - 12:00 Uhr - 04.01.2026 - 18:00 Uhr Veranstaltungsort Am Sportzentrum 5 47445 Moers Veranstalter Firma MSV Moers 13/20 e.V. Adresse Barbarastraße 18 47443 Moers

Moers: Das "Geleucht"
Hoch über Moers thront auf der Halde Rheinpreußen das größte Montankunstwerk weltweit: das „Geleucht" von Otto Piene. Die Aussichtsplattform der riesigen Grubenlampe bietet „Himmelsstürmern" imposante Ausblicke tief ins Ruhrgebiet und den Niederrhein.

Karl Brand

Die 2-stündige, 3,5 km lange Tour lohnt besonders in einer Vollmondnacht, wenn Teile der Halde in glutrotes Licht eintauchen. Diese Führung begleitet Karl Brand. Treffpunkt: Clubhaus der Freien Schwimmer (Römerstraße 790) Hinweis: Gute Kondition / festes Schuhwerk erforderlich.

Auf Anfrage weitere Gruppentouren bei Tag & Nacht. Weitere Infos zu den Stadtführungen. Kosten: 9 Euro. Veranstaltungsdatum 03.01.2026 - 18:30 Uhr - 20:30 Uhr .Veranstaltungsort  Clubhaus der Freien Schwimmer Rheinkamp. Adresse Römerstraße 790, 47443 Moers.

Der ACV gibt praktische Tipps, worauf beim Wintercamping zu achten ist - von Isolierung und Technik bis zu Sicherheit und Planung
Wintercamping bietet eine besondere Form des Reisens. Verschneite Landschaften, klare Luft und gemütliche Abende im warmen Wohnmobil machen den Reiz der kalten Jahreszeit aus. Gleichzeitig stellt der Winter höhere Anforderungen an Fahrzeug, Technik und Planung.
Wer gut vorbereitet ist und bewährte Routinen beibehält, kann auch bei Frost und Schnee entspannt unterwegs sein. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat 10 Tipps zusammengestellt, die beim Campen im Winter besonders wichtig sind.

Isolierung prüfen
Im Winter entscheidet die Isolierung maßgeblich über den Komfort im Fahrzeug. Vollintegrierte Reisemobile mit Sandwich-Wänden und Doppelboden halten die Wärme besonders gut. Teilintegrierte Modelle oder Kastenwagen verlieren schneller Energie. Trägt ein Wohnmobil die Bezeichnung winterfest, erfüllt es die DIN-Norm EN 1646-1. Dabei wird geprüft, ob sich der Innenraum bei einer Außentemperatur von minus 15 Grad innerhalb von vier Stunden auf mindestens 20 Grad aufheizen lässt.

Zusätzlich verfügen diese Fahrzeuge über isolierte und beheizte Frisch- und Abwassertanks. Als wintertauglich eingestufte Fahrzeuge werden lediglich bei null Grad getestet, ohne Überprüfung der Wasseranlage.

Zusätzliche Dämmung einplanen
Große Frontscheiben sind eine der größten Kältebrücken im Wohnmobil. Außenmatten, Vorhänge oder Thermohauben reduzieren den Wärmeverlust deutlich. Auch der Bodenbereich sollte berücksichtigt werden. Isolierende Matten sorgen für warme Füße und helfen, Heizenergie zu sparen.

Wasseranlagen schützen
Eingefrorene Leitungen oder Tanks gehören zu den häufigsten Problemen beim Wintercamping. Fahrzeuge ohne isolierte und beheizte Wasserbehälter sollten regelmäßig entleert oder mit geeigneten Frostschutzmaßnahmen gesichert werden. Auch bei winterfesten Modellen empfiehlt der ACV eine regelmäßige Kontrolle der außenliegenden Leitungen, um Frostschäden rechtzeitig zu vermeiden.

Heizung und Gasanlage überprüfen
Vor jeder Winterreise sollten Heizung und Gasanlage gründlich geprüft werden. Funktion, Dichtigkeit und der Füllstand der Gasflaschen gehören zur Standardkontrolle. Besonders komfortabel sind Heizsysteme, die auch im elektrischen Betrieb genutzt werden können und am Standplatz über das 230-Volt-Netz laufen.

Energieversorgung sicherstellen
Da die Heizung im Winter oft rund um die Uhr läuft, steigt der Gas- und Stromverbrauch deutlich. Eine Ersatzgasflasche gehört deshalb zur Pflichtausstattung. Empfehlenswert ist ein Gasregler mit automatischer Umschaltung, der selbstständig auf die volle Flasche wechselt. Zusätzliche Vorrichtungen gegen das Vereisen des Gasreglers sorgen für eine zuverlässige Gasversorgung. In Deutschland sind 5- und 11-Kilogramm-Flaschen in der Regel mit Propan gefüllt, das auch bei niedrigen Temperaturen geeignet ist.

Gleichmäßig heizen
Auch bei Minusgraden muss auf Komfort nicht verzichtet werden. Teppiche, warme Decken oder eine kleine elektrische Zusatzheizung erhöhen die Behaglichkeit. Wichtig ist eine konstante Innentemperatur. Ein vollständiges Auskühlen des Fahrzeugs verbraucht beim erneuten Aufheizen mehr Energie als ein sparsamer Dauerbetrieb auf niedrigem Heizniveau.

Feuchtigkeit reduzieren
Warme Luft speichert Feuchtigkeit, die sich im Winter schnell als Kondenswasser niederschlägt. Mehrmaliges Stoßlüften am Tag hilft, Schimmelbildung zu vermeiden. Lüftungsöffnungen sollten jederzeit frei bleiben und regelmäßig von Schnee befreit werden. Der ACV empfiehlt, Feuchtigkeit konsequent aus dem Wohnraum fernzuhalten. Ein Vorzelt kann zusätzlich als Kältepuffer dienen und bietet Platz für feuchte Kleidung oder Schuhe. Viele Wintercampingplätze stellen alternativ Trockenräume zur Verfügung.

Winterreifen und Schneeketten einplanen
Winterreifen sind beim Wintercamping unverzichtbar. Aufgrund des hohen Gewichts benötigen Wohnmobile Reifen mit ausreichender Tragfähigkeit. Die Vorgaben des Herstellers zu Größe und Lastenindex müssen eingehalten werden. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, der ACV empfiehlt mindestens 4 Millimeter. In einigen Ländern gelten strengere Vorschriften. Schneeketten gehören in schneereichen Regionen zur sinnvollen Grundausstattung, das Anlegen sollte vor der Reise geübt werden.

Achtung: Im Ausland gelten teilweise abweichende Vorschriften. In Ländern wie Österreich oder Italien besteht in bestimmten Regionen und Zeiträumen eine situative Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Vor der Reise sollten daher die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geprüft werden, um Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.

Stellplatzwahl und Schneemanagement beachten
Ein ebener und befestigter Stellplatz ist im Winter besonders wichtig. Tauwetter kann unbefestigten Untergrund aufweichen und zum Einsinken des Fahrzeugs führen. Mechanische Handbremsen sollten bei Frost nicht angezogen werden, da sie einfrieren können. Elektronische Parkbremsen sind weniger anfällig. Bäume in unmittelbarer Nähe bergen durch herabfallenden Schnee oder Äste zusätzliche Risiken. Dachflächen und Vorzelte sollten regelmäßig von Schnee befreit werden.

Planung und Sicherheit priorisieren
Im Winter erfordert die Reiseplanung mehr Aufmerksamkeit als in der warmen Jahreszeit. Routen, Wetterlage und Straßenverhältnisse sollten vorab geprüft werden. Auch die Bordausstattung sollte angepasst sein. Dazu zählen unter anderem Handfeger oder Besen, Eiskratzer, Enteiserspray, eine Schneeschaufel oder ein Klappspaten sowie Schneeketten.

Auch im Karneval gilt die Kampagne „Mehr Spaß ohne Glas!“
Auch im Jahr 2026 stehen im Klever Stadtgebiet wieder zahlreiche karnevalistische Aktivitäten an. Damit alle Besucherinnen und Besucher die Veranstaltungen unbeschadet und bei bester Laune genießen können, sind erneut verschiedene ordnungsbehördliche Maßnahmen und Regelungen notwendig. Insbesondere möchte die Stadt Kleve auf die Kampagne „Mehr Spaß ohne Glas!“ hinweisen.

Gemeinsam mit dem Klever Rosenmontags-Komitee e.V. und der Polizei Kleve wird in den sozialen Medien dazu aufgerufen, zum Rathaussturm und zum Rosenmontag auf Glasbehältnisse jeglicher Art zu verzichten. In den vergangenen Jahren war leider immer wieder festzustellen, dass Glasscherben und herumliegende Glasbehältnisse nicht nur für Zugwagen und Einsatzfahrzeuge, sondern auch für Fußgruppen sowie Besucherinnen und Besucher der Züge gefährlich werden können.

Nach dem Aufruf zum Glasverzicht in den vergangenen Jahren ist die Menge an Glas bereits deutlich zurückgegangen – mit der Hilfe aller Karnevalistinnen und Karnevalisten hoffen die beteiligten Organisationen, die Menge in diesem Jahr weiter reduzieren zu können.

Moers: Feuriger Start ins neue Jahr - Neujahrskonzert in der Enni Eventhalle ist fast ausverkauft
Moers startet auch 2026 festlich ins neue Jahr: Wenige Tage vor dem Neujahrskonzert des PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC am 1. Januar sind rund 1.150 Tickets vergriffen. Die Enni Eventhalle ist damit fast ausverkauft. Für Kurzentschlossene sind an der Abendkasse noch wenige Restkarten erhältlich.

Chefdirigent Heiko Mathias Förster und sein Orchester kommen bereits zum siebten Mal in die Grafenstadt und werden ihr Publikum dieses Mal musikalisch nach Italien und Spanien entführen.

„Bilder aus dem Süden“ lautet der Titel des Konzerts, das mediterrane Lebensfreude, Rhythmus und Temperament verspricht. Ermöglicht wird das Gastspiel des weltbekannten Orchesters erneut von der Volksbank Niederrhein und der Enni als Sponsoren. Das Konzert beginnt um 18 Uhr, Einlass ist um 16 Uhr.  

7. Moerser Neujahrskonzert Volksbank Niederrhein und Enni präsentieren: Prague Royal Philharmonic
Leitung und Moderation: Heiko Mathias Förster Neujahrstag in Moers: Die ersten Takte erklingen und sofort liegt südliches Flair in der Luft. Zum siebten Mal erfüllt das international gefeierte PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC die Enni-Eventhalle mit feurigen Melodien und Rhythmen.


Unter dem Titel „Bilder aus dem Süden“ entführt das Orchester unter der Leitung von Heiko Mathias Förster seine Zuhörer auf eine musikalische Reise ins sonnige Italien und Spanien – temperamentvoll, voller Leichtigkeit und mediterraner Lebensfreude. 

