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Direktorenführung „More Than Ever! The
Collection“ im Museum Kurhaus Kleve
Am Freitag, den 6. März 2026 um 19.30 Uhr führt
Direktor Harald Kunde durch die aktuelle
Sammlungspräsentation „More Than Ever! The
Collection“. Die Neupräsentation der Sammlung
integriert hochrangige Erwerbungen, Schenkungen
und Leihgaben der vergangenen Jahre in die
vorhandenen exemplarischen Bestände und
initiiert ein vielstimmiges Gespräch über
Zeiten, Räume und künstlerische
Individualitäten.

Dabei werden die für das Haus
identitätsstiftenden Konvolute der spätgotischen
Skulptur, der barocken Landschaften und
Porträts, die Werkblöcke von Ewald Mataré und
Joseph Beuys ebenso präsent sein wie
signifikante Beispiele der Klassischen
Avantgarden und der Kunst der Gegenwart.
Veranstalter ist der Freundeskreis Museum
Kurhaus und Koekkoek-Haus Kleve e.V. Die
Teilnahme an der Führung ist frei. Willkommen
sind nicht nur die Mitglieder des Vereins,
sondern alle, die sich für das Museum und seine
Kunst interessieren.
Workshop
„Farb- und Formspektakel“ im Museum Kurhaus
Kleve Am Samstag, den 7. März 2026,
findet von 11 bis 13 Uhr ein Workshop zum Thema
Farben und Formen statt. Der Workshop richtet
sich an Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren. Die
Künstlerin Pia Fries entwickelt ihre Arbeiten
aus gegenständlichen Kontexten heraus. Dabei
malt sie mit einem besonderen Gespür für Farben
und Formen. Bei einem gemeinsamen Rundgang wird
die Aufmerksamkeit auf ihre auffallend kompakten
Farbaufträge und die unterschiedlichen
Oberflächenstrukturen gerichtet.
Das macht Lust
auf Farbexperimente! Mit verschiedenen
Malwerkzeugen wird gespachtelt, lasiert,
gedruckt und gekratzt - so wird Farbe zum
unmittelbaren Erlebnis! Der Workshop richtet
sich an Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren. Die
Teilnahmegebühr pro Person beträgt 14 Euro
(inkl. Material). Anmeldungen sind zu den
Öffnungszeiten (Dienstag bis Sonntag von 11 bis
17 Uhr) am Empfang des Museum Kurhaus Kleve
(Tel. +49-(0)2821 / 750 10) möglich oder via
E-Mail empfang@mkk.art.
Dinslaken: Internationale Wochen gegen Rassismus
2026 – Stadt freut sich auf Aktionsideen
Demnächst starten die Planungen der
Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026.
Unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen
gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ finden
die Aktionswochen vom 16. bis 29. März 2026
statt. Die Stadtverwaltung lädt alle Vereine,
Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften,
Initiativen, Jugendgruppen und Einzelpersonen
dazu ein, sich aktiv an den Internationalen
Wochen gegen Rassismus zu beteiligen.
Beiträge können zum Beispiel in Form von
Workshops, Ausstellungen, Vorträgen,
Filmabenden, Theaterstücken oder Mitmachaktionen
erfolgen. Ziel ist es, Räume für Dialog, Zuhören
und gemeinsames Lernen zu schaffen, um allen
Formen von Diskriminierung und Rassismus
entschieden entgegenzutreten. Um die Ideen
zu sammeln, mögliche Kooperationen zu besprechen
und Überschneidungen zu vermeiden, lädt die
Stadtverwaltung herzlich zu einem gemeinsamen
Planungstreffen ein: Dieses findet am Mittwoch,
14. Januar 2026, um 15:00 Uhr im Saal Agen des
Rathauses statt.
„Das Team Dinslaken
steht für Vielfalt, Solidarität und Demokratie.
Wir haben viele Menschen in unserer Stadt, die
sich aktiv für einen Alltag ohne Diskriminierung
und ohne Rassismus einsetzen. Das finde ich sehr
wichtig und bin dafür sehr dankbar. Schon jetzt
freue ich mich auf viele Aktionsideen“, sagt
Bürgermeister Simon Panke. Aktionen, die im
offiziellen Programm berücksichtigt werden
sollen, werden über einen speziellen
Anmeldebogen gesammelt.
2.814
Verkehrstote: Höchste Zeit zum Handeln!