Franz von Suppès schwungvoller „Boccaccio-Marsch” eröffnet den Abend. Johann Strauss’ „Lagunenwalzer” malt Venedigs romantische Wasserwege in Töne. Mit Josef Hellmesbergers Ballettsatz „Valse espagnole“ und Nicodés „Bilder aus dem Süden”, die dem Abend den Namen geben, geht es weiter nach Spanien. Dort versetzen auch Jules Massenets Tänze aus „Le Cid” die Bühne in Bewegung.

Nach der Pause bringen Strauss, Moszkowski und Chapí mediterranes Temperament zum Glühen. Wenn schließlich das weltberühmte „Funiculì, Funiculà“ erklingt, erfüllt pure neapolitanische Lebensfreude den Konzertsaal. Zum Finale entfacht Julius Fučiks spritzige Ouvertüre „Marinarella” ein letztes Feuerwerk. 

In den vergangenen Jahren war das durch die Unterstützung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein und der Volksbank Niederrhein ermöglichte Konzert stets ausverkauft. Sichern Sie sich deshalb frühzeitig Ihre Karte – auch als festliches Geschenk eine glänzende Idee.  

Der Eintritt ist ab 30,99 Euro erhältlich.Tickets sind online unter https://esn-eg.de/ verfügbar. Veranstaltungsdatum 01.01.2026 - 16:00 Uhr - 21:00 Uhr Veranstaltungsort Firma ENNI Eventhalle, Filder Straße 142, 47447 Moers.

Wenn Privatversicherte die Beiträge nicht mehr zahlen können
Verbraucherzentrale NRW hilft Betroffenen und gibt Tipps
Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen 2026 die Beiträge. Auch für privat Krankenversicherte wird es deutlich teurer. Zum neuen Jahr steigen bei rund 60 Prozent privat krankenversicherter Menschen die monatlichen Beiträge, durchschnittlich um 13 Prozent.

Weitere private Krankenversicherungen (PKV) werden vermutlich im Laufe des nächsten Jahres folgen. Das bringt viele Versicherte in Not. In der Verbraucherzentrale NRW gehen derzeit zahlreiche Anfragen von PKV-Versicherten ein, die nicht wissen, wie sie die höheren Beiträge bezahlen sollen.

„Viele Menschen sind verzweifelt, die höheren Kosten treffen sie hart, etwa ehemalige Selbstständige mit einer kleinen Rente“, sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

„Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, hat mehrere Möglichkeiten: Man kann den Tarif wechseln, die Selbstbeteiligung erhöhen oder bei finanzieller Überforderung auch staatliche Hilfe beantragen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur unter sehr begrenzten Bedingungen möglich.“

Den Tarif wechseln
Ein Tarifwechsel in der PKV kann eine sinnvolle Option sein, um den Beitrag zu senken, ohne den Versicherer zu wechseln. Ein Wechsel will aber gut überlegt sein – einmal aufgegebene Leistungen entfallen in der Regel dauerhaft. Daher empfiehl sich vorab eine sorgfältige Analyse der Tarife, im besten Fall mit professioneller Beratung.

Auch die Verbraucherzentralen helfen beim Durchblick im Tarifdschungel weiter. Langjährig Versicherten steht mit dem Standardtarif beispielsweise einer der brancheneinheitlichen Sozialtarife der PKV offen.

Hier liegen die Leistungen in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, der Selbstbehalt ist mit maximal 306 Euro vergleichsweise niedrig, Ein Wechsel in den Standardtarif bringt oft eine deutliche Beitragsersparnis, ist allerdings nur möglich, wenn man bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert war, bisher keinen Tarifwechsel vorgenommen hat und gewisse Alters- und Einkommensgrenzen über- bzw. unterschreitet.

Die Leistungen reduzieren
Niedrigere Beiträge lassen sich auch dadurch erreichen, dass man auf Leistungen verzichtet, etwa auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus, womit dann teilweise auch die Chefarztbehandlung wegfällt. Kosten senken kann man zudem durch einen Hausarzt- oder Primärarzttarif.


Der verpflichtet dazu, stets zunächst zu einer Primärarztpraxis, meist eine Allgemeinpraxis, zu gehen. In der Regel ist ein solcher Leistungsverzicht allerdings endgültig, Denn es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherung zukünftig wieder Mehrleistungen einräumt. Man sollte also darauf achten, welche Leistungen genau wegfallen würden.

Den Selbstbehalt erhöhen
Eine Option, Kosten zu senken, ist ein höherer Selbstbehalt. Das lohnt sich dann, wenn die Summe, die Betroffene jedes Jahr für den gesamten Selbstbehalt zahlen müssten, geringer wäre als die derzeitige monatliche Belastung. Zu beachten ist aber, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber nicht am Selbstbehalt beteiligt. Und meistens kann die Erhöhung des Selbstbehalts später nicht mehr oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung abgewählt werden.

In den Basistarif wechseln
Ein Wechsel in den Basistarif bedeutet in vielen Fällen, dass ein Beitrag in Höhe des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen ist. Ein Wechsel ist nur dann sinnvoll, wenn der aktuelle Versicherungsbeitrag den im Basistarif deutlich übersteigt.

Entsteht durch die Höhe des Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts, können Betroffene einen Antrag auf Halbierung stellen. Den muss der Versicherer dann gewähren. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen nur unter begrenzten Bedingungen möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Staatliche Unterstützung und Prüfung durch die BaFin
Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann für die Kosten eines PKV-Tarifs zudem eine staatliche Bezuschussung erhalten. Bei einem entsprechenden Nachweis können die Beiträge dadurch halbiert werden. Weigert sich ein privater Krankenversicherer, den Tarifwechsel vorzunehmen, können Betroffene eine Beschwerde an die Ombudsstelle der PKV richten.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob der Versicherer die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung eingehalten hat, insbesondere, ob ein unabhängiger Treuhänder der Erhöhung zugestimmt hat.

Versicherungsberatung und Musterbrief
Eine unabhängige Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW. Mithilfe einer Analysesoftware können dabei alle Tarife der betreffenden Versicherung geprüft werden. Auch einen Musterbrief für Betroffene von Beitragserhöhungen stellen die Verbraucherschützer zur Verfügung. Mit diesem kann man gemäß § 204 VVG Angebote zur Veränderung seines Versicherungsschutzes anfordern.

Mehr zu den Optionen eines Tarifwechsels:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/12352
Hier geht es zum Musterbrief: www.verbraucherzentrale.nrw/node/2665



Der ACV gibt praktische Tipps, worauf beim Wintercamping zu achten ist - von Isolierung und Technik bis zu Sicherheit und Planung
Wintercamping bietet eine besondere Form des Reisens. Verschneite Landschaften, klare Luft und gemütliche Abende im warmen Wohnmobil machen den Reiz der kalten Jahreszeit aus. Gleichzeitig stellt der Winter höhere Anforderungen an Fahrzeug, Technik und Planung. Wer gut vorbereitet ist und bewährte Routinen beibehält, kann auch bei Frost und Schnee entspannt unterwegs sein. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat 10 Tipps zusammengestellt, die beim Campen im Winter besonders wichtig sind.

Getty Images/ACV

Isolierung prüfen
Im Winter entscheidet die Isolierung maßgeblich über den Komfort im Fahrzeug. Vollintegrierte Reisemobile mit Sandwich-Wänden und Doppelboden halten die Wärme besonders gut. Teilintegrierte Modelle oder Kastenwagen verlieren schneller Energie. Trägt ein Wohnmobil die Bezeichnung winterfest, erfüllt es die DIN-Norm EN 1646-1. Dabei wird geprüft, ob sich der Innenraum bei einer Außentemperatur von minus 15 Grad innerhalb von vier Stunden auf mindestens 20 Grad aufheizen lässt.

Zusätzlich verfügen diese Fahrzeuge über isolierte und beheizte Frisch- und Abwassertanks. Als wintertauglich eingestufte Fahrzeuge werden lediglich bei null Grad getestet, ohne Überprüfung der Wasseranlage.

Zusätzliche Dämmung einplanen
Große Frontscheiben sind eine der größten Kältebrücken im Wohnmobil. Außenmatten, Vorhänge oder Thermohauben reduzieren den Wärmeverlust deutlich. Auch der Bodenbereich sollte berücksichtigt werden. Isolierende Matten sorgen für warme Füße und helfen, Heizenergie zu sparen.

Wasseranlagen schützen
Eingefrorene Leitungen oder Tanks gehören zu den häufigsten Problemen beim Wintercamping. Fahrzeuge ohne isolierte und beheizte Wasserbehälter sollten regelmäßig entleert oder mit geeigneten Frostschutzmaßnahmen gesichert werden. Auch bei winterfesten Modellen empfiehlt der ACV eine regelmäßige Kontrolle der außenliegenden Leitungen, um Frostschäden rechtzeitig zu vermeiden.

Heizung und Gasanlage überprüfen
Vor jeder Winterreise sollten Heizung und Gasanlage gründlich geprüft werden. Funktion, Dichtigkeit und der Füllstand der Gasflaschen gehören zur Standardkontrolle. Besonders komfortabel sind Heizsysteme, die auch im elektrischen Betrieb genutzt werden können und am Standplatz über das 230-Volt-Netz laufen.

Energieversorgung sicherstellen
Da die Heizung im Winter oft rund um die Uhr läuft, steigt der Gas- und Stromverbrauch deutlich. Eine Ersatzgasflasche gehört deshalb zur Pflichtausstattung. Empfehlenswert ist ein Gasregler mit automatischer Umschaltung, der selbstständig auf die volle Flasche wechselt. Zusätzliche Vorrichtungen gegen das Vereisen des Gasreglers sorgen für eine zuverlässige Gasversorgung. In Deutschland sind 5- und 11-Kilogramm-Flaschen in der Regel mit Propan gefüllt, das auch bei niedrigen Temperaturen geeignet ist.

Gleichmäßig heizen
Auch bei Minusgraden muss auf Komfort nicht verzichtet werden. Teppiche, warme Decken oder eine kleine elektrische Zusatzheizung erhöhen die Behaglichkeit. Wichtig ist eine konstante Innentemperatur. Ein vollständiges Auskühlen des Fahrzeugs verbraucht beim erneuten Aufheizen mehr Energie als ein sparsamer Dauerbetrieb auf niedrigem Heizniveau.

Feuchtigkeit reduzieren
Warme Luft speichert Feuchtigkeit, die sich im Winter schnell als Kondenswasser niederschlägt. Mehrmaliges Stoßlüften am Tag hilft, Schimmelbildung zu vermeiden. Lüftungsöffnungen sollten jederzeit frei bleiben und regelmäßig von Schnee befreit werden. Der ACV empfiehlt, Feuchtigkeit konsequent aus dem Wohnraum fernzuhalten. Ein Vorzelt kann zusätzlich als Kältepuffer dienen und bietet Platz für feuchte Kleidung oder Schuhe. Viele Wintercampingplätze stellen alternativ Trockenräume zur Verfügung.

Winterreifen und Schneeketten einplanen
Winterreifen sind beim Wintercamping unverzichtbar. Aufgrund des hohen Gewichts benötigen Wohnmobile Reifen mit ausreichender Tragfähigkeit. Die Vorgaben des Herstellers zu Größe und Lastenindex müssen eingehalten werden. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, der ACV empfiehlt mindestens 4 Millimeter. In einigen Ländern gelten strengere Vorschriften. Schneeketten gehören in schneereichen Regionen zur sinnvollen Grundausstattung, das Anlegen sollte vor der Reise geübt werden.

Achtung: Im Ausland gelten teilweise abweichende Vorschriften. In Ländern wie Österreich oder Italien besteht in bestimmten Regionen und Zeiträumen eine situative Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Vor der Reise sollten daher die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geprüft werden, um Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden.

Stellplatzwahl und Schneemanagement beachten
Ein ebener und befestigter Stellplatz ist im Winter besonders wichtig. Tauwetter kann unbefestigten Untergrund aufweichen und zum Einsinken des Fahrzeugs führen. Mechanische Handbremsen sollten bei Frost nicht angezogen werden, da sie einfrieren können. Elektronische Parkbremsen sind weniger anfällig. Bäume in unmittelbarer Nähe bergen durch herabfallenden Schnee oder Äste zusätzliche Risiken. Dachflächen und Vorzelte sollten regelmäßig von Schnee befreit werden.

Planung und Sicherheit priorisieren
Im Winter erfordert die Reiseplanung mehr Aufmerksamkeit als in der warmen Jahreszeit. Routen, Wetterlage und Straßenverhältnisse sollten vorab geprüft werden. Auch die Bordausstattung sollte angepasst sein. Dazu zählen unter anderem Handfeger oder Besen, Eiskratzer, Enteiserspray, eine Schneeschaufel oder ein Klappspaten sowie Schneeketten.

Jetzt schon freuen – die Highlights 2026
Mit Riesenschritten geht es aufs Jahresende zu – höchste Zeit also, sich mit dem Veranstaltungskalender 2026 zu befassen. Dieser hat für den Niederrhein jede Menge zu bieten – und dank der NiederrheinCard (niederrhein-card.de) ist das Entdecken und Buchen vielerorts noch attraktiver geworden.

Hier nur ein kleiner Ausschnitt der kommenden Highlights:
Allen Grund zum Feiern hat im nächsten Jahr auch die Gemeinde Weeze: Sie wird stolze 800 Jahre alt. Verschiedene Veranstaltungen sind geplant, darunter ein komplettes Festwochenende vom 29. bis 31. Mai. Ebenfalls im Mai widmet sich eine Sonderausstellung im LVR-Niederrheinmuseum Wesel der Verteidigung der Pressefreiheit und Demokratie seit 1955.

Die World Press Photo Foundation und das Europäische Parlament präsentieren eine Auswahl von Fotografien, die in den vergangenen Jahrzehnten als World Press Photo des Jahres ausgezeichnet wurden und einige der prägendsten Momente der jüngeren Geschichte festgehalten haben. Die Schau „ICONIC“ ist vom 8. bis 31. Mai zu sehen.

Zuvor können Fans der Fotokunst im Museum Schloss Moyland Spitzenwerke aus der Sammlung bewundern. Die Ausstellung „In the Picture“ (8. Februar bis 19. April) fügt sich in den Fotografieschwerpunkt der letzten Jahre, mit besonderem Fokus auf Mode- und Porträtfotografie.

Sie lädt dazu ein, in die Vielschichtigkeit der Fotoporträts aus der Museumssammlung einzutreten, von den Anfängen bis zur Gegenwart. Vom 15. März bis 6. September werden auf Schloss Moyland die Ergebnisse des Dialogs von Daniele Formica mit Joseph Beuys gezeigt: Der italienisch-niederländische Künstler war eingeladen worden, sich dem Werk seines verstorbenen Kollegen vom Niederrhein anzunähern.

Aufs Fahrrad geht es am 14. Juni in Straelen: Nur alle drei Jahre öffnet die Blumenstadt ihre Tore zum „GreenCity TourEvent“. 2026 ist es wieder soweit. Im Herzen des größten gartenbaulichen Produktionsgebiets Europas können Besucherinnen und Besucher fünf bis sechs Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe auf einer ausgeschilderten Fahrradroute entdecken. Sie erleben hautnah, wie moderne Landwirtschaft funktioniert, und blicken hinter die Kulissen der regionalen Pflanzen- und Gemüseproduktion.

Die gesamte Region wird am 5. Juli wieder ganz im Zeichen des Radelns stehen: Am ersten Sonntag des Sommermonats findet der 3. Raderlebnistag Niederrhein statt. Tausende werden wieder in die Pedale treten – ob mit oder ohne elektrische Unterstützung. Nach bewährtem Muster wird die Registrierung für das Gewinnspiel zum beliebten Familien-Event ganz bequem online möglich sein.

An ausgeschilderten Infopunkten entlang der Routen werden mittels QR-Code Fragen abgerufen, deren Lösung man in unmittelbarer Umgebung findet. Wie in den vergangenen Jahren gibt es für registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer attraktive Preise zu gewinnen. Genauere Informationen dazu werden natürlich rechtzeitig bekanntgegeben. Die Teilnahme lohnt sich auf jeden Fall, denn bekanntlich lassen sich die Schönheiten des Niederrhein am besten vom Sattel aus und in Gemeinschaft entdecken.

Ganz entspannt zurücklehnen kann man sich bei Ausfahrten mit der Selfkantbahn. Mit gemütlichen 20 km/h schnauft sie auch im kommenden Jahr durch die Landschaft zwischen Gangelt-Schierwaldenrath und Geilenkirchen-Gillrath. Feinschmecker können sich unter anderem auf die Spargelfahrten freuen, die zwischen dem 19. April und dem 14.Juni angeboten werden.

Ob Siegfriedspektakel mit Rittern und Gauklern, Mallorca-Stimmung im Waldfreibad oder Lichterfest in historischen Gartenanlagen – eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen am Niederrhein gibt es hier:
www.niederrhein-tourismus.de/events/veranstaltungskalender

Am 14. Juni steigt in Straelen wieder das „GreenCity TourEvent“- Foto: Stadt Straelen


Böller, Blut, Notruf 112: DRK warnt vor den Gefahren der Silvesternacht
Die Silvesternacht zählt zu den einsatzreichsten Nächten des Jahres im Kreis Wesel. Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk führt immer wieder zu schweren Verletzungen. Der DRK Kreisverband Niederrhein warnt vor den Gefahren und erklärt, worauf es im Ernstfall bei der Ersten Hilfe ankommt.

[Kreis Wesel] Der DRK Kreisverband Niederrhein blickt auf die bevorstehende Silvesternacht – traditionell eine der einsatzreichsten Nächte für Rettungsdienst und Kliniken im Kreis Wesel. Besonders durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen. Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog mahnt deshalb zur Vorsicht: „Feuerwerk ist kein Spielzeug. Ein paar grundlegende Regeln können viele Unfälle verhindern.“

Feuerwerkskörper sollten nur geprüft und unbeschädigt verwendet, stets im Freien gezündet und niemals erneut angezündet werden, wenn sie nicht sofort funktionierten. „Blindgänger gehören nicht in die Hand – das führt jedes Jahr zu dramatischen Verletzungen“, so Dr. Moog. Auch Alkohol spiele eine große Rolle: „Wer betrunken zündet, gefährdet sich und andere massiv.“

„Zwischen Knall und Notfall: DRK-Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog warnt vor Silvesterunfällen – und zeigt, was im Ernstfall hilft.“

Im Mittelpunkt steht für das DRK jedoch, was im Ernstfall zu tun ist. „Schnelle und richtige Erste Hilfe entscheidet darüber, wie schwer eine Verletzung am Ende ausfällt“, erklärt der Kreisverbandsarzt. Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche des Betroffenen nicht überschreiten, sollten kurze Zeit mit Leitungswasser gekühlt werden. Große Verbrennungen sollen nicht gekühlt werden. Sie sind ein Fall für den Notarzt.

Augenverletzungen durch Funkenflug oder Fremdkörper seien umgehend ein Fall für den Rettungsdienst. „Bis unsere Einsatzkräfte eintreffen, sollten beide Augen verbunden werden – so bleibt das verletzte Auge ruhig.“

Besonders folgenschwer sind Handverletzungen durch explodierende Böller. Größere Wunden müssen steril abgedeckt werden. „Wenn ein Finger abgetrennt wurde, muss dieser in ein trockenes Tuch eingewickelt und in einen wasserdicht verschlossenen Beutel gelegt werden. Dieser Beutel wird dann in einem zweiten mit Eis und Wasser gefüllten Beutel gekühlt und auf schnellstem Weg mit dem Patienten in die Notaufnahme transportiert.“ Das erhöhe die Chance, das Amputat chirurgisch wieder annähen zu können, betont Dr. Moog

Auch Hörschäden seien häufig: Ein dumpfes Hörgefühl oder Pfeifen nach einem Knall könne sich zwar zurückbilden, dennoch solle ein HNO-Arzt aufgesucht werden, wenn die Beschwerden anhalten.

Der Rettungsdienst des DRK Niederrhein stellt sich auf ein hohes Einsatzaufkommen ein. „Wir sind bereit – aber jeder vermiedene Unfall entlastet unsere Teams und die Notaufnahmen“, sagt Dr. Moog. Das DRK appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel, verantwortungsvoll zu feiern, Rücksicht zu nehmen und im ernsten Notfall unverzüglich den Notruf 112 zu wählen.

Wirtschaft stärkt Verteidigung - IHK-Netzwerk Defense
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten muss sich Deutschland die Frage stellen: Wie können wir uns im Ernstfall verteidigen? Das betrifft die gesamte Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft. Damit die Betriebe sich vorbereiten, hat die Niederrheinische IHK das Unternehmensnetzwerk Defense gegründet. Das Ziel: Austausch, Wissen und starke Partner.

„Sicherheit und Widerstands-Fähigkeit sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wirtschaft ist ein zentraler Pfeiler der Verteidigungsfähigkeit. Darauf muss sie vorbereitet sein“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. „Wir dürfen nicht warten, bis die Krise da ist. Unser Netzwerk bringt Betriebe zusammen, die Verantwortung übernehmen wollen.“

Bei der Verteidigung sind Unternehmen branchenübergreifend gefragt. Alle sind betroffen: bei Cyber-Resilienz, Notfallvorsorge, krisenfesten Lieferketten und digitaler Souveränität. Die IHK stellt Kontakte her – zu Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz. Unternehmen erhalten Informationen und bringen neue Ideen und Produkte ein. „Genauso wichtig ist auch der Austausch zwischen den Betrieben“, betont Dietzfelbinger.