Symbolbild, © Christoph Rieger, DVR Deutscher
Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.
2.814
Verkehrstote: Höchste Zeit zum Handeln! Das
Statistische Bundesamt (Destatis) hat heute
bekanntgegeben, dass im Jahr 2025 in Deutschland
nach vorläufigen Ergebnissen 2.814 Menschen bei
Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. Zum
Vergleich: 2024 starben 2.770 Menschen, 2023
waren es 2.839 und 2022 2.788 Todesopfer. „Die
Zahlen sind gestiegen – das bereitet uns große
Sorge“, sagt Manfred Wirsch, Präsident des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).
„Jeden Tag stirbt alle drei Stunden ein
Mensch auf unseren Straßen. Besonders gefährlich
sind Landstraßen, auf denen die meisten
tödlichen Unfälle passieren. Wir setzen auf das
Bundesministerium für Verkehr, das jetzt als
zentraler Akteur vorangehen und gemeinsam mit
den Landesregierungen Maßnahmen umsetzen muss –
auch wenn sie politisch unbequem sind.
Tempolimits auf Landstraßen sind eine wirksame
Maßnahme, um Menschenleben zu retten.“
Tempolimits absenken, um Leben zu retten Um
die Zahl der Verkehrstoten spürbar zu senken,
fordert der DVR, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer
Fahrbahnbreite bis sechs Metern von 100 auf 80
km/h abzusenken. An Kreuzungen und Einmündungen
spricht sich der DVR für Tempo 70 aus.
„Tempolimits sind ein Ausdruck von Verantwortung
für Menschenleben“, betont Manfred Wirsch.
„Das Grundgesetz garantiert jedem das Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieses
Recht darf im Straßenverkehr nicht relativiert
werden – und politische Entscheidungen müssen
diesem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht
werden.“
Ablenkung am Steuer konsequent
überwachen Im Kontext der steigenden
Verkehrstotenzahlen empfiehlt der DVR den
Bundesländern, den Einsatz von „Handy-Blitzern“
zu verstärken, um Verstöße gegen das
„Handyverbot“ am Steuer flächendeckend zu
dokumentieren. Nach dem erfolgreichen
Pilotbetrieb in Rheinland-Pfalz seit 2025 sollte
eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage
geschaffen werden, um zukünftig einen
Flickenteppich an Einzelregelungen zu vermeiden.
„Verkehrssicherheit ist kein Luxus,
sondern Pflicht“, sagt Manfred Wirsch. „Wenn
Menschen immer häufiger wegsehen, müssen
automatisierte Systeme umso genauer hinschauen.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich
unserer Forderung im Januar bereits
angeschlossen – nun sollten Bund und Länder
folgen.“
Unfallhäufungsstellen
entschärfen Verkehrssicherheitsarbeit ist
Teamwork: Bund, Länder und Kommunen müssen
gemeinsam handeln. Der DVR ruft die
Verantwortlichen auf, die zur Verfügung
stehenden Mittel aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität, dem
Verkehrsetat des Bundes, dem
Straßenfinanzierungspaket sowie den Landes- und
Kommunalprogrammen gezielt einzusetzen, um
Unfallhäufungsstellen zu entschärfen.
Auf Landesebene sollten Mittel für die bauliche
Umgestaltung gefährlicher Kreuzungen und
Abschnitte sofort abrufbar sein, etwa als
ständige Budgets bei den zuständigen
Landesbetrieben. Nach einer datenbasierten
Analyse von Unfallhäufungsstellen können
Unfallkommissionen gezielt Maßnahmen festlegen
und diese zur Umsetzung freigeben.
Dazu
zählen unter anderem die Entschärfung und
gegebenenfalls Verbreiterung von Kurven, die
Verbesserung von Sichtachsen und Beleuchtung
sowie die Ergänzung von Abbiegespuren,
Bordsteinen, passiven Schutzeinrichtungen und
Querungsinseln. Ebenso können
Fahrbahnmarkierungen und Ampelschaltungen
verbessert, Barrierefreiheit hergestellt und
intelligente Verkehrsbeeinflussungssysteme –
etwa durch LED-Warnanzeigen – eingesetzt werden.
„Daten zeigen uns die Gefahren,
Fachleute entwickeln wirksame Maßnahmen und der
Haushalt gibt uns die Mittel. Nun brauchen wir
politische Entschlossenheit, damit Menschen
nicht weiter an teilweise seit Jahren bekannten
Unfallhäufungsstellen sterben. Die Zeit des
Redens ist vorbei, jetzt müssen mehr Taten zur
Rettung von Menschenleben folgen”, so Manfred
Wirsch.