Interessierte Unternehmen können sich bei Lukas Cloppenburg melden, unter cloppenburg@niederrhein.ihk.de. Aktuell laufen Webinare zum Thema Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft der IHK-Initiative Rheinland (IIR), zu der auch die Niederrheinische IHK gehört. Termine und Informationen finden Sie unter www.ihk.de/niederrhein/gesamtverteidigung.

Diese eine blöde Mail - Experte für Wirtschaftsschutz gibt Tipps
Henning Voß ist im NRW-Innenministerium Experte für Wirtschaftsschutz und Geheimschutz in der Wirtschaft. Im Interview gibt er Tipps, wie sich Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können.

Henning Voß erklärt, wie sich Unternehmen schützen können.

Herr Voß, wie stark sind deutsche Unternehmen aktuell von Cyberkriminalität bedroht?
Insgesamt nimmt die Bedrohung zu. Sie teilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: Zum einen die Spionage, zum Beispiel durch Nachrichtendienste. Hier ist der Anteil an den Cyberattacken laut der neuesten Bitkom-Studie von sieben auf 28 Prozent gestiegen. Zum anderen geht es häufig um das Erpressen von Lösegeld durch Datenblockade.

Wo liegen die Haupt-Angriffspunkte der Täter? Ist es wirklich oft diese eine blöde E-Mail, die ich besser nicht angeklickt hätte?

Häufig ist das in der Tat so, ja. Leider werden die Fake-Mails immer besser. Das kann das gefälschte Bewerbungsschreiben sein oder die vermeintliche Rechnung. Wer hunderte Mails bekommt, schätzt vielleicht nach vielen Arbeitsstunden diese eine falsch ein. Und klickt auf den Anhang. Wer spionieren will, wird dafür sorgen, dass er abends oder nachts Zugang zu geheimen Firmendaten bekommt. Dann werden unbemerkt Datenbanken ausgespäht, wenn die Mitarbeitenden längst Feierabend haben.

Wer Geld erpressen möchte, nutzt etwa einen Verschlüsselungstrojaner, der sich nach dem Anklicken der Mail installiert – so kommt niemand mehr an die Firmendaten. Die Täter fordern dann in der Regel ein Lösegeld, damit die Daten wieder freigegeben werden. Auch der private USB-Stick, der verbotenerweise an einen Computer angeschlossen wird, stellt immer noch eine Sicherheitslücke dar.

Was glauben Sie: Wie viele Unternehmen nehmen das Thema ernst und sichern sich gegen die Angriffe ab?

Das kommt auf die Branche an. Unternehmen der kritischen Infrastruktur, wie Energiesektor oder der Verteidigungsindustrie, nehmen die Sicherheit sehr ernst. Ich schätze aber, dass insgesamt etwa die Hälfte aller Firmen es nicht so auf dem Schirm hat, wie es notwendig wäre. Klar, der kleine Bäckereibetrieb ist nicht so in Gefahr wie der Rüstungskonzern, aber auch er kann im Verteiler einer Phishingmail landen.

Wie können sich die Unternehmen schützen?
Zunächst, indem sie sich die Gefahr bewusst machen. Dann gilt es, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten, dass diese vier Dimensionen umfasst: IT, Gebäude, Organisation und Personal. Wenn ich keine eigene IT-Abteilung habe, die mein Netzwerk schützen kann, sollte ich mich an ein Systemhaus wenden, das darauf spezialisiert ist. Und dem ich vertraue. Das Gebäude muss vor Einbrüchen geschützt werden. Ich muss mein Personal schulen. Und ich muss Richtlinien aufstellen.

Diese können zum Beispiel untersagen, private USB-Sticks zu nutzen und mit Konsequenzen drohen, wenn dies ignoriert wird. Gleichzeitig sollte meines Erachtens eine offene Fehlerkultur gelebt werden. Sprich: Wenn jemand versehentlich die eine falsche Mail geöffnet hat, sollte er oder sie sich nicht aus Angst vor einer Kündigung drei Wochen krankmelden. Sondern sich direkt und offen an zuständige Ansprechpartner wenden können, um Schlimmeres zu verhindern.

Wenn der Angriff passiert ist – wie sieht ein Notfallplan aus?
Möglichst analog und nicht vernetzt. Ziel ist, dass nicht alle die gleiche Infrastruktur nutzen. Und ein guter Plan vorliegt, um weiterarbeiten und sich schnell wieder erholen zu können. Zum Beispiel in Form eines physischen, gut gesicherten Notfallordners. Darin enthalten: Eine regelmäßig aktualisierte, ausgedruckte Telefonliste mit den Kontakten der wichtigsten Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner.

Auch eine digitale Insellösung hilft: ein Notebook mit den wichtigsten Daten, das niemals ans Netzwerk angeschlossen wird. Und man kann sich generell die Frage stellen, wie sinnvoll Voice-Over-IP für die gesamte Telefonanlage ist. Mit einem Cyberangriff kann man auch diese lahmlegen. Die gute alte analoge Kupferleitung oder Mobilfunk-Geräte funktionieren dagegen immer.

„Resilienz bauen wir nur gemeinsam auf“ - Gesamtverteidigung in der Wirtschaft
Wie können sich Unternehmen vor Cyberangriffen, Desinformation und Sabotage schützen? Darüber berieten Sicherheitsexperten von Bundeswehr, Innenministerium und Niederrheinischer IHK.

Jürgen Kaiser, IHK-Geschäftsführer im Bereich Unternehmens-Service und International, setzt sich beim Thema Gesamtverteidigung in der Wirtschaft für mehr Vernetzung ein. Foto: Niederrheinische IHK/Hendrik Grzebatzki

Herr Kaiser, inwieweit ist das Thema Gesamtverteidigung wichtiger geworden in den vergangenen Jahren?
Spätestens seit der Ausweitung des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 berührt das Thema längst nicht mehr nur Militärs, Sicherheitsexperten und Diplomaten. Es betrifft uns alle: die Politik, die Gesellschaft und im besonderen Maße die Wirtschaft. Die Politik hat hier mit dem Operationsplan Deutschland bereits einiges angestoßen. Darin wird beschrieben, wie das Zusammenspiel zwischen zivilen und militärischen Akteuren funktionieren kann.

Was ist die Grundidee dahinter?
Wir alle müssen resilienter werden. Auch im Spannungsfall muss die Wirtschaft funktionieren. Sie sichert unseren Wohlstand, sie stellt Kommunikation, Energie, Medizin und natürlich Lieferketten sicher. Gleichzeitig müssen wir uns Fragen wie diesen stellen: Was ist, wenn Mitarbeiter deutscher Firmen eingezogen werden? Was ist, wenn unsere Energieversorgung sabotiert wird? Für solche Szenarien brauchen wir klare Antworten, Abläufe und Partner, die wissen, was wann zu tun ist.

Wie kann die IHK hier unterstützen?
Mit Netzwerk und Information. Unsere Veranstaltung „Gesamtverteidigung und Wirtschaft“ im Oktober war der Auftakt einer ganzen Reihe. In der Folge wird es nun um einzelne Schwerpunkte gehen wie krisenfeste Lieferketten, Exportkontrolle, Cybersicherheit. Aber auch um die Frage: Wie können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen rund ums Thema Verteidigung profitieren? Zudem haben wir in der IHK das Netzwerk „Defense“, also Verteidigung, gegründet, das die Firmen zu diesem Thema stärker zusammenbringen wird.

Was kann diese Vernetzung bewirken?
Obwohl wir es erschreckend finden, uns im Jahr 2025 mit diesen Fragen zu befassen, stellen wir fest: Es hilft, wenn wir als Netzwerk ruhig und pragmatisch agieren. Und dafür müssen wir die Unternehmen zusammenbringen. Das machen wir zum Beispiel auch mit dem „Defense Tech Inkubator“. Diese Roadshow bringt Start-Ups, die etwa auf Cybersicherheit spezialisiert sind, mit etablierten Firmen jeder Größe zusammen. Sie ist im kommenden Jahr bei uns zu Gast. Resilienz können wir nur gemeinsam aufbauen: Durch Austausch und Vorbereitung.

Bauämter sind die größten Bremser der Baukonjunktur
Report: Deutschland geht mit zu viel Bürokratie ins Jahr 2026
Manager-Umfrage: „Überbürokratisierung ist die mit Abstand größte Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Bürokratieabbau zählt seit Jahren zu den erklärten Zielen der deutschen Politik. Doch genau das wurde 2025 (wieder einmal) nicht erreicht. Das ist eine Schlüsselerkenntnis aus dem aktuellen „United Interim Wirtschaftsreport“, der zeigt wie schwer belastet die Wirtschaft ins neue Jahr 2026 wechselt.

Verfasst haben den Report zehn der bekanntesten Interim Manager Deutschlands: Dr. Bodo Antonić, Ulvi Aydin, Ulf Camehn, Ruben Faust, Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Jane Enny van Lam­balgen, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich und Karlheinz Zuerl. Ihre Analysen und Empfehlungen haben sie in dem Buch „Wirtschaftswende jetzt!“ (ISBN 978-3-98674-149-5) auf mehr als 200 Seiten zu Papier gebracht.

Buch und Bericht basieren auf einer Umfrage unter 550 Führungskräften auf Zeit (Interim Managern), die die Management-Community United Interim (www.unitedinterim.com) durchgeführt hat. Demnach halten 80 Prozent der Befragten die Überbürokratisierung für die mit Abstand größte Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Statt zu entschlacken sind 2025 mehr als 500 neue Rechts­vorschriften allein auf Bundesebene hinzugekommen“, verdeutlicht Dr. Harald Schönfeld, Studienleiter und Herausgeber des Buches, die Dramatik der Situation. „Bürokratie ist der größte Verhinderer von Innovation und Wachstum in Deutschland. Zudem kostet sie die Wirtschaft unverhältnismäßig viel Geld, das bei der Produktentwicklung oder dem Kundenservice viel besser aufgehoben wäre“, wird Jane Enny van Lambalgen deutlich.

  „Bürokratie von der schlimmsten Sorte“
Ein Großteil der für die Unternehmen besonders erdrückenden Regularien kommen aus Brüssel, heißt es in dem Report. So stufen 86 Prozent der befragten Führungskräfte die Lieferkettengesetzgebung – selbst in abgeschwächter Form – als „Bürokratie von der schlimmsten Sorte“ ein. 81 Prozent (Mehr­fach­nennungen waren erwünscht) bezeichnen die Arbeitszeit- und Arbeit­nehmerregulierungen als „wachstumsfeindlich“. Über drei Viertel (77 Prozent) halten die Datenschutz-Grundverordnung in ihrer heutigen Form für „übertrieben“.


Quelle: United Interim Wirtschaftsreport 2025

76 Prozent bewerten die Nachhaltigkeitsgesetzgebung, vom Green Deal bis zur Taxonomie, als „Bürokratie-Monster“.
Beinahe drei Viertel (74 Prozent) klagen über Steuern – aber nicht etwa über die Höhe, sondern über ein undurchsichtiges Dickicht an Steuer­regelungen beispielsweise bei der Umsatzsteuer. 61 Prozent verurteilen die jüngste KI-Regulierung als „innovationsfeindlich“. 51 Prozent vertreten die Auffassung, dass die Cyberresilienz-Gesetzgebung „aus dem Ruder gelaufen“ ist. Als weitere Wachstums­hemmnisse werden von den Interim Managern das Wettbewerbs- und Kartellrecht (49 Prozent) sowie die Chemikalienregulierung (46 Prozent) eingeschätzt.

  Wirtschaft wird zum Handlanger der Politik
Die Führungskräfte laufen nicht nur gegen den hohen bürokratischen Aufwand Sturm (84 Prozent), sondern wehren sich auch gegen die „Zweckentfremdung der Wirtschaft“: Der Regulierungswahn macht die Unternehmen zu Handlangern der Politik, meinen 62 Prozent der Befragten. Dabei stufen 69 Prozent die von der Politik vorgegebenen Ziele als „unrealistisch hoch angesetzt“ ein.

Den dahintersteckenden Hang zum Mikromanagement halten 72 Prozent der kontaktierten Interim Manager für „grundfalsch“. „Das gilt allerdings auch für die innerbetriebliche Bürokratie, die sogenannte Firmokratie“, sagt Dr. Bodo Antonić. Er rät den Unternehmen für 2026, „weniger über die staatliche Regulatorik zu klagen, sondern in der eigenen Organisation nicht-wertschöpfende Prozesse konsequent zu eliminieren.“

KI als Ausgleich für den Bürokratiewahn
Einen anderen Ausweg aus dem „Bürokratiewahn“ zeigt Eckhart Hilgenstock auf: „Künstliche Intelligenz ist der größte Hebel, den Unternehmen selbst in der Hand haben, um sich dem wirtschaftlichen Niedergang zu entziehen. Die mit KI erzielbaren Effizienzgewinne können den mit der Erledigung der bürokratischen Pflichten verbundenen Aufwand zumindest teilweise kompensieren.“

Christian Florschütz erklärt: „Leider passiert es immer häufiger, dass Unternehmen übermäßig viele Ressourcen in die bürokratische Pflichterfüllung stecken müssen, die beim Kümmern um den Kunden fehlt. Die Herausforderung besteht darin, die Kundenfokussierung als Basis für den dauerhaften unternehmerischen Erfolg nicht aus den Augen zu verlieren.“

„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört zu den größten Monstern im Bürokratie-Dschungel“, gibt Ulf Camehn ein Beispiel. Er sagt: „Auch mit reduzierter Datenanforderung bleibt die Berichterstattung nach CSRD eine massive Belastung für den Mittelstand.“

  Bauämter sind die größten Bremser der Baukonjunktur
Klaus-Peter Stöppler verweist konkret auf die Baubranche: „Die meisten Bauämter sind in ihren Abläufen und Genehmigungsverfahren in den 1980ern stehen geblieben. Damit sind sie einer der größten Bremser der Baukonjunktur und damit der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands insgesamt. Eine ruckartige Verbesserung für 2026 ist nicht zu erwarten. Vielmehr wird es wohl noch Jahre dauern, bis diese bürokratische Lähmung mit der nächsten Generation der Amtsleiter über­wunden werden wird.“

Sein Kollege Roland Streibich bringt einen anderen Aspekt auf den Punkt: „Das völlig ineffiziente Einstimmigkeitsprinzip in der EU muss dringend abgeschafft und zum Bürokratieabbau durch qualifizierte Mehrheiten ersetzt werden. 16 Landesbauordnungen sind 15 zuviel. Eine bundesweite Vereinheitlichung ist dringend geboten.“

Unternehmertum als Quelle des Wohlstands
„Deutschland braucht mehr Unternehmer und weniger Bürokraten“, sagt Ruben Faust, „denn Unter­nehmertum ist die Quelle des wirtschaftlichen Wohlstands. Also: mehr Startups, weniger Behörden.“

Ulvi Aydin resümiert: „Deutschland muss 2026/27 die ökonomische Wende schaffen, um nicht zu einer Wirtschaftsnation zweiter Klasse abzusteigen. Noch haben wir Chancen, das Ruder herumzureißen, aber wir müssen sie auch ergreifen. Dabei sind die Politik wie die Wirtschaft gleichermaßen gefragt.“

Karlheinz Zuerl ergänzt: „Einst war ‚Made in Germany‘ eine Erfolgsmarke. Heute entwickelt sich ‚Made in Asia‘ immer mehr zum Synonym für ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bei guter Qualität. Das hängt nicht nur, aber auch mit dem hohen Bürokratieaufwand hierzulande zusammen, der Ressourcen frisst, Innovationen verlangsamt und die Kosten nach oben treibt.“

United Interim ist die führende Online-Community für qualitätsgeprüfte Interim Manager und Fractional Manager in Deutsch­land, Österreich und der Schweiz. Die Reichweite erstreckt sich auf weit über 12.000 Führungskräfte auf Zeit in der DACH-Region. Aus dieser Gruppe heraus haben zehn der erfahrensten und renommier­testen Interim Manager gemeinsam mit United Interim eine Studie über den Stand und die Zukunft der deutschen Wirt­schaft durchgeführt.

Diese zehn Elite Interim Manager sind Dr. Bodo Antonić, Ulvi Aydin, Ulf Camehn, Ruben Faust, Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Jane Enny van Lambalgen, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich und Karlheinz Zuerl. Die Studienleitung obliegt Dr. Harald Schönfeld und Jürgen Becker als Gründer und Geschäftsführer von United Interim. An der Befragung für die Studie haben über 550 ausgewählte Interim Manager teilgenommen.

Interim Management gilt als die „Königsklasse“ im Management, weil die Führungskräfte auf Zeit mehr berufliche Heraus­forderungen in mehr Unter­nehmen bewältigen als Führungskräfte im Angestelltenverhältnis und daher über einen größeren Überblick verfügen. Im Unterschied zu Beratern entwickeln sie nicht nur Konzepte, sondern sorgen für eine bestimmte Zeit im Unternehmen auch für die Umsetzung.

United Interim ist die führende Online-Community für qualitätsgeprüfte Interim Manager und Fractional Manager in Deutsch­land, Österreich und der Schweiz. Die Reichweite erstreckt sich auf weit über 12.000 Führungskräfte auf Zeit in der DACH-Region. Aus dieser Gruppe heraus haben zehn der erfahrensten und renommier­testen Interim Manager gemeinsam mit United Interim eine Studie über den Stand und die Zukunft der deutschen Wirtschaft durchgeführt.

Diese zehn Elite Interim Manager sind Dr. Bodo Antonić, Ulvi Aydin, Ulf Camehn, Ruben Faust, Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Jane Enny van Lambalgen, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich und Karlheinz Zuerl. Die Studienleitung obliegt Dr. Harald Schönfeld und Jürgen Becker als Gründer und Geschäftsführer von United Interim.

An der Befragung für die Studie haben über 550 ausgewählte Interim Manager teilgenommen. Interim Management gilt als die „Königsklasse“ im Management, weil die Führungskräfte auf Zeit mehr berufliche Heraus­forderungen in mehr Unter­nehmen bewältigen als Führungskräfte im Angestelltenverhältnis und daher über einen größeren Überblick verfügen. Im Unterschied zu Beratern entwickeln sie nicht nur Konzepte, sondern sorgen für eine bestimmte Zeit im Unternehmen auch für die Umsetzung.




Wärmepumpe erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen
Repräsentative Umfrage zeigt: Die Wärmepumpe ist das meistgewünschte Heizsystem. Damit wächst der Druck auf die Politik, endlich Klarheit im Gebäudeenergiegesetz zu schaffen.
Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag von co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.

Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.

Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.

Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.

„Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online (Foto Marco Urban).

„Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“

Hauseigentümer können mit dem kostenlosen ModernisierungsCheck von co2online (www.co2online.de/modernisierungscheck) prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.


Silvesterfeuerwerk: was erlaubt ist – was in Moers gewünscht ist

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel, andere empfinden den Lärm als störend – besonders dann, wenn Haus- oder Wildtiere betroffen sind. Unabhängig von persönlichen Vorlieben gelten für das Abbrennen klare Regeln. Ohne besondere Genehmigung ist dies ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Raketen und Böllern grundsätzlich verboten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, an Tankstellen sowie in Naturschutzgebieten dürfen zu keiner Zeit Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese weder aufbewahren noch abbrennen.

Unfälle vermeiden, Rettungsdienste entlasten 
Ein zusätzliches Verbot für Silvesterfeuerwerk auf einzelnen Plätzen im Stadtgebiet gibt es in Moers nicht. Dafür fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Dennoch richtet die Stadt einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung.

„Verzicht auf Feuerwerk hilft, Unfälle zu vermeiden und entlastet gleichzeitig Rettungsdienste und Krankenhäuser“, betont Bürgermeisterin Julia Zupancic. „Ein ruhigerer Jahreswechsel ist ein Gewinn für die Sicherheit - für Tiere und für viele Menschen, die auf Lärm besonders sensibel reagieren.“

Nur nüchtern zünden
Wer sich dennoch für Feuerwerk entscheidet, sollte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern beachten, besonders umsichtig handeln und nur nüchtern zünden. Auch die Müllvermeidung ist wichtig. Aber erst wenn sichergestellt ist, dass die Reste nicht mehr brennen oder glimmen, dürfen sie entsorgt werden. „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Start ins neue Jahr - mit Rücksicht und Verantwortung füreinander.“

Silvester-Feuerwerk: Gefahr durch illegale Billig-Böller
Was zum Jahreswechsel sicher und erlaubt ist

Fünf Tote und zahlreiche Verletzte durch illegale Pyrotechnik oder missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025. Laut Bundespolizei gelangt immer zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland. So hat der Zoll beispielsweise Anfang Dezember 2025 bei Dresden hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk beschlagnahmt, darunter auch besonders gefährliche Kugelbomben.

„Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte nur zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und bei Billig-Angeboten misstrauisch werden. Außerdem müssen sich Verbraucher:innen über örtliche geltenden Beschränkungen und Verbotszonen informieren“, betont Philip Heldt, Referent für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Foto Verbraucherzentrale

Geprüftes Feuerwerk: So erkennt man es
Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen, Böller und Batterien (Feuerwerk der Kategorie F2) müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen und der Registriernummer (0589 für BAM). Verbraucher:innen sollten auch darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt.

Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte ins Impressum schauen, ob das anbietende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel zudem nur vorbestellt werden und es ist ein Nachweis der Volljährigkeit erforderlich. Die Lieferung erfolgt erst ab 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.

Für Tiere und Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach
Für Haus- und Wildtiere, aber auch für lärmempfindliche Menschen ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger ist mehr“. Anstatt lauten Böllern und Heulern sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zusätzlichen Chemikalien.