Verkehrssicherheitsarbeit auf
neues Level heben Das 2020 beschlossene
Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 der
Bundesregierung betont, man dürfe sich auf den
bislang erreichten Erfolgen „nicht ausruhen“ und
müsse negative Trends „stoppen“. Der Bund
verstehe sich dabei als „zentraler Akteur,
Initiator und Koordinator“ und wolle die
Verkehrssicherheitsarbeit auf ein „in Umfang und
Qualität neues Level“ heben.
„2.814
Verkehrstote sind 2.814 Gründe, jetzt
entschlossen zu handeln“, sagt Manfred Wirsch.
„Der DVR steht dem Bundesverkehrsministerium
beratend und partnerschaftlich zur Seite, um die
Umsetzung wirksamer Maßnahmen zu begleiten.“
Das Statistische Bundesamt meldet
für 2025 mehr Verkehrstote.
Deutschland bei der Verkehrssicherheit nicht auf
Zielkurs. Der TÜV-Verband fordert
Vision-Zero-Umsetzung für mehr Sicherheit und
Lebensqualität.

Zahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2025
©TÜV-Verband
Berlin, 25. Februar 2026 –
Heute hat das Statistische Bundesamt die
Statistik zu Straßenverkehrsunfällen für das
Jahr 2025 veröffentlicht. Fani Zaneta,
Fachreferentin für Verkehrssicherheit beim
TÜV-Verband kommentiert die Unfallzahlen:
„Die Unfallzahlen für das Jahr 2025 zeigen:
Deutschland tritt bei der Verkehrssicherheit auf
der Stelle und macht aktuell sogar Rückschritte.
Nach vielen Jahren mit langsam sinkenden
Opferzahlen ist die Zahl der Verkehrstoten und
Verletzen nun wieder gestiegen. 2.814
Verkehrstote sind ein Anstieg von 1,6 Prozent
gegenüber 2024. Im Fünfjahresvergleich wird der
Rückschritt noch deutlicher: Im Vergleich zu
2021 gibt es 10 Prozent mehr Verkehrstote (2021:
2.562). Damit sind wir nicht auf Zielkurs. Mit
dem Verkehrssicherheitsprogramm 2021 – 2030 hat
sich Deutschland vorgenommen, die Zahl der
Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent zu senken.
Das entspräche, gemessen an 2021, rund 1.540
Getöteten pro Jahr.“
Vision Zero ist
keine Utopie „Die Vision Zero, also eine
Mobilität mit null Verkehrstoten, ist keine
Utopie, sondern eine Frage konsequenter
Umsetzung. Die Unfallstatistik 2025 zeigt: Die
bisherigen politischen Maßnahmen reichen in
Wirkung und Umsetzung nicht aus. Wir müssen an
den Stellschrauben drehen, die nachweislich
Leben retten.
Dazu gehören eine
fehlerverzeihende Infrastruktur insbesondere an
Unfallschwerpunkten, konsequente
Regelüberwachung und Tempo-Management, sowie die
schnelle Verbreitung wirksamer
Fahrzeugsicherheitsfunktionen. Und wir müssen
Menschen befähigen, kompetent und sicher am
Verkehr teilzunehmen. Das ist angesichts eines
immer komplexer werdenden Verkehrssystem heute
wichtiger denn je.“
Mehr als Statistik:
Verkehrssicherheit ist Lebensqualität und
Teilhabe Wenn Unfallzahlen stagnieren oder
steigen, ist das keine statistische Randnotiz.
Es bedeutet, dass mehr Menschen im
Straßenverkehr zu Schaden kommen. Wir dürfen das
Ziel Vision Zero nicht aus den Augen verlieren.
Verkehrssicherheit ist Lebensqualität: Sie
entscheidet darüber, ob Kinder eigenständig
unterwegs sind, ob ältere Menschen mobil
bleiben, ob Städte und Gemeinden als Lebensräume
funktionieren. Sicherheit ist kein Nebenaspekt
der Mobilität, sie ist ihre Grundlage.“
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind
Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr
2025. Die Zahlen sind abrufbar unter:
www.destatis.de
Reifenplatzer auf der Autobahn: Sekunden
entscheiden über Sicherheit Was im
Ernstfall zählt, wer informiert werden muss und
wie sich das Risiko deutlich senken lässt
Ein lauter Knall, das Fahrzeug zieht
plötzlich zur Seite und wird schwer
kontrollierbar. Ein Reifenplatzer gehört zu den
Situationen, die man als Autofahrer nicht
erleben möchte. In einem solchen Moment
entscheiden oft Sekunden über die Sicherheit
aller Insassen. Der ACV Automobil-Club Verkehr
erläutert, welche Schritte im Ernstfall
entscheidend sind, welche Maßnahmen anschließend
wichtig sind und wie sich durch gezielte
Prävention das Risiko reduzieren lässt.
Richtig reagieren im Ernstfall Platzt ein
Reifen bei hoher Geschwindigkeit, wird das
Fahrzeug instabil und zieht zur Seite. Jetzt ist
vor allem eines entscheidend: Beim Vorfall
selbst ruhig bleiben und kontrolliert handeln.
Lenkrad fest umschließen Platzt ein
Vorderreifen, zieht das Fahrzeug meist deutlich
zur beschädigten Seite. Bei einem Hinterreifen
kann das Heck instabil werden. In beiden Fällen
gilt: Lenkrad fest und gerade halten. Hektische
Lenkbewegungen vermeiden und nur so viel
korrigieren, wie nötig ist, um in der Spur zu
bleiben.
Keine Vollbremsung Eine
abrupte Gewichtsverlagerung nach vorne kann das
Fahrzeug zusätzlich destabilisieren und zum
Schleudern oder Überschlagen führen. Stattdessen
nur sehr sanft und dosiert bremsen.
Kontrolliertes Ausrollen und Motorbremse nutzen
Fuß vom Gas nehmen und die Motorbremse nutzen.
Erst dann in einen niedrigeren Gang schalten,
wenn das Fahrzeug bereits deutlich langsamer
ist. Bei Automatikfahrzeugen unterstützt das
Getriebe die Verzögerung in der Regel
automatisch. Ziel ist es, die Geschwindigkeit
kontrolliert zu verringern, bis ein sicheres
Lenkmanöver Richtung Standstreifen möglich ist.
Warnblinklicht aktivieren So früh wie
möglich die Warnblinkanlage einschalten, um den
nachfolgenden Verkehr zu warnen und das Risiko
eines Auffahrunfalls zu reduzieren.
Pannenstelle absichern Sobald das Fahrzeug
auf dem Standstreifen oder in einer Notbucht zum
Stillstand gekommen ist, sollte die Pannenstelle
abgesichert werden.
Warnweste vor dem
Aussteigen Reflektierende Warnwesten noch im
Fahrzeug anlegen. Dies gilt für alle Mitfahrer.
Warnwesten möglichst griffbereit im Innenraum
aufbewahren, damit sie im Ernstfall sofort
verfügbar sind.
Aussteigen zur
verkehrsabgewandten Seite Fahrzeug niemals
zur Fahrbahnseite hin verlassen. Ausstieg immer
zur Beifahrerseite, um den Gefahrenbereich der
fließenden Fahrspur sofort zu verlassen.
Aufenthalt hinter der Leitplanke Alle
Passagiere sofort hinter die schützende
Leitplanke bringen und dort im sicheren Abstand
zum Verkehr bleiben. Nicht auf dem Standstreifen
auf- und ablaufen.
Warndreieck richtig
platzieren Auf Autobahnen sollte das
Warndreieck in großem Abstand vor der
Pannenstelle aufgestellt werden, etwa 150 bis
200 Meter. Als Orientierung dienen Leitpfosten
im Abstand von 50 Metern. Drei bis vier
Pfostenlängen entgegen der Fahrtrichtung
zurückgehen und das Warndreieck gut sichtbar
platzieren. Bei Kurven oder Kuppen den Abstand
entsprechend größer wählen.
Wer
informiert werden muss Polizei Eine
generelle Pflicht zur Verständigung besteht bei
einem reinen Reifenschaden nicht. Die Polizei
sollte jedoch informiert werden, wenn durch den
Reifenplatzer ein Unfall oder eine Gefährdung
entstanden ist, etwa durch Trümmerteile auf der
Fahrbahn, blockierte Spuren oder beschädigte
Fahrzeuge. Bei Verletzten ist der Notruf 112 zu
wählen.