Verbote: Knallerei ist nicht überall erlaubt
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige NRW-Städte Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Besondere Regelungen können in historischen Altstädten gelten. In Norddeutschland darf Pyrotechnik etwa nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern eingesetzt werden. Ein Böllerverbot gilt auch auf Sylt.

Richtig entsorgen: Restmüll oder Sonderabfall
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) empfiehlt dringend, übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht mehr zu verwenden. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten sie als gefährlicher Abfall in einem Recycling- oder Wertstoffhof zur Entsorgung abgegeben werden. Das gilt laut BAM auch für Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat (Blindgänger).

Es sollte keinesfalls erneut angezündet, sondern nach ausreichender Abkühlung eingesammelt und zur Entsorgung abgegeben werden. Reste von abgebrannten und abgekühlten Feuerwerkskörpern (zum Beispiel Mehrschussbatterien aus Pappe, Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Bei Schäden: Ohne Versicherung wird’s teuer
Wer unbeabsichtigt Dinge beschädigt oder andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung vorweisen können. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden, bei Vandalismus die Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung. Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit seinem privaten Vermögen."
Weiterführende Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/114630



Moers: Mit südlichem Feuer ins neue Jahr PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC entführt beim Neujahrskonzert nach Italien und Spanien  
Auch das Jahr 2026 beginnt in Moers festlich und feurig zugleich. Bereits zum siebten Mal gastiert am Neujahrstag das international re-nommierte PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC in der Grafenstadt. Unter der Leitung seines gefeierten Chefdirigenten Heiko Mathias Förster begibt sich das Orchester unter dem Titel „Bilder aus dem Süden” auf eine musikalische Reise ins sonnige Italien und Spanien – voller mediterraner Leichtigkeit, Lebensfreude und tänzerischem Schwung.

„Wir leben in einer Region, in der die kalten Tage in der Überzahl sind. Dieses Programm schenkt uns gleich zu Jahresbeginn das Gefühl von Wärme, Urlaub und südlichem Temperament“, sagt Heiko Mathias Förster.  

Möglich wird dieses Konzert erneut durch die Unterstützung der langjährigen Partner ENNI Energie & Umwelt Niederrhein (Enni) und Volksbank Niederrhein. „Wir möchten den Menschen hier am Nie-derrhein mit einem kulturellen Höhepunkt einen tollen Start in das neue Jahr ermöglichen. Dass wir dieses großartig besetzte Konzert wieder ermöglichen können, erfüllt uns mit Freude“, erklärt Guido Lohmann, der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Niederrhein.  

Für Stefan Krämer, den bald scheidenden Vorsitzenden der Enni-Geschäftsführung, ist es ein besonders bewegender Moment: Zum letzten Mal begleitet er das Neujahrskonzert in dieser Funktion, bevor er in den Ruhestand geht. „Über viele Jahre hinweg haben wir dieses exzellente Orchester nach Moers geholt. Für mich persönlich ist es ein schöner Schluss-punkt, diese Tradition für die Menschen unserer Region noch einmal mitgestalten zu dürfen“, sagt er.  

Das Neujahrskonzert ist längst ein fester Höhepunkt und das gesell-schaftliche Ereignis zum Jahresastart im vielfältigen Kulturkalender des Niederrheins. Bei allen bisherigen Konzerten war die Enni-Eventhalle ausverkauft. „Die Resonanz ist überwältigend. Man spürt die Begeisterung, die Herzlichkeit und die Freude des Publikums hier in Moers. Genau das macht diese Abende für uns zu etwas Besonderem“, betont Förster.

Die 65 Musikerinnen und Musiker mit ihrer starken Streicher-besetzung begeistern mit warmem Klang und zugleich einem Feuer-werk an Tönen. Diesmal widmet sich das gefragte Ensemble ganz dem musikalischen Süden Europas. Italien und Spanien bilden den roten Faden – Länder, deren Klänge seit Jahrhunderten für Rhythmus, Tem-perament und Sinnlichkeit stehen.  

So kommt schon der Auftakt des Konzertes feurig daher: mit Franz von Suppès schwungvollem „Boccaccio-Marsch“ aus seiner gleichnamigen Operette – übrigens seine erfolgreichste. Das Lebensgefühl der südli-chen Regionen auf der iberischen Halbinsel spiegelt sich in Jean-Louis Nicodés Suite „Bilder aus dem Süden“ wider, die dem Programm sei-nen Namen verleiht.

Spätromantisch und kunstvoll arrangiert ist sie mit einem mitreißenden Bolero. Danach folgt die Ouvertüre zur Operette „Karneval in Rom“ von Johann Strauss, närrisch, humorvoll, eine schwungvolle Party bis spät in die Nacht. Die Musizierfreude und das Temperament der Spanier fängt Josef Hellmesbergers virtuos gestalte-ter Walzer „Valse espagnole” aus dem Ballett „Die Perle von Iberien“ ein.

Schließlich lässt Jules Massenet in Auszügen aus seiner Oper „Le Cid” die charakteristischen Tänze verschiedener spanischer Regionen – von Kastilien über Aragon bis Navarra – lebendig werden.  

Im zweiten Teil entfaltet sich die südliche Farbenpracht weiter: Der „Lagunenwalzer” eines Johann Strauss entführt das Publikum in die romantische Welt Venedigs.
Dazu erklingen zwei der sechs charakte-ristischen Länderbeschreibungen aus der Suite von Moritz Moszkowski, die Italien und Spanien gewidmet sind, sowie
temperamentvolle Zarzuelaklänge des Spaniers Ruperto Chapí (Die Trommel der Gre-nadiere).

Schon zu seiner Zeit war diese spanische Operette ein gro-ßer Publikumserfolg, verbindet sie doch eine Liebesgeschichte mit spanischem Nationalgefühl. Ein lebendiger Höhepunkt ist zweifellos das weltbekannte neapolitanische Lied „Funiculì, Funiculà“.  

„Kaum ein Stück verkörpert mediterrane Fröhlichkeit so unmittelbar wie diese Me-lodie. Sie zieht jeden in ihren Bann“, erklärt Heiko Mathias Förster. Den glanzvollen Schlusspunkt setzt schließlich Julius Fučiks Konzertouver-türe Marinarella, die mit explosiver Energie italienisches Kolorit vertrömt – ein Finale voller Esprit.  

Das Interesse am Neujahrskonzert ist am Niederrhein traditionell groß, und auch diesmal rechnen die Veranstalter mit einem ausverkauften Haus. Wer dabei sein möchte, sollte sich also frühzeitig eine der 1.200 Eintrittskarten sichern – ideal auch als besonderes Weihnachtsgeschenk. Tickets sind ab 30,99 Euro zuzüglich Vorverkaufsgebühren bei der Stadt- und Touristeninformation (MoersMarketing GmbH) in der Steinstraße oder online unter www.enni.de/neujahrskonzert erhältlich.  

Das Neujahrskonzert findet am 1. Januar 2026 ab 18 Uhr in der Enni Eventhalle am Solimare, Filder Straße 140, 47447 Moers statt. Der Einlass ist ab 16 Uhr.

Enni lädt zum Sauna-Event ins Freizeitbad Neukirchen-Vluyn ein
Sauna-Fans können das neue Jahr im Freizeitbad Neukirchen-Vluyn besonders entspannt beginnen: Die ENNI Sport & Bäder Niederrhein (ENNI) lädt für Donnerstag, 1. Januar, zum großen Neujahrs-Saunaevent ein. Unter dem Motto „Willkommen im neuen Jahr“ erwartet die Gäste ab 12 Uhr ein abwechslungsreiches Wellness-, Schwitz- und Sportprogramm.  

In der großzügigen Saunaanlage bietet das Team des Freizeitbads in der großen Kristallsauna stündlich intensive Aufguss-Rituale an. Von kreislaufschonenden Menthol-Kristallen über fruchtige Obstdufterlebnisse bis hin zu Spezialessenzen wie Japanischem Heilpflanzenöl reicht die Vielfalt der Aromen. Die Aufgüsse tragen Namen wie „Prosit Neujahr“, „Glückskekse-Erlebnisse“, „1000 und eine Nacht“ oder „Birkenzweig-Zeremonie“.

Alle Rituale werden durch passende Musik atmosphärisch begleitet. Auch die jüngsten Sauna-Fans kommen auf ihre Kosten: Für Kinder gibt es eigene Aufgüsse, bei denen sie unter fachlicher Anleitung sogar einmal selbst das Wedelhandtuch schwingen dürfen. Als kleine Stärkung werden Wassereis oder vitaminreiches Obst gereicht.   Während des Events steht das gesamte Freizeitbad ausschließlich zur textilfreien Nutzung zur Verfügung – auch hier gibt es ein buntes Rahmenprogramm.

Geöffnet ist das Freizeitbad am Neujahrstag von 12 bis 21 Uhr. Der Eintritt kostet für Erwachsene 22 Euro im Vorverkauf und 25 Euro an der Tageskasse, Kinder zahlen 12 Euro. Wer ausschließlich textilfrei schwimmen möchte, zahlt 7 Euro. Für den regulären Schwimmbadbetrieb bleibt das Bad geschlossen. Weitere Informationen gibt es unter www.freizeitbad-neukirchen-vluyn.de.

Moers: Ab 2. Januar: Bibliothek stellt digitales Leseangebot um
Für ein vielfältiges, modernes und komfortables Leseerlebnis: Ab dem 2. Januar stellt die Bibliothek Moers ihr digitales Leseangebot um. E-Books und Hörbücher stehen dann ausschließlich über den Anbieter OverDrive mit der App Libby zur Verfügung. Die Vorteile: eine einfache Bedienung, umfangreiche Funktionen und Zugriff rund um die Uhr.

Für die Leserinnen und Leser ist es wichtig zu wissen, dass die bisherige Onleihe Niederrhein nur noch bis zum 2. Januar 2026 zur Verfügung steht. Eine automatische Übernahme von Vormerkungen oder die Ausleihhistorie aus dem alten System ist leider nicht möglich.
Rund um den Wechsel stellt die Bibliothek Moers auf der Homepage und auf den Social-Media-Kanälen Informationen und Tipps bereit, um den Umstieg zu erleichtern. Auch vor Ort hilft das Team sehr gerne weiter.

Faszinierende Geschichte der Stadt Moers bei Gästeführungen 2026 entdecken
Die Stadt Moers präsentiert den neuen Flyer für die vielfältigen Gästeführungen im Jahr 2026. Ob historische Stadtführung, nächtliche Entdeckungstouren oder spezielle Highlights, wie eine neue geführte Wanderung mit Einkehr (Geheimnisvoller Stadtgraben mit Wall) – das Programm bietet für jeden Geschmack das passende Erlebnis.

Der gedruckte Flyer liegt ab Januar bei der Stadt- und Touristinformation von Moers Marketing und in der Hauptstelle der Bibliothek sowie an weiteren bekannten Auslagestellen aus.

Geschichtsinteressierte sind herzlich eingeladen, sich auf spannende Entdeckungstouren durch die Stadt zu begeben. Der erste Termin mit der Vollmondwanderung findet bereits am Samstag, 3. Januar, um 18.30 Uhr statt. Der Treffpunkt ist am Clubhaus der Freien Schwimmer, Römerstraße 790 am Baerler Busch.

Abwechslungsreiches Programm
Das aktuelle Programm bietet für Kulturliebhaber, Naturfreunde und Kulinarik-Fans spannende Touren. Die Highlights im Überblick:

- Historische Stadtführung mit Einblicken in die römische, preußische und moderne Vergangenheit
- Rundgänge um den Königlichen Hof, durch die Altstadt und zu besonderen historischen Stätten wie Kirchtor und Mattorn. Angeboten werden Führungen von mittags bis abends.
- Spezielle Touren für Gruppen oder Schulklassen – auch nach individueller Absprache
- Nachts bei Vollmond: Die Halde Rheinpreußen in einem magischen roten Licht erleben

Spezielle Einblicke in die Stadtteile
Für diejenigen, die auch die Stadtteile abseits der Innenstadt kennenlernen möchten: Führungen in vielen Moerser Stadtteilen, wie Kapellen, Schwafheim, Meerbeck oder Repelen, bieten spezielle Einblicke in die jeweils einzigartige Geschichte vor Ort. Alle Führungen werden fachkundig begleitet und bieten eine einzigartige Gelegenheit, unsere Stadt kennenzulernen. Für detaillierte Informationen zu Terminen, Treffpunkten und Preisen liegt der neue Flyer bereit.

Der Flyer wird von der Wirtschaftsförderung der Stadt Moers herausgegeben und ist ab Januar in vielen öffentlichen Einrichtungen erhältlich. Alle Führungen sind auch unter dem Stichwort Stadtführungen zu finden. Einen Vorgeschmack auf die Führungen bekommen Interessierte auf der interaktiven Internetseite www.moerser-stadtfuehrungen.de. Anmeldungen zu den Führungen: Stadt- und Touristinformation von Moers Marketing, Kirchstraße 27a/b, Telefon 0 28 41 / 88 22 6-0.

Hallenfußball-Stadtpokal: Spannung pur im ENNI Sportpark Rheinkamp
Der Hallenfußball-Stadtpokal 2025 verspricht wieder ein spannendes Fußballwochenende. Der GSV Moers will im ENNI Sportpark Rheinkamp (Am Sportzentrum 5) seinen Titel verteidigen. Ausrichter ist in diesem Jahr der MSV Moers.

Das Turnier startet am Samstag, 3. Januar, um 12 Uhr mit den ersten Vorrundenspielen. Die Spannung bleibt auch am Sonntag, 4. Januar, hoch, wenn die Vorrunden fortgesetzt werden. Ab ca. 15 Uhr folgen dann die Final- und Platzierungsspiele. Gegen 17 Uhr ehrt Bürgermeisterin Julia Zupancic den Sieger.  

In Gruppe A spielen: MSV Moers, FC Moers-Meerfeld, FC Mattheck Moers, SC Rheinkamp, GSV Moers und FC Niederrhein Soccer. 
Die Gruppe B besteht aus: FC Rot Weiß Moers, SV Schwafheim, SV Scherpenberg, VfL Repelen, TV Kapellen und TV Asberg. 
Der Eintritt für Erwachsene beträgt 4 Euro, Rentner und Jugendliche ab 14 Jahren zahlen 2 Euro. Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt.


Stadtverwaltung Moers macht Betriebsferien
Zwischen den Feiertagen legt auch die Stadtverwaltung Moers eine Pause ein. Bis einschließlich Samstag, 3. Januar 2026, bleiben der Bürgerservice, die Sozialraumteams des Jugendamts, die vhs, die Bibliothek sowie die Moerser Musikschule geschlossen. In dieser Zeit stehen auch die Open Library und die Außenrückgabe der Bibliothek nicht zur Verfügung.

Die Bibliothekszweigstelle Repelen öffnet erst wieder ab dem 7. Januar, die Zweigstelle Kapellen bleibt vom 12. Dezember bis einschließlich 5. Januar geschlossen. Wer dennoch Lesestoff oder Hörbücher möchte, kann die Online-Dienste der Bibliothek wie gewohnt ohne Unterbrechung nutzen.  Auch das Grafschafter Museum und das Alte Landratsamt (ALRA) schließen an den Feiertagen am 24., 25. und 31. Dezember ihre Türen.

An allen anderen Tagen – sogar an Neujahr – können Besucherinnen und Besucher die Ausstellungen regulär besichtigen. Ab Montag, 5. Januar, gelten in der Stadtverwaltung und in den städtischen Einrichtungen wieder die normalen Öffnungszeiten bzw. in der Musikschule die Ferienzeiten am 5./6. Januar (Verwaltung: 9 bis 13 Uhr, kein Unterricht).

Notdienst des Standesamts am 30. Dezember Für die Beurkundung von Sterbefällen richtet das Standesamt am Dienstag, 30. Dezember, einen Notdienst ein. Die Mitarbeiterinnen stehen von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern 0 28 41 / 201-660, -692, -693 oder -706 zur Verfügung.

Um den Ablauf zu erleichtern, sollten Unterlagen wie Sterbefallanzeige, Todesbescheinigung und Personenstandsurkunden vorab per Fax an 0 28 41 / 201-1 64 91 oder per E-Mail an sterbefaelle@moers.de gesendet werden. Die Mitarbeitenden des Standesamtes melden sich anschließend telefonisch, sobald die Sterbeurkunden abgeholt werden können.

Stadtverwaltung Dinslaken zwischen den Jahren geschlossen
Die Dinslakener Stadtverwaltung ist bis Sonntag, 4. Januar 2026, geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Die Schließung betrifft auch das Museum Voswinckelshof, die Stadtinfo am Rittertor und das Archiv. Das Familienbüro ist ab dem 20.12. geschlossen und öffnet dann wieder am 5. Januar 2026. 

Die Müllabfuhr erfolgt wie im Abfallkalender angegeben. Auch die Straßenreinigung erfolgt an den üblichen Tagen, nur an Feiertagen fällt sie aus. Der Wertstoffhof ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Sa., 27.12.: 8.00-15.00 Uhr
Di., 30.12.: 8:00-15.30 Uhr
Fr., 02.01.: 8.00-15.30 Uhr
Sa., 03.01.: 8.00-15.00 Uhr
Die Stadtbibliothek ist bereits am 2. Januar wieder geöffnet. In Notfällen bei Hausanschlüssen und Kanalisationsanlagen kann der Tiefbau unter der Notfallnummer 02064 / 66-354 erreicht werden. Der Allgemeine Soziale Dienst ist über die Kreisleitstelle auch während Schließzeiten erreichbar.
Die Feuerwehr ist – ob bei Bränden, Hilfeleistungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen – wie gewohnt unter der Notrufnummer 112 zu erreichen.

Neue Adresse zum neuen Jahr: Die Klever Volkshochschule zieht um
Statt besinnlicher Weihnachtszeit herrscht beim Team der Klever Volkshochschule aktuell Umzugsstress. Über die Feiertage zieht die Volkshochschule Kleve – Wilhelm Frede um. Vom derzeitigen Standort Hagsche Poort 22 wechselt die Anschrift des VHS-Hauses zur neuen Adresse Landwehr 2-6, 47533 Kleve.

VHS Kleve Landwehr Das neue Gebäude der Volkshochschule Kleve - Wilhelm Frede an der Landwehr  

Dort freut sich die Volkshochschule ab dem 5. Januar 2026 darüber, ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer in neuen Räumlichkeiten begrüßen zu können.   Bereits am vergangenen Freitag, 12. Dezember 2025, hat das ehemalige VHS-Haus an der Hagsche Poort 22 endgültig seine Türen für den VHS-Betrieb geschlossen. Fast 30 Jahre lang war es die Heimat der Klever Volkshochschule.

Das alte Gebäude genügte allerdings zusehends nicht mehr den Anforderungen der modernen Erwachsenenbildung. Insbesondere der Bedarf an Verwaltungs- und Unterrichtsräumen konnte nicht gedeckt werden, zudem besteht an der Bausubstanz Sanierungsbedarf.  

Am neuen Standort kann die VHS ihren Raumbedarf künftig ohne Zuhilfenahme externer Gebäude decken. Insgesamt ist das neue VHS-Haus deutlich energieeffizienter als sein Vorgänger und der Einbau eines Aufzuges sorgt im kommenden Jahr für barrierefreie Zugänge zu allen Kursräumen. Durch die Bushaltestelle „Kleve Landwehr“ direkt vor der Haustür bleibt die Volkshochschule auch an der neuen Adresse gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.  

 In dem Gebäude an der Landwehr 2-6 waren bis 2017 Teile der Klever Stadtverwaltung untergebracht, während das Rathaus in der Innenstadt neu gebaut wurde. Zuletzt dienten die Räumlichkeiten übergangsweise als zweiter Standort der Gesamtschule am Forstgarten.  

Durch den Umzug sind die Mitarbeitenden der Volkshochschule aktuell nur eingeschränkt erreichbar. Wer dringende Angelegenheiten zu klären hat, kann das Team der VHS per E-Mail unter vhs@kleve.de erreichen. In der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 ist die Volkshochschule komplett geschlossen, sodass auch E-Mails nicht bearbeitet werden.

Ab dem 5. Januar 2026 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann zu den gewohnten Öffnungszeiten, jedoch unter neuer Anschrift, wieder erreichbar.  
Ebenfalls ab dem 5. Januar 2026 dürfen sich alle Interessierten über das neue VHS-Programm freuen. Es erscheint dann online unter www.vhs-kleve.de und ist dort direkt buchbar. Das gedruckte Programmheft liegt Anfang Januar an zahlreichen Stellen in Kleve, Emmerich und Rees aus.

Kleve: Umfassende Sanierung der Riswicker Straße beginnt im Januar
Die Riswicker Straße in Kleve wird im kommenden Jahr umfangreich saniert. Ab dem 5. Januar 2026 beginnen an der Riswicker Straße in Kleve umfassende Sanierungsarbeiten. Die innerstädtische Verkehrsachse in unmittelbarer Bahnhofsnähe wird dann von der Einmündung Van-den-Bergh-Straße bis zur Kreuzung mit dem Klever Ring grundlegend modernisiert und umgebaut.

So steht in insgesamt acht Bauabschnitten die Erneuerung der Kanalisation für Schmutz- und Regenwasser inklusive der Hausanschlüsse, der Straße samt Gehwegen sowie der Straßenbeleuchtung an. Bereits seit Anfang Dezember rollen die Bagger auf der Riswicker Straße. Zunächst musste eine vorhandene Gasleitung im Straßenbereich tiefer ins Erdreich gelegt werden, damit sie die folgenden Bauarbeiten nicht behindert. Ursprünglich sollte die daraus resultierende Sperrung über die anstehenden Feiertage aufgehoben werden.