Pannenhilfe Ein Reifenwechsel
am Fahrbahnrand ist grundsätzlich erlaubt,
jedoch mit erheblichen Risiken verbunden,
besonders auf Schnellstraßen oder Autobahnen.
Sicherer ist es, den Pannendienst zu
verständigen, vor allem wenn das Fahrzeug nicht
mehr sicher fahrbereit ist oder Zweifel an
möglichen Folgeschäden bestehen.
Versicherung: Wer die Kosten übernimmt Ob die
Kfz-Versicherung zahlt, hängt vor allem davon
ab, warum der Reifen geplatzt ist. Wurde
beispielsweise ein größerer Fremdkörper
überfahren, kann je nach Vertrag die
Vollkaskoversicherung Folgeschäden am Fahrzeug
übernehmen.
Wird ein Reifen mutwillig
beschädigt, etwa durch Vandalismus, greift je
nach Vertrag die Teilkasko. War ein anderer
Verkehrsteilnehmer verantwortlich, etwa durch
verlorene Ladung auf der Fahrbahn, übernimmt in
der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den
Schaden.
Platzt der Reifen dagegen ohne
äußere Einwirkung, etwa durch Verschleiß,
Materialermüdung oder Überhitzung, gilt das
meist als Betriebsschaden. In solchen Fällen
bleiben die Kosten in der Regel beim
Fahrzeughalter. Entscheidend ist die konkrete
Schadensursache und die Ausgestaltung des
jeweiligen Vertrags.
Typische Auslöser
für Reifenplatzer • Falscher Reifendruck
Ein zu niedriger Luftdruck ist eine häufige
Ursache. Die Reifenflanken werden dadurch
übermäßig stark gewalkt, was zu einer
erheblichen Hitzeentwicklung führt. Diese Hitze
kann den Reifen von innen beschädigen.
•
Überladung Jedes Fahrzeug und jeder Reifen
hat eine definierte Traglast. Wird diese
dauerhaft überschritten, ermüdet das Material
vorzeitig und kann schlagartig reißen.
•
Vorschäden durch Hindernisse Das harte
Überfahren von Bordsteinkanten oder
Schlaglöchern kann das innere Karkassengewebe
verletzen. Solche Schäden bleiben oft über
Wochen unsichtbar, bis der Reifen unter hoher
thermischer Belastung nachgibt.
•
Materialalterung Mit den Jahren verliert das
Gummi seine Weichmacher und wird spröde. Der ACV
empfiehlt, Reifen ab einem Alter von sechs bis
acht Jahren besonders kritisch zu prüfen und
gegebenenfalls ersetzen zu lassen, unabhängig
von der vorhandenen Profiltiefe.
ACV
Checkliste: Reifenplatzer vorbeugen Vorsorge
ist der beste Schutz vor Unfällen. Regelmäßige
Prüfung reduziert das Risiko deutlich: •
Reifendruck-Kontrollsysteme Moderne Fahrzeuge
sind mit Sensoren ausgestattet, die
Druckverluste frühzeitig melden. Warnmeldungen
nicht ignorieren und den Druck zeitnah prüfen.
• Sichtprüfung Reifen regelmäßig auf
eingefahrene Fremdkörper oder Risse in der
Seitenwand kontrollieren. • Profiltiefe
beachten Der ACV empfiehlt für Sommerreifen
mindestens drei Millimeter und für Winterreifen
vier Millimeter Profiltiefe. • Lagerung
Reifen kühl, trocken und dunkel lagern, um den
Alterungsprozess zu verlangsamen.

NRW: Leichter Rückgang bei den Exporten
* Gesamtwert der Exporte 2025 bei
218,1 Milliarden Euro. * Importe mit einem
Plus von 0,75 % gegenüber dem Vorjahr. *
Rückgang der Exporte von Kokerei- und
Mineralölerzeugnissen um fast ein Viertel.
Die nordrhein-westfälische Wirtschaft hat im
Jahr 2025 Waren im Wert von 218,1 Milliarden
Euro exportiert. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren
das ca. 1 % weniger als ein Jahr zuvor (damals:
220,3 Milliarden Euro).

Der Importwert war mit 281,6 Milliarden Euro
um 0,75 % höher als im Vorjahr (damals:
279,5 Milliarden Euro). Rückgang der Exporte von
Kokerei- und Mineralölerzeugnissen um fast ein
Viertel Bei den exportierten Gütern sind es
besonders Fische und Fischereierzeugnisse die im
Vergleich zum Vorjahr mit einer Steigerung von
über 60,3 % und einer Summe von 9,3 Millionen
Euro vermehrt exportiert wurden (2024:
5,8 Millionen Euro).