Da die Betreiberfirma der Gasleitung allerdings noch unvorhergesehene Arbeiten an der Gasleitung erledigen musste, wird die Sperrung über den Jahreswechsel aufrechterhalten. Am Montag, 5. Januar 2026, starten dann die eigentlichen Straßen- und Kanalbauarbeiten an der Einmündung zwischen Riswicker Straße und Van-den-Bergh-Straße. Von da aus zieht die Baustelle abschnittsweise weiter in Richtung Klever Ring.

Die deutlichste Veränderung wird es direkt vor dem Neubau des Konrad-Adenauer-Gymnasium geben. Dort wird die bestehende Verkehrsführung geändert und ein komplett neuer Kreisverkehr gebaut, der künftig die Verkehrsströme rund um das entstehende Schulzentrum regelt.

Über den Kreisverkehr wird die Riswicker Straße mit der Straße Geefacker sowie der neuen Straße Am Stellwerk verbunden, die das Konrad-Adenauer-Gymnasium erschließt. Durch das etappenweise Vorgehen in acht Bauabschnitten sollen die Auswirkungen auf den Straßenverkehr weitgehend minimiert werden, sodass Anliegerinnen und Anlieger ihre Grundstücke möglichst immer erreichen können.

Einschränkungen können jedoch nicht immer vermieden werden. Folgendermaßen sind die Bauabschnitte eingeteilt:
Bauabschnitt 1: Kanalbau von der van-den-Bergh-Straße bis Geefacker
Bauabschnitt 2: Straßenbau von der van-den-Bergh-Straße bis zum neuen Schulgebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums
Bauabschnitt 3: Straßenbau vom Schulgebäude bis hinter Geefacker
Bauabschnitt 4: Kanalbau von Geefacker bis Oststraße
Bauabschnitt 5: Straßenbau von Geefacker bis Riswicker Straße, Hausnummer 56 Bauabschnitt 6: Straßenbau von Riswicker Straße Hausnummer 56 bis Oststraße Bauabschnitt 7: Kanalbau Bereich Oststraße
Bauabschnitt 8: Straßenbau Bereich Oststraße

Während der gesamten Baumaßnahme wird die Riswicker Straße stellenweise voll gesperrt sein. Umleitungen führen den Straßenverkehr währenddessen über den Klever Ring und die Emmericher Straße. Planmäßig dauert das gesamte Projekt rund zwei Jahre. 

Kanaluntersuchungen an der B8 in Dinslaken
Für eine geplante Fahrbahn- und Radwegesanierung der B8 (Willy-Brandt-Straße/ Weseler Straße) durch den Landesbetrieb Straßenbau erfolgen ab dem 5. Januar 2026 vorbereitende Kanaluntersuchungen durch die Stadt Dinslaken. Mit einer speziellen Kamera werden dabei Abwasserkanäle untersucht, um Schäden wie Risse oder Wurzeleinwuchs zu erkennen.

Betroffen ist der Abschnitt von der Einmündung Hans-Böckler-Straße bis zur Augustastraße. Die betroffenen Kanäle befinden sich überwiegend in den Seitenbereichen der Straße. In Folge der Arbeiten, die rund drei Monate dauern, kommt es abschnittsweise zu Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr. Die Stadtverwaltung bittet schon jetzt um Verständnis.

Die geplante Fahrbahn- und Radwegesanierung durch den Landesbetrieb Straßenbau wird dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Enni liest Zähler bei 2.500 Kunden im Januar in Moers-Hülsdonk ab
Das Ableseteam der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein (Enni) ist im Zuge des sogenannten rollierenden Ableseverfahrens im Januar im Moerser Stadtteil Hülsdonk unterwegs. „Dieses Mal erfassen wir dort bei etwa 2.500 Haushaltskunden rund 3.900 Strom-, Gas- und Wasserzählerstände. Dabei unterstützt uns die Dienstleistungsgesellschaft ASL Services“, informiert Lisa Bruns als zuständige Mitarbeiterin der Enni.

Sind vereinzelte Zähler nicht zugänglich, hinterlassen die Ableser der ASL eine Informationskarte im Briefkasten. „Die Bewohner finden darauf die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse, an die sie die Zählerstände selbst mitteilen können“, so Bruns.  
Wichtiger Hinweis: Die Ablesung erfolgt jährlich. Als wiederkehrendes Ereignis informiert die Enni die Kunden nicht gesondert darüber. Dennoch hofft Lisa Bruns auf deren Unterstützung: „Wichtig für uns ist, dass die Zähler frei zugänglich sind. Nur so ist ein schneller und reibungsloser Ablauf gewährleistet.“

Übrigens: Damit keine schwarzen Schafe in die Häuser gelangen, haben alle durch Enni beauftragten Ableser einen Dienstausweis. „Den sollten sich Kunden zeigen lassen, damit keine ungebetenen Gäste ins Haus gelangen.“
Im Zweifel sollten sich Kunden bei der Enni unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 222 1040 informieren.

Fünf Tage Jazz mitten in der Stadt: Moers Festival feiert 55. Geburtstag
Zum 55. Geburtstag des Moers Festivals vom 21. bis 25. Mai 2026 gibt es einige Neuerungen: So zieht das Festival für seine Jubiläumsausgabe auf den Kastellplatz in der Moerser Innenstadt. Außerdem wird es an fünf statt bislang vier Tagen stattfinden. Es beginnt bereits am Donnerstag mit einem Sonderkonzert und vielen weiteren Acts. 2026 ist zudem das Zelten auf der fußläufig gelegenen Ballonwiese im Freizeitpark möglich. idr - Infos: https://www.moers-festival.de




Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4 % gestiegen
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe, Oktober 2025
-11,8 % zum Vormonat (real, saison- und kalenderbereinigt)
+2,4 % zum Vorjahresmonat (real, kalenderbereinigt)
+4,4 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Umsatz im Bauhauptgewerbe, Oktober 2025
+4,5 % zum Vorjahresmonat (real)
+7,0 % zum Vorjahresmonat (nominal) A

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Oktober 2025 gegenüber September 2025 kalender- und saisonbereinigt um 11,8 % gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vormonat aufgrund von Großaufträgen der höchste Wert seit März 2022 registriert worden war.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm der Auftragseingang im Oktober 2025 im Vormonatsvergleich im Hochbau um 5,8 % und im Tiefbau um 16,9 % ab. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der kalender- und saisonbereinigte Auftragseingang von August 2025 bis Oktober 2025 um 3,5 % höher als in den drei Monaten zuvor (Hochbau: +9,8 %; Tiefbau: -1,7 %).



Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2024 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Oktober 2025 um 2,4 %. Im Hochbau nahm der Auftragseingang im Oktober 2025 um 8,1 % zu und im Tiefbau um 2,5 % ab. Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang lag 4,4 % über dem Vorjahresniveau. Umsatz real 4,5 % höher als im Vorjahresmonat.

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe war im Oktober 2025 um 4,5 % höher als im Vorjahresmonat. Der nominale Umsatz stieg im gleichen Zeitraum um 7,0 % auf 11,6 Milliarden Euro. In den ersten zehn Monaten 2025 stiegen die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 1,8 %, nominal um 4,3 %. Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im Oktober 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,3 % zu.

Potenzieller Treibhauseffekt verwendeter fluorierter Treibhausgase sinkt 2024 um 2,5 %
Chemische Industrie, Maschinenbau und Großhandel verzeichnen deutliche Rückgänge  Der potenzielle Treibhauseffekt der fluorierten Treibhausgase, die im Jahr 2024 in Deutschland eingesetzt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2024 fluorierte Treibhausgase mit einer Klimawirksamkeit von rund 7,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verwendet (2023: 7,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).

Deutliche Rückgänge im Vorjahresvergleich verzeichneten die Wirtschaftsbereiche Herstellung von chemischen Erzeugnissen (-53,2 % auf 0,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente), der Großhandel ohne Kraftfahrzeuge (-45,8 % auf 0,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) und der Maschinenbau (-17,0 % auf 1,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).

Die in einem Jahr eingesetzte Menge an fluorierten Treibhausgasen steht nicht in direktem Zusammenhang mit der im jeweiligen Jahr freigesetzten Menge dieser Gase. Daher werden diese Stoffe auch als "potenziell emissionsrelevant" bezeichnet. Das Umweltbundesamt prognostizierte für Deutschland im Jahr 2024 insgesamt Treibhausgasemissionen in Höhe von 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, was einem Rückgang von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Der Anteil der fluorierten Treibhausgase an allen Treibhausgasemissionen belief sich nach diesen Berechnungen im Jahr 2024 auf 1,4 %. Anwender steigen auf fluorierte Treibhausgase mit niedrigerem Treibhauspotenzial um Fluorierte Treibhausgase werden zum Beispiel als Kühlmittel in Klimaanlagen und Kühlschränken oder als Treibmittel zur Herstellung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet.

Der Einfluss der einzelnen Treibhausgase auf das Klima ist unterschiedlich stark. Als Vergleichsgröße dient das CO2-Äquivalent, das die Klimawirksamkeit von Kohlendioxid (CO2) mit einem Erwärmungspotenzial von 1 beziffert. Fluorierte Treibhausgase können das Erwärmungspotential von CO2 um das Vielfache übersteigen. Die Angabe in CO2-Äquivalenten drückt daher aus, mit wie viel Tonnen CO2 die Menge eines jeweiligen Treibhausgases umgerechnet zur globalen Erwärmung beitragen würde.

Von den insgesamt eingesetzten 6 992 metrischen Tonnen fluorierter Treibhausgase entfielen allein 2 273 metrische Tonnen (+13,3 % zum Vorjahr) auf das Kältemittel R 1234yf (Tetrafluorpropen). Damit war R 1234yf das am häufigsten eingesetzte fluorierte Treibhausgas. Es hat eine Klimawirksamkeit von 1 CO2-Äquivalent.

Die eingesetzte Menge von 2 273 metrischen Tonnen entspricht also den CO2-Äquivalenten dieses Gases, womit dessen Anteil am potenziellen Treibhauseffekt aller fluorierten Treibhausgase nur 0,03 % betrug. R 1234yf wird neben anderen Stoffen als Ersatz für R 134a (Tetrafluorethan) benutzt, welches eine sehr hohe Klimawirksamkeit von 1 300 CO2-Äquivalenten aufweist.

Das R 134a war mit 1 548 metrischen Tonnen (-16,0 % zum Vorjahr) das zweithäufigste eingesetzte Gas. Die Klimawirksamkeit der eingesetzten Menge entspricht 2,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, damit machte der Anteil von R 134a am gesamten potenziellen Treibhauseffekt der im Jahr 2024 in Deutschland eingesetzten fluorierten Treibhausgase 28,6 % aus.