Kokereierzeugnisse
und Mineralölerzeugnisse wurden mit einer
Exportsumme von 3,6 Milliarden Euro wiederum zum
Vorjahr um ca. 24 % weniger exportiert (2024:
4,7 Milliarden Euro).

Auch Import von Kohle rückläufig Große
Veränderungen gab es bei den importierten Gütern
besonders beim Import von Kohle. Dort kam es
2025 mit einer Importsumme von ca.
1,5 Milliarden Euro zu einem Rückgang von 26 %
zum Vorjahr (2024: ca. 2,0 Milliarden Euro).
Außenhandelsvolumen im Dezember 2025
gestiegen Im Dezember 2025 erreichte der
Exportwert ca. 16 Milliarden Euro und der Wert
der Importe rund 21,6 Milliarden Euro. Dies
entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem
Zuwachs von 3,6 % beim Warenexport (damals:
15,4 Milliarden Euro). Auf der Importseite stieg
der Wert ebenfalls um 1,7 % (damals:
21,6 Milliarden Euro).
Reallöhne
im Jahr 2025 um 1,9 % gestiegen - Nominallöhne
nehmen im selben Zeitraum um 4,2 % zu
Die Nominallöhne in Deutschland waren
im Jahr 2025 um 4,2 % höher als im Vorjahr. Die
Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um
2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, nahmen die Reallöhne im Jahr
2025 damit um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr zu.
Nach den Rückgängen in den Jahren 2020
bis 2023 stiegen die Reallöhne in den
Folgejahren wieder an. Im Jahr 2025 erreichte
der Reallohnindex mit 100 Punkten damit fast
wieder das Reallohnniveau des Jahres 2019 vor
Beginn der Corona-Pandemie mit 100,5 Punkten
(Basis 2025=100)

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet
stiegen die Nominallöhne 2025 am stärksten in
den Wirtschaftsabschnitten Erbringung von
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(+5,7 %), Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen (+5,3 %) und Erziehung und
Unterricht (+5,0 %).
Demgegenüber
verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte Bergbau
und Gewinnung von Steinen und Erden (+2,8 %),
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (+3,3 %)
und verarbeitendes Gewerbe (+3,3 %)
vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege.
Nominallöhne von Frauen steigen prozentual
stärker als Nominallöhne von Männern
Die
Verdienste der Vollzeitbeschäftigten insgesamt
stiegen 2025 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Unter den Vollzeitbeschäftigten wiesen Frauen
mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum
von 4,8 % stärkere Verdienststeigerungen auf als
Männer (+4,1 %).
Geringverdienende mit
überdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Insbesondere Geringverdienende verzeichneten
2025 – wie bereits 2023 und 2024 – erneut ein
starkes Nominallohnwachstum. Betrachtet man die
Vollzeitbeschäftigten nach ihrer
Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den
geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem
durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 6,0 %
die stärkste Verdienststeigerung im Vergleich
zum Vorjahr.
Für das oberste Fünftel mit
den höchsten Verdiensten unter den
Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) lag der
Nominallohnanstieg mit +3,7 % unter der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Auszubildende wiesen 2025 mit +6,3 % gegenüber
dem Vorjahr ein überdurchschnittliches
Nominallohnwachstum auf.
Geringfügig
Beschäftigte hingegen hatten einen nur geringen
Nominallohnanstieg zu verzeichnen (+0,5 %).
Reallohnentwicklung im 4. Quartal 2025 ebenfalls
positiv Die Reallöhne stiegen auch im 4. Quartal
2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum an: Im
Vergleich zum 4. Quartal 2024 ergab sich ein
Reallohnwachstum von 1,9 %, das sich aus einem
Nominallohnzuwachs von 4,1 % und einem Anstieg
der Verbraucherpreise von 2,2 % zusammensetzt.
Überdurchschnittliche
Verdienststeigerungen waren im 4. Quartal 2025
insbesondere in den Wirtschaftsabschnitten
Grundstücks- und Wohnungswesen (+8,1 %),
Erziehung und Unterricht (+6,7 %) und Erbringung
von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(+6,5 %) zu verzeichnen.
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